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Donnerstag, 2. Juni 2022

Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen

Im April 2022 wurden Meldungen über eine Razzia bei der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG aus Weiden veröffentlicht. Laut den Ermittlungen sollen seit 2018 Neumitglieder der mehr als 12.000 Mitglieder starken Genossenschaft getäuscht worden sein. Es besteht der Verdacht, dass insgesamt 7 Millionen EUR unrechtmäßig eingenommen wurden – über die Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen.

Titel: Wohnsachwerte eG und vermögenswirksame Leistungen: Razzia und Ermittlungen


Verdacht auf Betrug: Verhaftungen und 60 Umzugskartons an Unterlagen

Es geht um den Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue. Am 22. März 2022 durchsuchten Ermittler im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz über 30 Objekte der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG.

Neben 60 Umzugskartons an Unterlagen wurden u.a. zusätzlich mehrere Fahrzeuge und Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass 7 Millionen EUR unrechtmäßige Einnahmen erfolgt sein sollen. Die mehr als 12.000 Mitglieder starke Genossenschaft sollen durch Täuschungen die hohe Summe eingenommen haben – das Geld soll nicht für die Anschaffung von Immobilien verwendet worden sein, wie es eigentlich gedacht war.

Was bietet die Wohnsachwerte eG an?

Die bundesweit tätige Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG spezialisierte sich auf Immobilien und bot Arbeitnehmer an, als Mitglied die vermögenswirksamen Leistungen an sie überweisen zu lassen. Genossen und Genossinnen sollen dazu verpflichtet sein, eine bestimmte Zeichnungssumme beizusteuern.

Zahlt der Genosse bzw. die Genossin keine vermögenswirksamen Leistungen ein, muss der offene Rest selbst aufgebracht werden. Bei mehr als drei Monaten im Zahlungsverzug kann es sogar zur Forderung der gesamten Summe kommen.

Geworben wurden Mitglieder u.a. über die Internetportale „Foerder.helden“ und „Dein-Foerdergeld“.

Risiken für Genossinnen und Genossen bei Insolvenz

In Angesicht der Entwicklungen spielen Genossinnen und Genossen unter Umständen mit den Gedanken, die Ratenzahlungen einzustellen. Dies könnte sich jedoch als Fehler erweisen, da die Genossenschaft bei Verzug den gesamten noch ausstehenden Betrag fordern könnte.

Zusätzlich ist ein weiteres Risiko im Falle einer Insolvenz der Wohnsachwerte eG gegeben. Ein zuständiger Insolvenzverwalter könnte die Genossinnen und Genossen dazu auffordern, die Differenz zwischen der Zeichnungssumme und den bereits getätigten Einzahlungen direkt und auf einmal zu zahlen. Ob es zutrifft, kann an dieser Stelle nur vermutet werden.

Wohnsachwerte eG: Wie kündigen?

Aufgrund der Entwicklungen ist es nachvollziehbar, wenn GenossenInnen vorzeitig kündigen wollen. Ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Bei der WSW eG soll laut der Satzung eine Kündigungsfrist von 5 Jahren gelten – plus eine „Ausscheidungspauschale“ in Höhe von 100 EUR zzgl. Mwst. Kündigungen sollen mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich sein.

Tritt jedoch nun eine Insolvenz ein, besteht ein Risiko, dass die gesamte ausstehende Zeichnungssumme gezahlt werden muss. Sollte die Genossenschaft noch zahlungsfähig sein, stellt sich die Frage, wie hoch der Anspruch werden könnte. Die Details können jedoch nicht in diesem Artikel geklärt werden, sondern sollte durch eine individuelle rechtliche Beratung erfolgen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Hilfe und Informationen bezüglich der Wohnsachwerte eG. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 8. Februar 2021

Tradelore Corporation Update: neue Erfahrungen einer Investorin

Bereits 2018 berichteten wir ausführlich über die Firma Tradelore Corporation. Diese Firma bot Vertriebsdienstleistungen im Bereich Immobilienmanagement an, bis am 23. Januar 2019 die BaFin bekannt gab, dass der Geschäftsführer Herr B. verpflichtet wurde, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Aktuell meldete sich eine weitere Betroffene, um Ihre Erfahrungen zu teilen.

Titel: Tradelore Corporation Update: neue Erfahrungen einer Investorin


Neuigkeiten zur Tradelore Corporation

Herr B. ist für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrlich kein Unbekannter. Er soll Interessenten den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien eines Unternehmens „Tradelore Corporation, Oregon, USA“ angeboten haben. Damit betrieb Herr B. laut der BaFin das Finanzkommissions- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis. Wir berichten im November 2018 über das Verbot und warnten Verbraucher vor den Gefahren. Aktuell meldete sich eine weitere Betroffene, um uns ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Keine Auszahlungen mehr? Email einer Betroffenen

Aufgrund unseres Artikels wurden wir von einer Betroffenen kontaktiert. Wir geben ihre Nachricht als Zitat wieder:

Zitat: „Ursprünglich habe ich Herrn B. (Name der Redaktion bekannt) aus Bad Kreuznach im März 2016 kennengelernt, da er Immobilienmakler mit einem Jahresgehalt von 60.000 € suchte. Das Kerngeschäft war damals über die zweite Firma der Ankauf von Lebensversicherungen, Riesterverträgen und betriebliche Altersvorsorgeverträgen. Das so freigesetzte Kapital investierten die Anleger in Vorzugsaktien der Tradelore Corporation mit monatlichen oder jährlichen Auszahlungsverträgen.

Ich selbst habe einen Empfehlungsgeber und Vertriebspartnervertrag mit der Tradelore Corporation. Da eine Kundin von mir dann die versprochenen Auszahlungen nicht mehr bekam, habe ich mich negativ über ihn geäußert (nur im Gespräch mit der Kundin, sie hat 120.000 € bei ihm angelegt und keine Auszahlungen mehr bekommen) und daraufhin bekam ich als Drohung (wie er im Gespräch mit ihr sagte) eine Rechnung über eine Vertragsstrafe von brutto 60.000 €. Diese hat er jedoch nicht eingefordert. Wahrscheinlich wegen seinen Problemen mit der BAFIN.“

Zitatende.

Die Betroffene übersandte uns die dazugehörigen Unterlagen, zwei Schriftstücke mit dem Titel „Preferred Stock Agreement“.

Bradford & Partner Ltd: Mögliche neue Firma von Herrn B.

Uns wurde der Hinweis gegeben, dass Herr B. mittlerweile mit einer neuen Firma aktiv sein könnte. Die Rede ist von Bradford & Partner Ltd, die ihren Sitz in Caldervale Road, The Picasso Building, Wakefield WF1 5PF, Großbritannien haben soll. Seit dem 11. Januar 2021 ist Herr B. als Direktor der Firma eingetragen. Zuvor soll das Unternehmen als ROSS BERKINS LTD. bekannt gewesen sein.

Möglicherweise versucht Herr B. ein vergleichbares Geschäftsmodell aufzubauen. Sollten Sie dazu weitere Informationen zur Verfügung haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch Verträge mit der Tradelore Corporation geschlossen? Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

Allgemeine Infos zu dem Thema Kapitalanlage erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 13. Oktober 2020

Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers

Anfang September warnte Verbraucherdienst an dieser Stelle vor Investitionen in die Nowea Energy Aktie. Es meldete sich mittlerweile ein weiterer Anleger bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma mitzuteilen. Wir warfen außerdem einen Blick auf das aktuelle Angebot der Nowea Energy Inc.

Titel: Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers


Über Nowea Energy Inc. und ihren Webauftritt

„Nowea Energy Inc. ist eine spezialisierte Private-Equity-Firma, die sich auf den Energiesektor konzentriert“ heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Als Sitz ist in dem abrufbaren Impressum die Adresse 200 S Virginia St 8th Floor, Reno, 89501 NV, USA angegeben.

Die Seite „Investoren“ der Hompage des Unternehmens zeigt bei unserem Besuch am 12.10.2020 einen Warnhinweis. Dort heißt es unter anderem: „Die Inhalte und Informationen dieser Webseite dienen lediglich allgemeinen Zwecken und stellen keineswegs eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar“.

Die Nowea Energy Inc. könnte mit diesem Hinweis verhindern wollen, dass die Webseite irrtümlich als Werbung für die angebotenen Aktien verstanden werden könnte. Ohnehin wäre dieser Bereich bei „Investoren“ passwortgeschützt.

North West Oil wird nicht genannt

Des Weiteren gibt die Nowea Energy Inc. in einer Meldung vom 30.01.2020 unter „Newsroom“ bekannt, dass aus „NW OIL“ die „NOWEA ENERGY Inc.“ wurde. Interessant dabei ist, dass der Name NW Oil nicht ausgeschrieben wurde; es handelt sich dabei um eine Abkürzung von Northwest Oil. Zur Erinnerung: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte am 15. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der North West Oil durch die Compass Consulting Group wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Auch wir berichteten bereits über Anfang September 2020 über die Erfahrungen eines Anlegers bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Lesen Sie kompletten Bericht hier: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung 

„Strategische Neuausrichtung“: Presserklärung von Mai 2020

Die Nowea Energy Inc. berichtet in einer Pressemitteilung vom 26.05.2020 gebeutelt von der Corona-Krise, „dass der Betrieb und die Projekte in den USA keine Priorität mehr haben. Deshalb wurde das "Operation Agreement" mit Mystic Energy LLC gekündigt und werden wir selbst als Operator der Ölquellen in Kentucky auftreten.“

Das Unternehmen Nowea Energy Inc. wird laut des Artikels in eine „Investment- und Private-Equity-Gesellschaft“ umgewandelt; diese Neuausrichtung soll zukunftsorientierte Geschäftsmodelle ermöglichen.

Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/nowea-energy-inc-strategische-neuausrichtung/?newsID=1340077

Neue Erfahrungen eines Betroffenen

Wir behandelten in unserem Blog bereits das Thema Nowea Energy INC., doch aktuell wandte sich ein weiter Anleger an uns, um noch mehr Erfahrungen beizusteuern. Er schreibt: „Gemäß beiliegender Tabelle (Anlage liegt der Redaktion vor) habe ich verschiedene Einzahlungen als Aktien/Shares an die Nowea Energy Inc. geleistet. Ich habe dafür auch Bestätigungen erhalten.“

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!

Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen dieser Art? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

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Dienstag, 1. September 2020

Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung

Ein Mitglied wandte sich mit seinen Erfahrungen bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Den gesamten Bericht über den Ablauf lesen Sie in diesem Beitrag.

Titel: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung

North West Oil Aktien: Investoren aufgepasst


Mit großen Versprechungen wendet sich die Compass Consulting Group an die Besucher ihrer englischsprachigen Webseite. Dort werden Phrasen im besten Wirtschafts-Englisch gedrescht, die jedoch nicht viel über das Geschäftsgebaren der Firma mit Sitz in London aussagen. Die Firma soll laut unseren Informationen Wertanlagen via Telefon und Email vertreiben. Eins unserer Mitglieder ist betroffen und berichtete uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Compass Consulting Group und wie er beinahe 450.000 Dollar in eine Firma namens Nowea Energ Inc., ehemals North West Oil investierte. Zuletzt äußerte die BaFin den Verdacht, dass keine Genehmigung zum Verkauf von North West Oil Aktien vorliegt. Auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich warnte Investoren in einer Pressemitteilung.

Compass Consulting Group: Erfahrungen eines Betroffenen


Laut des Betroffenen nahm die die Compass Consulting Group Anfang Februar 2020 Kontakt auf. Eine Frau Frisch bedankte sich via Mail für ein erfolgtes Telefonat und empfahl eindringlich ein Investment in das Unternehmen Nowea Energy Inc., ehemals North West Oil.

Weitere Gespräche folgten, unter anderem mit einem Hr. Dr. Erich Vissmann, der sich als Vice President der Compass Consulting Group ausgab und nach eigenen Angaben die Börsengänge großer amerikanischer Unternehmen begleitet hätte. Vissmann soll dem Betroffenen gegenüber wiederholt von gewinnenbringenden Investments mit hohen Renditen berichtet haben und erfragte im Telefonat vertrauliche Informationen, wie unter anderen die Höhe des Vermögens.

Ein Betroffener berichtet: 450.000 Dollar an die Firma Nowea Energy Inc.


Der Betroffene stimmte laut eigener Aussage nach vielfachen Anrufen einen Kauf von Anteilsscheinen zu. Ende Februar erfolgte somit die Bestätigung einer Zeichnung von 205.000 US-Dollar. Diese Summe soll überwiesen worden sein.

Auch im März 2020 soll der Betroffene von der Compass Consulting Group weiterhin und in regelmäßigen Abständen kontaktiert worden sein, um ihn von weiteren Investitionen zu überzeugen. Er soll aufgefordert worden sein, sein gesamtes Vermögen in die Nowea Energy Inc. zu investieren. Zunächst stimmte der Betroffene laut eigener Schilderung zu, am Ende sollte ein Betrag in Höhe von 450.000 Dollar überwiesen werden, diese Zahlung wurde jedoch durch das Einwirken des persönlichen Umfelds unterbunden.

BAFIN äußerte Verdacht: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt


Am 23.03.2020 veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) eine Pressemitteilung, in der ein Verdacht gegenüber der Compass Consulting Group (SW1P 4QP London, Millbank Tower 21-24, Company No. 08670203, http://www.compassconsultinggroup.co.uk) mitgeteilt wird.

Laut der Meldung soll das Unternehmen in Deutschland ein Wertpapier in Form von Aktien der North West Oil (Nowea Energy Inc.) öffentlich anbieten. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt regelmäßig einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 dar.

Entgegen Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde für das öffentliche Angebot der Compass Consulting Group kein Prospekt veröffentlicht.

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!


Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

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Haben Sie auch Erfahrungen mit der Compass Consulting Group? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

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Freitag, 31. Juli 2020

Trading-Scam: Vorsicht vor unseriösen Online-Brokern

Der Betrug mittels Apps und Webseiten unseriöser Online-Broker ist im Internet weit verbreitet. Die Masche dahinter scheint relativ simpel, aber wirkt effektiv: es werden auf beliebten Kanälen im Netz diverse Werbeanzeigen geschaltet, um potenzielle Opfer auf seriös wirkende Online-Broker zu locken. Die dort zum Teil unrealistischen Gewinnversprechen sollen zu einer möglichst hohen Einzahlung führen. Doch birgt dieses Online-Trading die Gefahr, dass das eingezahlte Geld im Nirvana bzw. den Geldbörsen der betrügerischen Broker verschwindet.

Titel: Trading-Scam: Vorsicht vor unseriösen Online-Brokern

Angeblich lukrative Angebote der Trading-Scammer per Mail


Im Schlaf Geld verdienen bzw. das Geld für sich arbeiten lassen – besonders bei einer aktuell ungünstigen Zinslage kann eine alternative Kapitalanlage lukrativ und demzufolge verlockend wirken. In Deutschland werden Online Broker und sogenannte – und zum Teil automatische - Trading Bots immer beliebter. Diese Software soll errechnen, welche Investitionen sich lohnen.

Um auf solche Angebote aufmerksam zu machen, sollen hierzulande von den dubiosen Online-Brokern bekannte Namen und Formate (u.a. „Bekannt aus der Höhle der Löwen!“) in ihren Werbeanzeigen genutzt werden. Auch Emails werden häufig als mit vielversprechenden Aussagen versandt. Bekannt sind unter anderem vergleichbare Überschriften wie:


  • “Innerhalb 1 Woche reich geworden – erfolgreiche Trader berichten”
  • “Bill Gates – Diese Top Secret Software machte ihn steinreich”
  • “Dieses System schafft Millionäre – Und du kannst es auch werden.”


Mit Werbeanzeigen in die Trading-Falle gelockt


Auch in den sozialen Medien sollen unseriöse Broker Angebote als Werbeanzeige geschaltet worden sein. Aberwitzige Schlagzeilen wie u.a. “Dieter Bohlen – Seine Familie ist in tiefer Trauer” oder “Unglaubliche Erfindung aus der Höhle der Löwen endlich enthüllt“ sollen auf die Webseiten der Broker locken, um Ihnen die Vorzüge der fragwürdigen Kapitalanlagen zu präsentieren.

Mit riesigen Renditen und halbgaren Versprechungen sollen neugierige Besucher für die erste Investition gewonnen werden. Schnell die dazugehörige Trading App auf das Handy geladen oder auf der Homepage der Betreiber registriert und schon kann das Online-Trading losgehen. Zuerst werden Geldeinsätze bis zu 250 Dollar geloadet, doch kann es sich um eine gefakte Webseite (samt Software) handeln, mit der die Betrugs-Broker das erfolgreiche Trading nur simuliert. Natürlich werden mit dieser Methode immer mehr Gewinne als Verluste verzeichnet.

Es wird mit falschen Versprechungen gelockt


Der unmittelbare Erfolg schafft Vertrauen und macht Lust auf mehr. Das Scamming-Opfer kann im wahrsten Sinne des Wortes sehen, wie das eingezahlte Kapital wächst und gedeiht. Sofern eine erste Auszahlung angefragt wird, funktioniert diese sogar reibungslos. Dies soll das Opfer aber nur in Sicherheit wiegen. Für den Trading-Scammer bedeutet es viel mehr das Gegenteil: nämlich, dass da „noch mehr zu holen ist“.

Mehr Einzahlungen könnten mehr Gewinne versprechen, das kennt man nicht nur aus der Welt der Zocker. Das Opfer wird in diesem Fall erneut gelockt, soll aber eine ungefähr 5-fach höhere Einzahlung tätigen, um dadurch selbstredend höhere Rendite zu erwirtschaften. Sollte das Geschäft mit der Rendite doch nicht mehr so gut laufen, sieht er sich gezwungen noch mehr einzuzahlen - damit er sein bereits eingezahltes Geld nicht verliert.

Trotz Gewinne: Es erfolgt keine Auszahlung


Eine andere Masche wäre: nach einer gewissen Zeit mit der Trading Software hat sich ein nicht unwesentlicher Gewinn angehäuft, den man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auszahlen lassen möchte. Umso größer ist der Schreck, wenn dies auf einmal nicht möglich sein soll. Auf Nachfrage beim “Support” der Broker-Scammer erhalten Opfer die Information, dass noch mehr Geld eingezahlt werden müsse, damit eine Auszahlung vorgenommen werden kann.

Bei betrügerischen Brokern soll sogar behauptet worden sein, dass das Trading-Konto zum Beispiel mindestens 20.000 EUR aufweisen muss, damit überhaupt ausgezahlt werden kann. Absurd hohe Beträge, die zu alledem keine Garantien aufweisen. Selbst wenn diese hohen Summen eingezahlt werden – es wird nichts ausgezahlt. Im Gegenteil, auch die neu eingezahlten Beträge sind weg.

Fazit: Hohe Verluste bei den Opfern


Nicht selten verlieren einzelne Betrogene durch Trading-Scam und betrügerische Online-Broker Summen im dreistelligen Tausenderbereich. Die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt einer tatsächlichen Kapitalanlage zugeführt. Die für Kunden sichtbare Handelsplattformen (auch Webseiten oder Apps) dienen ebenso wie das angebliche Kundenkonto als Illusion, um Opfer anzulocken.

Es soll ein komplexes, europaweit installiertes Geldwäschenetzwerk existieren, in dem das Geld der „Anleger“ in den Taschen der Betrüger verschwindet. Die Zusammenarbeit internationaler Strafverfolgungsbehörden konnten zuletzt einen Erfolg verbuchen: bei Razzien am sogenannten „Action Day“ wurden neun Tatverdächtige festgenommen, die zehntausende Anleger um mehr als 100 Millionen Euro erleichtert haben.

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Donnerstag, 25. Juni 2020

Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?

Bei dem Unternehmen Wirecard geht es derzeit hoch her: so schien der Zahlungsdienstleister durchaus als Anleger-Liebling zu gelten, welcher jedoch in der jüngsten Vergangenheit mit argen Kursverlusten zu kämpfen hatte. Im Juni 2020 kam es dann zum Schock: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstattete aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden Markus Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder von Wirecard. Darüber hinaus kam es zu einer Razzia der Geschäftsräume des Unternehmens.

Titel: Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?


Aufgrund der Umstände und der starken Kursverluste stellt sich für betroffene Anleger die Frage: Wie reagieren? Es geht um Wirecard Aktien, Derivate und Anleihen. Ob die Wertpapiere erst vor kurzem erstanden worden sind und wieweit dies eine Rolle spielt, muss durch eine Prüfung der Unterlagen beurteilt werden. Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen Mitgliedern, die in Wirecard investierten, mit Rat und Tat zur Seite.

Wirecard: Droht eine Insolvenz?


„Beyond payment – Alle Wege führen zum Erfolg“ ist der Homepage des Zahlungsdienstleisters Wirecard zu lesen. Dass nicht alle Wege zum Erfolg führen müssen, dürften die jüngsten Ereignisse rund um das Unternehmen bestätigen. Möglicherweise mit Sorge wollen die Anleger von Wirecard Aktien News bzw. Neuigkeiten zu diesem Thema erfahren. Dabei kommen dringende Fragen auf wie „Wie steht es um Schadensersatz“ oder „Droht gar eine Insolvenz und alles ist weg?“

Aktuell hat sich der Verdacht der Marktmanipulation verhärtet. Durch die Ad-hoc-Mitteilung vom Montag, in der Wirecard einräumte, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" gar nicht existent seien, berichtet die Tagesschau. Die Mitteilung "verstärkt den Verdacht, dass die bilanzielle Darstellung zu Umsatzerlösen und Vermögensgegenständen in den Geschäftsberichten 2016, 2017 und 2018 unrichtig war", erklärte eine Bafin-Sprecherin.

Wirecard-Aktie: Wie Anleger reagieren können


Viele Anleger reagieren nervös, wenn der Kurs nachgibt oder gar extrem fällt, wie es jüngst zu erleben war. Wirecard-Anleger könnten unter Umständen Verluste einfahren, doch könnte es Chancen geben, zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch bevor Hals über Kopf in der noch teilweise unklaren Lage rund um die Wirecard-Aktien entschieden wird, sollte zuvor eine Prüfung stattfinden.



Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Mitgliedern an, die dazu vorhandenen Unterlagen zu prüfen und zu beurteilen. Nach der Sichtung der Unterlagen werden die angeschlossenen Rechtsanwälte auf der Grundlage der uns übermittelten Daten eine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen sowie ggf. Handlungsalternativen aufzeigen.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Sind Sie Anleger und haben zum Beispiel Aktien von Wirecard erstanden? Sprechen Sie uns an. Wir bieten Hilfe bei Kapitalanlagen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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Freitag, 17. April 2020

ADCADA.healthcare Warnung: Anleger sollen durch Corona-Krise profitieren

Derzeit richtet sich die ADCADA.healthcare mit starken Slogans wie „Ihr Einsatz im Kampf gegen Corona“ an Anleger, die helfen und profitieren will. Nicht weniger als ein 12% Zinsangebot mit einer Dauer von einem Jahr soll dies bei den angebotenen Anleihen bedeuten. Lohnt sich das Angebot für Anleger?

Titel: ADCADA.healthcare Warnung: Anleger sollen durch Corona-Krise profitieren

Was bietet ADCADA.healthcare an?


„Unterstütze das Wachstum dieser Initiative zur Sicherung des Bedarfs an Schutzkleidung. Mit bereits 100 Euro rettest Du Leben - Setze jetzt ein Zeichen für soziales Engagement!“ heißt in der aktuell geschalteten Anzeige der ADCADA.healthcare. Ganze 12 Prozent Zinsen will man dem Kunden zahlen, der sein Geld anlegt. Gutes tun und gleichzeitig profitieren? Dies soll mit einer Investion in den angebotenen Anleihen der ADCADA.healthcare möglich sein.

Scan: Google Anzeige ADCADA.healthcare / 16.04.2020
Google Anzeige ADCADA.healthcare / 16.04.2020


Als Zeichnungsfrist ist der 20. April 2020 angegeben. Folgende Vorteile nennt das Unternehmen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein den potentiellen Anlegern auf ihrer Homepage:
  • 12 % Zinsen p.a.
  • 12 Monate Laufzeit
  • Anlage ab 100 EUR
  • 100 % erstrangig
Die Anleihen sollen das Wachstum der Initiative unterstützen und zur Sicherung des Bedarfs an Schutzkleidung beitragen. Die ADCADA Group bezeichnet sich selbst als sozialverantwortliches und familienfreundliches Unternehmen und gibt bekannt, für die Laufzeit der Anleihe mindestens 12 Prozent der monatlichen Produktionsartikel an öffentliche und gemeinnützige Institutionen zu spenden.

Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass allein 12 % p.a. Verzinsung  in der jetzigen Zinssituation eine Utopie darstellt. Bei dieser Anlage muss der Anleger ein Totalverlustrisiko verkraften können. Daher stellt sich die Frage, warum die Emittentin das Angebot an unerfahrene Anleger richtet.

Was steht in dem Zeichnungsschein?


Der uns vorliegende Zeichnungsschein für die „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ bietet detaillierte Informationen über die mögliche Investition in die Inhaber-Teilschuldverschreibungen (Laufzeit von 12 Monaten und endfälliger Zinszahlung). So ist der Mindestanlagebetrag 100 EUR, höhere Anlagebeträge müssen durch 100 teilbar sein.

Vorab eingetragen ist die Anzahl von 10 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, was eine Zeichnungssumme von 1.000 EUR ergibt. Sollte sich der Anleger für das Angebot entscheiden, so muss die Zeichnungssumme innerhalb von 5 Werktagen auf ein Deutsches Konto überwiesen werden.

Meinung von Verbraucherdienst e.V: Durch die Angabe eines deutschen Kontos könnte der Eindruck erweckt werden, dass hier eine besondere Vertrauensbasis zum Anleger aus Deutschland aufgebaut werden soll. Die ADCADA.healthcare selber hat ihren Sitz jedoch in Fürstentum Lichtenstein. Auch wenn Überweisungen auf ein deutsches Konto erfolgen, wäre bei einem Totalverlust der Einlage der Gerichtstandort das Fürstentum Liechtenstein. Will man damit das Geldwäschegesetz umgehen? Bei einer direkten Überweisung nach Liechtenstein würden unter Umständen diverse Personen aufmerksam werden die Investoren dahingehend beraten, die Anlage nicht zu tätigen.

Entfällt die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts?


Im Anhang sind die wichtigen Hinweise der „Schuldverschreibungsbedingungen der ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ zu finden. Als Ermittentin des Angebots ist die ADCADA Investments AG PCC handelnd für SEGMENT 4 im Fürstentum Liechtenstein genannt.

In diesen Bedingungen ist unter anderem zu lesen, dass die Ermittentin für das öffentliche Angebot der Anleihe in Deutschland von der Ausnahmevorschrift des Artikels 1 Absatz 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2017/1129 Gebraucht macht. Durch diese Inanspruchnahme entfällt für den Anbieter die Verpflichtung zur Erstellung/Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes als auch eines Wertpapier-Informationsblattes sowie jeweils die Gestattung durch die BaFin. Und das Angebot richtet sich an unerfahrene Anleger.

Verbraucherdienst e.V: ist der Meinung: Warum umgeht man einen Wertpapierprospekt? Ein Wertpapierprospekt hat diverse Pflichtinhalte, wie unter anderem eine umfangreiche Risikoaufklärung, zusätzlich müssen Zahlen wie eine Eröffnungsbilanz sowie Prognosen veröffentlicht werden. Die Anlage selber sowie die Webseite beinhalten weder eine Bilanz noch sorgfältige Risikohinweise, obwohl die Firma eine Schweizer AG ist.


Risikohinweis auf der Webseite


Auf der Webseite ist ein Risikohinweis zu finden, übertitelt mit „Anlage - Sicherheit & Risiken“. Dort ist der Hinweis zu lesen, dass die angebotenen Informationen kein Beratungsgespräch ersetzen. Des Weiteren enthalten sie „kein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes für vorgestellte Produkte oder Leistungen und dürfen nicht zum Zwecke eines Angebotes oder einer Kaufaufforderung verwendet werden“. Stattdessen weist ADCADA.healthcare darauf hin, dass eine Entscheidung über einen Kauf erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und Risikohinweise sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung getroffen werden sollte.

BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagenschäfts an


Am 16.04.2020 gab die Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt, dass das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft der Adcada GmbH, Bentwisch mit Bescheid vom 09.03.2020 sofort eingestellt und unverzüglich abgewickelt wird.
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200416_Adcada.html

Die Adcada GmbH ist die Muttergesellschaft der ADCADA.healthcare.

Was Anleger beachten sollten


Aktuell könnten sich Anleger aufgrund der Corona-Krise zurückhaltend verhalten, was der Grund sein könnte, warum ADCADA.healthware u.a. mit Atemschutzmasken wirbt. Doch gerade diese Produkte machten in der jüngsten Vergangenheit Schlagzeilen, da sie nicht im Überfluss vorhanden sind. Ohnehin ist der Markt für Schutzkleidung u.ä. derzeit wechselhaft und es ist nicht absehbar, wie lange die Nachfrage nach diesen Produkten stark bleibt.

Darüber hinaus gab die BaFin am 16.04.2020 bekannt, dass das betriebene Einlagengeschäft des Mutterkonzerns ADCADA GmbH eingestellt und unverzüglich abgewickelt wird.

Ursprung des Tochterunternehmens „ADCADA.healthcare“


Die ADCADA Unternehmensgruppe hat sich laut ihren eigenen Worten auf die „entstandene Krisensituation schnell eingestellt“ und bereits rund 2.5 Millionen Euro u.a. für die Herstellung von Atemschutzmasken investiert. Damit soll die ADCADA Group in der Lage sein, ab dem 01. Mai 2020 rund 12 Millionen Schutzmasken pro Monat herzustellen. Zu diesem Zweck wurde das Tochterunternehmen „ADCADA.healthcare“ gegründet. Auf der Homepage wird verkündet, dass bei der Auslieferung der Produkte jene Einrichtungen und Menschen im Vordergrund stehen, welche täglich gegen die Weiterverbreitung der Viren ankämpfen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie die ADCADA.healthcare Anleihe 2020 erstanden? Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, auch aus der Schweiz oder Österreich. Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

Allgemeine Infos zu dem Thema Kapitalanlage erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

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Freitag, 13. März 2020

Billion Event Inc.: Erfahrungen eines Anlegers

Jens W. (Billion Event Inc.) bot Anlegern die Möglichkeit, in fragwürdige Finanzprodukte zu investieren – ohne Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Statt „gesicherter Rendite trotz überdurchschnittlicher Performance“ gab es Vertröstungen via WhatsApp. Bei uns meldete sich Herr H., der Geld in die Aktien von Jens W. investierte. Das Angebot erhielt er durch den Anlageberater Matthias R. aus Brandenburg.

Titel: Billion Event Inc.: Erfahrungen eines Anlegers

Ein Geschädigter berichtet


Wir schildern an dieser Stelle die Inhalte einer Email von Herrn H., der uns seine Erfahrungen mit dem Team Jens W. mitteilte. Er schreibt, dass er über Herrn Matthias R. (Name der Redaktion bekannt) im März 2018 eine Mitteilung über ein „sehr sicheres“ Investment erhalten habe. Bei Interesse würde ein Kontakt mit Jens W. hergestellt werden, was auch geschah.

Herr H. schreibt, dass Jens W. ihm das Konzept telefonisch erläuterte und dabei „sehr viele Bankausdrücke“ verwendete, um möglicherweise den Eindruck zu vermitteln, dass er sich sich im Bankgeschäft auskennt. Es wirkte scheinbar so, als ob Jens W. über die nötigen Kontakte zu Investoren verfügt, es sollen sehr hohe Rendite möglich sein – alles abgesichert durch die EZB (Europäische Zentral Bank).

Aus dem „Beteiligungs- /Abtretungsvertrag“


Uns liegt ein Beteiligungs- bzw. Abtretungsvertrag zwischen Jens W. und Herrn H. vor. Vertragsgegenstand: Der Neugesellschafter (Herr H.) erwirbt vom Altgesellschafter (Jens W.) jeweils 10 Aktien der billion-event Inc. und der billion-event-online Inc. Diese Aktien werden jedoch erst auf den Neugesellschafter übertragen, wenn der Altgesellschafter seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt.

Der Kaufpreis von jeweils 10 Aktien beträgt 1.000 EUR, dieser Betrag wird sofort vom Neugesellschafter fällig, sofern der Altgesellschafter bestätigt, dass die Voraussetzungen für den Beginn des avisierten Tradinggeschäftes erfüllt sind. Überwiesen werden soll die Summe auf das Konto vom Vermittler Mattias R., auf eine polnische Bankverbindung.

Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 01
Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 01

Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 02

Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 02
 
Scan: Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 03
Beteiligungs- / Abtretungsvertrag Jens W. Billion-Event-Online Inc / Seite 03



Kontakt überwiegend via WhatsApp und Newsletter


Auffallend bei den vorliegenden Unterlagen ist, dass der Kontakt zwischen den Beteiligten Matthias R., Jens W. und Herr H. teilweise nur via WhatsApp erfolgte. Uns liegen Screenshots von ausgetauschten Nachrichten vor. Neben dem Kontakt via Messenger wurden Newsletter und E-Mails versandt, die neben weiteren bzw. neuen Angeboten auch „lukrative Provisionen“ versprechen. Trotzdem erwecken die Meldungen den Eindruck, als ob Investoren hinsichtlich einer Auszahlung regelmäßig vertröstet werden – so auch Herr H.
Im Laufe des Kontaktes wurde von Jens W. ein weiteres Projekt mit dem Namen „Investment Programm 650 – 40“ angepriesen. Produktanbieter soll laut des vorliegenden Schreibens die EZB (Europäische Zentral Bank) sein.

Keine Auszahlung und Betrugsverdacht


Herr H. investierte laute eigener Aussage anfangs die Summe von 1.000 EUR. Nach einiger Zeit soll er von Jens W. über Matthias R. kontaktiert worden sein, um ihm ein weiteres Angebot zu unterbreiten. Es wurde eine Vertrauensbasis aufgebaut, es wurde geduzt und große Versprechungen gemacht. Insgesamt investierte Herr H. eine Summe von mehr 9.000 EUR.

Die erste Auszahlung sollte im Oktober 2018 erfolgen, doch dazu kam es nicht. Jens W. soll daraufhin mitgeteilt haben, dass spätestens am 29.02.2020 jedoch die gesamte Auszahlung erfolgen sollte. Die böse Vorahnung von Herrn H. wurde leider bittere Realität: es kam wieder zu keiner Auszahlung.

Ferner noch stellte sich auf Anfrage von Herrn H. an die EZB (Europäische Zentral Bank) heraus, dass kein Programm aufgelegt wird, wie es Jens W. für sein Investment Programm nutzen wollte. Die EZB erwiderte in der Mail an Herrn H. sogar, dass er Opfer eines Betrugversuches geworden ist.

Aktuell: Uns liegt die Information vor, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem Aktenzeichen 5612/JS130/19 gegen Herrn Jens W. ermittelt wird.

Investment Programm 650-40: Das sollte das Produkt von Jens W. bieten


Im April 2019 ein Newsletter von Jens W. mit Team versandt, in dem er das neue Produkt „Investment Programm 650-40“ vorstellt. Produktanbieter soll die EZB (Europäische Zentral Bank) sein. Das Unternehmen Jens W. gibt an, dass durch „jahrelangen Kontaktaufbau und Kontaktpflege“ Zugang zu Finanzprodukten der EZB gewährleistet wurde. Diese sollen laut des Newsletters u.a. nicht nur die Auszahlung von 100% der getätigten Einlagegarantieren, sondern auch zusätzliche Gelder aus neu generierten Investments.

Ein Beispiel wurde ebenfalls angegeben: der Teilnehmer vermittelt einen Investmentbetrag von 10.000 EUR. Ab dem vierten Monat soll er zehn monatliche Auszahlung mit jeweils 1.000 EUR erhalten, sprich garantierte Auszahlung von 10.000 EUR.

Aus diesem Grund wird in dem Newsletter dazu aufgerufen, dass jeder Empfänger zum Telefon greifen und andere Personen für ein Investment begeistern soll. Zitat: Jens W. ist bereit, 80% seiner durch das eigene Investment generierten Erträge für Auszahlungen an Sie alle (Empfänger des Newsletters, Anmerkung der Redaktion) einzusetzen.


Scan: Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 01
Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 01
Scan: Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 02
Investment Programm 650 - 40 / Jens W. / Seite 02

Hintergrund: Über das Geschäftsmodell der Billion Event Inc.


Herrn H. wurden in einem Angebot der Kauf von Aktien der Billion Event Inc. vorgeschlagen, doch was war das für ein Unternehmen? Lohnte sich ein Investment? „Stilvoll feiern auf höchstem Niveau“ versprach die Homepage der Firma Billion Event Inc. mit Sitz auf den Cayman Islands bzw. Kaimansinseln. Billion Event plante laut eigener Aussage „die Veranstaltung von First Class Event Kreuzfahrten mit einem Fünf-Sterne-Rahmenprogramm“ für zahlungskräftige Gäste. Denen soll laut den Vorstellungen der Veranstalter „jeder Wunsch von den Augen abgelesen und erfüllt“ werden, sogar „bevor er selbst daran gedacht hat“.

Die Webseite ist aktuell nicht mehr verfügbar bzw. es besteht nur noch ein Passwort-geschützter Bereich (Stand 10.03.2020). Die Informationen sind über das Webarchiv jedoch noch einsehbar.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Verträge mit der Billion Event Inc. geschlossen? Möglicherweise sind noch weitere Investoren mit Jens W. in Kontakt getreten, die immer noch auf Ihre Auszahlungen warten. Wehren Sie sich und gehen Sie nicht davon aus, dass das investierte Geld verloren ist. Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 10. Oktober 2019

PIM Gold GmbH Insolvenz: Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?

Der Goldhändler PIM Gold GmbH aus dem hessischen Heusenstamm macht derzeit Schlagzeilen. Vor einer Woche gab es eine Razzia und es steht der Vorwurf eines Schneeballsystems im Raum. Das Verfahren läuft und die zuständigen Ermittler rechnen mit einem Millionenschaden. Wo ist das Gold und wie sollten betroffene Anleger reagieren?

Titel: PIM Gold GmbH Insolvenz: Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?

Was bot die PIM Gold GmbH an?


In der diesjährigen Ausgabe 22 des Fachmagazins „FOCUS MONEY“ wurde der hessischen PIM Gold GmbH (ehemals Pim GOLD und Scheideanstalt GmbH) die Gesamtbewertung “Sehr Gut” für ihr Angebot an regelmäßigen Goldkaufangeboten verliehen. Dieses Lob ist zahlreich in Online-Berichten über das Unternehmen aus Heusenstamm zu lesen, häufig mit der Ergänzung: „Zu Recht, denn die PIM GOLD lebt einen überaus hohen Qualitätsanspruch wie auch großen Ehrgeiz, stetig immer leistungsfähiger zu werden.“ Auch der CEO des Unternehmens namens Mesut P. veröffentlichte diesen Text auf seiner eigenen Homepage.

Aktuell ist diese Webseite und viele weitere Angebote der PIM Gold für Besucher nicht mehr zugänglich (Stand 10.10.2019). Seit 2008 verkaufte besagte Firma unter diversen Bezeichnungen das begehrte Edelmetall an interessierte Anleger. Jedoch wurde den Kunden kein Gold zum Marktwert verkauft und ausgehändigt, eine komplett andere Handhabe, als es bei jeder Bank oder Sparkasse ablaufen würde. PIM Gold GmbH verlangte laut unseren Recherchen rund 30 Prozent über Markt-preis für das Gold, durch das ein kostspieliges Provisionssystem finanziert wurde. Kunden wurden je nach Modell sogar Bonusgold zugesichert, was wie eine Art Verzinsung den von PIM verwahrten Bestand mehren sollte. Zusätzlich stellte die Firma Rückkäufe unabhängig von der Marktentwicklung in Aussicht – mit reduzierten Preisrisiken.

Insolvenz: Verfahren gegen PIM Gold


Nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen das Unternehmen eröffnet worden war, meldete die PIM Gold GmbH aus Heusenstamm Insolvenz an. Das Gericht wird demzufolge das Insolvenzverfahren offiziell eröffnen und die geschädigten Anleger können Forderungen anmelden. Ein Lichtblick für betroffene Anleger: Offenbar konnten Staatsanwälte inzwischen beträchtliche Mengen an Gold bei der insolventen Firma sicherstellen. Nur leider werden die mehrfachen Goldfunde zur Befriedigung sämtlicher Anlegeransprüche wahrscheinlich nicht ausreichen.

Anfang 2020 findet eine Gläubigerversammlung statt, bei der verschiedene Beschlüsse über den weiteren Fortgang zu fällen sind. Über die Höhe der möglichen Insolvenzquote sind zu diesem Zeitpunkt keine Einschätzungen möglich. Dafür entscheidend wird auch sein, welche rechtlichen Maßnahmen der Insolvenzverwalter gegen Geschäftsführer Mesut P., Vermittler oder auch frühere Anleger einleiten wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter muss nun bei der PIM Gold GmbH (Aktenzeichen 8 IN 402/19) und beim Vertrieb Premium Gold Deutschland GmbH (Aktenzeichen 8 IN 403/19) das vorhandene Buchhaltungschaos aufarbeiten und die verfügbaren Vermögenswerte sichern.
Handelt es sich um ein Schneeballsystem?

Dieser Vorwurf wird derzeit noch überprüft. Jedoch steht diese Vermutung im Raum. So soll das Unternehmen bei Investoren über Jahre Gelder zum Kauf von rund 3,4 Tonnen Gold mit einem aktuellen Marktwert von etwa 150 Millionen Euro eingesammelt haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat den Verdacht, dass ein großer Teil des Goldes nicht existiert - und die PIM Gold-Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben. Der Anwalt des Hauptverdächtigen Mesut P. wollte sich bislang dazu nicht äußern (Quelle: Manager-Magazin.de). Sollte PIM ein Schneeballsystem gewesen sein, werden im Sinne einer Gläubigergleichbehandlung vermutlich von PIM-Kunden erhaltene Zahlungen bis vier Jahre vor dem Insolvenzantrag zurückgefordert.

Staatsanwalt ermittelt: Gold der Kunden noch verfügbar?


Für den Haftbefehl gegen den CEO Mesut P. hat die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der schon länger laufender Ermittlungen Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen angegeben. Wert: 148 Millionen EUR. Tatsächlich gefunden haben die Ermittler allerdings bei einer Durchsuchung im Juli dieses Jahres nur 228 Kilogramm. Anfang September war allerdings noch unklar, wohin die fehlenden Bestände verschwunden sind. In einer bundesweit durchgeführten erneuten Durchsuchung an verschiedenen Standorten konnten inzwischen weitere Bestände sichergestellt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann deshalb die schlimmsten Befürchtungen zumindest etwas entkräften: „Wir gehen mindestens von der doppelten Menge an Gold aus.“ Bei 500 Kilogramm würde aber zu den knapp 3,4 Tonnen immer noch ein Großteil fehlen.

Betrug? Skepsis gegenüber der PIM Gold GmbH


Bereits im November 2018 hat das Landgericht Frankfurt der damals noch unter PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH firmierenden Gesellschaft untersagt, sich weiter als Scheideanstalt zu betiteln. Vergleichbare Werbeaussagen wie „Deutschlands größtes Goldportal“ und Hinweise auf die günstigsten Preise wurden durch das Gericht untersagt. PIM veröffentlichte seit drei Jahren keine Jahresabschlüsse mehr, was die Skepsis steigen ließ. Die letzte im Bundesanzeiger einzusehende Bilanz stammt von 2015. Bezüglich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat PIM Vorwürfe grundsätzlich abgestritten und beispielsweise zum Verdacht von Goldfehlbeständen behauptet: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der Pim-Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“ Mittlerweile ist bekannt, das diese Aussage nicht der Wahrheit zu entsprechen scheint.

Wie sollten Gold-Anleger sich verhalten?


Scheinbar haben manche Kunden ihr Gold ausgehändigt bekommen und sind damit höchstwahrscheinlich auch Eigentümer geworden. Jedoch sieht es anders bei jenen Kunden aus, die PIM Gold GmbH mit einer Verwahrung beauftragt haben. Es könnte fraglich sein, ob die vertraglichen Vereinbarungen hinreichend bestimmt waren, um den Anlegern auch Eigentum im rechtlichen Sinne zu verschaffen. Ebenso können erhebliche Differenzen entstehen, den rechtssicheren Nachweis zu führen, welche Goldbestände welchen konkreten Anlegern zuzuordnen sind. Daran würde auch eine schriftliche Bestätigung über die personalisierte Einlagerung nichts ändern.

Damit betroffene Anleger eine Chance haben, an das angelegte Geld zu kommen, würde ein Vorgehen gegen den Anlageberater oder Vermittler in Frage kommen, über den der betreffende Anleger seine Goldanlage bei der PIM Gold GmbH oder der Premium Gold Deutschland GmbH getätigt hatte. Möglicherweise wurden betreffende Anleger nicht hinreichend über die Risiken des betreffenden PIM-Goldanlageprodukts aufgeklärt. In so einem Fall würde der Berater bzw. Vermittler wegen schuldhafter Falschberatung haften.

PIM-Gold-Anleger sollten nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre Chancen zu nutzen. Betroffene Kunden sollten nicht länger warten, sondern sich an uns wenden, um alle ihre Rechte zu wahren und tätig werden, zumal das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Update KW42: Lückenhafte Buchhaltung, die Geduld der Anleger ist gefordert


Der zuständige Rechtsanwalt soll bei seiner Suche nach Vermögenswerten festgestellt haben, dass es sich bei den erfassten Gold- und anderen Edelmetall-Beständen letztendlich eine Menge von 500 Kilogramm Gold fand. Die 10.000 Edelmetall-Anleger müssen sich scheinbar in Geduld üben, bis alle Unterlagen gesichtet wurden, da die Buchhaltung der PIM Gold GmbH lückenhaft zu sein scheint. Weiterhin wird durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Verantwortliche der PIM Gold aus Heusenstamm in Hessen ermittelt. Nicht nur wurden Anfang September Geschäftsräume durchsucht, sondern auch der Geschäftsführer festgenommen – unter anderem wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs. Es könnte sich noch hinziehen, ehe die Anleger mehr Informationen bezüglich ihrer Ansprüche erhalten. Der zuständige Rechtsanwalt rechnet im Dezember mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Hilfe bei PIM Gold GmbH


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Freitag, 30. November 2018

Erfahrungen mit der Tradelore Corporation

Ein Verbraucher meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen Tradelore Corporation zu schildern. Es handelt sich bei dem Unternehmen, welches sich auf ihrer Homepage als „internationales Immobilienunternehmen“, welches laut eigener Aussage seit 18 Jahren in der Branche tätig sein soll. Die Tradelore Corporation betreibt Vertriebsdienstleistungen im Bereich Immobilienmanagement (Corporate-Real-Estate-Management).

Titel: Erfahrungen mit der Tradelore Corporation

Keine Auszahlung durch eine schlechte Google-Bewertung?


Scheinbar wurde zwischen beiden Parteien ein Vertrag abgeschlossen, der nach Ablauf der Laufzeit von 5 Jahren die Auszahlung einer vereinbarten Zinszahlung festlegt. Laut der Aussage des Verfassers der Mail fand dies nicht statt. Eine Auszahlung soll verweigert worden sein, da der Verbraucher eine schlechte Bewertung der Tradelore Corporation im Internet vergab. Wir zitieren im folgenden Absatz die von uns erhaltene Mail.

„In 2012 habe ich mit der Firma "Tradelore Corporation" einen "Rohstoff Handel Direkt Markt (RHDM)" Vertrag abgeschlossen. Dieser sollte für 5 Jahre lang laufen mit einer monatlichen Einzahlung von 100 EUR. Jährlich sollte mir dann eine 25% auf den bis dahin eingezahlten Betrag gut geschrieben werden. Die Auszahlung sollte in 2017 November fällig sein. Leider ist diese bis heute noch offen.

Ich habe mich heute nochmal mit meinem Ansprechpartner - und Chef der Firma – A. B. (Name der Redaktion bekannt), in Kontakt gesetzt. Er meinte kurz danach, dass ich wegen meiner schlechten Bewertung, die ich ungefähr in März auf Google geschrieben habe, keinen Anspruch auf diese Zahlung habe, solange diese Bewertung noch da ist.

Insgesamt habe ich über 5 Jahre 6.000,00 EUR investiert und mir liegt eine schriftliche vereinbarte Summe von ca. 12.000,00 EUR offen.“

Details über den Darlehensvertrag


Uns wurde durch den Betroffenen der besagte Darlehensvertrag nach § 488 BGB vorgelegt. Auf diesem Vertrag ist zu erkennen, dass es sich um ein Darlehen in Höhe von 6.000 EUR mit dem Darlehenszweck „Rohstoffhandel Direktmarkt“handelt.

Die Auszahlung soll in 60 Auszahlungsraten in Höhe von 100,00 EUR ausgezahlt werden. Nach einer Laufzeit von insgesamt fünf Jahren ist der Nettodarlehensbetrag in voller Höhe zurückzuzahlen.

Der Jahreszinssatz soll laut des Vertrags 24% vom Nettodarlehensbetrag betragen und wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt.

Scan: Darlehensvertrag Tradelore Coporation / Seite 1
Darlehensvertrag Tradelore Coporation / Seite 1
Scan: Darlehensvertrag Tradelore Coporation / Seite 2
Darlehensvertrag Tradelore Coporation / Seite 2


Über die ehemalige Firma des Geschäftsführers vor der Tradelore Corporation


Als Kontaktsitz der Firma Tradelore Corporation wurde ein Business Center in Frankfurt genannt, als Firmensitz eine Adresse in Oregon, USA. Der aktuelle Geschäftsführer der Tradelore Corporation A.B. (Name der Redaktion bekannt) hat bereits 2017 durch eine Pressemeldung der BaFin für Aufsehen gesorgt. So wurde seiner vorherigen Firma, der Afv Braun e.K., der Betrieb eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts festgestellt.

„Der AfV Braun e. K. bot an, bestehende Forderungen aus gekündigten Vermögenanlagen einzuziehen, sie als „Kaufpreis“ für einen zu erwerbenden Diamanten zunächst einzubehalten und später auszuzahlen.
Mit dem Einzug entsprechender Forderungen, die erst später ratierlich an die Kapitalgeber auszuzahlen sind, betreibt der AfV Braun e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.“ 
Quelle: Bafin.de

Es liegt die Vermutung nahe, dass die Tradelore Corporation für diese Art Darlehensaufnahme eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt, da es sich hier um Einlagengeschäft handeln könnte. Liegt in diesem Fall erneut keine Erlaubnis vor, kann dies für die Geschäftsführung der Gesellschaft sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Nachtrag: Weitere Erfahrungen


Kurz nach der Veröffentlichung dieses Beitrags meldete sich ein weiterer Anleger, der Erfahrungen mit der Tradelore Corporation hat. Dank seiner Schilderungen lässt sich vermuten, dass noch weitere Anleger vergleichbare Erfahrungen machten. Wir zitieren zu diesem Zweck seine Mail.
Zitat:

"Ich habe 50% meiner ausgezahlten Lebensversicherung in Vorzugsaktien der sogenannten Tradelore-Corporation investiert (rd. 3.700 EUR). Hierbei wurde eine Laufzeit von 36 Monaten, mit einer monatlichen Abschlagszahlung i. H. von rd. 200 EUR vereinbart. Ein lukratives Geschäft, sollte man vermuten.

Alle Unterlagen, das Beratungsgespräch wirkten sehr professionell. Mich wunderte nur, das Herr B. (Anmerkung: Name der Redaktion bekannt) mir ein Schreiben hat zukommen lassen, in dem er darum bat, eine neue IBAN für die Zahlung der 3.700 EUR zu verwenden. Er begründete dies mit einem Systemupgrade einer Bank. Nach der Überweisung meines Anteils bekam ich das Zertifikat von Tradelore. Zugleich auch eine „SMS“ (!) von Herrn B. mit dem Hinweis, dass das Geld nun eingegangen sei und man mir nun das Zertifikat zukommen lassen würde. Recht merkwürdig, doch vermutete ich, dass Herr B. wohl keinen Datenempfang mit seinem Smartphone hatte. 

Beginn der Laufzeit war der 01.10.2018. Die erste monatlich Rate erfolgt bereits am 15.10.2018. Doch von dort an blieben die Zahlung aus. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Webseite www.tradelore.de, auf der mit Ankauf von Lebensversicherungen geworben wurde, nicht mehr existiert. Es findet lediglich eine Verlinkung zu YouTube statt. Dort gibt es allerdings nur einen Trailer, der sich mit Lebensversicherer und deren „unlauteres“ Verwalten der Beitragseinnahmen ihrer Versicherungsnehmer befasst. 

Eine Mobilfunknummer, über die mich Herr B. oftmals kontaktierte, ist nicht mehr erreichbar. Per Whatapp ebenso wenig. Das Profilbild bei Whatapp wurde entfernt. Der dazugehörige Profileintrag wurde mit den Worten „schon ok“ vor 9 Tagen geändert. Die Festnetznummer des Büros in Frankfurt ist zwar erreichbar, jedoch wird der eine Codenummer verlangt. Hat man diese nicht vorliegen, legt das System automatisch auf."

Zitat Ende.

Update Januar 2019


Am 23. Januar 2019 gab die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in einer Pressemitteilung bekannt, dass Herr B. verpflichtet ist, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. So soll die Abwicklung durch die Rückerstattung des von den Geldgebern für die Aktien aufgewendeten Entgelts erfolgen bzw. Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des Eigentums an den Aktien.

Zur Mitteilung: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und Depotgeschäfts an

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


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Freitag, 1. Dezember 2017

Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Die Deutsche Hypotheken SE (Vorstand Eckard Schulz, mit Sitz Königswall 38- 40 in 44137 Dortmund) bietet eine Anlageform an, die mit hohen Risiken verbunden ist. Es sollen auf diese Art wieder einmal 25.000.000,00 EUR über Websites und/oder Vertriebe eingeworben werden. Achtung! Aus diesem Grund ist ratsam, eine derartige Anlage genauestens zu prüfen. Es handelt sich um ein Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang. Das bedeutet für den Anleger, dass wenn die Firma in Schieflage gerät oder sogar die Insolvenz droht, die Einlagen vollständig verloren sind.

Beitragsbild: Hypothekenfonds | Deutsche Hypotheken SE | Eckard Schulz

Gold International SE beteiligt an die Deutsche Hypotheken SE


Das System ist nicht neu. Wie zu erkennen, ist die Gold International SE mit 90% an der Deutsche Hypotheken SE beteiligt. Über die Gold International SE berichtete Verbraucherdienst e.V. in der Vergangenheit bereits.

Es wurden unerfahrene Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert. Diese wurden dann entweder mittels Postidentenverfahren Spar,-und Reservierungspläne, oder patriarchische Darlehen auf Aktien der Gold International SE angedient. Die Gold International wurde Anlegern unter dem Werbeslogan "Reich durch Ideen" präsentiert. Die Anleger sind bis heute durch Ideen nicht reich geworden.

Ein Börsengang wurde immer wieder nach Aussagen der Anleger versprochen. Doch Gewinne wurden bis heute nicht wirtschaftet und der Börsengang wurde ebenfalls nicht vollzogen. Auch die Anleger haben keine Verzinsung für ihr eingelegtes Kapital erhalten. Um die Gelder nicht zur Auszahlung zu bringen, ist man auf die Idee gekommen, sogenannte Ersetzungsbefugnisse zu versenden. Unerfahrene Anleger unterzeichneten dies, ohne darüber Kenntnis zu haben, was das für sie bedeutet: nach Ablauf der Darlehens 2022 würden sie irgendwelche Aktien der Gold International SE erhalten. Die Anleger erhielten monatliche Kontoauszüge, in denen der Wert der Aktien bis zu 174,00 EUR ausgewiesen wurde. Sie wurden förmlich reich gerechnet.

Zahlreiche Klagen wurden erfolgreich für Mitglieder bestritten


Zahlreiche Klagen wurden durch die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. für Mitglieder erfolgreich bestritten. In den geführten Klagen vor dem Amtsgericht sowie Landgericht Düsseldorf wurde die Gold International SE auf Rückzahlung der Anlegergelder verurteilt. In weiteren Klagen wurde die Gold International SE mit dem Vorstand Eckard Schulz sogar gesamtschuldnerisch verurteilt - auf Rückzahlung der Anleger. In Sachen Gold International SE ist jedem Anleger gut beraten, wenn er seine Rückzahlungsansprüche durch versierte Rechtsanwälte prüfen lässt.

Über Deutsche Hypotheken SE


Gegenstand des Unternehmens der Deutsche Hypotheken ist der An- und Verkauf von Edelmetallen, seltenen Erden und Rohstoff en jedweder Form, in Förderung selbst oder mittelbar durch Beteiligung an entsprechenden Unternehmen einschließlich des Erwerbs hierauf bezogener Immobilien, Grundstücke und Rechte sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Zur Förderung dessen ist die Gesellschaft ausdrücklich auch zum Erwerb, der Innehaben, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und sonstigen Investitionen in Unternehmen jedweder Art, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Finanzen, Immobilien, Presse, Logistik etc. berechtigt. Ausdrücklich gestattet ist auch die Beteiligung, sei es mittelbar oder unmittelbar, an Unternehmen, die mit der Einwerbung von Kapital befasst sind, sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschfte.

Mit starken Werbeslogans wird um die Anlegergelder gebuhlt, so heißt es auf der Startseite http://hypothekenfonds.de/:

"Bei dem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein der Deutsche Hypotheken durch den Anteilsinhaber gewährtes qualifiziert nachrangiges Darlehen. Ihr der Deutsche Hypotheken gewährtes (qualifiziert nachrangiges) Darlehen wird durch uns hypothekarisch oder anderweitig grundpfandrechtlich gesichert und erfährt hierdurch dasjenige Maß an Sicherheit, das Sie hoffentlich gut schlafen läßt. Neben einer im Marktumfeld positiv herausragenden Festverzinsung räumen wir Ihnen als Anleger die Möglichkeit ein, umfassend am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensgruppe zu partizipieren."

Mit diesem Werbeslogan soll der Anleger offensichtlich in Sicherheit gewogen werden. Diese Aussagen sind nach Meinung des Verbraucherdienst e.V. leere Worthülsen.

Nach dem Unternehmensgegenstand zu urteilen will die Deutsche Hypotheken SE auf viele Hochzeiten tanzen. Doch konkret, welche Beteiligungen und Immobilien tatsächlich erworben werden sollen, bleibt offen.

Auch hier sollen die Anleger statt dem Erhalt einer Darlehensrückzahlung eine sogenannte Ersetzungsbefugnis unterzeichnen. Das bedeutet keine Darlehensrückzahlung, sondern wieder einmal Aktien. Auch die Gelder der Anleger sollen laut Zeichnungsschein nicht auf das Konto der Deutschen Hypotheken SE fließen, sondern auf die Konten der Gold International B.V. in Holland fließen. Interessant, meint Verbraucherdienst.

Deutschen Hypotheken SE Hinweis auf Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz

Es liegt die Vermutung nahe, dass hier ebenfalls wieder Verbraucher mittels Cold Calling kontaktiert werden sollen. Auch die Mitarbeiter, die als „Geschäftsmänner von Welt“ dargestellt werden, sind Verbraucherdienst e.V nicht neu. Sie waren oder sind noch für die Gold International SE tätig gewesen und haben dort schon tolle Reichtümer versprochen. Doch gehalten wurde davon bis heute nichts.

Weitere Informationen zu Deutsche Hypotheken SE oder Gold SE


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Montag, 12. Dezember 2016

Global Financial Invest AG | Urteil 2016

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits am 04.06.2012 sowie am 10.03.2015 über die Global Financial Invest AG (GFI AG) und deren Geschäftsmodell. Die Global Financial Invest AG versprach gegenüber Ihren Anlegern mittels Urkunden, dass der Rückkaufwert aus den Lebensversicherungen in doppelter Höhe wieder zurückgezahlt werden soll.

Beitragsbild: Urteil zu Global Financial Invest AG (GFI AG)


Dazu bediente sich die GFI AG verschiedener Rückzahlungsmodelle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits Jahr 2012 Global Financial Invest AG die Geschäftstätigkeit und ordnete die Abwicklung der bestehenden Geschäfte an (vgl. Pressemitteilung vom 05.10.2012 BaFin zuletzt geändert am 09.11.2015. Über das Vermögen der GFI AG wurde am 20.03.2015 durch das Amtsgericht Frankfurt vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az. 810 IN 85/15).


Schadensersatzansprüche durch die Anleger gegen die Verantwortlichen der GFI AG gegeben?


Aktuell vertreten Rechtsanwälte, welche an angeschlossen Verbraucherdienst e.V. angeschlossen sind, Geschädigte wegen Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen Michael Szulc (Vorstand), sowie Lukas Kret  (ebenfalls Vorstand der Global Financial Invest AG) mit Erfolg.

Das Landgericht München I urteilte am 01.12.2016 (Az. 40 O9518/16), das beide Verantwortliche Michael Szulc sowie Lukas Kret als Gesamtschuldner an den Geschädigten 16.469,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 23.09.2015 zu zahlen sind.

Scan: Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016

Scan: Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016


Das Geschäftsmodell der GFI AG (Global Financial Invest AG) stellt rechtlich ein Einlagengeschäft im Sinne des §1 Abs.1Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG dar. Eine Erlaubnis nach §32 KWG hatte die GFI AG nicht inne. Die Gelder waren aufgrund der Vereinbarungen im „Kaufvertrag“ unbedingt nach dem vereinbarten Zahlungsplan zurückzuzahlen, was sich aus den übermittelten Urkunden der GFI AG an den Geschädigten ergibt. Michael Szulc haftet für den Vorstand der GFI AG begangenen Verstoß gegen §32 KWG Abs. 1 Satz 1 KWG persönlich und solidarisch neben Lukas Kret, nach §823 Abs.2, 840 Abs.1 BGB, weil er den Schaden selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.

Als Vorstand der Global Financial Invest AG wäre er verpflichtet gewesen, den Antrag auf Erlaubnis für die GFI AG bei der BaFin zu stellen. Vor der Entgegennahme der Anlagegelder hätte dieser sich über eine etwaige Erlaubnisserfordernisse bei der BaFin unterrichten müssen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu der Global Financial Invest AG (GFI AG) oder zu Kapitalanlagen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen allgemeiner Art.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Mittwoch, 16. November 2016

News zu Gold International SE

Titelbild: News zu Gold International SE- Düsseldorf - Erfahrungen


Verbraucherdienst e.V., vertreten durch den Vorstand, suchte am 15.11.2016 die Büroräume der Gold International SE an der Füllenbachstraße 4 in 40474 Düsseldorf auf. Ein Schreiben einer angeschlossenen Rechtsanwältin durch ein Gericht konnte nicht zugestellt werden. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Büroräume dort aufgelöst waren. An den Briefkästen fand sich lediglich ein Zettel: „Verzogen nach Dortmund“.

Beitragsbild: Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“
Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“ | 15.11.2016


 Auf der Homepage befand sich im Impressum bis zum 15.11.2016 der Hinweis, dass sich die Gold International SE sich noch an den Standort Düsseldorf befinden sollte. Bei einem Anruf bei der Hotline durch eine Mitarbeiterin des Verbraucherdienst e.V. am 15.11.2016 wurde die Geschäftsanschrift Düsseldorf mitgeteilt.

Die Vorstandsvorsitzende suchte dann die Büroanschrift in Dortmund auf. Auch dort befand sich auf dem Türschild kein Hinweis auf die Gold international SE.

Beitragsbild: Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016
Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über das geschäftliche Vorgehen der Gold International SE in dem Beitrag „Gold International SE: Warnung vor verlockenden Versprechungen“.


Call ON GmbH und Gold International SE

In einem gerichtlichen Verfahren teilte ein Mitarbeiter der Call ON GmbH mit, dass er in seiner Arbeitszeit mit Verbrauchern bis zu 100 Telefonate am Tag geführt hatte, um Unterlagen der Gold International SE zu bewerben. Der Mitarbeiter war zuvor Lokführer. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation zweifelt Verbraucherdienst e.V. an, dass eine sach,- sowie objektgerechte Beratung im Rahmen von Wagnisrisikokapitalanlagen gegenüber den Angerufenen tatsächlich erfolgen konnte. Wenn man die Arbeitszeit durch 100 Anrufe teilt, blieb für das einzelne Gespräch eine maximale Zeit 4,8 Minuten.

Wirtschaftliche Situationen der Gold International SE


Anhand der Unterlagen, die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. geprüft haben, wurde festgestellt, dass die Gold International SE 10% Vertriebskosten auf die eingezahlten Anlagegelder an die angebundenen Unternehmen zu Lasten der Gold International SE gehen. Zudem ließ sich feststellen, dass von den eingezahlten Geldern (Stand 31.12.2015) in Höhe von 5.866.454,47 EUR ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 1.519.816,43 EUR und eine ins gesamter Bilanzverlustvortag 2.211.035,87 EUR entgegen steht.

Der Bilanzverlust beträgt (Stand 31.12.2015) insgesamt 3.730.852,30 EUR. Auch stellte sich heraus, dass bisher keine Gelder in das operative Geschäft (Firmenstartups) geflossen sind. Zudem rechnet die Gesellschaft auch für 2016 wegen der hohen Vertriebskosten und der hohen Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospektes nicht mit einem positiven operativen Geschäftsergebnis.

Wie werthaltig die Goldaktie aufgrund der wirtschaftlichen Ergebnisses tatsächlich ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Auf den Kontoauszügen der Gold International SE wurden Preise der Aktie angegeben zwischen 20 und 80 EUR. Wie diese Preise aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gold International SE zustande gekommen sein sollen, bleibt weiterhin fraglich.

Emissionsprospektpflicht


Die Kapitalbeschaffungsmaßnahme partiarisches Darlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes, welches am 10. Juni 2015 in Kraft getreten ist, greift grundsätzlich die Prospektpflicht für das partiarische Darlehen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 das im April vom Bundestag (BT-Drucksache 18/3994 vom 11.02.2015 und BT-Drucksache 18/4708 vom 22. April 2015) verabschiedete Gesetz gebilligt. Obwohl wie hier laufende Emissionen eine 12 Monate Übergangsfrist haben. Nach Anfrage am 16.11.2016 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) liegt kein Prospekt durch die Gold International SE vor.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


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