Branchenbuch Branchen Pro – Auftrag durch Cold Call
Mehr Reichweite im Internet und somit bessere Ergebnisse in den Suchergebnissen sind für Unternehmer erstrebenswert. Eine gesteigerte Präsenz könnte mehr potentielle Kundschaft bedeuten und dazu bieten sich diverse Branchenbücher an, um die Präsenz einer Firma via Netz zu steigern.
Frau T. ist eine Gewerbetreibende, die laut eigener Aussage von der Firma Rocket Concept AG telefonisch kontaktiert wurde. In dem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Rocket Concept AG wurde Frau T. gefragt, ob sie sich denn für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis Branchen Pro (erreichbar unter: branchenpro.de) interessieren würde. Es soll durch Rocket Concept AG eine Bandaufnahme getätigt worden sein, die bestätigen soll, dass sich die Gewerbetreibende Frau T. für einen Premiumeintrag im besagten Branchenverzeichnis Branchen Pro entschieden hat. Frau T. äußerte uns gegenüber, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln muss, da sie keinen Eintrag dieser Art wünscht.
Premium Eintrag für 349 EUR
Ein solcher Premium Eintrag in das Portal mit dem Slogan „Branchenpro.de – Nur ein Klick zum Glück“ für 12 Monate soll laut einer vorliegenden Rechnung der Rocket Concept AG 349,00 EUR kosten. In einem solchen Eintrag können die Adresse der eigenen Firma angegeben werden, sowie Öffnungszeiten wie auch ein Anfahrtsweg. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diverse Bilder und Videos in so einen Premium-Eintrag anzuzeigen. Frau T. erhielt mit der Rechnung eine Übersicht des geschalteten Premium-Eintrags, in der all die genannten Leistungen aufgelistet sind.
Rocket Concept AG mit mehreren Niederlassungen
Laut der vorliegenden Rechnung und dem Impressum ist die Rocket Concept AG in Zürich (Schweiz) ansässig. Jedoch ist nur auf der Rechnung zwei weitere Niederlassungen zu lesen: in Berlin und in Österreich. Die Telefonnummer, die unter „Kontakt“ angegeben ist, hat eine Berliner Vorwahl. Jedoch verweist die Bankverbindung, auf die Frau T. den berechneten Betrag in Höhe von 349,00 EUR überweisen soll, auf ein Konto der CIM Bank in der Schweiz.
Zahlungsaufforderung durch uniscore Inkassounternehmen
Frau T. erhielt aufgrund der offenen Forderung eine weitere Zahlungsaufforderung. Dieses Mal jedoch von dem Inkassobüro uniscore GmbH aus Ludwigshafen. In dem Schreiben kommen zur Hauptforderung u.a. noch Inkassokosten hinzu, sodass sich die Gesamtforderung auf 459,48 EUR beläuft.
Dieser Betrag soll innerhalb einer genannten Frist gezahlt werden, ansonsten droht das Inkassounternehmen uniscore GmbH an, bei einer nicht erfolgten Zahlung „weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren“ gegen Frau T. einzuleiten. Der Forderung ist als Anlage ein Formular mit der Bezeichnung „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ beigelegt.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
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Wurde von einem deutschen Unternehmen im Auftrag; DIGITALE POST;
geschrieben
ein Opfer