Freitag, 17. Mai 2019

„Ankündigung Zwangsvollstreckung“: E.B. Inkasso verschickt Forderungen

In 47807 Krefeld findet sich das Unternehmen E.B. Inkasso, die in ihren Schreiben mit Formulierungen wie „Beauftragung eines Gerichtsvollziehers“ oder „Zwangsvollstreckung“ Empfängern Sorgen bereiten.

Titel: „Ankündigung Zwangsvollstreckung“: E.B. Inkasso verschickt Forderungen

Drohung einer Zwangsvollstreckung durch E.B. Inkasso


So teilt das Krefelder Unternehmen mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die E.B. Inkasso abgetreten haben.

290,00 EUR: Vergleichsangebot gilt drei Tage


Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 290,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.

Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E.B. Inkasso sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.

Scan: Mahnung E.B. Inkasso / Mai 2019
Mahnung E.B. Inkasso / Mai 2019

Ist diese Forderung rechtens?


Empfänger einer solchen Forderung sollten beachten: derzeit ist kein Unternehmen mit der Bezeichnung E.B. Inkasso im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 16.05.2019) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firma unter Umständen nicht dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung auf ein Konto in Litauen erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com