Freitag, 23. Dezember 2016

Mahnbescheid | Online Branchendienst DL S.L.U | Spiegel Inkasso

Verbraucherdienst berichtete schon in der Vergangenheit zu Zahlungsaufforderungen der Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU und dem Online Branchendienst S.L.U. Nun wurde uns aktuell von einem Gewerbetreibenden ein Mahnbescheid der Spiegel Inkasso übersandt, damit wir darüber berichten können.

Beitragsbild: Mahnbescheid  Online Branchendienst DL  S.L.U  Spiegel Inkasso

Mahnbescheid durch Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH


Inhalt des Mahnbescheides, der von Spiegel Inkasso als Antragsteller beantragt worden ist und durch die Rechtsanwaltkanzlei Bernd Rudolph vertreten wird, ist eine Forderung aus einem Dienstleistungsvertrag in Höhe von 578,25 EUR. Der Ursprungsgläubiger Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, soll die Forderung an die Spiegel Inkasso abgetreten haben.

Online Branchendienst Deutschland SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien


Online Branchendienst Deutschland  SLU mit Sitz in 3500 San Bartolome de Tiraja Spanien, wurde dadurch bekannt, dass die Firma Gewerbetreibende mit Cold Calling Anrufen aus dem sonnigen Spanien kontaktierte um einen Brancheneintrag auf der Website online-branchendienst.de anzubieten und die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider bestand bis zum 20.07.2016 keine Möglichkeit sich in dass genannte Branchenverzeichnis online einzutragen. Interessanterweise wird in dem Mahnbescheid, der von Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement GmbH beantragt wurde. aber ein Dienstleistungsvertrag vom 30.06.2016 geltend gemacht.

Google - Auffindbarkeit des Branchenverzeichnis "online-branchendienst.de"


Nach Überprüfung und Eingabe des Gewerbetreibenden in der Google Suchmaschine mit den Suchphrasen des hier betroffenen Gewerbetreibenden wurden keine Ergebnisse mit der URL online-branchendienst.de gefunden. Ob dieser Eintrag dann überhaupt eine Werthaltigkeit besitzt und einen Betrag in Höhe von 398,00 EUR wert ist, ist zumindestens äußerst fraglich.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit einem Mahnbescheid durch die Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

OVM Online Vertriebmarketing GmbH | Klageandrohung


Verbraucherdienst e. V berichtete bereits in der Vergangenheit über die OVM Online Marketing GmbH und ihren Zahlungsaufforderungen. Ein Verbraucher übermittelte uns uns Schreiben der OVM Online Marketing GmbH, damit wir darüber berichten können.

Beitragsbild: OVM Online Marketing GmbH | Klageandrohung


Inhalt der Zahlungsaufforderung der OVM Online Marketing GMBH


Das Schreiben der Online Marketing GMBH ist überschrieben mit „… letzte Zahlungsaufforderung vor Klageeinreichung..“.. Der angeschriebene Verbraucher wird letztmalig aufgefordert bis zum 28.12.2016 einen Betrag in Höhe von 373,60 EUR an die OVM Online Marketing GmbH zu überweisen.

Scan: Zahlungsaufforderung | OVM Online Marketing GmbH
Zahlungsaufforderung | OVM Online Marketing GmbH 



Weiterhin heißt es:
"Sollte bis zum Fristablauf keine vollständigen  Forderungsausgleich verzeichnen können, wird die OVM Online Marketing GmbH gemäß beiliegender und bereits erstellter Klage, ihren Anspruch  gerichtlich geltend machen."

Womit begründet OVM Online Marketing GmbH ihren Anspruch?


Laut eigener Anspruchsbegründung der OVM GmbH wird Folgendes dargelegt: die OVM GmbH betreibt nach eigenen Aussagen eine Online Vertrieb und Marketing Firma, die sich neben verschiedenen Marketingdienstleistungen (wie bspw. Webdesign, Suchmaschinenoptimierung, Telefonmarketing ), auf die Erstellung von Kredit- und Finanzmanagementpaketen spezialisiert hat. Laut Aussage erhält der Kunde zunächst einen personalisierten Online-Zugang für seinen passwortgeschützten Bereich.

Scan OVM Online Marketing GmbH | Seite 1
OVM Online Marketing GmbH  | Seite 1



Anmerkung von Verbraucherdienst: es wird hier nicht von der OVM GmbH dargelegt, auf welcher URL der Kunde den personalisierten Online Zugang für seinen passwortgeschützten Bereich erhält.

Dann wird der Anspruch begründet, dass die Bestellung des Finanzmanagementpakets auf einem Bestellformular erfolgt, welches der Kunde entweder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches unterzeichnen, sich per Post zusenden lassen und unterzeichnet per Post an die Klägerin (OVM Online Marketing GmbH) zurücksenden oder online ausfüllen und absenden kann. Der Vertrieb des Finanzmanagementpaketes erfolgt auch via externe Vertriebe.
Beweis: Vertrag über ein Kredit –Finanzmanagement Paket Anlage.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 2
OVM Online Marketing GmbH  | Seite 2


Anmerkung von Verbraucherdienst: Ein Vertragsnachweis, durch den die Bestellung, sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung belegt werden soll, ist dem Klageschreiben der OVM Online Marketing GmbH nicht beigefügt.

Weitere Anmerkungen zur Klageandrohung


Es heißt weiter, die beiden Parteien sollen eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten bei einem monatlichen Entgelt in Höhe von 14,90 EUR vereinbart haben. Es soll eine Wahlmöglichkeit bestanden haben, wonach das monatliche Entgelt jeweils zum 1. des Monats mittels Lastschrift eingezogen werden sollte.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 3
OVM Online Marketing GmbH | Seite 3


Anmerkung von Verbraucherdienst e.V: ein Beleg über eine erteilte Einzugsermächtigung ist dem Schreiben ebenfalls nicht beigefügt.

Auch soll der der Kunde laut „Klageschrift“ der OVM Online Marketing GmbH über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein.

Scan: OVM Online Marketing GmbH | Seite 4
OVM Online Marketing GmbH | Seite 4


Anmerkung von Verbraucherdienst: der Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung dem Kunden zugegangen sein soll, ist dem Klageschreiben OVM Online Marketing GmbH ebenfalls nicht beigefügt.

Kontakt zum Verbraucherdienst e.V.


Haben sie auch Erfahrung mit der OVM Online Vertriebmarketing GmbH? Gerne können Sie uns telefonisch oder per Mail für allgemeine Informationen kontaktieren.

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Proweb Consulting GmbH | Bad Kreuznach

Das Unternehmen Proweb Consulting GmbH macht eine Rechnung für eine fragwürdige Dienstleistung geltend. Verbraucherdienst e.V. wurde zuvor ein Schreiben von der Firma aus Bad Kreuznach durch eine Gewerbetreibende übermittelt.

Titelbild: Mahnbescheid Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach

Proweb Consulting GmbH: Was wird geltend gemacht?


Von der Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach wird ein Rechnungsbetrag in Höhe 297,50 EUR für einen Eintrag im Internet gegen die Gewerbetreibende Frau D. geltend gemacht. In der Rechnung werden insgesamt 10 unterschiedliche Anzeigen aufgeführt. Der Gesamtpreis von 250,00 EUR netto + 47,50 Mwst. beläuft sich jährlich auf insgesamt 297,50 EUR.

Scan: Proweb Consulting GmbH - Rechnung
Proweb Consulting GmbH - Rechnung - 16.12.2016


Proweb Consulting GmbH bezieht sich in ihrer Rechnung auf einen Vertrag aus dem Jahr 2009 unter der angegebenen Internet-Adresse/URL: "region-rhein-pfalz.de". Nach Überprüfung dieser angegebenen Adresse musste durch Verbraucherdienst e.V. festgestellt werden, dass unter dieser von Proweb Consulting GmbH in Rechnung angegebenen URL weder Einträge stehen noch Anzeigen geschaltet sind. Es scheint, als stünde diese Domain zum Verkauf. Inhaber der URL ist laut einer denic-Abfrage "GRIES Service Solutions Inc." mit Sitz in Leominster (Massachusetts, USA) - Stand 23.12.2016.

Mahnbescheid durch Proweb Consulting GmbH


Es liegt mittlerweile ein gerichtlicher Mahnbescheid durch die Firma Proweb Consulting GmbH dem durch unser Mitglied beauftragten Rechtsanwalt vor. Dieser wurde durch den Anwalt widersprochen.

Berichte zu Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach


Seit 2011 wird bereits über das Internet Portal Tellows (Quelle: https://www.tellows.de/num/06717962851 , Stand 22.12.2016) über Proweb Consulting GmbH aus Bad Kreuznach berichtet. Dort wird von den betroffen Anrufern berichtet, dass sie sich von aggressiven Werbeanrufen durch das Callcenter die im Auftrag der Proweb Consulting GmbH belästigt fühlen. Einige gehen sogar soweit, dass sie von "Telefonterror" sprechen.

Kontakt zum Verbraucherdienst e.V.


Haben sie auch Erfahrung mit der Proweb Consulting GmbH oder haben Sie von dem Unternehmen Zahlungsaufforderungen erhalten? Gerne können Sie uns telefonisch oder per Mail für allgemeine Informationen kontaktieren.

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Mittwoch, 21. Dezember 2016

Hunter Forderungsmanagement GmbH | German Collection Service Financial Pro GmbH

Über das Inkassobüro Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Berlin berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits im Jahr 2015. Die Hunter Forderungsmanagement GmbH trieb damals Forderungen für die Firmen GES Registrat GmbH und Europe REG Service Ltd. ein.

Aus Hunter Forderungsmanagement GmbH wird German Collection Service Finanzial Pro GmbH

German Collection Service Financial Pro GmbH fordert für Europe REG Service Ltd.


Es gibt Neuigkeiten bezüglich einer Firma, über die Verbraucherdienst e.V. berichten konnte. Das Inkassobüro Hunter Forderungsmanagement GmbH ist heute als German Collection Service Financial Pro GmbH (GCS Financial Pro) tätig.

Betroffene Gewerbetreibende der Europe REG Service Ltd. erhalten für eine Registrierung unter Gewerbe-Meldung.de aktuell Zahlungsaufforderungen durch das German Collection Service Finanzial Pro GmbH. Die GCS Financial Pro verschickt im Auftrag der Europe REG Service Ltd. Zahlungsaufforderungen für nicht gezahlte Rechnungen. Eine solche Forderung der Europe REG Service Ltd. beläuft sich auf eine Höhe von 348,00 EUR zzgl. Zinsen – darüber hinaus sollen weitere 83,54 EUR an die German Collection Service Financial Pro GmbH als Geschäftsgebühr gezahlt werden. Somit wird eine Gesamtforderung in Höhe von  446,86 EUR geltend gemacht.

Dieses Inkassounternehmen war uns bisher noch nicht bekannt. Durch eine Prüfung im Online-Portal "Handelsregister" (handelsregister.de) ist ersichtlich, dass die vormals Hunter Forderungsmanagement GmbH seit dem 08.12.2016 (Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Aktenzeichen: HRB 169581 B) als German Collection Service Financial Pro GmbH bekannt ist. Der Geschäftsführer wechselte laut eines weiteren Eintrags vom 11.10.2016 (Amtsgericht Charlottenburg Berlin,Aktenzeichen: HRB 169581 B). Offiziell ist es jetzt ein Tibor Mark Molnar aus St. Julians, Malta.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit Zahlungsforderungen der German Collection Service Financial Pro GmbH oder der Europe REG Services Ltd. gemacht? Wir bieten Ihnen weitere allgemeine Informationen via Telefon oder Mail an:

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Dienstag, 20. Dezember 2016

VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. | Das Bauherren Informationszentrum

Aktuell wurde Verbraucherdienst e.V von einem Gewerbetreibenden zum Zweck der Veröffentlichung ein Anzeigenvertrag der VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. (aus Heilbronn) übermittelt.

Titelbild: VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.  Das Bauherren Informationszentrum


Anzeigenvertrag für "Das Bauherren Informationszentrum"


Bekanntes über den Inhalt des Anzeigenvertrag der VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.: Der Anzeigenvertrag, laut der vorliegenden Unterlagen für die Broschüre "Das Bauherren Informationszentrum“, hat eine Laufzeit von zwei Jahren - beginnend mit dem Erscheinen der Informationsbroschüre. Diese Broschüre erscheint einmalig während der Laufzeit, spätestens aber zehn Monate nach Vertragsabschluss. Der Zeitpunkt des Erscheinens wird dem Inserenten schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Laufzeit, wenn nicht zehn Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Die Laufzeit hinsichtlich des jeweiligen Verlängerungszeitraumes beginnt ebenfalls mit dem Erscheinen der Broschüre. Diese erscheint spätestens zehn Monate nach Erhalt der jeweiligen Verlängerungsmitteilung. Bezogen auf den jeweiligen Verlängerungszeitraum kann eine maximale Nettopreiserhöhung von 20% erfolgen. Der durch den VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. geltend gemachte Gesamtpreis beläuft sich für eine Anzeige (Größe: 2,50 cm x 10,00 cm) für zwei Jahre auf  988,89 EUR.

Der Gewerbetreibende erhielt selbst keine Broschüre


Es heißt ferner unter Punkt 1: Auslieferung zur Verteilung an mindestens 80 Ämter, Behörden, Geld- und Finanzierungsinstitute im Verbreitungsgebiet (Auslieferungsliste wird  den Inserenten zugesandt). Weiter zu Punkt 2: Einzelversand per Post an mindestens 120 Architekten im Verbreitungsgebiet (Versandliste wird dem Inserenten zugesandt). Punkt 3: Einzelversand per Post in unbegrenzter Stückzahl bis zu vereinbarten Auflagenhöhe, je Gebiet während der Gesamtlaufzeit 3.000 bis 4.000 Stück an Bauherren, Bauinteressenten, Bausparer und/oder allen, die das Handwerksverzeichnis über die Internetseiten anfordern.

Anmerkung: Der Gewerbetreibende S. teilte uns seine Erfahrung mit, die wir hier wiedergeben: Er hat weder die Broschüre "Das Bauherren Informationszentrum" vom VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. erhalten, noch wurde ihm schriftlich vom Verlag mitgeteilt, wann die Anzeige erschienen ist. Zusätzlich hat er auch keine Auslieferungsliste sowie keine Versandliste erhalten.

Urteile gegen VWS-Verlag Regionalwerbung e.K.


AG Villingen –Schwenningen vom 08.09.2011, C 281/10 lehnte eine Zahlungsanspruch aufgrund Formulargestaltung aus 2009 aus einem Anzeigenvertrag des VWS Verlag Regionalwerbung e.K. ab.
AG Gießen von den 03.05.2013,43 C 441/12 lehnte aus anderen Gründen einen Zahlungsanspruch der VWS Verlag Regionalwerbung E.K ab.
(LG Gießen – 1 S 200/15) lehnte ebenfalls ein Zahlungsanspruch des VWS Verlag Regionalwerbung E.K für Vertragsgestaltung 2012 ab.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem VWS-Verlag Regionalwerbung e.K. oder dem Unternehmensbereich der Firma "Das Bauherren Informationszentrum" gemacht? Wir bieten Ihnen weitere allgemeine Informationen via Telefon oder Mail an:

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Montag, 19. Dezember 2016

Cold Calling | Erfahrungen mit c-net e-commerce UG & Co KG

Heute erhielt Verbraucherdienst e.V. einen Anruf von der Rufnummer 0241-927888-894 durch einen gewissen Herrn S. Der Anrufer teilte in dem Telefonat mit, dass er sich im Auftrag von "Google AdFame" melde und ein Vertragspartner der Firma Google wäre. Es ginge um unseren Internetauftritt; dieser wurde laut Herrn S. durch Google geprüft und Google AdFame könnte für unsere Homepage ein optimales Ranking (Seite 1, Platz 1) anbieten.

Titelbild: c-net e-commerce UG & Co KG


Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. suchte während des Gesprächs via Suchmaschine besagte "Google Adfame". Durch die Suche stellte sich heraus, dass die dazugehörige URL adfame.de lautet, im Impressum dieser Seite ist die Firma c-net e-commerce UG & Co KG aus Aachen mit dem Geschäftsführer M. R. Tondrou genannt. Laut der Homepage adfame.de ist weder ersichtlich, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG eine Tochter von Google ist, noch geht hervor, das diese ein Vertragspartner von Google ist.

Auf Nachfrage hin einfach aufgelegt


Nach unserer Meinung wurde aber genau dieses durch den Anrufer suggeriert. Herr S. stellte uns gegenüber nicht klar, dass er im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG tätig ist. Die Vorstandsvorsitzende von Verbraucherdienst e.V. machte den Anrufer Herrn S. dahingehend aufmerksam, dass er nicht die Firma Google AdFame sei und auch nicht im Auftrag von Google anrufe - sondern im Auftrag der Firma c-net e-commerce UG & Co KG. Ein solches Geschäftsgebaren sei "irreführend und wettbewerbswidrig". Der Anrufer antwortete darauf: "Er sei ja nur Mitarbeiter".

Daraufhin bat die Vorstandsvorsitzende um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer. Herr S. bestätigte mit "Ich verbinde Sie mit meinem Vorgesetzten", im Anschluss wurde der Hörer übergeben, worauf sich ein Herr R. meldete. Auf Nachfrage hin, dass wir doch gerne den Geschäftsführer sprechen möchten, teilte Herr Richter mit: "der wäre nicht zu sprechen". Zudem richte sich das Angebot "nur an Gewerbetreibende" und legte den Hörer einfach auf. Daraufhin versuchten wir die oben genannte Rufnummer erneut zurückzurufen, doch leider ohne Erfolg.

Adwords-Kampagnen via Telefon


Stattdessen nutzte Verbraucherdienst e.V. die angegebene Rufnummer im Impressum den verantwortlichen Geschäftsführer zu erreichen. Es wurde durch einen Herrn J. mitgeteilt, dass dieser "nicht mehr im Hause sei" und ob er helfen könne. Die Vorstandsvorsitzende konfrontierte Herrn J. mit den zuvor gehörten Aussagen, die im Gespräch mit Herrn S. und dem Callcenterleiter Herrn R. getätigt wurden.
Herr J. erwiderte, dass die beauftragten Callcenter gewisse Vorgaben hätten, aber die nicht dazugehören würden. Sie wären eine Firma, die mittels Telefon "Adwords-Kampagnen anbieten" würden, bei denen sehr wohl "die Möglichkeit bestehen würde, auf Platz 1 im Ranking bei Google" zu kommen. Zum Abschluss teilten wir Herrn J. mit, dass wir einen Artikel zu den dubiosen Anruf seines Unternehmens veröffentlichen würden, er möge bitte seinen Geschäftsführer informieren.

Was bietet c-net e-commerce UG & Co KG an?


Laut ihrer Homepage adfame.de bietet der Online Marketing Vertrieb c-net e-commerce UG & Co KG folgende Produkte an:

Eintragung in Branchenbücher: wobei hier Branchenbücher wie "GoYellow", "golocal" und "Stadtbranchenbuch" genannt werden. Hier möchten wir anmerken, dass dort die Einträge von jedem Gewerbetreibenden kostenlos vorgenommen werden können.

Des Weiteren werden Einträge in soziale Medien wie Facebook und Foursquare angeboten; auch hier ist die Erstellung eines Profils (auch für Gewerbetreibende) kostenlos und erfordert höchstens etwas Zeit.

Ebenfalls bietet die Firma c-net e-commerce UG & Co KG unter der URL adfame.de Eintragungen in Navigationssysteme wie "TomTom", "Here" und im Bewertungsportal "Yelp" an.
Erstellungen von Adwordskampagnen und Webseiten können außerdem von der Firma c-net e-commerce UG & Co KG erfolgen.

Unsere Meinung


Verbraucherdienst stellt sich die Frage, warum gegenüber den angerufenen Gewerbetreibenden (siehe Telefonat mit Verbraucherdienst e.V. am 16.12.2016) verschleiert wird, dass die Firma c-net e-commerce UG & Co KG Neukunden für ihre auf der Homepage angepriesenen Dienstleistungen sucht? Dabei wirkt das Unternehmen in Hinsicht auf die Homepage (adfame.de) auf dem ersten Blick seriös.

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Montag, 12. Dezember 2016

Global Financial Invest AG | Urteil 2016

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits am 04.06.2012 sowie am 10.03.2015 über die Global Financial Invest AG (GFI AG) und deren Geschäftsmodell. Die Global Financial Invest AG versprach gegenüber Ihren Anlegern mittels Urkunden, dass der Rückkaufwert aus den Lebensversicherungen in doppelter Höhe wieder zurückgezahlt werden soll.

Beitragsbild: Urteil zu Global Financial Invest AG (GFI AG)


Dazu bediente sich die GFI AG verschiedener Rückzahlungsmodelle. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits Jahr 2012 Global Financial Invest AG die Geschäftstätigkeit und ordnete die Abwicklung der bestehenden Geschäfte an (vgl. Pressemitteilung vom 05.10.2012 BaFin zuletzt geändert am 09.11.2015. Über das Vermögen der GFI AG wurde am 20.03.2015 durch das Amtsgericht Frankfurt vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Az. 810 IN 85/15).


Schadensersatzansprüche durch die Anleger gegen die Verantwortlichen der GFI AG gegeben?


Aktuell vertreten Rechtsanwälte, welche an angeschlossen Verbraucherdienst e.V. angeschlossen sind, Geschädigte wegen Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen Michael Szulc (Vorstand), sowie Lukas Kret  (ebenfalls Vorstand der Global Financial Invest AG) mit Erfolg.

Das Landgericht München I urteilte am 01.12.2016 (Az. 40 O9518/16), das beide Verantwortliche Michael Szulc sowie Lukas Kret als Gesamtschuldner an den Geschädigten 16.469,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 23.09.2015 zu zahlen sind.

Scan: Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 1 | 01.12.2016

Scan: Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016
Urteil GFI AG | Seite 2 | 01.12.2016


Das Geschäftsmodell der GFI AG (Global Financial Invest AG) stellt rechtlich ein Einlagengeschäft im Sinne des §1 Abs.1Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG dar. Eine Erlaubnis nach §32 KWG hatte die GFI AG nicht inne. Die Gelder waren aufgrund der Vereinbarungen im „Kaufvertrag“ unbedingt nach dem vereinbarten Zahlungsplan zurückzuzahlen, was sich aus den übermittelten Urkunden der GFI AG an den Geschädigten ergibt. Michael Szulc haftet für den Vorstand der GFI AG begangenen Verstoß gegen §32 KWG Abs. 1 Satz 1 KWG persönlich und solidarisch neben Lukas Kret, nach §823 Abs.2, 840 Abs.1 BGB, weil er den Schaden selbst durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat.

Als Vorstand der Global Financial Invest AG wäre er verpflichtet gewesen, den Antrag auf Erlaubnis für die GFI AG bei der BaFin zu stellen. Vor der Entgegennahme der Anlagegelder hätte dieser sich über eine etwaige Erlaubnisserfordernisse bei der BaFin unterrichten müssen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu der Global Financial Invest AG (GFI AG) oder zu Kapitalanlagen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen allgemeiner Art.

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Freitag, 9. Dezember 2016

Condor Forderung für IntermaxGroup AG

Uns liegen gar zwei Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für das Schweizer Unternehmen „IntermaxGroup AG“ vor. Es geht um offene Forderungen in Zusammenhang mit der Nutzung eines Erotik-Portals im Internet.

Bild IntermaxGroup AG Condor Zahlungsaufforderung


Zahlungsaufforderung für Erotikportal-Dienstleistung


Für jeweils einen Monat wurde die Nutzung des Internet-Portals „www.versext.net“ in Rechnung gestellt. Der Verbraucher, der die Dienstleistung dieses Portals für mindestens zwei Monate genutzt haben soll, erhielt jüngst von dem Inkassounternehmen Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen. Diese fordern die Zahlung der noch offenen Monatsbeiträge im Auftrag der Firma IntermaxGroup AG aus der Schweiz. Dazu sichert das Inkassobüro Condor die „ordnungsgemäße Bevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht“ gegenüber dem angeschriebenen Verbraucher zu.

Die IntermaxGroup AG aus der Schweiz betreibt das oben genannte Erotik-Portal und bezeichnet sich selbst als „The leading Provider of Online Adult Entertainment“.

Inkasso Condor: Zwei Forderungen auf einmal 


Der Verbraucher leitete freundlicherweise beide Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH an uns weiter. Er erhielt beide Schreiben am selben Tag, doch beziehen sich die Forderungen für die IntermaxGroup AG auf zwei unterschiedliche Zeiträume der Nutzung für das Portal „www.versext.net“ – jeweils für Oktober und November diesen Jahres.

Bild Zahlungsaufforderung Condor


So verlangt Condor für die Nutzung des Portals pro Monat 19,95 EUR plus Verzugszinsen, Auslagen des Gläubigers und Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR – summa summarum rund 107 EUR. Der Betrag soll spätestens in 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden, sonst droht Condor mit weiteren gerichtlichen Schritten.


Bild Condor Inkasso für IntermaxGroup AG

Zahlungsaufforderung erhalten? Was tun?


Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Auftrag der Schweizer Firma IntermaxGroup AG erhalten haben, können Sie uns gerne für weitere allgemeine Informationen kontaktieren. Empfänger einer solchen Forderung sollten nicht den Kopf in den Sand stecken und unbedingt reagieren.

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Montag, 5. Dezember 2016

Rocket Concept AG | Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Die Gewerbetreibende Frau T. legte uns eine Rechnung der Rocket Concept AG für einen Eintrag in das Branchenbuch „Branchen Pro“ vor. So wird für einen sogenannten „Premium Eintrag“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten insgesamt 349,00 EUR verlangt. Da die Gewerbetreibende den Betrag nicht zahlte, erhielt sie darauf eine – von dem Inkassounternehmen Uniscore GmbH.

Titelbild: Rocket Concept AG  Rechnung für das Verzeichnis „Branchen Pro“

Branchenbuch Branchen Pro – Auftrag durch Cold Call


Mehr Reichweite im Internet und somit bessere Ergebnisse in den Suchergebnissen sind für Unternehmer erstrebenswert. Eine gesteigerte Präsenz könnte mehr potentielle Kundschaft bedeuten und dazu bieten sich diverse Branchenbücher an, um die Präsenz einer Firma via Netz zu steigern.

Frau T. ist eine Gewerbetreibende, die laut eigener Aussage von der Firma Rocket Concept AG telefonisch kontaktiert wurde. In dem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Rocket Concept AG wurde Frau T. gefragt, ob sie sich denn für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis Branchen Pro (erreichbar unter: branchenpro.de) interessieren würde. Es soll durch Rocket Concept AG eine Bandaufnahme getätigt worden sein, die bestätigen soll, dass sich die Gewerbetreibende Frau T. für einen Premiumeintrag im besagten Branchenverzeichnis Branchen Pro entschieden hat. Frau T. äußerte uns gegenüber, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss, da sie keinen Eintrag dieser Art wünscht.


Premium Eintrag für 349 EUR


Ein solcher Premium Eintrag in das Portal mit dem Slogan „Branchenpro.de – Nur ein Klick zum Glück“ für 12 Monate soll laut einer vorliegenden Rechnung der Rocket Concept AG 349,00 EUR kosten. In einem solchen Eintrag können die Adresse der eigenen Firma angegeben werden, sowie Öffnungszeiten wie auch ein Anfahrtsweg. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diverse Bilder und Videos in so einen Premium-Eintrag anzuzeigen. Frau T. erhielt mit der Rechnung eine Übersicht des geschalteten Premium-Eintrags, in der all die genannten Leistungen aufgelistet sind.


Rocket Concept AG mit mehreren Niederlassungen


Laut der vorliegenden Rechnung und dem Impressum ist die Rocket Concept AG in Zürich (Schweiz) ansässig. Jedoch ist nur auf der Rechnung zwei weitere Niederlassungen zu lesen: in Berlin und in Österreich. Die Telefonnummer, die unter „Kontakt“ angegeben ist, hat eine Berliner Vorwahl. Jedoch verweist die Bankverbindung, auf die Frau T. den berechneten Betrag in Höhe von 349,00 EUR überweisen soll, auf ein Konto der CIM Bank in der Schweiz.

Zahlungsaufforderung durch uniscore Inkassounternehmen


Frau T. erhielt aufgrund der offenen Forderung eine weitere Zahlungsaufforderung. Dieses Mal jedoch von dem Inkassobüro uniscore GmbH aus Ludwigshafen. In dem Schreiben kommen zur Hauptforderung u.a. noch Inkassokosten hinzu, sodass sich die Gesamtforderung auf 459,48 EUR beläuft.

Dieser Betrag soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, ansonsten droht das Inkassounternehmen uniscore GmbH an, bei einer nicht erfolgten Zahlung „weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren“ gegen Frau T. einzuleiten. Der Forderung ist als Anlage ein Formular mit der Bezeichnung „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ beigelegt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zu Rocket Concept AG, Branchen Pro oder einer Zahlungsaufforderung durch uniscore GmbH? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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Mittwoch, 23. November 2016

Liquidado.de - Erfahrungen mit dem Kleinanzeigenmarkt

Die Plattform Liquidado.de stellt laut eigener Aussage einen B2B (Business-to-Business) Kleinanzeigenmarkt dar, auf dem Produkte aus diversen Sparten angeboten werden. Betrieben wird das Portal von der Rocket Consulting Sp. z o. o., mit Sitz in Polen. Auf dem ersten Blick erinnert Liquidado an eine bereits bekannte Website, über die im Rahmen dieses Blogs öfter berichtet wurde: Habibi.de

Titelbild: Rocket Consulting Sp. z o. o.  Liquidado.de

Liquidado - Anmeldung nur für Gewerbetreibende?


Auf dem Kleinanzeigenportal „Liquidado“, welches sich laut der Startseite an Gewerbetreibende richtet, werden unterschiedlichste Artikel, wie zum Beispiel iPhones und Digitalkameras zu scheinbar günstigen Preisen verkauft. Interessiert man sich für ein Angebot, führt ein Mausklick jedoch zu einem Eingabeformular. Ehe man sich den Artikel samt seiner Details genauer ansehen kann, werden – eher unüblich für Shopping via Internet – persönliche Kontaktdaten abgefragt. Dort werden die Buttons "Kostenlos registrieren als Verbraucher" oder „Kostenlos registrieren als Unternehmer“ unterhalb des Eingabeformulars dargestellt.

Die Ansprache zu den Buttons ("Indem du auf „Registrieren“ klickst...") spricht laut unserer Auffassung auch Verbraucher an. Diese können sich jedoch nicht anmelden, wie auf den Screenshots ersichtlich ist. Bei Betätigung des Buttons "Kostenlos registrieren als Verbraucher" erscheint folgender Text: "Anmeldung für Verbraucher nicht möglich. LiQuiDaDo richtet sich außschließlich an Unternehmen"(sic).

Screenshot: Login-Page Liquidado.de | Kostenlos Registrieren | Stand 24.11.2016
Login-Page Liquidado.de | Kostenlos Registrieren | Stand 24.11.2016

Screenshot:  Login-Page Liquidado.de | Hinweis für Verbraucher | Stand 24.11.2016
Login-Page Liquidado.de | Hinweis für Verbraucher | Stand 24.11.2016


Liquidado.de ist laut einer Denic-Abfrage gerade mal einen Monat alt. Verantwortlich für das Portal ist das Unternehmen Rocket Consulting Sp. z o. o., laut Impressum in Warschau, Polen, ansässig. Die Denic-Abfrage zeigt aber auch David Jähn als „Administrativer Ansprechpartner“ für Liquidado.de an (Stand 21.11.2016).

Verbraucher berichten über ihre Erfahrungen mit Liquidado


Verbraucherdienst e.V. erhielt am 24.11.2016 eine E-Mail von einem Herrn G.A, laut eigener Aussage ein Verbraucher und kein Gewerbetreibender. Er meldete sich bezüglich unseres Berichts über das Portal Liquidado. So gibt er an, eine Rechnung erhalten zu haben, obwohl er laut eigener Aussage nie einen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat. Er schreibt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bekam vor c. a. einer Woche die erste Rechnung von Liquidado. Nun eine Woche später bekomme ich Post Von Rocket Consulting mit der Aufforderung 256,00 € zzg. 7,89 Mahnkosten. Ich habe nie einen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen. Das genannte Unternehmen hat in ihrer Rechnung eine IP Adresse hinterlegt mit der ich den Vertrag abgechlossen haben soll auch diese stimmt nicht. Da ich meine IP Adresse überprüft habe und diese ganz anders lautet. Mit freundlichen Grüssen G.A."

Parallelen zu Habibi.de?


Herr Jähn ist Verbrauchern und Lesern, die unseren Blog regelmäßig verfolgen als Betreiber von Habibi.de bekannt. Die Aufmachung  von der Startseite der Webpage von Liquidado scheint dem Konzept von Habibi.de zu ähneln (siehe Screenshots). Es meldeten sich zahlreiche Verbraucher wegen Habibi Media GmbH bei uns. Häufig kam laut der Aussagen der Betroffenen unwissentlich ein Abo zustande.

Startseite "Habibi.de" | Screenshot vom 24.11.2016
Startseite "Habibi.de" | Screenshot vom 24.11.2016

Startseite "Liquidado.de" | Screenshot vom 24.11.2016
Startseite "Liquidado.de" | Screenshot vom 24.11.2016


Liquidado.de: Eine Registrierung kann ins Abo führen


Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigt, dass auch Liquidado ein „Premium-Abo“ anbietet, bei dem registrierte Kunden der Plattform zur Kasse gebeten werden. So kostet ein „24 Stunden Testzugang“ 99 Cent zzgl. 23% MwSt. und ein „Jahreszugang“ insgesamt 199 EUR zzgl. 23% MwSt. - wobei sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Wichtig zu wissen ist, dass bereits bei der Eingabe der Daten ein Premium Abo zustande kommen kann. So heißt es in den AGB: „Der Vertrag beginnt mit Zugang der betreffenden Annahme-eMail der Anbieterin beim Nutzer, spätestens mit Übersendung der Anmeldedaten (Login und Passwort) mittels Brief und wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen.“ Quelle: Liquidado.de, AGB http://www.liquidado.de/agb-PAGE20

So berichtet die Presse über Liquidado


Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bereits auf das Portal Liquidado aufmerksam geworden und beschreibt in einem Artikel vom 21.09.2016 mit dem Titel "Liquidado: Rechnung statt Schnäppchen", dass wenn ein "Testpaket nicht innerhalb der 24-stündigen Laufzeit gekündigt" wird, Betroffene "nach einer Woche eine Rechnung über 199,99 Euro" erhalten. Innerhalb dieses Artikel warnt die Verbraucherzentrale Hamburg: "Auf liquidado.de werden Verbraucher unversehens in eine Abofalle gelockt",

Kontakt mit Verbraucherdienst


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 18. November 2016

Ebiz d.o.o | Branchenbuch firmen-kompass.com

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Rechnung der Firma Ebiz d.o.o vor, die ein Online-Branchenbuch mit dem Namen „Firmen-Kompass“ betreiben. Für einen Eintrag in diesem Verzeichnis wird ein Betrag von nahezu 300 EUR verlangt.

Titelbild: Ebiz d.o.o  Branchenbuch firmen-kompass.com

Branchenverzeichnis der Ebiz d.o.o


„Alles einfach finden“, lautet der Slogan des Internet-Branchenverzeichnisses „Firmen-Kompass“ (erreichbar unter firmen-kompass.com, Stand 14.11.2016). Ein solches Verzeichnis, auch unter der Bezeichnung „Branchenbuch“ bekannt, bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihr Unternehmen bzw. ihre Dienstleistung einzutragen, um die Reichweite im Internet zu erhöhen.

Die Firma Ebiz d.o.o mit dem Firmensitz in Stuttgart (laut Rechnung und Impressum der Homepage, 14.11.2016) betreibt das genannte Branchenverzeichnis Firmen-Kompass. Uns liegt durch eine Gewerbetreibende und Mitglied unseres Vereins eine Rechnung von Ebiz d.o.o für einen solchen Eintrag in das Branchenbuch Firmen-Kompass vor. Ein Eintrag für Gewerbetreibende mit der Laufzeit von einem Jahr kostet den Gewerbetreibenden 299,00 EUR.

Firmen-Kompass: Preise auf der Homepage nicht einsehbar


Wie kommt es zu dieser Summe? Zwar kann man auf der Webseite von Firmen-Kompass unter dem Button „Starten“ wahlweise einen kostenlosen oder einen Premium-Eintrag schalten, wobei weder ein Preis, noch eine Laufzeit erkennbar ist (Stand 14.11.2016). In den AGB ist unter dem Punkt „Vertragsabschluss“ zu lesen:

„Der Vertrag kommt mit der Annahme des von Ebiz d.o.o gemachten verbindlichen Angebotes durch den AG zustande, sei es schriftlich oder mündlich. Die Annahme kann per E-mail, telefonisch per Aufzeichnung oder durch Übersendung des Angebotes erfolgen. Als Annahme des von Ebiz d.o.o gemachten verbindlichen Angebotes gilt auch die Überweisung des von Ebiz d.o.o im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto von Ebiz d.o.o.“ Quelle: AGB Firmen-Kompass.

Firmensitz in Stuttgart, Konto in Kroatien


Als Adresse gibt Ebiz d.o.o ein Bürogebäude auf der Libanonstraße in 70186 Stuttgart an. In diesem Gebäude ist es möglich, sogenannte virtuelle Büroräume zu mieten. Die angegebene Kontoverbindung, die zum Bezahlen des kostenpflichtigen Branchenbucheintrags in Höhe von 299,00 EUR angegeben wurde, verweist auf eine Bank in Kroatien.

Gewerbetreibende können von der Ebiz d.o.o telefonisch via Cold Call kontaktiert werden, um einen Eintrag auf Firmen-Kompass zu bewerben. Gewerbetreibende sollten wissen, dass bei solchen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf haben. Wurden Sie auch telefonisch kontaktiert? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Mittwoch, 16. November 2016

News zu Gold International SE

Titelbild: News zu Gold International SE- Düsseldorf - Erfahrungen


Verbraucherdienst e.V., vertreten durch den Vorstand, suchte am 15.11.2016 die Büroräume der Gold International SE an der Füllenbachstraße 4 in 40474 Düsseldorf auf. Ein Schreiben einer angeschlossenen Rechtsanwältin durch ein Gericht konnte nicht zugestellt werden. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Büroräume dort aufgelöst waren. An den Briefkästen fand sich lediglich ein Zettel: „Verzogen nach Dortmund“.

Beitragsbild: Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“
Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“ | 15.11.2016


 Auf der Homepage befand sich im Impressum bis zum 15.11.2016 der Hinweis, dass sich die Gold International SE sich noch an den Standort Düsseldorf befinden sollte. Bei einem Anruf bei der Hotline durch eine Mitarbeiterin des Verbraucherdienst e.V. am 15.11.2016 wurde die Geschäftsanschrift Düsseldorf mitgeteilt.

Die Vorstandsvorsitzende suchte dann die Büroanschrift in Dortmund auf. Auch dort befand sich auf dem Türschild kein Hinweis auf die Gold international SE.

Beitragsbild: Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016
Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über das geschäftliche Vorgehen der Gold International SE in dem Beitrag „Gold International SE: Warnung vor verlockenden Versprechungen“.


Call ON GmbH und Gold International SE

In einem gerichtlichen Verfahren teilte ein Mitarbeiter der Call ON GmbH mit, dass er in seiner Arbeitszeit mit Verbrauchern bis zu 100 Telefonate am Tag geführt hatte, um Unterlagen der Gold International SE zu bewerben. Der Mitarbeiter war zuvor Lokführer. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation zweifelt Verbraucherdienst e.V. an, dass eine sach,- sowie objektgerechte Beratung im Rahmen von Wagnisrisikokapitalanlagen gegenüber den Angerufenen tatsächlich erfolgen konnte. Wenn man die Arbeitszeit durch 100 Anrufe teilt, blieb für das einzelne Gespräch eine maximale Zeit 4,8 Minuten.

Wirtschaftliche Situationen der Gold International SE


Anhand der Unterlagen, die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. geprüft haben, wurde festgestellt, dass die Gold International SE 10% Vertriebskosten auf die eingezahlten Anlagegelder an die angebundenen Unternehmen zu Lasten der Gold International SE gehen. Zudem ließ sich feststellen, dass von den eingezahlten Geldern (Stand 31.12.2015) in Höhe von 5.866.454,47 EUR ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 1.519.816,43 EUR und eine ins gesamter Bilanzverlustvortag 2.211.035,87 EUR entgegen steht.

Der Bilanzverlust beträgt (Stand 31.12.2015) insgesamt 3.730.852,30 EUR. Auch stellte sich heraus, dass bisher keine Gelder in das operative Geschäft (Firmenstartups) geflossen sind. Zudem rechnet die Gesellschaft auch für 2016 wegen der hohen Vertriebskosten und der hohen Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospektes nicht mit einem positiven operativen Geschäftsergebnis.

Wie werthaltig die Goldaktie aufgrund der wirtschaftlichen Ergebnisses tatsächlich ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Auf den Kontoauszügen der Gold International SE wurden Preise der Aktie angegeben zwischen 20 und 80 EUR. Wie diese Preise aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gold International SE zustande gekommen sein sollen, bleibt weiterhin fraglich.

Emissionsprospektpflicht


Die Kapitalbeschaffungsmaßnahme partiarisches Darlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes, welches am 10. Juni 2015 in Kraft getreten ist, greift grundsätzlich die Prospektpflicht für das partiarische Darlehen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 das im April vom Bundestag (BT-Drucksache 18/3994 vom 11.02.2015 und BT-Drucksache 18/4708 vom 22. April 2015) verabschiedete Gesetz gebilligt. Obwohl wie hier laufende Emissionen eine 12 Monate Übergangsfrist haben. Nach Anfrage am 16.11.2016 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) liegt kein Prospekt durch die Gold International SE vor.

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Freitag, 11. November 2016

F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH versendet Begrüßungsschreiben

Eine Verbraucherin erhielt von der Firma F.A.S.I. GmbH ein Begrüßungsschreiben für eine Testmitgliedschaft. Es geht um den Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung. Fraglich ist, ob man eine solche Mitgliedschaft überhaupt angestrebt hat – und woher die Daten stammen.

Titelbild: F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH


F.A.S.I. GmbH – Angebot für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung


„Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur dreimonatigen kostenlosen Testmitgliedschaft angenommen haben“ - so beginnt das Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH. Dieses Schreiben wurde laut eines Berichts der Verbraucherzentrale an zahlreiche Verbraucher verschickt. Eine Verbraucherin leitet das Begrüßungsschreiben an uns weiter, damit wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten können.

Die F.A.S.I. GmbH bietet laut des Schreibens eine Testmitgliedschaft für ein Schutzpaket, welches die Vermittlung der weltweiten Rückholung von kranken und verletzten Personen per Fluggerät aus Urlaubsgebieten ermöglichen soll. Zu diesem Zweck soll der angeschriebene Verbraucher das beigelegte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die F.A.S.I. GmbH zurückschicken. Alternativ kann auch ein Überweisungsträger genutzt werden, der ebenfalls dem Brief beiliegt.

Scan: Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016
Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016


69 EUR per Lastschrifteinzug


Insgesamt soll diese Testmitgliedschaft 69,00 EUR kosten. Dann soll laut des Schreibens der „Rettungsausweis ein weiteres Jahr“ Gültigkeit mit sich bringen und Reisen, Kurztrips und der Familienurlaub können „weltweit unbeschwert und sorgenfrei“ genossen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen meldete, dass den Verbrauchern die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH in Verbindung mit einem Zeitschriftenabonnement ein Schutzpaket für 69,00 Euro statt 120,00 Euro angeboten wird.

F.A.S.I. GmbH kooperiert laut der VBZ Niedersachsen mit der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung. Über dieses Unternehmen berichteten wir bereits in einem früheren Blogeintrag mit dem Titel: „Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH“.

Woher kommen die Daten?


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es uns nicht bekannt, wie das Unternehmen an die Adressen bzw. Daten der Verbraucher gelangen konnte. Betroffene Verbraucher sollten ihre Unterlagen prüfen. Liegt ein Vertrag über ein Zeitschriftenabo vor? Hatten Sie telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Kooperationspartner Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?

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Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

Dank unserer Mitglieder und der treuen Leserschaft unseres Blogs für Verbraucherschutz ist es möglich, um über aktuell im Umlauf befindliche Schreiben zu berichten. So auch in dem Fall einer Zahlungsaufforderung der „TEMY BV INKASSO“, in der knapp 180 EUR verlangt wird.

Titelbild: Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

„Letzter Mahnbescheid“ ohne Auftraggeber?


In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung durch die Firma TEMY BV INKASSO, die eine Verbraucherin uns zusandte, wird behauptet, dass noch eine Zahlung offen sei. Um welche unbezahlte Dienstleistung oder welchen Vertrag es sich dabei handeln soll, wird leider nicht genannt. TEMY BV INKASSO hat laut Briefkopf den Sitz in Dortmund; abgesehen von einer Handynummer (Vorwahl 0151) sind keine weiteren Kontaktdaten vermerkt. Weder ein Ansprechpartner, noch eine E-Mail Adresse oder gar eine Homepage.

TEMY BV INKASSO – Zahlung auf ein niederländisches Konto


Der Empfängerin der Forderung, die mit „Letzter Mahnbescheid“ betitelt ist, wird vorgeworfen, dass eine „Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“ wurde. Um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden, sollte ein Betrag in Höhe von 179,53 EUR gezahlt werden. Die Zahlung soll laut des Schreibens (siehe Bild) „sofort“ gezahlt werden – eine Frist wird nicht eingeräumt.

Scan: Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016
Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016


Zu beachten ist, dass ein Mahnbescheid nicht durch ein Inkassounternehmen zugestellt wird, sondern auf Antrag des Gläubigers vom zuständigen Zentralen Mahngericht.

Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen. Die Forderung setzt sich aus einer Hauptforderung bzw. den Mahnkosten zusammen. Als Zahlungsempfänger ist bloß „TEMY BV“ vermerkt.

Haben Sie auch so ein Schreiben im Postfach gefunden?


Sollten Sie auch ein Forderungsschreiben der TEMY BV INKASSO erhalten haben, können Sie sich bei uns schriftlich oder telefonisch melden, um weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten oder unseren Meldebutton am Seitenrand.

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Mittwoch, 9. November 2016

National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Zwei Gewerbetreibende stellten uns Unterlagen zum Online-Verzeichnis „Online Branchendienst Deutschland S.L.U.“ zur Verfügung. Das Portal versammelt zahlreiche Adressen von Gewerbetreibenden. Die Unternehmer meldeten sich bei uns, weil sie via Cold Call kontaktiert wurden. Ein kostenpflichtiger Eintrag in dem Branchenbuch kann laut der uns vorliegenden Rechnung knapp 400 EUR kosten.

Titelbild: National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Online Branchendienst Deutschland S.L.U. - Kontakt via Cold Call?


Ein Gewerbetreibender gab uns gegenüber an, dass ein Mitarbeiter seiner Firma von einem Telefonisten des Internet-Branchenbuchs „Online Branchendienst Deutschland SLU“ kontaktiert wurde. Dem Mitarbeiter des Gewerbetreibenden wurde laut eigener Aussage ein Branchenbucheintrag in das Online-Verzeichnis (erreichbar unter http://online-branchendienst.de/) beworben, welches er aber ablehnt haben will. Wenige Tage später erhielt die Firma eine Rechnung für 399,00 EUR. Es wurde ein Neueintrag über eine Laufzeit von 12 Monaten berechnet; der Vertrag sei fernmündlich zustande gekommen und wurde laut des Schreibens per Bandaufnahme aufgezeichnet.

Scan: Rechnung Online Branchendienst Deutschland SLU


Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 5 Tagen. Ob ein solcher Eintrag in dieses Verzeichnis einen Betrag von 399,00 EUR wert ist, soll hier nicht bewertet werden. Online Branchendienst Deutschland SLU hat ihren Firmensitz laut des Impressums in 35100 San Bartolome de Tirajana , Las Palmas. Ein Eintrag auf dem Portal stellt die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) zur Verfügung und wenige Schlagwörter, die das Unternehmen beschreiben sollen.

National Inkasso schickt Zahlungsaufforderung


Der Gewerbetreibende zahlte die Rechnung nicht. Aus diesem Grund meldete sich wenige Wochen später das Inkassounternehmen National Inkasso. Beauftragt durch Online Branchendienst Deutschland S.L.U. wird der noch offene Betrag für einen Eintrag in das dazugehörige Branchenportal verlangt. Zuzüglich der durch National Inkasso erhobenen Mahngebühren werden nun insgesamt 486,90 EUR gefordert.

Sollte der Betrag nicht gezahlt werden droht National Inkasso damit, die Forderung „unverzüglich gerichtlich geltend zu machen“.

Über das Inkassobüro aus Düsseldorf haben wir im Rahmen unserer Berichterstattung schon häufiger berichten können. Weitere Informationen zu National Inkasso entnehmen Sie unserer Homepage.

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Haben Sie als Gewerbetreibender auch einen Cold Call von Online Branchendienst Deutschland S.L.U. erhalten? Oder erhielten Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch National Inkasso? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Dienstag, 8. November 2016

Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Erneut liegt uns eine Rechnung samt Zahlungsaufforderung für ein Online-Branchenbuch vor. In diesem Fall geht es um das Verzeichnis „Bundes-Branchenvergleich“ aus 29004 Málaga, Spanien. Da die Rechnung für einen Eintrag von dem Gewerbetreibenden nicht beglichen wurde, meldete sich das Unternehmen Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement, um das Geld beizutreiben.

Beitragsbild: Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Bundes-Branchenvergleich: Firmeneintrag für 289,90


Ein Gewerbetreibender legte uns eine Rechnung von dem Branchenbuch „Bundes-Branchenvergleich“ vor. Das Portal, aufrufbar unter „bundes-branchenvergleich.com", bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen Eintrag in das Verzeichnis zu schalten. Dieser hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Kostenpflichtig sind hingegen diejenigen Einträge, die eine längere Laufzeit aufweisen. 12 Monate wären zum einen insgesamt 289,90 EUR und 36 Monate 499,90 EUR. (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/preise/, Stand 04.11.2016)

Was bekommt ein Gewerbetreibender aktuell für so einen Eintrag? Im Grunde wird die Geschäftsadresse in diesem Branchenbuch dargestellt. Weitere Vorteile, wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Werbetexte sucht man aktuell vergebens.


Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


In den AGB des Branchenbuchs Bundes-Branchenvergleich ist zum Vertragsabschluss zu lesen:

„Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kann schriftlich, in Textform oder mündlich, insbesondere fernmündlich, geschlossen werden. Im Falle der mündlichen oder fernmündlichen Vertragsanbahnung wird der Anbieter dem Kunden in einem ersten Gespräch die von ihm angebotenen Produkte vorstellen und dabei insbesondere die eintragungsfähigen Unternehmensdaten des Kunden mit diesem besprechen; der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch.“ (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/agb/, Stand 04.11.2016)

Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass Verträge mit Gewerbetreibenden über Cold Calling entstehen könnten. Wichtig für Gewerbetreibende ist, dass bei derartigen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf besteht.

Zahlungsaufforderung durch Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement


Der Gewerbetreibende, der uns die Rechnung von Bundes-Branchenvergleich vorlegte, zahlte den geforderten Betrag nicht. Aus diesem Grund erhielt er eine Forderung von Procredit Ltd. aus Düsseldorf. In diesem Schreiben weist das Unternehmen erneut darauf hin, dass für Gewerbetreibende „weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht“ besteht. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden, wird mit der Meldung bei der SCHUFA gedroht. Eine Frist, bzw. einen Zahlungstermin, ist in dem Schreiben nicht genannt.

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Montag, 7. November 2016

EDEV Media AG | Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

Eine Zahlungsaufforderung durch den Rechtsanwalt Thomas Giesen im Auftrag der Firma EDEV Media AG wurde uns von einem Verbraucher vorgelegt. Es soll ein Betrag von über 130 EUR offen sein. Zuvor war die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH damit beauftragt worden, die Zahlung beizutreiben.

Titelbild: EDEV Media AG  Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

134,10 EUR werden von RA Thomas Giesen gefordert


„Ärger vermeiden – Villa Weiden“ ist auf der Homepage des Rechtsanwalts Thomas Giesen aus Frechen zu lesen. Es liegt uns eine Zahlungsaufforderung durch seine Kanzlei vor. Diese Forderung wurde an einen Verbraucher versandt, der uns dieses Schreiben vorlegte.
Der Rechtsanwalt Thomas Giesen wurde von der Firma EDEV Media AG beauftragt. Es soll noch eine Hauptforderung von 29,90 EUR offen sein. Zuzüglich zusätzlicher Kosten wie u.a. Mahnauslagen, Umsatzsteuer und Zinsen wurde ein Gesamtbetrag von 134,10 EUR gefordert. Laut des vorliegenden Schreibens war zuvor die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH für die EDEV Media AG tätig, doch es wurden laut RA Giesen keine Zahlungen geleistet.

EDEV MEDIA AG betreibt das Portal „Lustagenten.de“


EDEV Media AG betreibt das Dating-Portal „Lustagenten“ und ist in Zürich ansässig. Auf der Webseite (erreichbar unter www.lustagenten.de) sind keine Preise für Nichtmitglieder einsehbar. Nur für registrierte Nutzer sind die kostenpflichtigen Bereiche des Portals nutzbar. Jedoch kommt es bereits laut den AGB bei der Anmeldung zum Vertrag. So heißt es laut EDEV Media AG: „Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei der Website angemeldet hat.“ (Quelle: http://www.lustagenten.de/agb/) (Stand 03.11.2016)

Es folgte ein Vergleichsangebot


Nachdem der Verbraucher der Zahlungsaufforderung von RA Thomas Giesen nicht nachkam, erhielt er ein weiteres Schreiben, in dem ein Vergleichsangebot unterbreitet wurde. So ist dort zu lesen: „Es kann doch nicht ernsthaft Ihr Verlangen sein, die Sache immer weiter hinauszuzögern und weitere Kosten zu verursachen, die Sie im Endeffekt dann doch selber tragen müssen.“ Innerhalb von 14 Tagen sollte die Gesamtsumme von 110,00 EUR gezahlt werden.


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Freitag, 4. November 2016

Elfriede & Spiller | Neuer Name, alte Masche?

Im vergangenem Jahr berichteten wir über eine Gewinnbenachrichtigung von „Dezelak & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“. Aktuell gibt es eine Neuauflage: in einem zum Verwechseln ähnlichem Schreiben der „Elfriede & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ aus Bremen wird erneut ein Hauptpreis von 89.000,00 EUR versprochen. Leider muss der Empfänger vorab eine Kostenpauschale von 4.450,00 EUR zahlen. Alles wie gehabt?

Titelbild: Elfriede & Spiller  Neuer Name, alte Masche

Elfriede & Spiller – Ein Notariat für Axel Springer SE?


Die uns vorliegende Gewinnbenachrichtigung erteilt dem Empfänger die vermeintlich gute Neuigkeit, dass „bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser Axel Springer SE“ ein Hauptpreis in Höhe von 89.000,00 EUR gewonnen wurde. Direkt darunter ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines Notariats.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Notarkanzlei „Elfriede & Spiller“ von dem Veranstalter beauftragt wurde, um die Verlosung ordnungsgemäß zu überwachen. Danach folgen einige Belehrungen, wie die Auszahlung des Hauptgewinns erfolgen muss.

Beitragsbild: Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben
Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben | 17.10.2016


5 Prozent vom Hauptgewinn?


Wie bei dem Schreiben im Vorjahr durch Dezelak & Spiller wird von dem vermeintlichen Gewinner eine Kostenpauschale in Höhe von 4.450,00 EUR verlangt – das sind fünf Prozent vom Gewinn.
Diese Überweisung dient zur „Tilgung der restlichen noch ausstehenden Gebühren für amtliche und notarielle Angelegenheiten“. Darüber hinaus wird wieder verlangt, dass im Falle einer Aushändigung eines Verrechnungsschecks auch eine Kopie vom Personalausweis vorzulegen sei.

Bremen statt Hamburg?


Auch wenn das Schreiben optisch der Fassung durch Dezelak & Spiller wie ein Ei dem anderen gleicht: es ist nicht 100% zu bestimmen, ob es die gleichen Urheber sind. Fest steht nur, dass der Sitz nun von Hamburg nach Bremen verlegt worden ist.

Ein Eintrag der Rechtsanwälte und Notare „Elfriede & Spiller“ ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden – Stand 04.11.2016.

Ob eine solche Gewinnzusage von Elfriede & Spiller den hohen Gewinn bringt, ist fraglich. Sollten Vorauszahlungen geleistet werden – in diesem Fall fünf Prozent vom Gewinn – so ist Vorsicht geboten.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


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OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket

Verbraucherdienst e.V. liegen Mahnungen durch die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vor. So soll der Kunde ein „Finanzmanagement Paket“ beantragt haben, welches in Kooperation mit Bavaria Finanzservice e.K. online angeboten wird. Dabei stellte er laut eigener Aussage nur eine Kreditanfrage über ein Kreditportal, welches Bavaria Finanz Service anbietet. Nun soll der
Verbraucher über 350 EUR zahlen. Laut Aussage der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH werden Rechnung nur nach Vertragsabschluss gestellt.

Titelbild: OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket


Noch mehr Schulden trotz Finanz Management Paket?


„Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket“ heißt es auf der Homepage der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. OVM GmbH bietet unter anderem „Zusatzprodukte für Finanzdienstleister“ an. Ein solcher Finanzdienstleister ist die Bavaria Finanzservice e.K., die laut der vorliegenden Unterlagen mit OVM GmbH kooperiert. Das angepriesene „Finanz Management Paket“ soll Leute in finanzieller Not dabei helfen, vorhandene Schulden in den Griff zu bekommen. Umsonst ist diese Hilfe jedoch nicht: nach einer 14tägigen Probezeit soll die Schuldenhilfe soll das Paket 357,60 EUR - zahlbar in 24 Monatsraten a 14,90 EUR.

Die erste Mahnung, die uns freundlicherweise durch einen Verbraucher zugestellt wurde, beinhaltet die Forderung der monatlich fälligen Beträge. In dem uns vorliegenden Fall für zwei Monate im Jahr 2016. Da der Verbraucher jedoch die Summe nicht zahlte, folgte noch eine weitere, in der insgesamt 358,70 EUR gefordert wurden.


Vertrag durch Kreditanfrage?


Der Verbraucher, der die Unterlagen an uns weiterleitete, gab uns gegenüber an, dass er eine Kreditanfrage stellte und nicht das Angebot des Finanz Management Pakets in Anspruch nahm. Eine solche Kreditanfrage kann zum Beispiel auf der Homepage von Bavaria Finanzservice e.K. gestellt werden. Das „Kreditportal“ (erreichbar unter http://www.kredit1a.de, Stand 04.11.2016) bietet für Interessierte einen „Online Kredit“, der laut der Startseite „einfach und schnell – ohne Schufa-Auskunft“ möglich sein soll. Zu diesem Zweck kann man den Button „Jetzt Kredit anfordern“ betätigen, der zu einer neuen Seite mit Eingabeformular führt. Dort müssen Kontakt- und persönliche Daten eingegeben werden und darüber auch Informationen über den Arbeitgeber. Eine Rückmeldung via E-Mail soll innerhalb weniger Minuten erfolgen.


Bavaria Finanzservice: Ein Blick in das Kleingedruckte


Laut den AGB der Bavaria Finanz Service e.K. ist ein das Unternehmen ein Vermittler zwischen kreditsuchenden Personen und Anbietern von Krediten im Internet. Somit ist es für Menschen auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa-Eintrag wichtig zu wissen, dass die Kreditauszahlung nicht durch die Bavaria Finanzservice erfolgt.

Viel mehr verdient die Firma aber an einer erfolgreichen Vermittlung. So ist unter Paragraph 4 zu in den AGB zu lesen:

„§ 4 Vermittlungsvergütung für schufafreie Kredite
Unsere Vergütung wird mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen Auszahlung fällig. Wird dem Antragsteller auf dessen Antrag ein schufafreier Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller 3% Vergütungskosten des Nettokreditbetrages. Bavaria Finanz erklärt gegenüber dem Kunden, daß auch eine Vergütung der Bank an BavariaFinanz gezahlt wird.“ (Quelle: AGB, Stand 04.11.2016)


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er nur eine Kreditanfrage an die Bavaria Finanz Service e.K. gestellt habe. Er habe nicht das Finanz Management Paket der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH bestellt. Haben Sie auch eine Mahnung wegen noch offener Beiträge erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.