Drohung einer Zwangsvollstreckung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
Die I.E. Company und die E.S. Company verschicken derzeit Forderungen, die inhaltlich an die E.B. Inkasso erinnern, über die wir kürzlich berichteten. So teilen die Absender mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die Absender I.E. Company (Stuttgart) und E.S. Company (Hamm) abgetreten haben.
290,00 EUR: Brief identisch zu bereits bekannten Schreiben
Zu diesem Zweck werden vermeintlich ehemalige Kunden zur Zahlung von noch offenen Kosten mit einer Gesamthöhe von 760,00 EUR (zusammengesetzt aus Hauptforderung, Mahnkosten und vorgerichtlichen Inkassokosten) aufgefordert. Sollte der Empfänger jedoch innerhalb von drei (!) Tagen ein Vergleichsangebot von 290,00 EUR zahlen, so würde ein scheinbar bereits eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren eingestellt.
Bei einer Zahlung innerhalb der genannten Frist soll laut der E.B. Inkasso sämtliche Daten aus allen Online-Systemen gelöscht werden und somit Kontaktaufnahmen durch Gewinnspielverbände unterbunden werden. Wird die Frist jedoch nicht eingehalten, so wird die Gesamtforderung von 760,00 EUR sofort fällig. In so einem Fall würde es laut des Schreibens auch zu einer Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung kommen.
Mahnung E.S. Company / Mai 2019 |
Mahnung I. E. Company / Mai 2019 |
Sind die Forderungen rechtens?
Empfänger solcher Forderungen sollten beachten: derzeit sind keine Unternehmen mit der Bezeichnungen "I.E. Company" oder "E.S. Company" im Rechtsdienstleistungsregister (Stand: 23.05.2019) eingetragen. Das bedeutet, dass diese Firmen unter Umständen nicht dazu berechtigt sind, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Die Zahlung soll auf ein Konto in Litauen erfolgen. Berechtigte Inkassoschreiben sollte man als Schuldner jedoch immer ernst nehmen. Reagieren sollten Verbraucher erst recht, wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt.
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