Freitag, 24. Mai 2019

VENTERA Forderungsmanagement fordert für unbezahlte Erotikdienstleistung

Eventuelle Scham wird von dem Absender „VENTERA Forderungsmanagement“ als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 270,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Ist diese Forderung rechtens?

Titel: VENTERA Forderungsmanagement fordert für unbezahlte Erotikdienstleistung


VENTERA Forderungsmanagement: Überweisung in die Tschechei


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: „VENTERA Forderungsmanagement“ gibt an, dass sie bevollmächtigt und beauftragt wurden, um eine noch offene Forderung beizutreiben. Wer die Firma mit Sitz in der Tschechei jedoch beauftragte, bleibt dem Empfänger solcher Forderungen unbekannt. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

Zuzüglich anfallender Mahnkosten, Bearbeitungspauschalen und weiteren Kosten wird letztendlich ein Betrag in Höhe von 270,00 EUR verlangt. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen.

Scan: Zahlungsaufforderung VENTERA Forderungsmanagement / Mai 2019
Zahlungsaufforderung VENTERA Forderungsmanagement / Mai 2019

Ist diese Forderung rechtens?


VENTURA Forderungsmanagement ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 24.05.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens VENTERA Forderungsmanagement erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 23. Mai 2019

Weitere Forderungen mit Androhung einer "Zwangsvollstreckung"

Vor kurzem berichteten wir noch über Zahlungsaufforderungen durch die E.B. Inkasso, in denen Empfänger zu einer Überweisung von 290,00 EUR innerhalb von drei Werktagen aufgefordert wurden. Mittlerweile liegen zwei weitere Schreiben mit nahezu identischem Inhalt vor - und zwar von einer "E.S. Company" und einer "I.E. Company".

Titel: E.S. Company / I.E. Company: Weitere Forderungen mit Androhung einer "Zwangsvollstreckung"

Drohung einer Zwangsvollstreckung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist


Die I.E. Company und die E.S. Company verschicken derzeit Forderungen, die inhaltlich an die E.B. Inkasso erinnern, über die wir kürzlich berichteten. So teilen die Absender mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die Absender I.E. Company (Stuttgart) und E.S. Company (Hamm) abgetreten haben.

290,00 EUR: Brief identisch zu bereits bekannten Schreiben


Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 290,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.

Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E.B. Inkasso sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.

Scan: Mahnung E.S. Company / Mai 2019
Mahnung E.S. Company / Mai 2019

Scan: Mahnung I. E. Company / Mai 2019
Mahnung I. E. Company / Mai 2019


Sind die Forderungen rechtens?


Empfänger solcher Forderungen sollten beachten: derzeit sind keine Unternehmen mit der Bezeichnungen "I.E. Company" oder "E.S. Company" im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 23.05.2019) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firmen unter Umständen nicht dazu berechtigt sind, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung soll auf ein Konto in Litauen erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.

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Freitag, 17. Mai 2019

„Ankündigung Zwangsvollstreckung“: E.B. Inkasso verschickt Forderungen

In 47807 Krefeld findet sich das Unternehmen E.B. Inkasso, die in ihren Schreiben mit Formulierungen wie „Beauftragung eines Gerichtsvollziehers“ oder „Zwangsvollstreckung“ Empfängern Sorgen bereiten.

Titel: „Ankündigung Zwangsvollstreckung“: E.B. Inkasso verschickt Forderungen

Drohung einer Zwangsvollstreckung durch E.B. Inkasso


So teilt das Krefelder Unternehmen mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die E.B. Inkasso abgetreten haben.

290,00 EUR: Vergleichsangebot gilt drei Tage


Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 290,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.

Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E.B. Inkasso sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.

Scan: Mahnung E.B. Inkasso / Mai 2019
Mahnung E.B. Inkasso / Mai 2019

Ist diese Forderung rechtens?


Empfänger einer solchen Forderung sollten beachten: derzeit ist kein Unternehmen mit der Bezeichnung E.B. Inkasso im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.05.2019) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firma unter Umständen nicht dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung auf ein Konto in Litauen erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.

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Über die Offerten der Handels Union Deutschland

Nachdem Gewerbetreibende im öffentlichen Handelsregister eingetragen wurden, könnte eine Offerte der „Handels Union Deutschland“ die Folge sein. Die Firma aus Steinhagen tritt an frisch eingetragene Unternehmer heran, um Ihnen einen kostenpflichtige „Hervorhebung“ in einem Gewerbeverzeichnis anzubieten. Uns wurde eine solche Offerte vorgelegt.

Titel: Über die Offerten der Handels Union Deutschland


Mehr Reichweite durch einen Branchenbucheintrag?


Das Wichtigste über die Offerte der Handels Union Deutschland ist dem Formular selbst zu entnehmen: „Es besteht keine Geschäftsbeziehung. Dies ist keine Rechnung.“ Die Boncheck GmbH, über die wir bereits im Zusammenhang mit Kreditclub24 berichteten, hat ein neues Projekt, die „Handels Union Deutschland“. Bei dieser „exklusiven B2B Firmen- und Produkt Datenbank handelt es sich scheinbar um ein Branchenbuch, mit dem Gewerbetreibende eine erhöhte Reichweite und somit mehr Kunden versprochen werden.

Ein Unternehmer leitete ein Schreiben der Handels Union Deutschland an uns weiter, ein Angebot für eine „Hervorhebung“ auf der Webseite www.handels-union.de. Die Betreiber versprechen: „Durch die Hervorhebung sichern Sie sich eine exklusive Platzierung in Ihrer Branche.“ Interessierte sollten dabei beachten, dass mit dieser Aussage wahrscheinlich nur die Platzierung auf der genannten URL berücksichtigt wird. Hohe Positionen bei einer Google Suchanfragen sind trotz „Hervorhebung“ nicht unbedingt gegeben.

Handels-union.de – Hohe Kosten für einen Eintrag


Es handelt sich bei dem Schreiben um einen Auftrag, der Vertragsschluss zwischen beiden Firmen kommt laut der der Offerte erst „durch die Bezahlung der ersten Jahresgebühr im Voraus“ zustande. Eine solche Veröffentlichung und Hervorhebung des Firmeneintrags hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Laut der Kostenaufstellung soll das Angebot insgesamt 288,00 EUR kosten.

Wir schauten uns das Firmenverzeichnis der Handels Union Deutschland an und stellten fest, dass sich ein „Basis-Eintrag“ auf die Nennung des Firmennamens samt Adresse beschränkt (Stand 16.05.2019). Es fehlen unter anderem die Kontaktdaten. Leider ist anhand der Beschreibung des Angebots für einen „Premium-Eintrag“ nicht erkennbar, wie ein „hervorgehobener Eintrag“ ausschauen soll.

Scan: Offerte Handels Union Deutschland / Mai 2019
Offerte Handels Union Deutschland / Mai 2019

Hilfe bei Handels Union Deutschland und Boncheck GmbH


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben ein Schreiben von der Boncheck GmbH bzw. der Handels Union Deutschland erhalten? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Donnerstag, 16. Mai 2019

„scoreExpert“ und „myVigra“: Über die Portale der INTAXX B.V.

Uns erreichten Hinweise bezüglich diverser Webportale der Firma INTAXX B.V. aus Maastricht, NL. So wirbt das Unternehmen mit der Aussage „Mit scoreExpert jetzt Bonität“ checken. Des Weiteren betreibt die niederländische Firma die Website „MyVigra“. Auf beiden Portalen besteht die Möglichkeit schnell – und möglicherweise ungewollt - ein Abo abzuschließen.

Titel: „scoreExpert“ und „myVigra“: Über die Portale der INTAXX B.V.

„scoreExpert“: Kostenpflichtige Schufa-Auskunft


„Ohne Risiko“ soll auf der Webseite „scoreExpert“ möglich sein, eine Bonitätsauskunft anzufordern. Sofern Besucher der Seite das Antragsformular im PDF-Format ausfüllen und an die Betreiber INTAXX B.V. senden, werden sie jedoch zusätzlich ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Auf dem Antrag sind zwei Punkte bereits angekreuzt, die jene Verbraucher überraschen dürfte, die ausschließlich auf der Suche nach einer Bonitätsauskunft sind. Zum einen „Ja, ich möchte für mich Klarheit schaffen und den exklusiven scoreExpert informationsService aktivieren.“ und „ScoreExpert prüft für mich meine Negativeinträge bei bis zu 40 unterschiedlichen Auskunft-Dateien, Behörden, Firmen und Institutionen“. Letzter Vertragspunkt schließt mit ein, dass nach einer „Verbesserung“ des Ratings der Vertragspartner „an einer kostenlosen Kreditvermittlung durch Ihre Partner interessiert“ sei.

Bereits 2018 berichtete die Verbraucherzentrale Hessen über scoreExpert und die Gefahr einer möglichen „Kostenfalle“: „Im Kleingedruckten offenbart sich, dass das Unternehmen Herrn K. lediglich einen teuren „Informationsservice“ für 49 Cent pro Tag und eine Prepaid-Kreditkarte anbot. Beides hat für jemanden, der auf der Suche nach einem Kredit ist, keinen wirtschaftlichen Wert, sondern stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.“ Quelle: https://www.lifepr.de/inaktiv/verbraucherzentrale-hessen-e-v/Kredit-ohne-Alles/boxid/714968

MyVigra – nach dem Testpaket weitere Lieferungen


„Nur noch 19 Testpakete verfügbar“, heißt es auf der Startseite des Produkts „MyVigra“, ebenfalls betrieben von der INTAXX B.V. aus Maastricht. Zwar soll ein Test des Potenzmittels „unverbindlich“ sein, doch wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass weitere Lieferungen der Tabletten folgen könnten. Wird vom Kunden nicht innerhalb der genannten Frist widerrufen, so „erhält er im Anschluss an das Testpaket drei Monate lang jeweils ein Monatspaket zum Preis von 49,90 EUR. Das Monatspaket beinhaltet 12 Kapseln für 30 Tage. Das Abonnement endet automatisch und verlängert sich nicht automatisch.“

Weiteres Portal „Probentester.academy“


Ein drittes Portal der INTAXX B.V. stellt „Probentester.academy“ dar, auf der Besucher ebenfalls die Möglichkeit haben, sich anzumelden. In den AGB ist zu lesen, was die Plattform den Kunden für Leistungen anbietet: „Der Käufer hat die Möglichkeit über die Online-Plattform unterschiedliche Produkte zu kaufen. Hierbei kann es sich um Neuware oder um gebrauchte Ware handeln, wobei diese Eigenschaft auf der jeweiligen Produktseite deutlich gekennzeichnet ist. Weiterhin bietet Intaxx den Abschluss von Abonnements an,welche sich auf den Kauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen beziehen können.

Auf den dargestellten Grafiken der Seite sind diverse bekannte und beliebte Markenprodukte wie Waschmittel, Smartphones und Schokolade zu sehen. Ebenfalls auf dem Bild zu sehen: eine Packung „MyVigra“.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit Webseiten wie „probentester.academy“, „scoreExpert“ und „myVigra.com“ von Intaxx B.V.? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro erhalten, da Ihnen vorgeworfen wird, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben? Wehren Sie sich! Nehmen Sie Kontakt auf unter:

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oder per E-Mail:

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Montag, 6. Mai 2019

Plus Expert Inkasso für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Zahlreiche Empfänger von Zahlungsaufforderungen durch den Absender „Plus Expert Inkasso“ haben uns kontaktiert. So verlangt die Firma mit Sitz in Düsseldorf die Zahlung von mehr als 270 EUR, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag bestehen sollen.

Titel: Plus Expert Inkasso für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49


Die Düsseldorfer Firma Plus Expert Inkasso fordert Geld


In Düsseldorf soll ein Unternehmen mit dem Namen Plus Expert Inkasso ihren Sitz haben. So erhielten mehrere Betroffene Post von dieser Firma. Plus Expert Inkasso gibt dem Empfänger gegenüber an, dass offene Beträge aus einer telefonischen Anmeldung bei „TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49“ bestehen würden. Es handelt sich hierbei um eine Summe in Höhe von 276,76 EUR.

Weiter heißt es: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung anzubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“.

Drohung mit Vorpfändung


Als zweite Seite ist dem Schreiben eine Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ anhängig, auf der die Gesamtforderung aufgelistet ist. Neben der Gesamtsumme sind dort unter anderem die außergerichtlichen Kosten und Zinsen als Anspruch genannt.

Um eine Sperrung des Konts zu verhindern, soll innerhalb von sieben Tagen ein Betrag in Höhe von 279,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein zu finden. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein griechisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „PLUS EXPERT AG“.

Scan: Forderung Plus Expert Inkasso / Seite 1 / April 2019
Forderung Plus Expert Inkasso / Seite 1 / April 2019

Forderung Plus Expert Inkasso / Seite 2 / April 2019


Kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister


Neben mehrerer Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Dabei sind solche Angaben bei seriösen Inkassoschreiben zu erwarten. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der Plus Expert Inkasso auftragt haben soll? Das bleibt im Dunkeln. Des Weiteren ist auch fraglich, ob der genannte Rechtsanwalt „Dr. Michael Kunt“ tatsächlich existiert. Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassounternehmen mit diesem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von „Plus Expert Inkasso“ erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

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Mahnung von der E.S. Group aus Hamm

Fast täglich wenden sich besorgte Verbraucher bei uns, weil sie eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, in der jede Menge Geld verlangt wird. Aktuell sind die Forderungen einer E.S. Group, die Beitragszahlungen jener Kunden einfordert, die sich laut eigener Aussage bei verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen im Zahlungsverzug befinden. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Mahnung von der E.S. Group aus Hamm

E.S. Group – Forderung für verschiedene Gewinn- und Zeitschriftenverlage


Eine Verbraucherin namens Frau H. wandte sich mit einer Zahlungsaufforderung an uns. In diesem Schreiben von der E. S. Group aus Hamm werden für eine „kostenpflichtige Dienstleistung“ insgesamt 760,00 EUR verlangt. Es wird aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 290,00 EUR eingeräumt, sofern man innerhalb der nächsten drei Tage zahlt. Zahlt man nicht, droht laut des Schreibens ein gerichtliches Mahnverfahren mit allem Drum und Dran: Besuch des Gerichtsvollziehers, Zwangsvollstreckung und die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche.

Zur Beruhigung: Die E.S. Group aus Hamm ist derzeit nicht im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Somit darf das Unternehmen in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen.

Scan: Forderung E.S. Group / April 2019
Forderung E.S. Group / April 2019

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


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Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E.S. Group erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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