Mittwoch, 2. Juli 2014

Gewerbeauskunftzentrale | GWE Wirtschaftsinformations GmbH



Im Hinblick auf außergerichtliche Vergleichsangebote lässt die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) aus Düsseldorf mit ihrer Webseite gewerbeauskunft-zentrale.de inzwischen Zahlungsaufforderungen durch die Kölner M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz verschicken. Hinsichtlich der (Zitat) „Geltendmachung der fälligen Forderung aus dem bestehenden Dienstleistungsvertrag“ (Zitat Ende) soll das Mitglied S.M. vom Verbraucherdienst e.V. 648,10 Euro (Stand 06.06.2014) bezahlen. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Hilfetelefon mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung bei einer Zahlungsaufforderung im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)- 0201-176790

Verbraucherdienst e.V. ist im ganzen Bundesgebiet tätig

Weiter heißt es in der Zahlungsaufforderung, die im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) von der Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz verschickt wurde: (Zitat): „Sollten Sie die Forderung unserer Mandantin [die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)] nicht innerhalb der gesetzten Frist begleichen, werden wir bei Nichtzahlung nach rechtskräftiger Titulierung einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.“ (Zitat Ende). Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollen laut der Zahlungsaufforderung der Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Köln, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformation GmbH aus Pfändungen von Lebens- und Rentenversicherungen, Sparguthaben, Bankkonten oder Gehaltsansprüchen bestehen.

Urteil des Landgerichts Düsseldorf liegt der Zahlungsaufforderung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gerwerbeauskunft-Zentrale) bei

Um dem Verbraucherdienst e.V. -Mitglied S.M. noch mehr Angst einzujagen, liegt der Zahlungsaufforderung ein Urteil vom 31.07.2013 des Landgerichts Düsseldorf (AZ23 S 316/12) bei. Dort wird ausgeführt, dass die Rücksendung des Korrekturformulars für die GWE Wirtschaftsinformation GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eine Willenerklärung sei und dass es dadurch zu einem Zwei-Jahres-Vertrag gekommen sei. In dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zugunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH Gewerbeauskunft-Zentrale ist als Begründung zu  lesen, dass mit der Zahlungsaufforderung verschickt wird: (Zitat) „Die Rücksendung des Formulars stellt eine Willenserklärung der Beklagten dar, mit der Sie das Angebot der Klägerin angenommen hat.“ (Zitat Ende).

Zweite Zahlungsaufforderung und Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bekam das Mitglied des Verbraucherdienst e.V.  zugeschickt

Inzwischen verschickte die M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz im Auftrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eine weitere  Zahlungsaufforderung (Stand 23.06.2014) an das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. In der neuen Zahlungsaufforderung gibt der Auftraggeber, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) (Zitat) „ letztmalig außergerichtlich die Möglichkeit, die fällige Forderung“ (Zitat Ende) über 650,08 Euro zu bezahlen. Neben einem beigefügten Überweisungs-/ Zahlschein an die Postbank Dortmund, schickte die von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrake) beauftragte Kölner Kanzlei M.M.S Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei, Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael M. Sertsösz einen vierseitigen (Zitat) „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ (Zitat Ende). Die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheid vom Mahngericht Hagen ist für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) mit dem Geschäftsführer Sebastian Cyperski, der Antragsteller ist. Es wird eine Forderung über 569,06 Euro von dem Mitglied des Verbraucherdienst e.V. geltend gemacht. Das beeindruckt jedoch dem Verbraucherdienst e.V. und seine Mitglieder nicht!

Verstoss gegen Standesrecht? Wer unterschreibt hier? Unterschreibt hier Herr Rechtsanwalt Sertsösz?

Wer hat das Schreiben (siehe Screenshot) unterzeichnet? Wird hier gegen das Standesrecht verstoßen? Verbraucherdienst e.V. bezweifelt, ob es überhaupt die Unterschrift des Herrn Sertsösz ist.

Verbraucherdienst e.V. versuchte die Kölner Kanzlei anzurufen, geriet dabei in eine Warteschleife (bei zwei Anrufen!) von über einer Stunde. Nach sehr langer Wartezeit meldete sich ein Mitarbeiter P. am Telefon.

Herr P. wirkte in den Augen des Verbraucherdienst e.V. unseriös und ohne Achtung und Respekt.



 
Verbraucherdienst e.V. informiert über großen Erfolgsaussichten bei Zahlungsaufforderungen oder möglichen Mahnbescheiden!

Verbraucherdienst e.V. hält das Urteil der Düsseldorfer Richter zugunsten der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale), dass der Zahlungsaufforderung beigelegt ist, für inhaltlich falsch. In dem Anschreiben der Kanzlei M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei wird suggeriert, dass mit dem Urteil über den Zahlungsanspruch entschieden wurde.Ob auch der Zahlungsanspruch besteht, ob also insbesondere § 305 c BGB (überraschende Klausel) einschlägig ist, wurde nicht entschieden!
Es ist auch fraglich, ob die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) nun versucht jeden Anspruch und jede Zahlungsaufforderung gerichtlich mit einem Mahnbescheid geltend zu machen. Obwohl es bei dem Mitglied des Verbraucherdienst e.V. versucht wird, sind die erzielten Gewinne für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) eher gering. Denn mit der professionellen Hilfe und den langjährigen Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. können die Zahlungsaufforderungen oder Mahnbescheide im Auftrag der GWE Wirschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) erfolgreich verteidigt werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale)

In der Vergangenheit berichtete Verbraucherdienst e.V. über die Geschäftsgebaren der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale). So berichtete der Verein für Verbraucherschutz aus Essen bereits über die Brüder Kaltenbrenner, die in Frechen in einem unscheinbaren Gebäude die Scheinfirma der GWE Düsseldorf betrieben haben, bis die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte (siehe auch Perspektive Mittelstand). Mit dem analogen Geschäftsmodell ohne Google einer Brief- oder Faxanwort für einen kostenpflichtigen Eintrag in das Firmenregister der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) scheffelten die Brüder Kaltenbrenner Millionen. Wer nicht sofort zahlte, bekam Mahnungen und Inkasso-Schreiben oder sogar der Gerichtsvollzieher besuchte den betroffenen Gewerbetreibenden.

Zahlungsaufforderungen wurden schon früher verschickt

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die Kölner Rechtsanwältin  C.M. (Name der Redaktion bekannt), die die Beitreibung von 1.138,12 Euro für einen vermeintlichen 2-Jahres-Vertrag der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. betrieb (siehe Blogbeitrag und Perspektive Mittelstand). Bezüglich der Beitreibung der geforderten Geldsummen für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) durch die Rechtsanwältin C.M. konnte Verbraucherdienst e.V. seine Mitglieder betreuen. Unter anderem besuchte Verbraucherdienst e.V. die GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Düsseldorf. In einem YouTube-Video, das der Verbraucherdienst e.V. selber produzierte, konnten die Geschäftgebaren der GWE Wirtschaftsinformations GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) in Düsseldorf allen Hilfesuchenden präsentiert werden.

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung oder einen Erlass eines Mahnbescheids bekommen?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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