B2B Technologies Chemnitz: Der Zugang zu Portalen wie discount-restposten.de ist nicht kostenlos!
B2B Technologies Chemnitz GmbH bietet ihre Dienstleistung nicht für private Konsumenten an. vGewerbetreibende sollen mit den Portalen discount-restposten.de, lagerverkauf-shopping.de oder B2B-lagerware.de eine einfache Verknüpfung mit anderen Geschäftspartnern sowie einen interaktiven Zugang zu attraktiven Kaufangeboten im Internet bekommen. Jedoch ist die angebotene Dienstleistung nicht umsonst. Wenn sich der Gewerbetreibende auf einem Portal kostenlos registriert hat, kommt eine Rechnung. Die angebotene Dienstleistung der B2B Technologies Chemnitz GmbH (Zitat) „ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.“(Zitat Ende).
Anmeldung beim B2B Handelsportal | 22.07.2014 |
Abofalle? 480 Euro für einen Zweijahresvertrag auf dem B2B Handelsportal
Bei einer Registrierung auf einem B2B-Portal muss der Gewerbetreibende mindestens 480 Euro für einen Zweijahresvertrag mit der Chemnitzer Firma bezahlen. Dabei handelt es sich um eine Abofalle, denn Gewerbetreibende können den abgeschlossenen Vertrag mit der B2B Technologies Chemnitz GmbH nicht mehr widerrufen.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die B2B Technologies Chemnitz GmbH
Für Restpostenhändler, die im großen Stil Waren ankaufen oder verkaufen ist die angebotene Dienstleistung der Chemnitzer Firma vielleicht noch interessant. Für Gewerbetreibende oder gar Verbraucher, die nur durch Zufall mittels eines Werbebanners auf eine Webseite der B2B Technologies Chemnitz GmbH zur Registrierung gelangt sind, ist das Angebot eine kostenintensive Angelegenheit. Haben Sie auch einen Vertrag mit der B2B Technologies Chemnitz GmbH ungewollt abgeschlossen? Mitglied sein heißt – stark zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
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Hallo,
AntwortenLöschenich habe zunächst nur eine Frage bezüglich Abofalle B2B Chemnitz:
Anmelder muss gewerblichen Status bestätigen. Habe mich als zugelassener Freiberufler (nebenberuflich, aber das ist in der Maske gar nicht eingebbar) angemeldet. M. E. ist die Anmeldung von vornherein unwirksam, da ein Freiberufler (gültige Liste der anerkannten Freiberufler) eben per se kein Gewerbetreibender ist! - Wenn B2B einen Freiberufler in einen gewerblichen Status zwingt, ist das m.E. gesetzwidrig.