Donnerstag, 31. Juli 2014

Oertlicher Telefonbuchverlag | Branchenbucheintrag



Aus Spanien, genauer gesagt, aus San Bartalome de Tirajana (Gran Canaria) kommt ein Online-Branchenbuch der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag. Die Zielgruppe für die private Datensammlung oertlicher-telefonbuchverlag.info sind Gewerbetreibende.

Oertlicher Telefonbuchverlag – Verkauf durch  Spam-Anruf

Das spanische Unternehmen Oertlicher Telefonbuchverlag vermarktet seine Branchenbucheinträge durch einen doppelten Anruf, wobei mit dem Zweiten ein Vertragsabschluss mit dem Gewerbetreibenden zustande kommt. Um einen Vertragsabschluss für das Verzeichnis der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag abzuschließen, wird zuerst der Gewerbetreibende mit einem Spam-Anruf kontaktiert. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Oertlicher Telefonbuchverlag benutzt die Verkaufsmasche mit den zwei Telefonaten

Aufgrund von Mitteilungen der Gewerbetreibenden, die sich an Verbraucherdienst e.V. wandten, soll die Aquise wie folgt verlaufen haben:  In dem ersten Anruf soll behauptet werden, dass der anfangs behauptete kostenlose Eintrag in das Branchenbuch oertlicher-telefonbuchverlag.info nicht mehr umsonst sei. Deshalb solle der Gewerbetreibende für die Dienstleistung zahlen. Obwohl keinerlei Geschäftsverbindungen mit der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag bestehen, wird angedroht, dass der Gewerbetreibende nicht mehr in dem Branchenbuch zu finden sein werde. Hat der Gewerbetreibende für einen kostenpflichtigen Eintrag für einen Eintrag in das Portal oertlicher-telefonbuchverlag.info zugestimmt, wird er ein zweites Mal angerufen. Das zweite Telefonat mit den Gewerbetreibenden bestätigt dann einen Vertrag für einen Branchenbucheintrag in das Telefonverzeichnis Oertlicher Telefonbuchverlag. Bei diesem Telefonat (das auch aufgezeichnet wird) werden die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden abgeglichen.

279 Euro für einen Vertrag über sechs Monate mit der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag

Später folgt die Rechnung für den Branchenbucheintrag des Unternehmens Oertlicher Telefonbuchverlag. 279 Euro netto für eine sechsmonatige Vertragslaufzeit sind dann für das Unternehmen Oertlicher Telefonbuchverlag zu zahlen. In den AGB des Unternehmens Oertlicher Telefonbuchverlag sind aber andere Geldbeträge bezüglich des Branchenbucheintrags zu lesen: (Zitat) „Der Vertragspreis für die 6 monatige Vertragslaufzeit beträgt 249,00 Euro, 12 monatige Vertragslaufzeit 369,00 Euro, 24 Monate 499,00 Euro.“(Zitat Ende). Bezahlt der Gewerbetreibende die Rechnung nicht, folgt einige Tage später eine Zahlungserinnerung. Der für das Unternehmen Oertlicher Telefonbuchverlag zu zahlende Geldbetrag erhöht sich dann auf 284,80 Euro netto. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.




Montag, 28. Juli 2014

Abzocker auf Beutezug | Zahlungsaufforderungen aus der Schweiz | Verbraucherdienst e.V informiert



Verbraucherdienst e.V. (und auch die Verbraucherzentrale) informieren aktuell (Stand 28.07.2014) vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) aus der Schweiz. Mit diesen Zahlungsaufforderungen (wahrscheinlich aus Gewinnspielen) versuchen Abzocker aus der Schweiz schnell viel Geld mit ahnungslosen Verbrauchern zu verdienen!
  
Abzocker fordern Zahlungen zwischen 165 bis 250 Euro

- als Welt Finanz Management, Adler Mahnungs GmbH, Euro Express GmbH Forderungs Management oder der Inkasso Partner GmbH

Derzeitig bringen Briefträger Zahlungsaufforderungen einer Schweizer Inkassofirma aus Lucerne (Luzern). Der Absender der Schweizer Inkassofirma wechselt dabei ständig seinen Namen. Die Bezahlung der angeblich offenen Rechnungen zwischen 165 und 250 Euro treibt einmal eine sogenannte Welt Finanz Management ein, die sich ein anderes Mal Adler Mahnungs GmbH, ein nächstes Mal  Euro Express GmbH Forderungs Management oder Inkasso Partner GmbH nennt. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Bei den Zahlungsaufforderungen der Welt Finanz Management, Adler Mahnungs GmbH, Euro Express GmbH Forderungs Management oder der Inkasso Partner GmbH ist immer eine identische Hotline in der Schweiz mit angegeben. Außerdem liegen den Zahlungsaufforderungen der Welt Finanz Management, Adler Mahnungs GmbH, Euro Express GmbH Forderungs Management oder der Inkasso Partner GmbH Überweisungsträger für Konten in Bulgarien oder der Schweiz bei. Die Bezahlung der Zahlungsaufforderung von der Welt Finanz Management, Adler Mahnungs GmbH, Euro Express GmbH Forderungs Management oder der Inkasso Partner GmbH sei immer mit einer Kündigungsbestätigung verbunden.

Mit Drohungen wie die Einleitung rechtlicher Schritte als auch einer letzten Mahnung versucht die Schweizer Inkassofirma mit den vielen Firmennamen die Empfänger der Zahlungsaufforderungen einzuschüchtern und den Absender zu einer Zahlung zu bewegen.

Abzocker aus der Schweiz auf Beutezug!

Außerdem sind die Schreiben von der Welt Finanz Management, Adler Mahnungs GmbH, Euro Express GmbH Forderungs Management oder der Inkasso Partner GmbH in einer schlechten deutschen Rechtschreibung verfasst. Sind diese Schreiben legitime Zahlungsaufforderungen? Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.



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Dienstag, 22. Juli 2014

B2B Technologies Chemnitz GmbH

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH aus Chemnitz, die frühere gerichtsbekannte JW Handelssysteme, ist auch im Sommer 2014 mit Scheinangeboten aktiv. Endverbraucher (keine Gewerbetreibende) sollen unter anderen mittels Google- oder Facebook-Werbung mit preiswerten iPhones oder anderen Produkten auf die Portale der B2B Technologies gelockt worden sein (siehe Artikel der Freien Presse). Die Chemnitzer Firma betreibt mehrere Internet-Portale, die speziell auf dem Bereich Business-to-Business (B2B) ausgelegt sind. Es wird vermutet, das die B2B Technologies Chemnitz GmbH sich zum Ziel gesetzt hat, Abofallen an Gewerbetreibende zu verkaufen, denn bei einer Registrierung fallen Kosten über 480 Euro an. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.



B2B Technologies Chemnitz: Der Zugang zu Portalen wie discount-restposten.de ist nicht kostenlos!


B2B Technologies Chemnitz GmbH bietet ihre Dienstleistung nicht für private Konsumenten an. vGewerbetreibende sollen mit den Portalen discount-restposten.de, lagerverkauf-shopping.de oder B2B-lagerware.de eine einfache Verknüpfung mit anderen Geschäftspartnern sowie einen interaktiven Zugang zu attraktiven Kaufangeboten im Internet bekommen. Jedoch ist die angebotene Dienstleistung nicht umsonst. Wenn sich der Gewerbetreibende auf einem Portal kostenlos registriert hat, kommt eine Rechnung. Die angebotene Dienstleistung der B2B Technologies Chemnitz GmbH (Zitat) „ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.“(Zitat Ende).


B2B Technologies Chemnitz GmbH | discount-restposten.de | b2b-lagerware.de
Anmeldung beim B2B Handelsportal | 22.07.2014



Abofalle? 480 Euro für einen Zweijahresvertrag auf dem B2B Handelsportal


Bei einer Registrierung auf einem B2B-Portal muss der Gewerbetreibende mindestens 480 Euro für einen Zweijahresvertrag mit der Chemnitzer Firma bezahlen. Dabei handelt es sich um eine Abofalle, denn Gewerbetreibende können den abgeschlossenen Vertrag mit der B2B Technologies Chemnitz GmbH nicht mehr widerrufen.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die B2B Technologies Chemnitz GmbH


Für Restpostenhändler, die im großen Stil Waren ankaufen oder verkaufen ist die angebotene Dienstleistung der Chemnitzer Firma vielleicht noch interessant. Für Gewerbetreibende oder gar Verbraucher, die nur durch Zufall mittels eines Werbebanners auf eine Webseite der B2B Technologies Chemnitz GmbH zur Registrierung gelangt sind, ist das Angebot eine kostenintensive Angelegenheit. Haben Sie auch einen Vertrag mit der B2B Technologies Chemnitz GmbH ungewollt abgeschlossen? Mitglied sein heißt –  stark zu sein.



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Nationales Markenregister



(Zitat) Unsere Hauptaufgabe ist es Firmen auf den Erneuerungsprozess Ihrer Marke hinzuweisen und sie bei dem Erneuerungsprozess zu begleiten“ (Zitat Ende), so beschreibt sich das Unternehmen Nationales Markenregister AG (handelsmarkenregister.org) aus München mit prominenter Adresse (Leopoldstraße 244).

Nationales Markenregister aus Domenica, einem Inselstaat in den Kleinen Antillen (östliche Karibik)

Wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) befindet sich der deutsche Sitz der Firma Nationales Markenregister AG in München. Dieses Unternehmen ist jedoch auf der Karibikinsel Domenica gemeldet, wie in den AGB zu entnehmen ist: (Zitat) „Der vorliegende Vertrag beschreibt die Bedingungen und Nutzungen jeglicher Dienstleistungen der Gesellschaft Nationales Markenregister A.G., I.B.C. Nummer:15458, 8 Copthall, Roseau Valley 00152, The Commonwealth of Dominica“(Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


1.590 Euro für eine 10jährige Verlängerung der Markenrechte

Mit einem hochseriösen und offiziell aussehenden Formular, das per Post verschickt wird, werden Unternehmen und Gewerbetreibende aufgefordert die „eigene Marke“ für die kommenden zehn Jahre zu verlängern. Die Firma Nationales Markenregister verlangt für eine sogenannte Verlängerungsgebühr stolze 1.590 Euro. Das Antwortkuvert, das ebenfall seriös wirkt, soll dann an einen Absender nach Stockholm geschickt werden.

Hochseriöses Formular ist eine versteckte Kostenfalle

Es handelt sich hierbei um ein verschleiertes Werbeformular für eine versteckte Kostenfalle. Auch wenn die Firma Nationales Markenregister einen sehr seriösen und hochoffiziellen Gesamteindruck macht, handelt es sich im Endeffekt um einen ganz geschickt getarnte Kostenfalle mit einem altmodischen analogen Geschäftsmodell.

Nationales Markenregister ist nicht das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)!

Das private Internetregister hat überhaupt nichts mit einer deutschen Behörde wie zum Beispiel das DeutschePatent- und Markenamt (DPMA) zu tun. Verbraucherdienst e.V. mit seiner langjährigen Erfahrung mit Kostenfallen kennt die Geschäftsgebaren solcher Firmen wie die Nationales Markenregister AG sehr genau. Früher berichtete Verbraucherdienst e.V. über ein sogenanntes Nationales Patentregister, das ähnlich agierte. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


Haben Sie einen Vertrag mit der Firma Nationales Markenregister AG abgeschlossen? 


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Dienstag, 15. Juli 2014

Pable Domainverwaltung | Inkassofirma aus Wien



249 Euro sollen Verbraucher für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft bezüglich eines kostenpflichtigen Abos bei Registrierung auf der Webseite rezepte-portal-24.net, horoskop-portal-24.net, tattoo-vorlagen.24.net oder routenplaner-24.net bezahlen. Nur im Kleingedruckten und versteckt auf der Startseite kann der Verbraucher erfahren, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Bei einer kostenpflichtigen Anmeldung auf Verbraucherportalen muss mit einem Button hingewiesen werden, dass mit dem nächsten Klick ein Abo abegeschlossen wird (siehe Screenshot) Da dieser Hinweis auf den oben genannten Webseiten fehlt, warnt Verbraucherdienst e.V. vor der Abofalle im Internet. Registrierte Verbraucher können außerdem ein Apple iPad Air mit 128 GB gewinnen.Ist der Gewinn nur ein Köder um die Besucher der Webseiten in die Abofalle zu locken? Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken. 

Warnung vor der Pable Domainverwaltung aus Wien

Die oben genannten kostenpflichtigen Webseiten werden von einer Premuim Service Ltd. aus Belize betrieben, deren Europa-Filiale die Pable Domainverwaltung in Wien ist. Dazu versendet die Pable Domainverwaltung aus Wien aktuell Rechnungen und Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, die zum Beispiel nach Rezepten, Horoskopen  bzw. Tattoovorlagen im Internet suchten oder sich über eine Fahrstrecke informierten wollten. Somit ist die Pable Domainverwaltung aus Wien nicht nur der Betreiber der oben genannten Abofallen, sondern ist zugleich als Inkassofirma tätig, die das Geld der Mitglieder bei Nichtzahlung beitreiben soll.

Portale der Pable Domainverwaltung ohne gesetzliche Kennzeichnung


Dabei wird meist von Verbrauchern im Internet übersehen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde, wenn sich der Suchende mit seiner Email-Adresse angemeldet hatte um später die gewünschten Zugangsdaten für die Internet-Portale zu erhalten. Bei den genannten Verbraucherportalen wurde sogar auf die gesetzliche Kennzeichnungspflicht verzichtet, wobei mit einem großen Button auf ein kostenpflichtiges Abo hingewiesen werden sollte. Ein Hinweis, dass die Mitgliedschaft Geld kostet findet sich nur im Kleingedruckten in den Nutzungsbedingungen und auf derStartseite des kostenpflichtigen Portals.

Kosten für eine Anmeldung bei der Pable Domainverwaltung in weißer Schriftfarbe!

Der Verbraucher kann ebenfalls die Kosten über 249 Euro auf der Startseite der Pable Domainverwaltung erfahren (siehe Screenshot), allerdings in weißer Schriftfarbe! Durch die weiße Schriftfarbe kann man diesen Text nur schwer erkennen: (Zitat) Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Service. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar und gelten nur für eine Person. Die 12 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 249,- Euro und endet danach automatisch." (Zitat Ende). 

Pable Domainverwaltung aus Wien operiert von Österreich aus!

Die Pable Domainverwaltung aus Wien arbeitet von Österreich aus. Um in Deutschland Geldforderungen beitreiben zu können, müsste die Pable Domainverwaltung in Deutschland registriert sein. Somit ist es fraglich, ob die Pable Domainverwaltung als Inkassofirma überhaupt in Deutschland auftreten darf. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


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Donnerstag, 10. Juli 2014

Kochrezepte-Sammlung | Webtains GmbH



Verbraucherdienst e.V. informiert über den kostenpflichtigen Eintrag in das Rezepte-Portal kochrezepte-sammlung.de. der Firma Webtains GmbH aus Rodgau.

25.000 leckere Kochrezepte und Backrezepte bietet die Kochrezepte-Sammlung

Für die Benutzung der Rezeptesammlung auf der Internetseite Kochrezepte-Sammlung.de von der Webtains GmbH werden Verbraucher aufgefordert ihre persönlichen Adressdaten (Name und Anschrift) einzugeben. Dieses wird meist getan, da viele Verbraucher davon ausgehen, dass Kochrezepte im Internet, unter anderem auf dem Portal Kochrezepte-Sammlung, generell kostenlos seien. Nach dem Log-in stehen dem Verbraucher mehr als (Zitat) „25.000 leckere Kochrezepte und Backrezepte“ (Zitat Ende) zur Verfügung, so der Werbeslogan. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

Zweijahresvertrag von Kochrezepte-Sammlung über 192 Euro

Die kochbegeisterten Internet-User überlesen meist dabei, dass damit ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag mit dem Rezept-Portal abgeschlossen wurde. So heißt es dort: (Zitat) „Durch Drücken des Buttons "Zu den Rezepten" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre.“ (Zitat Ende). Insgesamt entstehen dem angemeldeten Verbraucher Kosten über 192 Euro für eine Dienstleistung im Internet, die woanders kostenlos zu bekommen ist. Wer nicht rechtzeitig bezahlt geht das Risiko einer späteren Inkassobeitreibung ein. Mahnbescheide bezüglich des Internet-Portals Kochrezepte-Sammlung zu können später die Folge sein. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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Dienstag, 8. Juli 2014

Schrottimmobilie gekauft | Kunden durch Jobanzeige geworben



Schrottimmobilen sind unbewegliche Vermögenswege, die sich in einen sehr schlechten Zustand befinden. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wurden Kunden durch Jobanzeigen, die fingiert waren, geworben. Diese Immobilien wurden dann weit über dem eigentlichen Verkaufswert verkauft.

Arbeitsuchende mit psychologischen Tricks manipuliert

Mittels Jobanzeigen in der Wuppertaler Rundschau, der Rheinischen Post oder im Anzeigenblatt Der Solinger warb die BfB (Bürogemeinschaft freier Berater), die sich früher DES nannte, Kunden für ihre überteuerten Schrottimmobilien (siehe auch KarriereSPIEGEL). Die ausgelobte Arbeit in der Jobanzeige gab es nicht. Dafür wurden die Arbeitsuchenden in Seminaren zu Finanzassistenten geschult. Doch das Interesse der Arbeitgeber war auch nicht die Ausbildung der Arbeitsuchenden. Mittels psychologischen Tricks wurden den Arbeitsuchenden anschließend überteuerte Schrottimmobilien verkauft. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Teufelskreis aus Armut und Arbeitslosigkeit besiegen

Die einzige Möglichkeit aus den Teufelskreis aus Armut und Arbeitslosigkeit heraus zu kommen sei der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, die dann anschließend weiter vermietet werden sollte, so die Dozenten in den Seminaren. Dabei wurde allerdings verschwiegen, dass es sich um eine unverkäufliche Schrottimmobilie handelte, die sogar überteuert angeboten wurde.

Unbewohnbar und unverkäuflich - Zwangsversteigerung droht

Inzwischen sind schon mehrere Hundert Opfer auf die Verkaufsmasche mit den Jobanzeigen hereingefallen. Teilweise wurden diese Immobilien sogar ohne Eigenkapitalanteil des Käufers verkauft. So versorgte zum Beispiel die Wüsterot Bausparkasse die Käufer leichtfertig mit Immobilienkrediten. Mittlerweile droht mehreren Käufern der Schrottimmobilien eine Verschuldung bis ans Lebensende. Denn die gekauften Immobilen, die mit der Verkaufsmasche einer Jobanzeige verkauft wurden, sind meist unbewohnbar oder unverkäuflich. Zum Teil gehen diese jetzt sogar zur Zwangsversteigerung.

Gewinner waren nur die Verkäufer der Schrottimmobilien. Zum Beispiel erhielten die Mitarbeiter der Wüsterot Bausparkasse eine Provision über 20 Prozent des Verkaufspreises. Den Rest aus den Gewinnen behielten die Immobilienverkäufer, die ihre Kunden mit einer fingierten Jobanzeige anwarben. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Verlierer waren jedoch die Arbeitssuchenden, die sich auf diese Jobanzeigen meldeten und eine überteuerte Schrottimmobilie kauften. Haben Sie auch eine überteuerte Schrottimmobilie erworben und den versprochenen Arbeitsplatz niemals erhalten?



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SaferPayment AG National Inkasso | Zahlungsaufforderung

Update 07.07.2015 

Immer mehr Verbraucher rufen bei Verbraucherdienst e.V. an, weil Mahnbescheide durch die SaferPayment AG vorliegen. Beantragt wurden diese über das Amtsgericht Wedding, dem zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg. Ebenso melden sich Betroffene, dass mittlerweile sogar der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Darüber hinaus gibt es Abgemahnte, die sich einer Klage stellen mussten, nur weil sie Meinungen in Internet-Foren gefolgt sind. In diesen Foren wird empfohlen, Zahlungsaufforderungen der National Inkasso GmbH für die SaferPayment AG zu ignorieren. Als Beispiel liest man als "Tipp" in solchen Foren: "Sollte ein Mahnbescheid eintreffen, einfach ein Kreuzchen setzen. Damit wäre die Sache vom Tisch." Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Empfehlungen dieser Art sind nach Meinung der Anwälte des Verbraucherdienst e.V. höchst brisant. Denn wer einem Mahnbescheid widerspricht, könnte mindestens in Erwägung ziehen, dass er eine Klage in Kauf nimmt. Solche Klagen durch den Anbieter von Erotikwebseiten SaferPayment AG sind uns bekannt.

SaferPayment AG - National Inkasso - wecollect - Zahlungsaufforderung


Eine letzte Zahlungsaufforderung von der National Inkasso GmbH aus Düsseldorf hat R.K. aus M. am 25.06.2014 bekommen. Die Geldforderungen, die von der National Inkasso GmbH beigetrieben werden, stammen von einem Erotikangebot der SaferPayment AG aus der Schweiz (Altendorf). Her R.K soll einen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben. Sollte der von der National Inkasso GmbH geforderte Betrag nicht auf das angegebene Konto überwiesen werden, (Zitat) „werden wir unserem Auftraggeber empfehlen die Forderung unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.“ (Zitat Ende) führt die Düsseldorfer Inkassofirma in ihrer Zahlungsaufforderung aus.

2.294,41 Euro Inkassoforderung der National Inkasso im Auftrag der SaferPayment AG!


Herr R.K. aus M. reagierte nicht auf die vielen Zahlungsaufforderungen der National Inkasso. So entstand die stattliche Geldforderung über insgesamt 2.294,41 Euro wegen der Nichtauflösung des kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrags mit der SaferPayment AG bezüglich der Benutzung einer Erotikwebseite!

Da die von der National Inkasso GmbH geforderte Inkassosumme inzwischen stolze 2.294,41 Euro beträgt, hatte sich Herr R.K. aus M. entschlossen, den Verbraucherdienst e.V. aufzusuchen. Denn er bestreitet den Abschluss eines kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrags mit der SaferPayment AG.
Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Zahlungsaufforderungen wurden im Auftrag die SaferPayment AG zugeschickt


Zahlreiche Zahlungsaufforderungen bekam Herr R.K. von der wecollect GmbH, sowie National Inkasso GmbH zugeschickt, die mit verschiedenen Aktenzeichen versehen waren. Bei so vielen Zahlungsaufforderungen und Aktenzeichen von der National Inkasso GmbH (ehemalige wecollect GmbH) ist das Chaos für den normalen Verbraucher nicht mehr zu durchschauen! Verbraucherdienst e.V. betreute das Mitglied und brachte das Chaos mit den vielen Zahlungsaufforderungen und Aktenzeichen von der National Inkasso GmbH - der ehemaligen wecollect GmbH - in eine Ordnung.

Wie kam es zu den zahlreichen Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH bezüglich der Abo-Kosten für die kostenpflichtigen Webseiten?


Laut eines beigefügten Datenbankauszugs der SaferPayment AG soll sich der Verbraucher R.K. vom 26.10.2006 bis zum 20.12.2006 mehrmals auf der kostenpflichtigen Webseite der SaferPayment AG eingeloggt haben. Vom 09.12.2007 bis zum 18.01.2007 habe er sich erneut auf dem kostenpflichtigen Erotikportal eingeloggt. Laut der SaferPayment AG soll Herr R.K., mittlerweile ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., folgenden Tarif gebucht haben: (Zitat) „1,00 € für die ersten 3 Tage. Danach 29,95 € für weitere 30 Tage.“ (Zitat Ende). Laut SaferPayment AG hat das Mitglied die Zahlung per Lastschrift mit Nennung der Kontonummer und Bankleitzahl gewünscht

Keine rechtzeitige Kündigung des Abos der SaferPayment AG – jetzt Zahlungsaufforderungen von der National Inkasso GmbH!


Der oben genannte Datenbankauszug lag einer Zahlungsaufforderung der wecollect GmbH (heute National Inkasso GmbH) bei. In dieser Zahlungsaufforderung wird von der Inkassofirma behauptet, dass bezüglich der Benutzung des Erotikportals vom 09.12.2007 bis zum 18.01.2007 (Zitat) „bisher keine Kündigung“ (Zitat Ende) vorliege (Stand 20.5.2011). Weiter heißt es in der Zahlungsaufforderung von der wecollect GmbH heutige National Inkasso GmbH: (Zitat) „Sollte ihr Abonnement noch nicht gekündigt worden sein, bitten wir Sie […] dass beigefügte Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die SaferPayment AG“ (Zitat Ende) uns zu zusenden. Das Kündigungsschreiben wurde allerdings vom Herrn R.K. nicht ausgefüllt zurückgesandt und der abgeschlossene Vertrag bezüglich des kostenpflichtigen Erotikportals der SaferPayment AG wurde nicht gekündigt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. ist die National Inkasso GmbH sowie die SaferPayment AG mit ihren Zahlungsaufforderungen für Abokosten für kostenpflichtige Erotikwebseiten bereits hinreichend bekannt.

So berichtete Verbraucherdienst e.V. in einem früherem Artikel über National Inkasso und SaferPayment.



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Mittwoch, 2. Juli 2014

doktortitel 24 | Nepp mit Möchtegern-Akademikern



Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Dienstleistungen von doktortitel 24. Die Firma hinter doktortitel 24 ist RV Church & Institute Inc. aus Miami (USA). Die angeblichen akademischen Titel (Dr., Prof. oder Prof. Dr.) sind übrigens eine Beleidigung für alle, die sich an einer Universität einen akademischen Grad schwer erarbeiten mussten. In der Regel dauert es mehrere Jahre und viel anstrengender Arbeit, bis ein Doktortitel oder ein Professorentitel erarbeitet wurde. Über die Firma doktortitel 24 mit der Internetadresse doktortitel24.de spottete sogar die Markt-Redaktion des WDR Fernsehens in seiner Glosse. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

doktortitel 24 verleiht Ehrentitel einer US-Kirche

Möchtegern-Akademiker erhalten den gekauften Titel nicht von einer deutschen Universität, sondern von einer unbekannten Kirche aus Florida. Dabei handelt es sich um einen Ehrentitel der Kirche aus den USA. Der Geldbetrag für den Doktor- bzw. Professorentitel wird von den Möchtegern-Akademikern nicht gezahlt, sondern „gespendet“. Dazu ist es ein Leichtes für die Firma doktortitel 24 eine x.-bekiebige Kirche in den USA zu gründen. Aus diesem Grund wird der gekaufte Titel mit der Bezeichnung h.c. (honoris causa) geführt.  Es ist also ein gekaufter Ehrentitel einer speziell zum Verkauf von Doktor- bzw. Professorentiteln gegründetes Unternehmen, die sich als eine US-Kirche tarnt.

Der Ehrentitel für Jedermann sollte nicht bei Bewerbungen benutzt werden, da dieser keinerlei Bedeutung in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz hat. Die Benutzung des Ehrentitels von doktortitel 24 kann sogar mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen!

Bei Möchtegern-Akademikern macht der gekaufte Titel bestimmt einen großen Eindruck. Dazu wird der Doktorgrad für einen Schnäppchenpreis von 49 Euro angeboten. Der Professorentitel kostet nur 79 Euro! Wehr sich Prof. Dr. nennen möchte bezahlt bei doktortitel 24 nur 99 Euro! Verkauft werden die angeblichen Doktor- und Professorengrade per Spam-Mail. Dabei ist den wenigsten Möchtegern-Akademikern bewusst, dass der gekaufte Titel nichts mit dem in Universitäten erworbenen Akademikergrad zu tun hat. doktortitel 24 ist einfach eine Kostenfalle um möglichst bequem ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus dem Port­mo­nee zu locken.

Verkauft doktortitel 24 später einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag oder ein verlockendes Gewinnspiel an den frischgebackenen Doktor? Jedenfalls ist es anzunehmen, da der Betreiber von doktortitel 24 eine bekannte Größe im Geschäft von Abofallen, Bauernfängereien, Nepp-  bzw. Spam- oder Sex-Seiten ist!

Echter akademischer Titel wird von einer Universität verliehen und wird nicht von doktortitel 24 übers Internet verkauft!

Ein wissenschaftlich erworbener Doktortitel ist der höchste akademische Grad. Dieser wird nur von einer Hochschule mit Promotionsrecht vergeben. Damit wird den Doktoranten bescheinigt, dass er die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten mitbringt. Eine Promotion mit dem Abschluss eines Doktorgrads dauert in der Regel mehrer Jahre. Die Promotion ist dazu noch die Vorraussetzung zur Habitilation ist um später als Professor von einer Hochschule berufen zu werden. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.



Ein richtiger Professorentitel kann nicht bei doktortitel 24 gekauft werden!

Im Gegensatz dazu ist ein Ehrendoktor (h.c..) eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung, die eine Universität oder eine Fakultät verleiht. Besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste werden damit gewürdigt. Ein Professor ist in einer deutschen Universität nur ein Lehrkörper und kein akademischer Titel. Ein Professor ist in der Regel die Amts- bzw. Berufsbezeichnung eines Lehrenden an einer Universität. In Deutschland und in der Schweiz kann auch ein Professorentitel ehrenhalber verliehen werden. Die Berufung zum Professor h.c. geschieht durch das Kultus- oder Bildungsministerium des zuständigen Bundeslandes und kann nicht käuflich, wie bei doktortitel 24, erworben werden.


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Gewerbeauskunftzentrale | GWE Wirtschaftsinformations GmbH



Im Hinblick auf außergerichtliche Vergleichsangebote lässt die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) aus Düsseldorf mit ihrer Webseite gewerbeauskunft-zentrale.de inzwischen Zahlungsaufforderungen durch die Kölner M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz verschicken. Hinsichtlich der (Zitat) „Geltendmachung der fälligen Forderung aus dem bestehenden Dienstleistungsvertrag“ (Zitat Ende) soll das Mitglied S.M. vom Verbraucherdienst e.V. 648,10 Euro (Stand 06.06.2014) bezahlen. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Hilfetelefon mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung bei einer Zahlungsaufforderung im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)- 0201-176790

Verbraucherdienst e.V. ist im ganzen Bundesgebiet tätig

Weiter heißt es in der Zahlungsaufforderung, die im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) von der Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz verschickt wurde: (Zitat): „Sollten Sie die Forderung unserer Mandantin [die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)] nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen, werden wir bei Nichtzahlung nach rechtskräftiger Titulierung einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.“ (Zitat Ende). Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollen laut der Zahlungsaufforderung der Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Köln, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformation GmbH aus Pfändungen von Lebens- und Rentenversicherungen, Sparguthaben, Bankkonten oder Gehaltsansprüchen bestehen.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf liegt der Zahlungsaufforderung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gerwerbeauskunft-Zentrale) bei

Um dem Verbraucherdienst e.V. -Mitglied S.M. noch mehr Angst einzujagen, liegt der Zahlungsaufforderung ein Urteil vom 31.07.2013 des Landgerichts Düsseldorf (AZ23 S 316/12) bei. Dort wird ausgeführt, dass die Rücksendung des Korrekturformulars für die GWE Wirtschaftsinformation GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eine Willenerklärung sei und dass es dadurch zu einem Zwei-Jahres-Vertrag gekommen sei. In dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zugunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH Gewerbeauskunft-Zentrale ist als Begründung zu  lesen, dass mit der Zahlungsaufforderung verschickt wird: (Zitat) „Die Rücksendung des Formulars stellt eine Willenserklärung der Beklagten dar, mit der Sie das Angebot der Klägerin angenommen hat.“ (Zitat Ende).

Zweite Zahlungsaufforderung und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bekam das Mitglied des Verbraucherdienst e.V.  zugeschickt

Inzwischen verschickte die M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eine weitere  Zahlungsaufforderung (Stand 23.06.2014) an das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. In der neuen Zahlungsaufforderung gibt der Auftraggeber, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) (Zitat) „ letztmalig außergerichtlich die Möglichkeit, die fällige Forderung“ (Zitat Ende) über 650,08 Euro zu bezahlen. Neben einem beigefügten Überweisungs-/ Zahlschein an die Postbank Dortmund, schickte die von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrake) beauftragte Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz einen vierseitigen (Zitat) „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ (Zitat Ende). Die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheid vom Mahngericht Hagen ist für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) mit dem Geschäftsführer Sebastian Cyperski, der Antragsteller ist. Es wird eine Forderung über 569,06 Euro von dem Mitglied des Verbraucherdienst e.V. geltend gemacht. Das beeindruckt jedoch dem Verbraucherdienst e.V. und seine Mitglieder nicht!

Verstoss gegen Standesrecht? Wer unterschreibt hier? Unterschreibt hier Herr Rechtsanwalt Sertsösz?

Wer hat das Schreiben (siehe Screenshot) unterzeichnet? Wird hier gegen das Standesrecht verstoßen? Verbraucherdienst e.V. bezweifelt, ob es überhaupt die Unterschrift des Herrn Sertsösz ist.

Verbraucherdienst e.V. versuchte die Kölner Kanzlei anzurufen, geriet dabei in eine Warteschleife (bei zwei Anrufen!) von über einer Stunde. Nach sehr langer Wartezeit meldete sich ein Mitarbeiter P. am Telefon.

Herr P. wirkte in den Augen des Verbraucherdienst e.V. unseriös und ohne Achtung und Respekt.



 
Verbraucherdienst e.V. informiert über großen Erfolgsaussichten bei Zahlungsaufforderungen oder möglichen Mahnbescheiden!

Verbraucherdienst e.V. hält das Urteil der Düsseldorfer Richter zugunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale), dass der Zahlungsaufforderung beigelegt ist, für inhaltlich falsch. In dem Anschreiben der Kanzlei M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei wird suggeriert, dass mit dem Urteil über den Zahlungsanspruch entschieden wurde.Ob auch der Zahlungsanspruch besteht, ob also insbesondere § 305 c BGB (überraschende Klausel) einschlägig ist, wurde nicht entschieden!
Es ist auch fraglich, ob die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) nun versucht jeden Anspruch und jede Zahlungsaufforderung gerichtlich mit einem Mahnbescheid geltend zu machen. Obwohl es bei dem Mitglied des Verbraucherdienst e.V. versucht wird, sind die erzielten Gewinne für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eher gering. Denn mit der professionellen Hilfe und den langjährigen Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. können die Zahlungsaufforderungen oder Mahnbescheide im Auftrag der GWE Wirschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) erfolgreich verteidigt werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)

In der Vergangenheit berichtete Verbraucherdienst e.V. über die Geschäftsgebaren der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale). So berichtete der Verein für Verbraucherschutz aus Essen bereits über die Brüder Kaltenbrenner, die in Frechen in einem unscheinbaren Gebäude die Scheinfirma der GWE Düsseldorf betrieben haben, bis die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte (siehe auch Perspektive Mittelstand). Mit dem analogen Geschäftsmodell ohne Google einer Brief- oder Faxanwort für einen kostenpflichtigen Eintrag in das Firmenregister der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) scheffelten die Brüder Kaltenbrenner Millionen. Wer nicht sofort zahlte, bekam Mahnungen und Inkasso-Schreiben oder sogar der Gerichtsvollzieher besuchte den betroffenen Gewerbetreibenden.

Zahlungsaufforderungen wurden schon früher verschickt

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die Kölner Rechtsanwältin  C.M. (Name der Redaktion bekannt), die die Beitreibung von 1.138,12 Euro für einen vermeintlichen 2-Jahres-Vertrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. betrieb (siehe Blogbeitrag und Perspektive Mittelstand). Bezüglich der Beitreibung der geforderten Geldsummen für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) durch die Rechtsanwältin C.M. konnte Verbraucherdienst e.V. seine Mitglieder betreuen. Unter anderem besuchte Verbraucherdienst e.V. die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Düsseldorf. In einem YouTube-Video, das der Verbraucherdienst e.V. selber produzierte, konnten die Geschäftgebaren der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Düsseldorf allen Hilfesuchenden präsentiert werden.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung oder einen Erlass eines Mahnbescheids bekommen?


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Mahnungs Büro International | Zahlungsaufforderung



Herr W.S. aus H., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., konnte seinen Augen nicht trauen, als er das Mahnschreiben (die Zahlungsaufforderung) vom 23.06.1014 von dem Mahnungs Büro International Forderungsmanagement aus Fürth öffnete.

In der letzten Mahnung bzw. der Zahlungsaufforderung des Mahnungs Büro international ist zu lesen: (Zitat) „Es bestehen gegen Ihnen weitere offene Forderungen …“ (Zitat Ende).

611,18 Euro für die Bestellung und Zahlung (Zitat) „vom Anrufblocker“ (Zitat Ende)

Die Höhe des vom Mahnungs Büro International in der Zahlungsaufforderung geforderten Geldbetrags beläuft sich auf stolze 611,18 Euro. Weiter heißt es in der Zahlungsaufforderung: (Zitat): „Mit Ihrer Einverständnis wurde das Gespräch aufgezeichnet, hierin bestätigen Sie Ihre Bestellung und die Zahlung vom Anrufblocker.“ (Zitat Ende). Die stolze Geldsumme bezüglich der Zahlungsaufforderung des Mahnungs Büro International wegen der Bestellung (Zitat) „vom Anrufblocker“ (Zitat Ende) setzt sich aus 347 Euro Hauptforderung, 166,71 Euro Verzugszinsen und 97,47 Euro aus 19 Prozent Umsatzsteuer aus 513,171 Euro zusammen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Kulanzbetrag über 157 Euro kann man sofort an Mahnungs Büro International zahlen!

Weiter kann Heer W.S. in der zugesandten Zahlungsaufforderung (Zitat) „vom Anrufblocker“ (Zitat Ende) lesen, dass das Mahnungs Büro International (Zitat) (Zitat Ende) über 157 Euro einfordert. Der in der Zahlungsaufforderung vom Mahnungs Büro International geforderte Zahlungsbetrag über 157 Euro soll auf das Konto einer sogenannten Inter Claims Management Ltd. überwiesen werden.

Mahnungs Büro International  droht mit Vollstreckungsbescheid und Pfändungen

Wird die Zahlungsaufforderung vom Anrufblocker nicht bezahlt, droht das Mahnungs Büro International Herrn W.S. aus H.: (Zitat) „Wenn nötig wird die [Zahlungsauff]orderung  durch unsere Vertragsanwaelte im Klageverfahren durchgesetzt. Aus einem Vollstreckungsbescheid oder einem  Urteil kann die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher erarbeitet werden. Eine Vollstreckung kann u.a. die Pfaendung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherung usw. nach sich ziehen.“ (Zitat Ende). Viele Empfänger solcher Zahlungsaufforderungen vom Mahnungs Büro International für einen sogenannten Anrufblocker zahlen dann aus Angst um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Aber Herr W.S. aus. H. wandte sich hilfesuchend an den Verbraucherdienst e.V. aus Essen und ließ sich nicht vom Mahnung Büro International einschüchtern.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Zahlungsaufforderung von der Inkassofirma Mahnungs Büro International

Verbraucherdienst e.V. informiert auch Sie bezüglich einer Zahlungsaufforderung vom Mahnungs Büro International aus Fürth. Der Verein für Verbraucherschutz aus dem Ruhrgebiet informierte schon länger ahnungslose Verbraucher vor den Zahlungsaufforderungen für einen sogenannten Anrufblocker, der am Telefon mittels Bandaufzeichnung abgeschlossen wurde. Zuletzt berichtete Verbraucherdienst e.V. in einem Artikel vom 2.10.2013 über die DynoRunGmbH, die auch „Anrufblocker“ vertrieb. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


Verbraucherdienst e.V. mit seiner langjährigen Erfahrung im Verbraucherschutz weiß genüge zu berichten, dass die Zahlungsaufforderungen von dem Mahnungs Büro International aus Fürth nicht die Einzigen sind. Meist werden für sogenannte Anrufblocker, die vorher am Telefon bestellt sein sollen, dreistellige Euro-Beträge gefordert und die Angeschriebenen später von diversen Inkassofirmen massiv eingeschüchtert.


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EOS SAF Hamburg | Zahlungsaufforderung Telekom

EOS SAF Hamburg Hilfe bei Zahlungsaufforderung | Telekom

Herr B. aus R., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. bekam am 21.06.2014 Post von der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus Hamburg. In der Zahlungsaufforderung, die im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH versandt wurde, verlangt die EOS SAF Forderungsmanagement mbH eine Inkassoforderung über 200,43 Euro, die innerhalb von sieben Tagen zu begleichen sei. Die Telekom habe die Inkassofirma EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus Hamburg beauftragt, da sich Herr B. im Zahlungsverzug befinde. (Zitat) „Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir nicht bereit sind, eine weitere Verzögerung der Angelegenheit hinzunehmen.“ (Zitat Ende), heißt es in der Zahlungsaufforderung, die auch eine „letzte Mahnung“ ist, bevor die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus Hamburg im Auftrag der Telekom GmbH beabsichtigt gerichtliche Schritte einzuleiten. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Neben der Zahlungsaufforderung der EOS SAF sind ein (Zitat) „Selbstständiges Schuldanerkenntnis“ (Zitat Ende), eine (Zitat) „Selbstauskunft“ (Zitat Ende) sowie ein Schreiben für das SEPA Lastschriftmandat beigelegt. Diese sollen ausgefüllt an die Hamburger Inkassofirma EOS SAF Forderungsmanagement GmbH, die im Auftrag für die Deutsche Telekom GmbH Forderungen beitreibt, zurück geschickt werden. Es bestehen dazu Zweifel, ob der geforderte Anspruch überhaupt besteht. Denn das Mitglied Herr B. hat nach eigener Aussage keine offenen Rechnungen bei der Deutschen Telekom GmbH.


Wer ist die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus Hamburg?


Die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus Hamburg ist eine Tochter des weltweit tätigen Handels- und Dienstleistungskonzern Otto Group mit den Unternehmensbereichen Einzelhandel, Finanz- und Servicedienstleistungen. Die EOS SAF Forderungsmanagement mbH mit der Mutter EOS Holding GmbH, die ebenfalls aus Hamburg kommt, gilt als Deutschlands größte Inkassofirma, die auch in Albanien, Frankreich, Kanada oder Brasilien aktiv ist. (Zitat) „Im Grunde ist Otto ein Finanz- und Inkassodienstleister mit angeschlossenem Handelsgeschäft“, sagt Jörg Funder, geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales Handels- und Distributionsmanagement an der Hochschule Worms“ (Zitat Ende) schreibt Henryk Hilscher in seinem Artikel (siehe wiwo). Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von EOS SAF erhalten? Mehr Infos zu diesem Thema erhalten Sie auf verbraucherdienst.com.


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