Montag, 28. Oktober 2019

Arena Office Store: Angebot für „Interactive Business Data Suite“ erhalten?

Auf dem ersten Blick wirkt das vorliegende Schreiben einer Firma namens „Gemex Direct S.L.“ wie eine Rechnung für ein „Interactive Business Data Suite“ aus. Ein knapp umschriebenes Produkt, bei dem es sich laut scheinbar um Software handeln könnte. Doch stellt ein solches Formular keinen Verkaufsbeleg, sondern eine Offerte dar; mit anderen Worten: ein Angebot. Der Absender gab eine spanische Kontoverbindung an. Für unseren Bericht wurde uns ein Exemplar von einem Mitglied zur Verfügung gestellt.

Titel: Arena Office Store: Angebot für „Interactive Business Data Suite“ erhalten?


Gemex Direct S.L. bietet Software Interactive Business Data Suite an


Vielleicht wird erst bei näheren Hinsehen klar, dass es sich um keine Rechnung für den Erwerb einer Software mit der Bezeichnung Interactive Business Data Suite handelt, sondern nur um ein Angebot im "Arena Office Store". Wie ein Werbefolder oder eine Anzeige ist das Schreiben nicht aufgemacht, stattdessen wirkt es wie ein verbindlicher Kaufvertrag oder eine Rechnung für ein bereits erworbenes Produkt. Es ist sogar eine Frist genannt, bis wann die Zahlung einzugehen hätte.

Das angebotene Interactive Business Data Suite soll laut des Schreibens 925,00 EUR kosten und muss bei Interesse innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Zu diesem Zweck ist eine spanische Bankverbindung angegeben, als Empfänger wird die Firma Gemex Direct S.L. mit Sitz in Madrid genannt.

Eine Prüfung des Schreibens ist zu empfehlen


Für weitere Informationen zu der Firma und deren Angeboten ist ein Link angegeben. Unter diesem Link http://arenaofficestore.com/offer-1/ lassen sich tatsächlich weitere Infos abrufen, doch sind diese für den hohen Preis recht knapp gehalten. Laut der Beschreibung handelt es sich wahrscheinlich ein Programm für Datenanalyse. Ob das angeschriebene Unternehmen tatsächlich Nutzen von der Software hat, ist nicht bestimmen. Fraglich ist auch, was hinsichtlich des Datenschutzes mit den eingegeben Daten geschieht. So ist es möglich, dass solche Software sogar eine Gefahr darstellen könnte.

Scan: Arena Office Store / Offerte "Interactive Business Data Suite" / Okt 2019
Arena Office Store / Offerte "Interactive Business Data Suite" / Okt 2019


Bloß eine Offerte, keine Rechnung: Das steht im Kleingedruckten


Wie zuvor beschrieben ist in deutlich kleinerer Schrift auf dem Dokument erkennbar, dass es sich um keine Rechnung, sondern um eine unverbindliche Offerte handelt. So heißt:

„You are under no obligation to make any payment of this offer unless you accept this offer. If you choose to make payment for this offer the product will be available for download using link above within 24 hours of payment receipt. Should you not wish to accept this offer you do not need to notify us, simply disregard this offer.“

Weitere Informationen zu Arena Office Store


Es handelt sich bei dem Schreiben einer Firma namens Gemex Direct S.L. bzw. Arena Office Store um ein Angebot und keine verbindliche Rechnung. Sollten Sie dennoch gezahlt haben, können sich Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

TEL:
0201 176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 17. Oktober 2019

Kostenpflichtige Onlineeinträge: Über die Branchenbücher der GG Media Inc. Ltd.

Uns liegt aktuell ein Dokument von GG Media Inc. Ltd. vor, die einen „Onlineeintrag“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren für mehr als 700 EUR in Rechnung stellt. Die Betreiber des Branchenbuchs „Citylister“ bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Reichweite im Netz zu vergrößern. Doch lohnt sich ein solcher Eintrag?

Titel: Kostenpflichtige Onlineeinträge: Über die Branchenbücher der GG Media Inc. Ltd.

Wer betreibt „Branchenbuch.Online“ und „Citylister“?


Haben Firmenverzeichnisse dank des alltäglichen Gebrauchs von Suchmaschinen im Internet ausgedient? Die Frage ist berechtigt, da eine schnelle Suche bei Google und Co. deutlich unkomplizierter als der Besuch eines Branchenbuchs sein kann. Dennoch hält das manche Betreiber nicht davon ab, Gewerbetreibende zwecks eines kostenpflichtigen Eintrags zu kontaktierten, um langjährige Verträge abzuschließen. So auch die GG Media Inc. Ltd., die ihren Sitz mit „20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU“ angibt – ein virtuelles Büro.

Eine deutsche Kontaktadresse ist ebenfalls angegeben, jedoch handelt es sich hier auch um ein sogenanntes „Virtual Office“. Zwar lädt das Unternehmen auf ihrer Kontaktseite zum Besuch ein, aber es wirkt unwahrscheinlich, dass dort abgesehen von einem Postfach Kontakt möglich ist. GG Media Inc. Ltd. betreibt aktuell gar zwei Firmenverzeichnisse: Branchenbuch.Online und Citylister.de.

Über die Funktionsweise der Firmenverzeichnisse


Beide Verzeichnisse unterscheiden sich vom Angebot her marginal. Auf der jeweiligen Startseite der Firmenverzeichnisse wird Besuchern die Möglichkeit gegeben, über ein Suchfeld eine Branche und/oder eine Stadt zu suchen. Nicht jede Suche war bei unseren eigenem Besuch erfolgreich, z.B. wurden fanden wir auf Branchenbuch.Online keinerlei Einträge unter den von der Seite selbst vorgeschlagenen Begriffen „Essen“ und „Berlin“. (Stand: 16.10.2019)

Die andere Seite der GG Media Inc. Ltd. namens Citylister scheint noch weniger Einträge zu bieten. Bei unserem Klick auf das Suchfeld „What Are You Looking For?“ werden nur sechs Kategorien angezeigt, bei denen es sich um Städte mit der Initiale „A“ handelt. Möglicherweise stellt Citylister bei unserem Besuch der Seite keine anderen Städte wie zum Beispiel „Aachen“ dar – und verzichtet dabei auf „Zwickau“. (Stand: 16.10.2019)

Ob diese Dienstleistung sich für Gewerbetreibende lohnt, die an mehr Reichweite im Netz interessiert sind? Schwer zu sagen, aber bevor ein kostenpflichtiger Eintrag in Auftrag gegeben wird, sollte das Angebot gründlich geprüft werden.

Erfahrungen mit "Branchenbuch.online"


Uns erreichte eine Email von einem Gewerbetreibenden zu dem Thema Branchenbuch.online bzw. zu der Firma GG Media Inc. Ltd. Wir zitieren an dieser Stelle die vorliegende E-Mail:

"Gestern wurde ich in meinem Ladenlokal von einer Dame angerufen, die mir eine Verlängerung eines angeblich bereits bestehenden Vertrags mit ihrer Firma über einen Branchenbucheintrag reden wollte (...) Die Webseite des 'Unternehmens' für das die Dame am Telefon arbeitete lautet: https://branchenbuch.online. Ich hoffe, Ihr könnt andere Menschen vor denen warnen"Zitatende. 

Ungewollter Vertragsabschluss via Telefon sind nicht selten


Verträge für kostenpflichtige Einträge in Branchenbücher können unter anderem telefonisch abgeschlossen werden. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige gibt es weniger Möglichkeiten als für Verbraucher, da sie keinen Anspruch auf Widerruf haben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende bei Angeboten via Telefon die Ohren spitzen sollten. Schnell ist ein Vertragsabschluss zugunsten des Anrufers erreicht, wenn der Angerufene zu oft „Ja“ sagt.

Es kann vorkommen, dass Verträge für kostenpflichtige Onlineeinträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren mit insgesamt zwei Anrufen abgeschlossen werden. Der erste Kontakt stellt ein Angebot vor, der zweite Anruf fragt schnell und ohne zu viele Details nur Daten ab, bei denen der angerufene Gewerbetreibende meist nur „Ja“ antworten soll. Deshalb staunen viele Gewerbetreibende nicht schlecht, wenn kurz nach dem Telefonat eine teure Rechnung ins Haus flattert.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Sind Sie Gewerbetreibender und wurden ebenfalls telefonisch von Mitarbeitern der GG Media Inc. Ltd. kontaktiert? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Donnerstag, 10. Oktober 2019

PIM Gold GmbH Insolvenz: Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?

Der Goldhändler PIM Gold GmbH aus dem hessischen Heusenstamm macht derzeit Schlagzeilen. Vor einer Woche gab es eine Razzia und es steht der Vorwurf eines Schneeballsystems im Raum. Das Verfahren läuft und die zuständigen Ermittler rechnen mit einem Millionenschaden. Wo ist das Gold und wie sollten betroffene Anleger reagieren?

Titel: PIM Gold GmbH Insolvenz: Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?

Was bot die PIM Gold GmbH an?


In der diesjährigen Ausgabe 22 des Fachmagazins „FOCUS MONEY“ wurde der hessischen PIM Gold GmbH (ehemals Pim GOLD und Scheideanstalt GmbH) die Gesamtbewertung “Sehr Gut” für ihr Angebot an regelmäßigen Goldkaufangeboten verliehen. Dieses Lob ist zahlreich in Online-Berichten über das Unternehmen aus Heusenstamm zu lesen, häufig mit der Ergänzung: „Zu Recht, denn die PIM GOLD lebt einen überaus hohen Qualitätsanspruch wie auch großen Ehrgeiz, stetig immer leistungsfähiger zu werden.“ Auch der CEO des Unternehmens namens Mesut P. veröffentlichte diesen Text auf seiner eigenen Homepage.

Aktuell ist diese Webseite und viele weitere Angebote der PIM Gold für Besucher nicht mehr zugänglich (Stand 10.10.2019). Seit 2008 verkaufte besagte Firma unter diversen Bezeichnungen das begehrte Edelmetall an interessierte Anleger. Jedoch wurde den Kunden kein Gold zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, eine komplett andere Handhabe, als es bei jeder Bank oder Sparkasse ablaufen würde. PIM Gold GmbH verlangte laut unseren Recherchen rund 30 Prozent über Markt-preis für das Gold, durch das ein kostspieliges Provisionssystem finanziert wurde. Kunden wurden je nach Modell sogar Bonusgold zugesichert, was wie eine Art Verzinsung den von PIM verwahrten Bestand mehren sollte. Zusätzlich stellte die Firma Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung in Aussicht – mit reduzierten Preisrisiken.

Insolvenz: Verfahren gegen PIM Gold


Nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen das Unternehmen eröffnet worden war, meldete die PIM Gold GmbH aus Heusenstamm Insolvenz an. Das Gericht wird demzufolge das Insolvenzverfahren offiziell eröffnen und die geschädigten Anleger können Forderungen anmelden. Ein Lichtblick für betroffene Anleger: Offenbar konnten Staatsanwälte inzwischen beträchtliche Mengen an Gold bei der insolventen Firma sicherstellen. Nur leider werden die mehrfachen Goldfunde zur Befriedigung sämtlicher Anlegeransprüche wahrscheinlich nicht ausreichen.

Anfang 2020 findet eine Gläubigerversammlung statt, bei der verschiedene Beschlüsse über den weiteren Fortgang zu fällen sind. Über die Höhe der möglichen Insolvenzquote sind zu diesem Zeitpunkt keine Einschätzungen möglich. Dafür entscheidend wird auch sein, welche rechtlichen Maßnahmen der Insolvenzverwalter gegen Geschäftsführer Mesut P., Vermittler oder auch frühere Anleger einleiten wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun bei der PIM Gold GmbH (Aktenzeichen 8 IN 402/19) und beim Vertrieb Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen 8 IN 403/19) das vorhandene Buchhaltungschaos aufarbeiten und die verfügbaren Vermögenswerte sichern.
Handelt es sich um ein Schneeballsystem?

Dieser Vorwurf wird derzeit noch überprüft. Jedoch steht diese Vermutung im Raum. So soll das Unternehmen bei Investoren über Jahre Gelder zum Kauf von rund 3,4 Tonnen Gold mit einem aktuellen Marktwert von etwa 150 Millionen Euro eingesammelt haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat den Verdacht, dass ein großer Teil des Goldes nicht existiert - und die PIM Gold-Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben. Der Anwalt des Hauptverdächtigen Mesut P. wollte sich bislang dazu nicht äußern (Quelle: Manager-Magazin.de). Sollte PIM ein Schneeballsystem gewesen sein, werden im Sinne einer Gläubigergleichbehandlung vermutlich von PIM-Kunden erhaltene Zahlungen bis vier Jahre vor dem Insolvenzantrag zurückgefordert.

Staatsanwalt ermittelt: Gold der Kunden noch verfügbar?


Für den Haftbefehl gegen den CEO Mesut P. hat die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der schon länger laufender Ermittlungen Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen angegeben. Wert: 148 Millionen EUR. Tatsächlich gefunden haben die Ermittler allerdings bei einer Durchsuchung im Juli dieses Jahres nur 228 Kilogramm. Anfang September war allerdings noch unklar, wohin die fehlenden Bestände verschwunden sind. In einer bundesweit durchgeführten erneuten Durchsuchung an verschiedenen Standorten konnten inzwischen weitere Bestände sichergestellt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann deshalb die schlimmsten Befürchtungen zumindest etwas entkräften: „Wir gehen mindestens von der doppelten Menge an Gold aus.“ Bei 500 Kilogramm würde aber zu den knapp 3,4 Tonnen immer noch ein Großteil fehlen.

Betrug? Skepsis gegenüber der PIM Gold GmbH


Bereits im November 2018 hat das Landgericht Frankfurt der damals noch unter PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH firmierenden Gesellschaft untersagt, sich weiter als Scheideanstalt zu betiteln. Vergleichbare Werbeaussagen wie „Deutschlands größtes Goldportal“ und Hinweise auf die günstigsten Preise wurden durch das Gericht untersagt. PIM veröffentlichte seit drei Jahren keine Jahresabschlüsse mehr, was die Skepsis steigen ließ. Die letzte im Bundesanzeiger einzusehende Bilanz stammt von 2015. Bezüglich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat PIM Vorwürfe grundsätzlich abgestritten und beispielsweise zum Verdacht von Goldfehlbeständen behauptet: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der Pim-Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“ Mittlerweile ist bekannt, das diese Aussage nicht der Wahrheit zu entsprechen scheint.

Wie sollten Gold-Anleger sich verhalten?


Scheinbar haben manche Kunden ihr Gold ausgehändigt bekommen und sind damit höchstwahrscheinlich auch Eigentümer geworden. Jedoch sieht es anders bei jenen Kunden aus, die PIM Gold GmbH mit einer Verwahrung beauftragt haben. Es könnte fraglich sein, ob die vertraglichen Vereinbarungen hinreichend bestimmt waren, um den Anlegern auch Eigentum im rechtlichen Sinne zu verschaffen. Ebenso können erhebliche Differenzen entstehen, den rechtssicheren Nachweis zu führen, welche Goldbestände welchen konkreten Anlegern zuzuordnen sind. Daran würde auch eine schriftliche Bestätigung über die personalisierte Einlagerung nichts ändern.

Damit betroffene Anleger eine Chance haben, an das angelegte Geld zu kommen, würde ein Vorgehen gegen den Anlageberater oder Vermittler in Frage kommen, über den der betreffende Anleger seine Goldanlage bei der PIM Gold GmbH oder der Premium Gold Deutschland GmbH getätigt hatte. Möglicherweise wurden betreffende Anleger nicht hinreichend über die Risiken des betreffenden PIM-Goldanlageprodukts aufgeklärt. In so einem Fall würde der Berater bzw. Vermittler wegen schuldhafter Falschberatung haften.

PIM-Gold-Anleger sollten nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre Chancen zu nutzen. Betroffene Kunden sollten nicht länger warten, sondern sich an uns wenden, um alle ihre Rechte zu wahren und tätig werden, zumal das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Update KW42: Lückenhafte Buchhaltung, die Geduld der Anleger ist gefordert


Der zuständige Rechtsanwalt soll bei seiner Suche nach Vermögenswerten festgestellt haben, dass es sich bei den erfassten Gold- und anderen Edelmetall-Beständen letztendlich eine Menge von 500 Kilogramm Gold fand. Die 10.000 Edelmetall-Anleger müssen sich scheinbar in Geduld üben, bis alle Unterlagen gesichtet wurden, da die Buchhaltung der PIM Gold GmbH lückenhaft zu sein scheint. Weiterhin wird durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Verantwortliche der PIM Gold aus Heusenstamm in Hessen ermittelt. Nicht nur wurden Anfang September Geschäftsräume durchsucht, sondern auch der Geschäftsführer festgenommen – unter anderem wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs. Es könnte sich noch hinziehen, ehe die Anleger mehr Informationen bezüglich ihrer Ansprüche erhalten. Der zuständige Rechtsanwalt rechnet im Dezember mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Hilfe bei PIM Gold GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit der PIM Gold GmbH oder suchen Sie allgemeine Informationen zu diesem Thema? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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