Haben Sie auch eine Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service in der Post gefunden? Sollen Sie ebenfalls wie Frau O. aus F. einen Gesamtbetrag über 199 Euro auf ein Konto der Swiss Post Postfinance (BIC-Code POFICHBXX) aus Bern einzahlen?
Europa Express GmbH Forderungs Service fordert kulanterweise nur 199 Euro
Verbraucherdienst e.V. betreut im Augenblick im Mitgliederauftrag eine Mahnung (Erstellungsdatum 06.01.2015) von der Europa Express GmbH Forderungs Service. Dabei handelt es sich um ein äußerst fragwürdiges Schreiben. Die Angeschriebene sei bereits am 06.01.2015 telefonisch wegen der Mahnung informiert worden. Dabei habe eine Bandaufzeichnung mit der Angeschriebenen statt gefunden. Frau O., inzwischen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., habe sich mit der Europa Express GmbH Forderungs Service geeinigt den geforderten Geldbetrag binnen fünf Tagen auf das Konto der Schweizer Bank Swiss Post Postfinance zu überweisen. Die Verbraucherin solle „kulanterweise“ nur einen Geldbetrag über 199 Euro bezahlen. Weiter heißt es in dem Mahnschreiben, dass dies die letzte Zahlungsaufforderung sei. Sollte der ausstehende Geldbetrag innerhalb der festgelegten Frist nicht beglichen werden, sei die Europa Express GmbH Forderungs Service gezwungen rechtliche Schritte gegenüber Frau O. aus F. einzuleiten. Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.
Firmensitz der Europa Express GmbH Forderungs Service wird nicht angegeben
Die Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service besteht nur aus einem DIN A4-Blatt, das unter anderem die SEPA-Überweisung (den Zahlschein) an die Schweizer Bank enthält. Außerdem findet sich in dem Schreiben eine Aufstellung, woraus sich der geforderte Geldbetrag ergeben soll. Zu der offenen Rechnung über 197 Euro werden zusätzlich zwei (2) Euro Mahnkosten hinzu addiert, sodass eine Forderung über 199 Euro entsteht. Obwohl die Mahnung von der Inkassofirma Europa Express GmbH Forderungs Service aus Gross-Gerau (einer Kreisstadt im südlichen Rhein-Main-Gebiet in Hessen) stammt wird eine Service-Telefonnummer aus dem Fürstentum Liechtenstein (Vorwahl 0041) mit angegeben. Wo sich der Firmensitz (die genaue Adresse) der Europa Express GmbH Forderungs Service befindet wird aus der Mahnung für die Verbraucherin Frau O. nicht ersichtlich.
Nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt
Ebenfalls ist die Europa Express GmbH Forderungs Service nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Mit einem Klick auf den Link www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie ebenfalls das gleiche Ergebnis wie der Verbraucherschutzverein aus Essen erzielen. Wegen der Nichtlistung in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen in Deutschland beitreiben. Eine in Deutschland rechtskräftige Mahnung muss ebenfalls nach der neuen Gesetzgebung bezüglich erweiterter Inkasso-Informationspflichten (Neuregelung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vom 01.11.2014) formuliert sein. Der Auftraggeber, die genaue Adresse der Inkassofirma sowie der Grund für die Zahlungsaufforderung müssen jetzt bei echten Inkassoschreiben mit angegeben werden. Mitglied sein heißt – stark zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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