Donnerstag, 13. Februar 2020

SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Gleich zwei Branchenbücher betreibt die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main. Gegen die Zahlung von mehr 700 EUR sollen Gewerbetreibende die Möglichkeit bekommen, ihre Kontaktdaten in eine wenig bekannte Datenbank eintragen zu lassen. Ein Widerrufsrecht besteht bei erfolgreich abgeschlossenen Verträgen nicht.

Titel: SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Was bietet die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main an?


Die Firma betreibt aktuell zwei Gewerbeverzeichnisse, die es Besuchern ermöglichen, Firmen und Unternehmen an bestimmen Orten darstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um „Das Gelbe Verzeichnis“ (dasgelbeverzeichnis.de) und „Ihr Örtliches Telefonbuch“ (ihroertlichestelefonbuch.de). Beide Verzeichnisse stehen in keiner Verbindung mit den seriösen Portalen „Das Örtliche“ oder „Die gelben Seiten“, obwohl deren Namen offensichtliche Ähnlichkeiten aufweist.

Auf den genannten Portalen der SN Marketing GmbH haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Firmeneintrag zu schalten. Mit Hilfe eines solchen Eintrags sollen Unternehmer eine größere Reichweite in den gängigen Suchmaschinen erhalten. Ob dieser Wunsch durch einen sogenannten „Premiumeintrag“ in den Branchenbüchern erfüllt wird, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Jedoch ist stark zu bezweifeln, dass die beiden genannten Portale Top-Positionen bei Suchmaschinenergebnisse sichern.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Rechnung für „Google“?


In einem Beitrag vom 14.01.2020 berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen über die SN Marketing GmbH, da scheinbar ein Verbraucher eine Rechnung erhielt. Laut den AGB des Branchenbuchs „Örtliches Telefonbuch“ werden Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen – und eben nicht mit Verbrauchern. In der zugestellten Rechnung soll eine Summe von insgesamt 712,81 EUR gefordert werden – für eine „bessere Auffindbarkeit bei Google“. Inwiefern ein Verbraucher von einem solchen Angebot profitieren soll, bleibt unbeantwortet.

Wie kommen Verträge zustande?


Aus Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche gewerbetreibende Mitglieder einen kostenpflichtigen Vertrag für Branchenbucheinträge abschlossen, indem sie mit einem doppelten Anruf kontaktiert wurden. Ein möglicher Nachteil für angerufene Gewerbetreibende ist das fehlende Widerrufsrecht. Am Telefon wird man zwar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, doch muss meist zu erst die Webseite des Anbieters besucht werden, um wichtige Vertragsbedingungen zu erkennen. So ist den AGB der Seite „Das Gelbe Verzeichnis“ folgendes zu entnehmen:

„Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“

Hilfe bei SN Marketing GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit der SN Marketing GmbH oder haben gar einen kostenpflichtigen Vertrag für einen Eintrag auf den Portalen „Ihr Örtliches Telefonbuch“ oder „Das Gelbe Verzeichnis“ abgeschlossen? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

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oder per E-Mail:

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