Freitag, 22. Dezember 2017

Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Uns liegt aktuell eine Mahnung von dem Inkassobüro „SO Rechtsdienstleistungen“ vor, einer Zweigniederlassung der „Schuldtitel-Online AG CH“, zur Berichterstattung vor. So sollen noch Zahlungen für eine Dienstleistung der Optima Finanzcheck Plus ausstehen. SO Rechtsdienstleistungen hat laut eigener Aussage den Abrechnungsservice übernommen. Können durch eine Kreditanfrage bereits Kosten entstehen?

Titelbild: Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Optima Finanzcheck Plus: Sofortkredite auf Anfrage?

Aber wir helfen jedem, insbesondere dann wenn bereits finanzielle Schwierigkeiten bestehen und die Schuldenprobleme (noch dazu)  immer mehr und unerträglicher werden.
Insbesondere wenn Kreditbedarf besteht, (aber die Richtlinien von normalen Kreditbanken durch den Antragsteller nicht mehr erfüllt werden) sollte man sich mit uns in Verbindung setzen.
Profitieren Sie von den vereinfachten Annahmerichtlinien für spezielle Abruf-Kredite, die von unseren Kooperationspartnern (Finanzunion) erfolgreich angeboten werden.
Unsere Dienstleistung beinhaltet sämtliche Hilfestellungen die benötigt werden und wir kümmern uns um die richtige Weichenstellung.
Es ist unser Bestreben dafür zu sorgen,  dass Probleme in finanziellen Angelegenheiten zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden."

Handelt es sich um eine kostenlose Anfrage?


Das bedeutet, dass bei einer einfachen Anfrage für den Verbraucher (sog. Kreditwerber) bereits Kosten entstehen können. Uns liegt ein Schreiben der Optima Finanzcheck Plus vor, in der einem Mitglied des Verbraucherdienstes aufgrund einer „schwachen Bonität“ für eine weiteren Bearbeitung Kosten berechnet werden.

Scan: Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016
Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016


So sollen für einen speziellen Bonitätsabgleich 58,40 EUR plus MwSt., sprich insgesamt 69,50 EUR, für eine „entscheidende Verbesserung“ bei einer möglichen „Bonitätsoptimierung“ führen.

Unser Mitglied zahlte die geforderte Summe nicht. Es dauerte nicht einmal vier Wochen, bis der nächste Brief im Briefkasten landete. Dieses Mal stammte er von „SO Rechtsdienstleistungen“ aus Leverkusen, einer Zweigniederlassung der Schuldtitel-Online AG CH. Es handelt sich genauer um eine Mahnung zu einer Rechnung der Optima Finanzcheck Plus. In dem vorliegenden Schreiben wir eine Summe von 89,25 EUR für einen Dienstleistungsvertrag gefordert sowie zuzüglich Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR. Diese 99,25 EUR sollen innerhalb von 10 Tagen auf ein angegebenes Konto überwiesen werden.

Scan: Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017
Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017


Weitere Mahnung durch EuroTreuhand Inkassobüro


Kann eine einfache Kreditanfrage solche Kosten verursachen? Auch die Forderung von SO Rechtsdienstleistungen zahlte unser Mitglied nicht. Es folgte ein weiteres Schreiben – dieses Mal von dem Inkassounternehmen EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln.

Der im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleister droht mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, sofern nicht die Summe von 168,98 EUR beglichen wird. Ferner heißt es, dass ggf. Vollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen eingeleitet werden. Das könnte noch weitere Probleme für diejenigen Personen bedeuten, die eh in finanziellen Probleme geraten sind und auf Hilfe durch einen Kredit bauten.

Scan: Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017
Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017


Hilfe bei Optima Finanzcheck Plus und SO Rechtsdienstleistungen


Haben Sie Erfahrungen mit der Optima Finanzcheck Plus oder der SO Rechtsdienstleistungen? Oder haben Sie gar eine Forderung/Mahnung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu den genannten Themen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 18. Dezember 2017

Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Aktuell melden sich zahlreiche Verbraucher, um ihre Erfahrungen mit Abos der Herz Lotto Lottogemeinschaft zu teilen. Dieser „Eintragsservice“ wird von einer Firma namens Save Ltd. betrieben. So sollen trotz Kündigungen Beträge in Höhe von 96,00 EUR für die Teilnahme an diversen Gewinnspielen abgebucht worden sein.

Beitragsbild: Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Eintragung und Teilnahme an unbekannten Gewinnspielen


„Ihre glücklichen Zahlen warten auf Sie!“ heißt es auf der Homepage der Herz Lotto Lottogemeinschaft. Das verantwortliche Unternehmen heißt Save Ltd. und hat seinen Sitz auf den Seychellen. Angeboten wird die Teilnahme und Eintragung bei diversen Lotterien und Internet-Gewinnspielen. Um welche Gewinnspiele es sich dabei genau handelt, wird auf der Website leider nicht dargestellt.

Diese Teilnahme kostet natürlich Geld. Somit kommt es zwischen der Save Ltd. und dem Mitspieler zu einem kostenpflichtigen Vertrag, die bis zu 95 EUR kosten soll. Diese Summe wird monatlich via Lastschriftzug eingezogen.

Monatsbeiträge für eine Spielgemeinschaft im Abo


Uns wurden von Verbrauchern Dokumente übersandt und auch telefonisch Kontakt aufgenommen, um über Abbuchung durch „Herz Lottogemeinschaft 365NM“ zu berichten. So wurden unter dem Verwendungszweck „Monatsbeitrag Spielgemeinschaft“ jeweils ein Betrag in Höhe von 96,00 EUR abgebucht.

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verbraucher ein Abonnent mit der Save Ltd. telefonisch abgeschlossen haben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einsehbar auf http://herzlotto.com/index_htm_files/Herz%20lotto%20AGB.pdf) kommen Verträge so zustande:

„Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem Postweg oder per E-Mail zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler sollte dann der S zu seiner Sicherheit noch einmal per Post seine Teilnahme bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen, dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von S akzeptiert. Spielbestellungen per Post werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler ermächtigt S zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch Lastschrift.“ Quelle: AGB, Herzlotto.com


Ferner heißt es in den AGB, dass 95,00 EUR monatlich der Höchstbetrag für den Spieleinsatz sein sollen. Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass die Save Ltd. noch ein weiteres Portal unter „Lottoengel“ anbietet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://lottoengel.com/agb.htm abrufbar und weisen große Ähnlichkeiten auf.

Hilfe bei Abbuchungen durch Herz Lotto Lottogemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. bzw. der Herz Lotto Lottogemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Freitag, 15. Dezember 2017

Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Das Firmenverzeichnis Branchencheck24 wendet sich telefonisch an Gewerbetreibende, um ihnen kostenpflichtige Firmeneinträge zu verkaufen. So kann ein solcher Eintrag zwischen 299,00 – 499,00 EUR kosten.

Beitragsbild: Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Ein weiteres Firmenverzeichnis: Branchencheck24


Verbraucherdienst berichtete in der Vergangenheit mehrfach über sogenannte Branchenbücher bzw.. Firmenverzeichnisse, die sich an Gewerbetreibende richten. Diese Portale bieten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Firmeneintrags, um die Reichweite im Internet zu erhöhen.

Ein solches Verzeichnis bietet auch das Portal Branchencheck24.net aus 30206 Vigo, Spanien. Die Firma stellt für interessierte Gewerbetreibende insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten der kostenpflichtigen Eintragung zur Verfügung.

Was bietet Branchencheck24.net an?


Der preisgünstigste Eintrag laut der Homepage mit dem Namen „Basic“ würde demzufolge eine Laufzeit von 12 Monaten haben und 299,00 EUR kosten. Daneben gibt es den sogenannten Tarif „Basic Silber“, der 399,00 EUR kostet – bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Bleibt noch die teuerste Art eines Eintrags bei Branchencheck24: Premium. Dieser soll 499,00 für 36 Monate kosten. Ein solcher Firmeneintrag stellt neben der Anschrift unter anderem vier Fotos und ein Videos des zahlenden Unternehmers dar. (Quelle: http://branchencheck24.net/preise/, Stand 14.12.2017)

Wie kommt es zu einem Vertrag?


Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://branchencheck24.net/agb/, Stand 14.11.2017) kommen Verträge mit Gewerbetreibenden insbesondere über das Telefon zustande. Das bedeutet, dass Unternehmer, Freiberufler und Selbständige via Cold Call kontaktiert werden können, um einen Firmeneintrag bei Branchencheck24.net anzubieten. Dies geschieht über zwei Anrufe, wie es auch in den AGB beschrieben wird. Im ersten Gespräch geht es um die Vorstellung des Produktes und im nachfolgenden Telefonat um den Vertragsabschluss.

Diese Methode birgt die Gefahr, dass nur das zweite Gespräch zwischen Branchencheck24 und dem Kunden via Bandaufnahme aufgezeichnet wird und das vorangegangene Gespräch nicht. Schnell kommt es in der Hektik eines Geschäftsalltags eines Gewerbetreibenden zu einem unfreiwilligen Vertragsabschluss. In einem B2B Geschäft besteht kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht. Auch sind sich manche Gewerbetreibenden nicht bewusst, dass ein verbindlicher Vertrag auch über das Telefon geschlossen werden kann – ohne Zusendung eines Vertrags.

Hilfe bei Branchencheck24.net


Haben Sie Erfahrungen mit der Branchencheck24 bzw. kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen einen Firmeneintrag anzubieten? Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Wir bieten Unternehmern allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Montag, 11. Dezember 2017

Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Uns wurde durch eine Verbraucherin ein schriftliches Dokument einer Firma namens Aboveboard Trading Ltd. vorgelegt. Die Firma heißt die Empfängerin in diesem Schreiben „Herzlich willkommen bei DG“ und teilt ihr mit, dass sie täglich an der „Rentenmillion“ teilnimmt. Der Teilnahmepreis: 59,00 EUR monatlich. Doch wie kommt es zu der Teilnahme?

Beitragsbild: Deutscher Gewinnspielclub | Aboveboard Trading Ltd.

Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“


Die beste Chance auf eine monatliche Sofortrente in Höhe von 3.333,00 EUR – und das täglich! So viel verspricht die Firma Aboveboard Trading Ltd. in einem Willkommensschreiben, welches uns aktuell vorliegt. Das Dokument wurde an ein Mitglied von uns übermittelt und stellt eine Art Begrüßungsschreiben an neue Teilnehmer von „Deutscher Gewinnspielclub“ (Kurz „DG“) dar.

Als ein solcher Teilnehmer an „Deutscher Gewinnspielclub“ wird man an 200 der lukrativsten hochwertigsten Gewinnspiele im Internet angemeldet. Welche das genau sein sollen, wird nicht erläutert. Stattdessen begnügt man sich mit der simplen Ankündigung, dass „Reisen, Autos, Fernseher und viele weitere erstklassige Gewinne“ auf die Teilnehmer warten würden.

Der Preis für die Teilnahme an „DG“ beträgt monatlich 59,00 EUR. Diese Summe soll via SEPA-Lastschrift eingezogen werden. Zu diesem Zweck ist dem Schreiben eine zweite Seite beigefügt, die ausgefüllt zurückgesandt werden soll.

Die Mindestlaufzeit für eine Teilnahme an „Deutscher Gewinnspielclub“ beträgt mindestens drei Monate. Die Dauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wurde.

Scan: Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Anschreiben Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 


Mandat für Aboveboard Trading Ltd.


Die besagte zweite Seite mit der Überschrift „Mandat“ soll an das „Service Center Deutscher Gewinnspielcub“ in 14478 Potsdam zurückgesandt werden. Dieses Mandat berechtigt die Aboveboard Trading Ltd. (Sitz in der Türkei, Mustafa Çağatay Cad. Almus Evleri No:72-B Girne/T.R.N.C) den Betrag für den Spieleinsatz in Höhe von 59,00 EUR einzuziehen.

Wie kommt ein Vertrag für eine solche Teilnahme zustande? Auf Seite 1 des Dokuments wird darauf verwiesen, dass die Bestellung zur „eigenen Sicherheit“ aufgezeichnet wurde. Das entsprechende Tondokument ließe sich jederzeit anfordern.

Scan: Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub"
Mandat Aboveboard Trading Ltd. "Deutscher Gewinnspielclub" 



Erfahrungen aus dem Netz


Laut des Portals „Tellows“ gibt es Erfahrungen mit Anrufen von „Deutscher Gewinnspielclub“. So schreibt ein Nutzer:

„Die Person gab vor von einer Verwaltungszentrale Deutscher Gewinnspielclub zu sein. Ich hätte wohl vergessen zu kündigen. Die Teilnahme liefe dann nunmehr für 12 Monate weiter. Man könne mich aber auch da rausnehmen, dann müßte ich für 3 Monate nur 3 x 59 € bezahlen statt für 12 Monate x 59 €. Ich ging darauf ein. Ich würde dann einen weiteren Anruf von der Kontrollabteilung von einem Herrn Marcel Lange erhalten. Dem dürfte ich aber keine Fragen stellen sonst würde der sofort auflegen.“
Quelle: https://www.tellows.de/num/0897775463

In diesem Beitrag gibt der Nutzer an, dass auch er daraufhin ein Schreiben von Aboveboard Trading Ltd. erhalten hat.

Hilfe bei „Deutscher Gewinnspielclub“


Haben Sie Erfahrungen mit der Aboveboard Trading Ltd. und „Deutscher Gewinnspielclub“ gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen eine Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Donnerstag, 7. Dezember 2017

Zeltan Inkasso AG - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

Wir wurden durch mehrere Verbraucher auf Forderungen einer Firma namens Zeltan Inkasso AG hingewiesen, die derzeit im Umlauf sind. So sollen die Empfänger offene Gebühren eines Abos der Fox DE Energieberatung AG nicht beglichen haben. Dabei handelt es sich laut einer vorliegenden Zahlungsaufforderung um eine Summe von 149,75 EUR.

Beitragsbild: Zeltan Inkasso AG  - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

„1. Mahnung“ von der Zeltan Inkasso AG


Uns wurde durch einen Verbraucher ein Dokument des Unternehmens Zeltan Inkasso AG zur Veröffentlichung vorgelegt. Die Firma ist laut des Briefkopfes im Bereich außergerichtlicher Forderungseinzüge, Inkasso Außendienst und gerichtlicher Mahnbescheide tätig. Als Geschäftssitz ist die Gartenfelder Straße in 13599 Berlin angegeben.

Im Auftrag der Fox DE Energieberatung AG wird der Empfänger zur Zahlung offener Beiträge für ein Abo aufgefordert. So sollen ihm im Zuge des Abos „Berater im Thema Energieservice“ zur Verfügung gestanden haben. So soll auch vor einigen Monaten eine Serviceberatung in Anspruch genommen worden sein. Für diesen „Stromservice“ soll auch eine dazugehörige Stromzählernummer existieren, die durch die Zeltan Inkasso AG ebenfalls genannt wird.

Monatliche Abogebühr nicht gezahlt


Zeltan Inkasso AG schreibt, dass laut der Buchhaltung der Fox DE Energieberatung AG die „monatliche Abogebühr“ nicht gezahlt worden wäre. Deshalb soll ein Betrag in Höhe von 149,75 EUR innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus Abogebühren, Zinsen und einer Mahngebühr zusammen.

Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen, erkennbar am beigefügten SEPA-Überweisungsschein. Dieser ist bereits vorab ausgefüllt und gibt als Zahlungsempfänger „Zeltan Inkasso“ an.

Laut des derzeitigen Standes ist Zeltan Inkasso AG nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Scan: Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017
Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Zeltan Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen in Deutschland eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Erfahrungsbericht Kompass-Holidays GmbH: Zypern

Erfahrungsbericht Kompass-Holidays GmbH: Zypern

Viele Verbraucher meldeten sich bezüglich der Firma Kompass-Holidays GmbH, um ihre Erfahrungen mitzuteilen. So auch Frau S., die uns freundlicherweise einen ausführlichen Bericht über ihre angetretene Zypern-Reise über Kompass-Holidays zur Verfügung stellt. Viele "Gewinner" fragen sich nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung, was es denn mit dem Schreiben auf sich hat. Zu diesem Zweck veröffentlichen wir die Erfahrungen von Frau S.:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich zu spät von ihrer Warnung: Kostenfalle bzgl. Der Nordzypern-Reise Kenntnis erlangt.

Wie viele andere bin ich auch auf das Schreiben der Firma Kompass-Reisen von der angeblich gewonnenen traumhaften Reise zur Sonneninsel Zypern hereingefallen. (Beweis meine handschriftlich geschriebene Anschrift –irgendwo geklaut !)

Erst ca. 4 Tage vor der Reise bekamen meine Freundin und ich die Reiseunterlagen und erfuhren, dass es sich um eine Reise nach Nordzypern mit Zwischenlandung Istanbul handelt. Die lange Anreise im Billigflieger Pegasus (9 Uhr Abfahrt Bahnhof Sbr., Ankunft 3 Uhr nachts im Hotel, Hinflug ab Frankfurt) war lang und beschwerlich; die Hotels höchstens "Mittelklasse",z.T in schlechtem Zustand. Noch in der Nacht erklärte uns die Reiseleiterin vor ihrer Vorstellung, wir müssten unsere Ansprüche herunterschrauben, in Zypern gäbe es keine 5-6 Sterne-Hotels (was natürlich nicht stimmt!) Die zu zahlenden Ausflüge, erklärte sie, würden nicht in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt, inhaltlich vorgestellt wurden sie nicht. Die Kosten hierfür betrugen das Doppelte der Angebote vor Ort.

Auch der Preis für das abendliche Büffet war zu hoch. Die subventionierte Reise (Gewinn für den bzw. die beiden Veranstalter), wird tatsächlich zum größten Teil von den Reise-Teilnehmern selbst gezahlt über den überhöhten Saison- und Flughafenzuschlag, den Kerosinzuschlag, den doppelten Preis der Tagesfahrten. Hätten wir an allen Fahrten teilgenommen, hätten wir ca. 700 € pro Person ausgegeben. Privat ist die Reise preiswerter zu organisieren.

Der Name der Airline blieb bis zuletzt unbekannt; auch die Hotels wurden namentlich nicht erwähnt. Die Rundreise ist eine Farce, da die beiden Übernachtungshotels nur 12 km entfernt voneinander liegen. Die tatsächliche "Kaffeefahrt" ins Steuerparadies Nordzypern soll Kunden zum Kauf überteuerter Waren anregen (Leder, Teppiche, Schmuck). Sie ist dem Zoll bekannt, sodass ich und meine Freundin in Stuttgart (Rückflug) dbzg. kontrolliert wurden. Es handelt sich also keineswegs um eine "gewonnene, kostenlose Traumreise", eher um ein alptraumhaftes Lügengebäude. Am Anreisetag wurden zwei Busse voll "Gewinner" ins Topset Hotel gebracht, das außer den Außenanlagen besonders am Strand (rostige wackelige Einstiegstreppen ins Meer) mit Zimmerservice und Essen noch akzeptabel war.

Das zweite Hotel, Simena Club ohne Zimmer-Service war hinsichtlich Kost und Logis und einem überchlorten Pool nicht akzeptabel.
Der größte Ärger dieser Erfahrung ist, dass ich gegenwärtig keiner Reiseausschreibung mehr trauen kann und dass wir leider wegen der überteuerten Tagesfahrten einige interessante Sehenswürdigkeiten nicht gesehen haben. Hätten wir vorab mehr Infos gehabt, hätten wir die Ausflüge privat preiswert (per örtlichen Bussen oder mit Miet-Auto) organisieren können. Es bestand auch keine Möglichkeit sich vor den Besichtigungen der Luxus-Fabriken zu drücken.

Die angefügten Kosten der Tagesausflüge als Aushang in den Hotels. Die Reise zur Halbinsel Karpas kostete und nicht 35 € sondern 70 €. Es wurde nur eine Sehenswürdigkeit angefahren, das Inclusiv-Mittagessen war schlicht, die Getränke selbst zu bezahlen.
Außerdem wurde pro Fahrt ein Trinkgeld für Fahrer (wechselte täglich) und Reiseleiterin erwartet, sogar die Höhe war schriftlich vorgegeben."

Informationen zu Kompass Holidays GmbH


Sind Sie auch eine Reise mit der Kompass Holidays GmbH angetreten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

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Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. - Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com

Um neue Kunden für das Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com buhlt das Unternehmen Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. aus San Bartolome de Tiranja. Zielgruppe sind Gewerbetreibende, denen kostspielige Einträge verkauft werden sollen.

Beitragsbild: Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. - Branchenbuch deutschegewerbeeintraege.com

Noch ein Firmenverzeichnis?


„Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“ - so sieht sich die Firma Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. aus San Bartolome de Tiranja. Sie betreibt ein Firmenverzeichnis, welches diverse Adressen und Ansprechpartner aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen versammelt. In der Praxis wäre es ideal, wenn ein Kunde auf der Suche nach einem Handwerker im Internet ein solches Portal aufruft, um passende Adressen zum Standort zu erhalten. Doch dies würde eine simple Suche via Google oder Bing auch ohne den Zwischenstopp auf einem Branchenbuch erfüllen.

Was bietet ein Eintrag auf „Deutsche Gewerbeeinträge“


Ob ein weiteres Branchenverzeichnis wie „Deutsche Gewerbeeinträge“ benötigt wird, soll hier nicht beantwortet werden. Jedoch bieten etablierte Portale wie „Gelbe Seiten“ oder „11880“ schon lange die Suche nach Branchen und Firmen, von der direkten Suche via Google ganz zu schweigen.

Die Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. bietet interessierten Kunden kostenpflichtige Einträge, die folgende Daten auflisten:


  • Anschrift und Name
  • Kontakt (Telefon, Mail etc.)
  • Stichpunkte (Schlagwörter)
  • Firmenbeschreibung, Branche
  • Darstellung des Standorts via Google Maps


Weitere Darstellungsmöglichkeiten wie Logo, Bilder oder Videos, wie sie moderne Verzeichnisse bieten könnten, sind hier nicht dargestellt. Das Gewerbeverzeichnis deutschegewerbeeintraege.com bietet derzeit keinerlei Möglichkeiten, sich dort einzutragen. Stattdessen kommen Firmeneinträge telefonisch zustande.

Vorsicht! Kein Widerruf für Gewerbetreibende


Gewerbetreibende, die durch Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. kontaktiert werden, sollten unbedingt das Angebot vorab prüfen. Dies ist derzeit nur unter der dazugehörigen Website möglich, unter dem Punkt „Nutzungbedingungen“. (Stand 07.12.2017)

Dort ist unter anderem vermerkt: „Laut § 13 BGB ergibt sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da die Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.. ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.“

Das bedeutet, dass Unternehmer einen Vertrag für einen Branchenbucheintrag auch via Telefon abschließen können, ohne diesen schriftlich vorgelegt zu bekommen. Stattdessen wird eine Rechnung verschickt – die über mehrere hundert Euro kosten und zudem eine Vertragslaufzeit von vielen Jahren haben kann.

Hilfe bei Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U.


Haben Sie Erfahrungen mit der Deutsche Gewerbeeinträge S.L.U. gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen als Gewerbetreibenden einen Firmeneintrag in einem Branchenbuch zu verkaufen? Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 5. Dezember 2017

GRN Power Inkasso GmbH – Forderung und Vorpfändung

Uns wurde zur Veröffentlichung von einer Verbraucherin eine Zahlungsaufforderung von einer Firma namens GRN Power Inkasso GmbH vorgelegt. Der Absender aus Berlin fordert von der Empfängerin eine Zahlung von fast 300 EUR. Anstatt den Forderungsgrund oder den Auftraggeber zu benennen, droht GRN Power Inkasso mit einer Vorpfändung.

Beitragsbild: GRN Power Inkasso GmbH – Forderung und Vorpfändung

Wer ist die GRN Power Inkasso GmbH?


Als Geschäftssitz hat die GRN Power Inkasso GmbH die Gontardstraße 11 am Alexanderplatz in 10178 Berlin angegeben. An dieser Adresse lassen sich unter anderem sogenannte virtuelle Büroräume mieten.

„Sie haben trotz zahlreicher Mahnung Ihre Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt. Deshalb haben sich Kosten und Zinsen weiter erhöht.“ Mit diesen Worten beginnt das Schreiben, welches eine Verbraucherin und Mitglied unseres Vereins in ihrem Briefkasten vorfand. Da baut ein Unternehmen namens GRN Power Inkasso GmbH eine Drohkulisse auf, indem sie schreiben: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank/Sparkasse eine Vorpfändung anzubringen.“

Forderung von 289,76 EUR


Um eine Kontosperrung zu verhindern, soll sofort ein Betrag in Höhe von 289,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein beigefügt. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein belgisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „GRN POWER“.

Scan: Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017
Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017


Neben diverser Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der GRN Power Inkasso auftragt haben soll? Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassodienstleister mit dem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.

Scan: Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 1 | 29.11.2017
Forderung GRN Power Inkasso GmbH | Seite 2 | 29.11.2017


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der GRN Power Inkasso GmbH erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Über das Branchenverzeichnis „Clever-Gefunden.com“ der deal UP, Bissendorf

In Bissendorf ist der Geschäftssitz von deal UP, die sich selbst als „Partner für Online Marketing“ beschreibt. Das Ziel der Firma ist die Bekanntmachung ihrer Kunden mithilfe ihres Branchenbuchs „clever-gefunden.com“. Mittels eines kostenpflichtigen Firmeneintrags sollen sich u.a. Dienstleister und Unternehmer „optimal darstellen“. Die möglichen Kosten für einen solchen Eintrag: mehr als 900 EUR. Sollte bei einer Rechnung die Zahlung ausbleiben, ist eine Forderung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH nicht ausgeschlossen. Uns liegen derzeit Unterlagen beider Firmen vor.

titelbild: Über das Branchenverzeichnis „Clever-Gefunden.com“ der deal UP, Bissendorf

„Clever-Gefunden“: Kostenpflichtige Eintrage über das Telefon


Unter der Unterschrift „Vorsicht! KEINE Telefon-Abofalle der Firma deal UP“ auf der Website „Schlupfloch-Advokaten.com“ gibt sich die deal UP (Inhaber: Alexander Peters) Mühe, ihr Geschäftsgebaren gegen Berichte von Rechtsanwälten und Kanzleien zu verteidigen. In überwiegend negativen Beiträgen soll vor Anrufen der deal UP gewarnt werden, die via Telefon Verträge für kostenpflichtige Einträge in das Gewerbeverzeichnis „Clever-gefunden.com“ abschließen wollen.

Der Inhaber der deal UP aus Bissendorf Alexander Peters ist bereits in Zusammenhang mit dem Branchenverzeichnis ABVZ.de in Erscheinung getreten. Derzeit liegt uns eine Rechnung für einen Firmen-Werbe-Eintrag für das Gewerbeverzeichnis „www.clever-gefunden.com“ vor. Für eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren soll ein Gewerbetreibender einen Betrag in Höhe von 949,62 EUR zahlen. Leistungen wie „Einstellen von Logo“ und „Fixe Anzeigeoption auf der Startseite“ sind darin enthalten.

Scan: Rechnung "clever-gefunden" deal UP  | 14.08.2017
Rechnung "clever-gefunden" deal UP  | 14.08.2017


Lohnt sich ein Eintrag im Verzeichnis der deal UP?


Eine angemessene Präsenz und gute Auffindbarkeit im Internet ist heutzutage für viele Unternehmer wichtig. Wenn Gewerbetreibende statt bekannter Verzeichnisse wie „Gelbe Seiten“ u.ä. zusätzliche Portale für eine höhere Reichweite nutzen wollen, könnte das Angebot der deal UP interessant wirken. So ist die Firma der Meinung, dass eine „ansprechende und umfangreiche Internet-Präsenz“ sich gleich mehrfach lohnt. Ob „Clever-Gefunden“ sich jedoch für ein solches Vorhaben eignet, soll jeder für sich selbst entscheiden.

Bei der Kontaktaufnahme durch die deal UP kommt es zu einer Bandaufzeichnung, um den Auftrag zu erteilen. Ohne diese Aufnahme ist ein Vertragsabschluss nicht möglich, schreibt die Betreiberin von „Clever-Gefunden“. Demzufolge wäre es für Gewerbetreibende eine Option, bei Unsicherheiten oder in einer stressigen Situation im Tagesgeschäft einer Bandaufzeichnung bei einem Cold Call zu widersprechen.

Deal UP gibt im Artikel an, dass sie bei der telefonischen Kontaktaufnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Diese sind jedoch aktuell nur auf der Website des Branchenbuchs einsehbar. (Stand 05.12.2017). Die AGB würden Aufschluss über wichtige Vertragskonditionen geben - wie u.a. Laufzeit und Preisgestaltung.

Forderung durch EuroTreuhand Inkasso GmbH


Sollte die Rechnung nicht gezahlt werden, könnte eine Forderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln im Briefkasten vorfinden. So erging es zumindest dem Mitglied, welches sich mit dem Fall an uns wandte. Der im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleister verlangt im Auftrag der deal UP die Zahlung von 1.077,69 EUR.

Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, so droht die EuroTreuhand Inkasso GmbH mit einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Das Inkassobüro war in der Vergangenheit auch für andere Gewerbeverzeichnisse tätig, wie unter anderem ABVZ.de und Städte-check.de.

Scan: Zahlungsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmH, deal UP | 04.10.2107
Zahlungsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmH, deal UP | 04.10.2107


Hilfe bei deal UP und „Clever-gefunden.com“


Haben Sie Erfahrungen mit dem Angebot der deal UP und dem Gewerbeverzeichnis www.clever-gefunden.com? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten?

Gerne helfen wir Betroffenen mit ersten allgemeinen Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Freitag, 1. Dezember 2017

Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Die Deutsche Hypotheken SE (Vorstand Eckard Schulz, mit Sitz Königswall 38- 40 in 44137 Dortmund) bietet eine Anlageform an, die mit hohen Risiken verbunden ist. Es sollen auf diese Art wieder einmal 25.000.000,00 EUR über Websites und/oder Vertriebe eingeworben werden. Achtung! Aus diesem Grund ist ratsam, eine derartige Anlage genauestens zu prüfen. Es handelt sich um ein Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang. Das bedeutet für den Anleger, dass wenn die Firma in Schieflage gerät oder sogar die Insolvenz droht, die Einlagen vollständig verloren sind.

Beitragsbild: Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Gold International SE beteiligt an die Deutsche Hypotheken SE


Das System ist nicht neu. Wie zu erkennen, ist die Gold International SE mit 90% an der Deutsche Hypotheken SE beteiligt. Über die Gold International SE berichtete Verbraucherdienst e.V. in der Vergangenheit bereits.

Es wurden unerfahrene Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert. Diese wurden dann entweder mittels Postidentenverfahren Spar,-und Reservierungspläne, oder patriarchische Darlehen auf Aktien der Gold International SE angedient. Die Gold International wurde Anlegern unter dem Werbeslogan "Reich durch Ideen" präsentiert. Die Anleger sind bis heute durch Ideen nicht reich geworden.

Ein Börsengang wurde immer wieder nach Aussagen der Anleger versprochen. Doch Gewinne wurden bis heute nicht wirtschaftet und der Börsengang wurde ebenfalls nicht vollzogen. Auch die Anleger haben keine Verzinsung für ihr eingelegtes Kapital erhalten. Um die Gelder nicht zur Auszahlung zu bringen, ist man auf die Idee gekommen, sogenannte Ersetzungsbefugnisse zu versenden. Unerfahrene Anleger unterzeichneten dies, ohne darüber Kenntnis zu haben, was das für sie bedeutet: nach Ablauf der Darlehens 2022 würden sie irgendwelche Aktien der Gold International SE erhalten. Die Anleger erhielten monatliche Kontoauszüge, in denen der Wert der Aktien bis zu 174,00 EUR ausgewiesen wurde. Sie wurden förmlich reich gerechnet.

Zahlreiche Klagen wurden erfolgreich für Mitglieder bestritten


Zahlreiche Klagen wurden durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. für Mitglieder erfolgreich bestritten. In den geführten Klagen vor dem Amtsgericht sowie Landgericht Düsseldorf wurde die Gold International SE auf Rückzahlung der Anlegergelder verurteilt. In weiteren Klagen wurde die Gold International SE mit dem Vorstand Eckard Schulz sogar gesamtschuldnerisch verurteilt - auf Rückzahlung der Anleger. In Sachen Gold International SE ist jedem Anleger gut beraten, wenn er seine Rückzahlungsansprüche durch versierte Rechtsanwälte prüfen lässt.

Über Deutsche Hypotheken SE


Gegenstand des Unternehmens der Deutsche Hypotheken ist der An- und Verkauf von Edelmetallen, seltenen Erden und Rohstoff en jedweder Form, in Förderung selbst oder mittelbar durch Beteiligung an entsprechenden Unternehmen einschließlich des Erwerbs hierauf bezogener Immobilien, Grundstücke und Rechte sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Zur Förderung dessen ist die Gesellschaft ausdrücklich auch zum Erwerb, der Innehaben, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und sonstigen Investitionen in Unternehmen jedweder Art, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Finanzen, Immobilien, Presse, Logistik etc. berechtigt. Ausdrücklich gestattet ist auch die Beteiligung, sei es mittelbar oder unmittelbar, an Unternehmen, die mit der Einwerbung von Kapital befasst sind, sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschfte.

Mit starken Werbeslogans wird um die Anlegergelder gebuhlt, so heißt es auf der Startseite http://hypothekenfonds.de/:

"Bei dem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein der Deutsche Hypotheken durch den Anteilsinhaber gewährtes qualifiziert nachrangiges Darlehen. Ihr der Deutsche Hypotheken gewährtes (qualifiziert nachrangiges) Darlehen wird durch uns hypothekarisch oder anderweitig grundpfandrechtlich gesichert und erfährt hierdurch dasjenige Maß an Sicherheit, das Sie hoffentlich gut schlafen läßt. Neben einer im Marktumfeld positiv herausragenden Festverzinsung räumen wir Ihnen als Anleger die Möglichkeit ein, umfassend am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensgruppe zu partizipieren."

Mit diesem Werbeslogan soll der Anleger offensichtlich in Sicherheit gewogen werden. Diese Aussagen sind nach Meinung des Verbraucherdienst e.V. leere Worthülsen.

Nach dem Unternehmensgegenstand zu urteilen will die Deutsche Hypotheken SE auf viele Hochzeiten tanzen. Doch konkret, welche Beteiligungen und Immobilien tatsächlich erworben werden sollen, bleibt offen.

Auch hier sollen die Anleger statt dem Erhalt einer Darlehensrückzahlung eine sogenannte Ersetzungsbefugnis unterzeichnen. Das bedeutet keine Darlehensrückzahlung, sondern wieder einmal Aktien. Auch die Gelder der Anleger sollen laut Zeichnungsschein nicht auf das Konto der Deutschen Hypotheken SE fließen, sondern auf die Konten der Gold International B.V. in Holland fließen. Interessant, meint Verbraucherdienst.

Deutschen Hypotheken SE Hinweis auf Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz

Es liegt die Vermutung nahe, dass hier ebenfalls wieder Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert werden sollen. Auch die Mitarbeiter, die als „Geschäftsmänner von Welt“ dargestellt werden, sind Verbraucherdienst e.V nicht neu. Sie waren oder sind noch für die Gold International SE tätig gewesen und haben dort schon tolle Reichtümer versprochen. Doch gehalten wurde davon bis heute nichts.

Weitere Informationen zu Deutsche Hypotheken SE oder Gold SE


Haben Sie Fragen bezüglich dieses Artikels? Kontaktieren Sie uns für weitere allgemeine Informationen. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Debitas Forderungsmanagement GmbH fordert für IDM Services GmbH

Uns liegt eine aktuelle Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens Debitas Forderungsmanagement GmbH vor. Laut dem Schreiben soll eine noch offene Forderung bestehen. Im Auftrag der IDM Services GmbH wird auf diesem Grund einer Summe von über 250 EUR verlangt.

Beitragsbild: Debitas Forderungsmanagement GmbH fordert für IDM Services GmbH

Wer ist die Debitas Inkasso & Forderungsmanagement GmbH?


In Mülheim an der Ruhr hat das Inkassobüro Debitas Forderungsmanagement GmbH ihren Geschäftssitz. Die Firma ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro und ist demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen für ihre Kunden anzubieten.

Dazu zählen auch jene Zahlungsaufforderungen, von denen uns derzeit eine vorliegt. Im Auftrag einer Firma IDM Services GmbH wird dem Empfänger „letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Einigung“ gegeben. Laut des Dokuments soll ein Betrag in Höhe von 255,00 EUR innerhalb einer Frist von einer Woche an die Debitas Forderungsmanagement GmbH gezahlt werden.

Bei Zahlungsverzug wird es kostspieliger


Sollte der Empfänger der Zahlungsaufforderung diese Summe gar nicht oder nur teilweise zahlen, so wird die Vereinbarung gegenstandslos und eine offene Gesamtforderung von 431,44 EUR zur sofortigen Zahlung fällig.

Dem Schreiben ist nicht zu entnehmen, um welche Dienstleistung es sich ursprünglich gehandelt haben soll. Scheinbar war die IDM Services GmbH in der Vergangenheit Betreiberin eines Gewinnspielclubs mit den Namen „VIP50“. Zumindest wurde im Jahr 2011 ein Artikel durch das Unternehmen unter „VIP50: Notariell geprüft und mit dem Verbraucherschutzsiegel ausgezeichnet“ veröffentlicht, der den Gewinnspielclub und die dazugehörige Webseite bewarb. Diese URL ist aktuell nicht erreichbar. (Stand: 30.11.2017).

Scan: Zahlungsaufforderung Debitas Foderungsmanagement GmbH | 03.11.2017
Zahlungsaufforderung Debitas Foderungsmanagement GmbH | 03.11.2017

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Debitas Forderungsmanagement GmbH erhalten? Man sollte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Donnerstag, 30. November 2017

MKS GmbH | Fax-Offerte für Branchenbuch.crediproof.de

Eine Offerte für einen Branchenbucheintrag wurde uns durch einen Unternehmer zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um ein Fax für einen Eintrag in das kostenpflichtige Firmenverzeichnis Branchenbuch.crediproof.de von der MKS GmbH.

Titelbild: MKS GmbH | Fax-Offerte für Branchenbuch.crediproof.de

Neuauftrag via Fax statt Aktualisierung


Via Fax flattert das Angebot für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ins Haus. So bittet der Absender, der neben einer Fax-Nummer nur einen Verweis auf die Internetadresse preisgibt, um eine Aktualisierung eines Eintrags.

Jedoch handelt es sich hierbei um eine Offerte. Dies bedeutet, dass keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen, oder das ein abgeschlossener Vertrag vorab bestand. Ein geläufigeres Wort wäre "Angebot". Es kann sich jedoch ändern, sofern ein Unternehmer dieses Fax unterschrieben mit seinen Daten zurücksendet.

Zur Kontrolle wird dem Empfänger des Faxes nur eine Adresse vorgelegt, eine Branche ist vom Unternehmer selbst einzutragen. Darüber hinaus soll er ankreuzen, ob er eine Druckversion des Eintrages per Post wünscht und ob ein „Fotowunsch“ besteht.

Scan: Offerte für Branchenbuch.crediproof.de | 10.11.2017 | MKS GmbH
Offerte für Branchenbuch.crediproof.de | 10.11.2017


2.000 EUR für einen Eintrag auf Branchenbuch.crediproof.de


Die dazugehörige Internetpräsenz des Verzeichnisses Branchenbuch.crediproof.de liefert mehr Informationen als das vorliegende Fax. Dort ist unter anderem als Betreiber eine Firma namens MKS GmbH aus Pergau genannt. Ferner steht im Impressum der Hinweis: Branchenbuch.crediproof.de eine Seite der Crediproof. (Stand: 29.11.2017)

Die Crediproof selbst bezeichnet sich als „Unternehmensoptimierer“ und wirbt im Netz unter crediproof.de u.a. mit Dienstleistungen wie Unternehmensberatung und Prüfungen von Kreditbedarf.

Zurück zum Branchenbuch und den Kosten eines Eintrags: in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende wichtige Passagen zu lesen:

„12.3 Die Gebühr ist eine Jahresgebühr. Die Gebühr für den Eintrag und dessen Bereitstellung beträgt 1000,00 € (in Worten Eintausend Euro) pro Jahr. Dieser Jahresbetrag ist Netto zzgl. der Umsatzsteuer von 19 %. Die Abrechnung findet einmal im Jahr per Rechnung statt.“

Darüber hinaus gilt für die Laufzeit:

„16.1 Die Laufzeit des Nutzungsvertrages ist auf 2 Jahre beschränkt. Er verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr wenn der Nutzer nicht fristgerecht kündigt.“
Quelle: https://www.branchenbuch.crediproof.de/agb/ (Stand: 29.11.2017)


Fax-Offerten: Weitere Informationen für Gewerbetreibende


Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine solche Offerte erhalten und unter Umständen sogar an die MKS Medienkommunikation & Service GmbH zurückgesandt? Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 29. November 2017

Norsia Inkasso GmbH: Mahnung für Fox Gewinn market GmbH

Uns wurde ein Schreiben von einer Firma namens Norsia Inkasso GmbH übermittelt. So sollen noch unbezahlte „Steuern“ offen sein, die bei der Teilnahme an Gewinnspielen noch nicht vom Teilnehmer abgeführt wurden. Als Gläubiger wird die Firma Fox Gewinn market GmbH genannt. Haben Sie auch so ein Schreiben im Briefkasten gefunden?

Beitragsbild: Norsia Inkasso GmbH: Mahnung für Fox Gewinn market GmbH

Mehr als 350,00 für nicht abgeführte Mehrwertsteuer?


Die Verbraucherin Frau L. leitete ein Schreiben von einem Unternehmen mit dem Namen Norsia Inkasso GmbH zur Veröffentlichung an uns weiter. Der Brief ist übertitelt mit „I.Mahnung“ und listet im Folgenden den Grund der Kontaktaufnahme sowie den Gläubiger auf. So schreibt Norsia Inkasso, dass Frau L. als Teilnehmerin an mindestens einem Gewinnspiel keinerlei Mehrwertsteuer abgeführt hätte.

Zu diesem Zweck verweist die Firma auf einen sogenannten „Gewinnspielparagraph“ §27.1., in dem es heißt: „Als Teilnehmer eines Gewinnspieles muss die Steuer abgeführt werden vom Teilnehmer“.

Ferner heißt es im darauf folgenden Paragraphen §27.2.: „Auch wenn kein Betrag ausgezahlt wird und der Teilnehmer kein Gewinn durch die Teilnahme hat, müssen die 19% MwSt. abgeführt werden“.

Wer ist die Norsia Inkasso GmbH?


Dem Schreiben sind folgende Informationen zu entnehmen. Anhand der Bilder können Sie erkennen, dass sich zahlreiche Rechtschreibfehler im Brief wiederfinden.

Als Geschäftssitz wurde eine Adresse in München angegeben. Die Telefonnummer ist mit der Faxnummer identisch und hat die Ländervorwahl +0044 von Großbritannien. Eine Webseite ist nicht angegeben und die vermerkte Steuernummer ist nicht auffindbar. Darüber hinaus wurde im deutschen Rechtsdienstleistungsregister kein Eintrag zur Norsia Inkasso GmbH (Stand 29.11.2017) gefunden.

Scan: Norsia Inkasso GmbH | Seite 1
Norsia Inkasso GmbH | Seite 1


Was wird gefordert?


Aufgrund noch vermeintlich offener Steuern wurde Frau L. von der Münchner Firma dazu aufgefordert eine Summe von insgesamt 351,16 EUR auf das Konto der Fox Gewinn market GmbH zu überweisen. Als Frist wurden sieben Werktage gewährt. Sollte Frau L. die Summer nicht zahlen, wird mit einer Sperrung oder einer Pfändung des Kontos gedroht.

Auf einer zweiten Seite des Briefes ist ein Überweisungsträger zu finden, der vorab ausgefüllt wurde. Als Zahlungsempfänger ist jedoch nicht die Fox Gewinn market GmbH angegeben, sondern eine Norsia BVBA. Die dargestellten Kontodaten verweisen auf ein Konto in Belgien.

Scan: Norsia Inkasso GmbH | Seite 2
Noria Inkasso GmbH | Seite 2

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Norsia Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „The Casual Lounge“ mit, die über die Internet-Adresse www.thecasuallounge.de zu erreichen ist. Das Portal bietet sein Angebot ebenfalls in Österreich (.at) und der Schweiz (.ch) an - mit leichten Textänderungen. Betrieben werden die Internetauftritte von der Firma iMedia888 GmbH aus Grünwald.

Beitragsbild: Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Was ist das Datingportal The Casual Lounge?


„Niveau haben heißt nicht Spießer sein“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals The Casual Lounge. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus dem bayrischen Grünwald namens iMedia888 GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die „anonym und diskret“ erotische Abenteuer suchen. Casual Lounge verspricht gar „reale Dates noch heute“.

Zu diesem Zweck muss sich der interessierte Nutzer auf dem Portal anmelden bzw. registrieren. Casual Lounge bietet die Möglichkeit, das Datingportal kostenlos zu testen. Vorab ist es notwendig das eigene sowie das gesuchte Geschlecht auszuwählen. Alternativ ist eine Anmeldung über ein Facebook-Konto möglich.

Ein Verbraucher teilt seine Erfahrungen


Uns erreichte eine weitergeleitete E-Mail des Verbrauchers Herrn C. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten dem Inkassodienstleister Fairmount GmbH, über die wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Herr C. schreibt, dass er hinsichtlich seiner VIP Mitgliedschaft bei The Casual Lounge von der iMedia888 GmbH rechtzeitig gekündigt hätte. Als Anlage schickte er einen Mailaustausch zwischen ihm und einem Mitarbeiter des Datingportals mit, in dem Herr C. mit sofortiger Wirkung kündigen möchte.

In der Antwort von Casual Lounge wird bekannt gegeben, dass eine Kündigung nur per Fax, Brief oder eingescannter E-Mail akzeptiert wird.

Herr C. leitete zusätzlich eine Antwort von der Fairmount GmbH an uns weiter, welche die Forderung in diesem Fall via E-Mail zukommen ließ. In dieser Mail im Auftrag der iMedia888 GmbH fordert das Inkassounternehmen die Zahlung von insgesamt 150,43 EUR.

Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH
Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen!

Wer einen Blick in die AGB von www.thecasuallounge.de wirft, wird unter anderem erkennen, dass die Registrierung zwar kostenlos ist, aber damit alleine keine anderen Mitglieder kontaktiert werden können. Dies ist nur über kostenpflichtige Zusatzleistungen möglich, die gebucht werden müssen. Eine solche VIP Mitgliedschaft hat eine gewisse Laufzeit. Ein abgeschlossener Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht innerhalb einer genannten Frist gekündigt wird.

Hilfe bei Datingportalen wie „The Casual Lounge“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ oder der iMedia888 GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 27. November 2017

OBV Online Business Verlag – Rechnung für einen Branchenbuch-Eintrag

Über den Sinn sogenannter Branchenbücher lässt sich streiten. Schließlich bieten derartige Firmenverzeichnisse kaum Vorteile gegenüber Firmendarstellungen durch die beliebte Suchmaschine Google – die zudem bislang kostenlos sind. Im Rahmen unserer Berichterstattungen konnten wir schon viele Gewerbetreibenden diesbezüglich informieren. Nun gesellt sich ein neues Branchenverzeichnis hinzu: OBV Online Business Verlag.

OBV Online Business Verlag

„Let's verbinden“ - OBV Online Business Verlag liefert ungewöhnliche Kategorien


Beim ersten Blick auf das Firmenverzeichnis Online Business Verlag fällt neben der Versprechungen von „10000 zufriedenen Kunden“ der etwas eigenwillige Slogan „Let's verbinden“ auf. Wer die Mühe auf sich nimmt, die Seite www.onlinebusinessverlag.de genauer zu betrachten, wird auf die zwei Möglichkeiten stoßen, sein Unternehmen einzutragen. So bietet das Branchenbuch interessierten Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen oder gar einen Premiumeintrag zu schalten. Letzterer soll stolze 749,00 EUR pro Jahr kosten.

Klickt man auf den Button „Jetzt anmelden“, so gelangt man ein Formular, in das man seine Geschäftsdaten eintragen kann. Aus Informationszwecken sind via der Seitenleiste einige der möglichen Kategorien aufgelistet, bei denen ungewöhnliche Branchen überraschen. Neben den Kategorien „Restaurant“, „Auto“ oder „Kino“ findet man dort „Hornhaut-Korrektur“, „Zuckerrübenkraut“ und „Kochkunst“ - scheinbar spezielle Angebote für Kunden, die wissen, wonach sie suchen.

Was steht in der Rechnung?


Aktuell liegt uns eine Rechnung für einen Premiumeintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten vor: 749,00 EUR soll ein solcher Eintrag auf www.onlinebusinessverlag.de kosten. Laut der Rechnung werden auch die Dienstleistungen „Google AdWords“ sowie „Google My Business“ berechnet.

Der Rechnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen beigefügt, die jedoch neben dem Online Business Verlag eine Firma namens E&S Marketing AG als Vertragspartner benennt. Mit dieser soll ein kostenpflichtiger Eintrag für das Firmenverzeichnis erst zustande kommen.

Scan: Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017
Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017


Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Anbietern können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um ein Angebot zu unterbreiten. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Wird demzufolge telefonisch das Zugeständnis abgegeben, dass ein Eintrag in einem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Laut den vorliegenden AGB kommt ein kostenpflichtiger Eintrag erst durch ein zweites Telefonat mit der E&S Marketing AG zustande. In Sachen Marketing (via Suchmaschinen wie Google) hat das Unternehmen möglicherweise noch einige Etappen zu meistern. So findet man unter den Suchergebnissen zu der Schweizer Firma viele Beiträge und Warnungen bezüglich eines Firmenverzeichnisses namens „Ihr Online Verlag“ (www.ihronlineverlag.com). Aktuell verweist diese URL übrigens auf das derzeit aktive Branchenbuch vom Online Business Verlag (Stand: 24.11.2017)

OBV Online Business Verlag - Hilfe bei Premium-Einträgen


Wurden Sie auch durch das Unternehmen kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag in benanntes Branchenbuch abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenbuch-Einträgen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 23. November 2017

Ganzwild.de: Fairmount GmbH fordert für Paidwings AG

Bereits mehrere Anrufe erreichten uns, um über ihr Anliegen bezüglich des Inkasso-Büros Fairmount GmbH zu berichten. Das Inkassounternehmen wurde von der Paidwings AG aus Cham beauftragt, um Zahlungsaufforderungen an Nutzer der Online-Community „ganzwild.de“ zu versenden, weil kostenpflichtige Leistungen scheinbar nicht beglichen wurden.


Kostenpflichtige Mitgliedschaft bei „ganzwild.de“


Das Schweizer Unternehmen Paidwings AG betreibt mehrere Online-Communities, die sich zum Großteil um Casual-Dating drehen. Dazu zählt die Webseite ganzwild.de“, auf der für Interessierte Seitensprünge in näherer Umgebung dargestellt werden. Neben dem kostenfreien Angebot soll es auch einen kostenpflichtigen Bereich geben, der jedoch unter den „Nutzungsbedingungen“ nur vage Einsichten bezüglich der Kosten und der Dauer gewährt.

Für Neugierige ist jedoch bereits bei der Anmeldung Vorsicht geboten. Mit der Eingabe seiner Daten, sprich der Registrierung, erklärt man sich mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Unterhaltungsrichtlinien einverstanden.

Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH


Dass die Leistungen durch die Firma Paidwings AG kostenpflichtig sind, mag für Nutzer der Online-Communities möglicherweise nicht bewusst sein. Umso größer ist die Überraschung, wenn eine Forderung durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH im Briefkasten landet. So sollen vereinbarte Mitgliedsgebühren noch nicht bezahlt worden sein. Deshalb wird der Empfänger dazu aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer gesetzten Frist zu bezahlen.

Sollte die Zahlung der Forderung weiterhin ausbleiben, wird die Fairmount GmbH die Durchsetzung von ausstehenden Forderung an ein Anwaltskanzlei weiterleiten. Das könnte im schlimmsten Fall weitere Kosten und Gebühren bedeuten. Fairmount GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. Deren Forderungen sind demzufolge ernst zu nehmen. Empfänger sollten auf eine Zahlungsaufforderung unbedingt reagieren!

Hilfe bei Paidwings AG


Derzeit liegen uns zwei Zahlungsaufforderungen von Fairmount GmbH für die Paidwings AG vor – und es meldeten sich noch weitere Verbraucher, die von der offenen Summe überrascht scheinen. Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder um Hilfe suchen, so können wir Ihnen erste allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sie erreichen uns telefonisch Mo-Fr, von 08.00-17.00 Uhr

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oder per E-Mail:
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Freitag, 27. Oktober 2017

Rocket Consulting Sp. z o. o. – Rechnung für Liquidado.de

Derzeit machen durch die Rocket Consulting Sp. z o. o. versandte Rechnungen die Runde. Empfänger sind jene, die sich bei dem Portal „Liquidado.de“ registrierten. Uns erreichten bereits viele E-Mails und Anrufe von Betroffenen. In einer uns vorliegenden Mail an die Liquidado.de erklärt ein Mitglied, dass es laut seiner Ansicht nicht zu einem Vertrag kam.

Rocket Consulting Sp. z o. o. – Rechnung für Liquidado.de

Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o. aus Wroclaw, Polen erhalten?


Zahlreiche Hinweise erreichten uns, dass die Rocket Consulting Sp. z o. o. aktuell erneut tätig geworden ist. So sollen laut der verzeichneten Anrufe und E-Mails Rechnungen von dem Unternehmen aus Wroclaw in Polen versandt werden. In diesen Schreiben wird die Zahlung für ein Vertragsjahr bezüglich eines „Premium Accounts“ auf dem Portal Liquidado.de verlangt.

Was ist Liquidado.de?


Das Portal bietet laut eigenen Aussagen „Kleinanzeigen für Unternehmer“, was unter anderem auch „kostenlose Inserieren“ von Produkten beinhaltet. Um dieses Angebot nutzen zu können, muss eine Registrierung stattfinden. Wir berichteten im Rahmen dieses Blogs bereits über das Portal. Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link „Liquidado.de - Erfahrungen mit dem Kleinanzeigenmarkt“.

Betrieben wird das Liquidado.de von der Rocket Consulting Sp. z o. o. in Polen. Die aktuellen Rechnungen werden an jene Personen geschickt, die sich auf dem Portal registriert haben sollen.

Was wird in der Liquidado.de Rechnung gefordert?


Laut der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 547,17 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Testphase (1 Tag), zwei Premium Account Vertragsjahre und der Mahnpauschale sowie Verzugszinsen zusammen. Zahlbar ist die Forderung innerhalb von 10 Tagen. Eine polnische Bankverbindung wurde zu diesem Zweck angegeben. Sollte eine Zahlung ausbleiben, wird mit weiteren Schritten gedroht, wie unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten.

Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o. | Liquidado
Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o.


Hilfe bei Rechnungen von Rocket Consulting Sp. z o. o. für Liquidado.de


Uns erreichte eine E-Mail eines Mitglieds, der laut eigener Aussage keinen Premium Account angefordert hat und somit nicht nachvollziehen kann, weshalb eine Rechnung gestellt wurde.

Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. Post von der Rocket Consulting Sp. z o. o. erhalten? Gerne können Sie von uns erste allgemeine Informationen erhalten. Nutzen Sie unsere Kontaktdaten.

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TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Printmedia Koncept s.r.o. beauftragt, um überfällige Zahlungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns freundlicherweise von einer Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung weitergeleitet wurde. Haben Sie auch eine Forderung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Zahlungsaufforderung durch die TOP Inkasso GmbH


„Das einfache und kostenlose Inkasso Unternehmen“ - so beschreibt sich die TOP Inkasso GmbH aus Luzern in der Schweiz. Laut einer aktuellen Zahlungsaufforderung von dem Inkassodienst soll noch eine unbezahlte Forderung offen sein.

Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma PrintMediaKoncept s.r.o. Der dazugehörige Rechnungsbetrag soll laut dem Schreiben seit 221 Tagen bereits fällig sein. Gefordert wird ein Betrag von insgesamt 1.074,89 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von 865,76 EUR und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung) zusammen. Zu überweisen ist der Betrag innerhalb einer Woche auf ein Konto in der Schweiz.

Verbraucherdienst berichtete bereits über PrintMedia Koncept s.r.o.


Bereits 2014 veröffentlichten wir einen Bericht über das Geschäftsgebaren von PrintMedia Koncept s.r.o. Das Unternehmen wollte laut des Angebots Printanzeigen von zuvor kontaktierten Unternehmern in einem „Bürgerinformationsfolder“ veröffentlichen. Sollte ein Gewerbetreibender einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, würde die dementsprechenden Anzeigen mehrfach veröffentlicht werden, was zu hohen Rechnungen führen konnte.

Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017
Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017


Hilfe bei Forderungen der TOP Inkasso GmbH


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

TEL:
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Donnerstag, 26. Oktober 2017

INTRAG Internet Regional AG – Erfahrungen von Unternehmern

Neues von der INTRAG Internet Regional AG aus Kiel: ein Unternehmer und Mitglied unseres Vereins berichtet über seine Erfahrungen mit der Firma, die „Regionales Online-Marketing für kleine und mittlere Unternehmen“ anbietet. So schildert der Unternehmer, dass ihm ein Testphase angeboten wurde. Es folgte jedoch eine Rechnung.

INTRAG Internet Regional AG – Erfahrungen von Unternehmern


Buchung durch InfoClick24 für „regional.de“


Seit unserem letzten Bericht zur INTRAG Internet Regional AG meldeten sich Gewerbetreibende, die auch Erfahrungen mit dem Online-Marketing-Unternehmen aus Kiel machten. Aktuell liegen uns die Schilderungen eines Unternehmers aus NRW vor, der eine Rechnung von der INTRAG Internet Regional AG erhielt.

Der Unternehmer ist Mitglied beim Verbraucherdienst und teilte uns schriftlich seinen Fall mit. So wurde ihm laut seiner Ausführung eine dreimonatige Testphase angeboten – mit kündigungsfreiem Ablauf. Er schreibt, dass er es so auffasste, dass es keiner Kündigung bedarf. Dies soll ihm telefonisch bestätigt worden sein.

Diese Buchung scheint durch den Marketingpartner „InfoClick24“ getätigt worden zu sein. Dies ist einer Benachrichtigung durch die INTRAG AG zu entnehmen, die unser Mitglied freundlicherweise zur Berichterstattung mitsandte. Die Firma InfoClick24 ist ebenfalls an derselben Adresse wie INTRAG in Kiel ansässig.

INTRAG: Rechnung trotz Kündigung?


Unser Mitglied ging davon aus, dass nach der dreimonatigen Testphase nicht gekündigt werden muss. Aber er teilte uns mit, dass er eine Rechnung erhielt und zusätzlich ein Vertrag mit meiner Laufzeit von 24 Monaten zustande gekommen wäre. Der Unternehmer wünscht sich jedoch keinen Vertrag mit der INTRAG Internet Regional AG.

Laut der vorliegenden Unterlagen wurde laut der INTRAG ein Vertrag für das Angebot „Regional-Kombi: Google+ und regional.de“ abgeschlossen. Dies beinhaltet einen Branchen-Eintrag bei Google und umfasst u. a. eine „stetige Suchmaschinen-Optimierung“. Darüber hinaus soll unser Mitglied einen „regional.de Regio-Finder® Premiumeintrag“ erhalten. Dies soll der „Verbesserung“ der „Google-Position“ dienen.

Die Kosten für so dieses Angebot liegen uns ebenfalls in Form einer Rechnung vor. So verlangt INTRAG Internet Regional AG monatlich 35,40 EUR (29,75 EUR zzgl. 19 % Mwst.) Das machte für eine Laufzeit von insgesamt 849,60 EUR. Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Hilfe bei INTRAG Internet Regional AG


Unternehmer, die ähnliche Erfahrungen mit den genannten Unternehmen gemacht haben, können sich für allgemeine Informationen gerne an uns wenden. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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