Montag, 12. Januar 2015

Europa Express GmbH | Abzocke



Haben Sie auch eine Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service in der Post gefunden? Sollen Sie ebenfalls wie Frau O. aus F. einen Gesamtbetrag über 199 Euro auf ein Konto der Swiss Post Postfinance (BIC-Code POFICHBXX) aus Bern einzahlen?

Europa Express GmbH Forderungs Service fordert kulanterweise nur 199 Euro


Verbraucherdienst e.V. betreut im Augenblick im Mitgliederauftrag eine Mahnung (Erstellungsdatum 06.01.2015) von der Europa Express GmbH Forderungs Service. Dabei handelt es sich um ein äußerst fragwürdiges Schreiben. Die Angeschriebene sei bereits am 06.01.2015 telefonisch wegen der Mahnung informiert worden. Dabei habe eine Bandaufzeichnung mit der Angeschriebenen statt gefunden. Frau O., inzwischen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., habe sich mit der Europa Express GmbH Forderungs Service geeinigt den geforderten Geldbetrag binnen fünf Tagen auf das Konto der Schweizer Bank Swiss Post Postfinance zu überweisen. Die Verbraucherin solle „kulanterweise“ nur einen Geldbetrag über 199 Euro bezahlen. Weiter heißt es in dem Mahnschreiben, dass dies die letzte Zahlungsaufforderung sei. Sollte der ausstehende Geldbetrag innerhalb der festgelegten Frist nicht beglichen werden, sei die Europa Express GmbH Forderungs Service gezwungen rechtliche Schritte gegenüber Frau O. aus F. einzuleiten. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.



Firmensitz der Europa Express GmbH Forderungs Service wird nicht angegeben


Die Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service besteht nur aus einem DIN A4-Blatt, das unter anderem die SEPA-Überweisung (den Zahlschein) an die Schweizer Bank enthält. Außerdem findet sich in dem Schreiben eine Aufstellung, woraus sich der geforderte Geldbetrag ergeben soll. Zu der offenen Rechnung über 197 Euro werden zusätzlich zwei (2) Euro Mahnkosten hinzu addiert, sodass eine Forderung über 199 Euro entsteht. Obwohl die Mahnung von der Inkassofirma Europa Express GmbH Forderungs Service aus Gross-Gerau (einer Kreisstadt im südlichen Rhein-Main-Gebiet in Hessen) stammt wird eine Service-Telefonnummer aus dem Fürstentum Liechtenstein (Vorwahl 0041) mit angegeben. Wo sich der Firmensitz (die genaue Adresse) der Europa Express GmbH Forderungs Service befindet wird aus der Mahnung für die Verbraucherin Frau O. nicht ersichtlich.


Nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt


Ebenfalls ist die Europa Express GmbH Forderungs Service nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Mit einem Klick auf den Link www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie ebenfalls das gleiche Ergebnis wie der Verbraucherschutzverein aus Essen erzielen. Wegen der Nichtlistung in der  Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen in Deutschland beitreiben. Eine in Deutschland rechtskräftige Mahnung muss ebenfalls nach der neuen Gesetzgebung bezüglich erweiterter Inkasso-Informationspflichten  (Neuregelung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vom 01.11.2014) formuliert sein. Der Auftraggeber, die genaue Adresse der Inkassofirma sowie der Grund für die Zahlungsaufforderung müssen jetzt bei echten Inkassoschreiben mit angegeben werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein. 


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.




Freitag, 9. Januar 2015

Global Network Inkasso | Mahnung schüchtert Verbraucher ein



Im Mitgliederauftrag erreichte dem Verbraucherdienst e.V. eine gefälschte Mahnung von einer sogenannten Global Network Inkasso Srl. Herr G. aus O. solle bis spätestens 12. Januar 2015 (Zahlungseingang) einen Gesamtbetrag über 185 Euro auf ein Konto der ALPHA BANK ROMANIA SA aus Bukarest (BIC-Code BUCUROBUXXX) einzahlen.

Gezielte Einschüchterung durch die Firma Global Network Inkasso Srl

Sollte Herr G. den geforderten Betrag von der Global Network Inkasso nicht fristgerecht auf die rumänische Bank überweisen werde daraufhin ein Außendienstmitarbeiter beauftragt um ein persönliches Gespräch mit ihm vor Ort in O. (19. Januar / 11 Uhr) zu suchen. Sollte der Außendienstmitarbeiter von der Global Network Inkasso Herrn G. mehrfach nicht antreffen werde später eine Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beantragt. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Mahnung von der Global Network Inkasso ist voller Tippfehler

Bei dem Lesen der Mahnung von der Global Network Inkasso fallen dem Verbraucherdienst e.V. sofort Tippfehler auf. Beispiele in der vorliegenden Mahnung sind zum Beispiel „Anschrieft“, „Telemaeketing“ oder  „Ihen“. Außerdem werden Wörter, die eine Großschreibung bedürfen, mit kleinen Anfangsbuchstaben geschrieben (siehe „gespräch“, „angelegenheit“ oder „termin“). Da höchstwahrscheinlich ein Übersetzungsprogramm beim Formulieren des Schreibens benutzt wurde haben sich einige schwerwiegende Tippfehler eingeschlichen. Dadurch wirkt die Mahnung äußerst unseriös.

Wichtige Angaben fehlen in der vorliegenden Mahnung

Scan Mahnung Global Network Inkasso
Mahnung Global Network Inkasso

Ebenfalls wird in dem fragwürdigen Schreiben von der von der Global Network Inkasso der Auftraggeber der vorliegenden Mahnung nicht erwähnt. Ebenso fehlen wichtige Angaben zu dem Zahlungsgrund sowie zu den zu zahlenden Zinsen bzw. deren Berechnung. Es ist dadurch nicht nachvollziehbar, womit die Inkassofirma ihre Geldforderung über 185 Euro begründet. Ebenfalls weist die Mahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, keine Inkassovergütung aus. Dazu soll der geforderte Betrag auf ein rumänisches Konto überwiesen werden. In der Mahnung wird eine Hamburger Anschrift sowie eine Email-Adresse von der Global Network Inkasso zur Kontaktaufnahme angegeben. Eine Service-Telefon-Hotline aus dem Fürstentum Liechtenstein (Vorwahl 0041) steht Fragenden zur Verfügung.

Global Network Inkasso missachtet die aktuelle deutsche Gesetzgebung

In der Mahnung von der Global Network Inkasso werden somit alle Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen verletzt, die die deutsche Gesetzgebung vorgibt. Das fragwürdige Inkassoschreiben von der Inkassofirma ist in Deutschland seit der Neuregelung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vom 01.11.2014 nicht mehr erlaubt. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits ausführlich über die neuen Inkasso-Informationspflichten. Die neue Gesetzesänderung für Inkassofirmen ging mit erweiterten Informationspflichten einher, die detaillierte Informationen in einer Mahnung ab sofort angeben müssen. Zum Beispiel müssen jetzt die geforderten Zinsen sorgfältig in einer Mahnung aufgeschlüsselt werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Global Network Inkasso ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Ebenso sollte von dem Angeschriebenen beachtet werden, dass die Global Network Inkasso Srl nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet ist. Dieses Register des Justizministeriums des Landes Nordhein-Westfalen listet alle in Deutschland zuständigen Inkassofirmen auf, die im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassen sind. Auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie die Nichtzulassung der Global Network Inkasso auch im Alleingang nachprüfen. Sie werden zu demselben Ergebnis wie Verbraucherdienst e.V. kommen.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.