Montag, 6. Mai 2019

Mahnung von der E.S. Group aus Hamm

Fast täglich wenden sich besorgte Verbraucher bei uns, weil sie eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, in der jede Menge Geld verlangt wird. Aktuell sind die Forderungen einer E.S. Group, die Beitragszahlungen jener Kunden einfordert, die sich laut eigener Aussage bei verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen im Zahlungsverzug befinden. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Mahnung von der E.S. Group aus Hamm

E.S. Group – Forderung für verschiedene Gewinn- und Zeitschriftenverlage


Eine Verbraucherin namens Frau H. wandte sich mit einer Zahlungsaufforderung an uns. In diesem Schreiben von der E. S. Group aus Hamm werden für eine „kostenpflichtige Dienstleistung“ insgesamt 760,00 EUR verlangt. Es wird aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 290,00 EUR eingeräumt, sofern man innerhalb der nächsten drei Tage zahlt. Zahlt man nicht, droht laut des Schreibens ein gerichtliches Mahnverfahren mit allem Drum und Dran: Besuch des Gerichtsvollziehers, Zwangsvollstreckung und die Pfändung zukünftiger Rentenansprüche.

Zur Beruhigung: Die E.S. Group aus Hamm ist derzeit nicht im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Somit darf das Unternehmen in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen.

Scan: Forderung E.S. Group / April 2019
Forderung E.S. Group / April 2019

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E.S. Group erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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