Freitag, 27. Oktober 2017

Rocket Consulting Sp. z o. o. – Rechnung für Liquidado.de

Derzeit machen durch die Rocket Consulting Sp. z o. o. versandte Rechnungen die Runde. Empfänger sind jene, die sich bei dem Portal „Liquidado.de“ registrierten. Uns erreichten bereits viele E-Mails und Anrufe von Betroffenen. In einer uns vorliegenden Mail an die Liquidado.de erklärt ein Mitglied, dass es laut seiner Ansicht nicht zu einem Vertrag kam.

Rocket Consulting Sp. z o. o. – Rechnung für Liquidado.de

Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o. aus Wroclaw, Polen erhalten?


Zahlreiche Hinweise erreichten uns, dass die Rocket Consulting Sp. z o. o. aktuell erneut tätig geworden ist. So sollen laut der verzeichneten Anrufe und E-Mails Rechnungen von dem Unternehmen aus Wroclaw in Polen versandt werden. In diesen Schreiben wird die Zahlung für ein Vertragsjahr bezüglich eines „Premium Accounts“ auf dem Portal Liquidado.de verlangt.

Was ist Liquidado.de?


Das Portal bietet laut eigenen Aussagen „Kleinanzeigen für Unternehmer“, was unter anderem auch „kostenlose Inserieren“ von Produkten beinhaltet. Um dieses Angebot nutzen zu können, muss eine Registrierung stattfinden. Wir berichteten im Rahmen dieses Blogs bereits über das Portal. Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link „Liquidado.de - Erfahrungen mit dem Kleinanzeigenmarkt“.

Betrieben wird das Liquidado.de von der Rocket Consulting Sp. z o. o. in Polen. Die aktuellen Rechnungen werden an jene Personen geschickt, die sich auf dem Portal registriert haben sollen.

Was wird in der Liquidado.de Rechnung gefordert?


Laut der Rechnung wird ein Betrag in Höhe von 547,17 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Testphase (1 Tag), zwei Premium Account Vertragsjahre und der Mahnpauschale sowie Verzugszinsen zusammen. Zahlbar ist die Forderung innerhalb von 10 Tagen. Eine polnische Bankverbindung wurde zu diesem Zweck angegeben. Sollte eine Zahlung ausbleiben, wird mit weiteren Schritten gedroht, wie unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten.

Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o. | Liquidado
Rechnung von Rocket Consulting Sp. z o.o.


Hilfe bei Rechnungen von Rocket Consulting Sp. z o. o. für Liquidado.de


Uns erreichte eine E-Mail eines Mitglieds, der laut eigener Aussage keinen Premium Account angefordert hat und somit nicht nachvollziehen kann, weshalb eine Rechnung gestellt wurde.

Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. Post von der Rocket Consulting Sp. z o. o. erhalten? Gerne können Sie von uns erste allgemeine Informationen erhalten. Nutzen Sie unsere Kontaktdaten.

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Printmedia Koncept s.r.o. beauftragt, um überfällige Zahlungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns freundlicherweise von einer Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung weitergeleitet wurde. Haben Sie auch eine Forderung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Zahlungsaufforderung durch die TOP Inkasso GmbH


„Das einfache und kostenlose Inkasso Unternehmen“ - so beschreibt sich die TOP Inkasso GmbH aus Luzern in der Schweiz. Laut einer aktuellen Zahlungsaufforderung von dem Inkassodienst soll noch eine unbezahlte Forderung offen sein.

Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma PrintMediaKoncept s.r.o. Der dazugehörige Rechnungsbetrag soll laut dem Schreiben seit 221 Tagen bereits fällig sein. Gefordert wird ein Betrag von insgesamt 1.074,89 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von 865,76 EUR und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung) zusammen. Zu überweisen ist der Betrag innerhalb einer Woche auf ein Konto in der Schweiz.

Verbraucherdienst berichtete bereits über PrintMedia Koncept s.r.o.


Bereits 2014 veröffentlichten wir einen Bericht über das Geschäftsgebaren von PrintMedia Koncept s.r.o. Das Unternehmen wollte laut des Angebots Printanzeigen von zuvor kontaktierten Unternehmern in einem „Bürgerinformationsfolder“ veröffentlichen. Sollte ein Gewerbetreibender einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, würde die dementsprechenden Anzeigen mehrfach veröffentlicht werden, was zu hohen Rechnungen führen konnte.

Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017
Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017


Hilfe bei Forderungen der TOP Inkasso GmbH


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

TEL:
0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 26. Oktober 2017

INTRAG Internet Regional AG – Erfahrungen von Unternehmern

Neues von der INTRAG Internet Regional AG aus Kiel: ein Unternehmer und Mitglied unseres Vereins berichtet über seine Erfahrungen mit der Firma, die „Regionales Online-Marketing für kleine und mittlere Unternehmen“ anbietet. So schildert der Unternehmer, dass ihm ein Testphase angeboten wurde. Es folgte jedoch eine Rechnung.

INTRAG Internet Regional AG – Erfahrungen von Unternehmern


Buchung durch InfoClick24 für „regional.de“


Seit unserem letzten Bericht zur INTRAG Internet Regional AG meldeten sich Gewerbetreibende, die auch Erfahrungen mit dem Online-Marketing-Unternehmen aus Kiel machten. Aktuell liegen uns die Schilderungen eines Unternehmers aus NRW vor, der eine Rechnung von der INTRAG Internet Regional AG erhielt.

Der Unternehmer ist Mitglied beim Verbraucherdienst und teilte uns schriftlich seinen Fall mit. So wurde ihm laut seiner Ausführung eine dreimonatige Testphase angeboten – mit kündigungsfreiem Ablauf. Er schreibt, dass er es so auffasste, dass es keiner Kündigung bedarf. Dies soll ihm telefonisch bestätigt worden sein.

Diese Buchung scheint durch den Marketingpartner „InfoClick24“ getätigt worden zu sein. Dies ist einer Benachrichtigung durch die INTRAG AG zu entnehmen, die unser Mitglied freundlicherweise zur Berichterstattung mitsandte. Die Firma InfoClick24 ist ebenfalls an derselben Adresse wie INTRAG in Kiel ansässig.

INTRAG: Rechnung trotz Kündigung?


Unser Mitglied ging davon aus, dass nach der dreimonatigen Testphase nicht gekündigt werden muss. Aber er teilte uns mit, dass er eine Rechnung erhielt und zusätzlich ein Vertrag mit meiner Laufzeit von 24 Monaten zustande gekommen wäre. Der Unternehmer wünscht sich jedoch keinen Vertrag mit der INTRAG Internet Regional AG.

Laut der vorliegenden Unterlagen wurde laut der INTRAG ein Vertrag für das Angebot „Regional-Kombi: Google+ und regional.de“ abgeschlossen. Dies beinhaltet einen Branchen-Eintrag bei Google und umfasst u. a. eine „stetige Suchmaschinen-Optimierung“. Darüber hinaus soll unser Mitglied einen „regional.de Regio-Finder® Premiumeintrag“ erhalten. Dies soll der „Verbesserung“ der „Google-Position“ dienen.

Die Kosten für so dieses Angebot liegen uns ebenfalls in Form einer Rechnung vor. So verlangt INTRAG Internet Regional AG monatlich 35,40 EUR (29,75 EUR zzgl. 19 % Mwst.) Das machte für eine Laufzeit von insgesamt 849,60 EUR. Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Hilfe bei INTRAG Internet Regional AG


Unternehmer, die ähnliche Erfahrungen mit den genannten Unternehmen gemacht haben, können sich für allgemeine Informationen gerne an uns wenden. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 10. Oktober 2017

Gold International SE, Urteil : Weiterer Erfolg für Anleger

Gegen die Gold International SE sowie als Gesamtschuldner Herr Eckard Schulz, Vorstand ist vom Landgericht Düsseldorf ein Versäumnisurteil Aktenzeichen 13 O 528/16 ergangen. Dieses ist rechtskräftig und die Gesamtschuldner sind verurteilt worden, dem Mitglied, ein ehemaliger Anleger der Gold International SE, 12.250,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das heißt: der Kläger hat im vollem Umfang die Summe sowie die Zinsen ausgezahlt bekommen.

Gold International SE, Urteil : Weiterer Erfolg für Anleger


Über den Vertrag mit der Gold International SE


Der Kläger hatte aufgrund eines unerlaubten Werbeanrufes (Cold Calling) der Gold International SE, indem ihn mitgeteilt wurde, er könne sich an erfolgsversprechenden Wachstumsmärkten beteiligen und Unterlagen durch die Gold International SE am 21.08.2013 zugesandt bekommen. Durch die Unterschrift des Klägers im Post-Identverfahren, soll dieser einen Vertrag abgeschlossen haben - auf Reservierung von 4.000 Goldaktien der Gold International SE - vertreten durch den Vorstand Eckard Schulz - zum Ausgabepreis von 3,50 EUR. So kam es im Gesamtverlauf dazu, dass der Kläger 12.250,00 EUR an die Beklagten überwiesen hat.

Der Kläger teilte mit, dass ihm nicht bewusst war, dass durch die Unterschrift ein derartiger Vertrag zustande gekommen sein soll. Ebenfalls sei er nicht über die Risiken eines Totalverlustes aufgeklärt worden.

Hohes Risiko für Anleger


Fazit: Die Anlagemodelle der Gold International SE sind deutlich risikoreicher als handelbare Aktien oder Fonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, diese Anlagen wieder loszuwerden. Denn die Aktien der Gold International SE werden nirgendwo gehandelt. Zudem konnten aufgrund der hier vorliegenden Geschäftsberichte bisher keine Gewinne erwirtschaftet werden, so dass es überhaupt zu einer Auszahlung von Zinsen oder sonstigem an die Anleger kommen konnte. Auch ein in Aussicht gestellter Börsengang ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgt.

Verbraucherdienst e.V. konnte mit seinen angeschlossenen Anwälten bereits zahlreiche Urteile erwirken, das entweder die Gold International SE oder die Gold International SE mit dem Vorstand Eckard Schulz als Gesamtschuldner zur Rückzahlung der eingelegten Gelder verurteilt wurden. Aus diesem Grunde empfehlen wir den Anlegern der Gold International SE, ihre Rückerstattungsansprüche durch Rechtsanwälte prüfen zu lassen.

Jetzt Kontakt aufnehmen


Rund um das Thema Gold International SE bieten wir Ihnen unsere Kontaktmöglichkeiten an.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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Chmiel Consulting – Sind Zahlungsforderungen berechtigt?

Eine Verbraucherin leitete eine Forderung der Chmiel Consulting an uns weiter. Die Firma aus Dinslaken gibt in dem Schreiben an, dass Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikwerken stattgefunden haben sollen und das Ansprüche gegen die Empfängerin bestehen sollen.

Chmiel Consulting – Sind Zahlungsforderungen berechtigt?

Forderungsübergang auf die Chmiel Consulting


Das Schreiben der Chmiel Consulting beginnt mit der Erklärung, dass die Debcon GmbH, die wir im Rahmen unserer Berichterstattung schon öfter in Beiträgen zum Thema hatten, bestehende Ansprüche an das Unternehmen aus Dinslaken verkauft und abgetreten haben soll.

Genauer soll es sich dabei um abgetretene und gegen die Empfängerin bestehende Ansprüche auf Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 818 Abs. 2 BGB (Verjährungsfrist 10 Jahre) mit wirtschaftlicher Wirkung gehen. Kurzum gesagt: es soll eine Urheberrechtsverletzung an einem Werk der HITMIX Musikagentur, Erich Öxler, stattgefunden haben.

Ursprünglich sollen Betroffene abgemahnt worden sein, woraufhin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines hohen Betrags gefordert wurde. Bei Nichterfüllung soll die Inkassofirma Debcon GmbH diese Forderung geltend gemacht haben. Nun wurde diese Forderung aufgrund von Schadensersatzansprüchen, scheinbar weiterverkauft und abgetreten – an die Chmiel Consulting.

Was fordert Chmiel Consulting?


In dem vorliegendem Schreiben informiert das Unternehmen, dass eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an die Chmiel Consulting selbst erfolgen kann. Die Ansprüche aus der Urheberrechtsverletzung, die gegen die Empfängerin bestehen sollen, belaufen sich auf insgesamt 250,00 EUR, zuzüglich Verzugszinsen. Das erinnert so ein bisschen an die Debcon, wurde gezahlt durch Betroffene, so teilten uns es die Betroffenen mit wurden diese wiederholt zur Kasse gebeten.

Empfehlung: Finger weg von der Leistung willkürlicher Zahlungen.

Chmiel Consulting bietet der Empfängerin die Möglichkeit, durch eine Vergleichszahlung in einer knapp gesetzten Frist die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, droht das Unternehmen mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, was u.a. die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids bedeutet. Sollte es soweit kommen, müsste die Empfängerin mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Scan: Forderung Chmiel Consulting | 04.10.2017
Forderung Chmiel Consulting | 04.10.2017


Hilfe bei Chmiel Consulting


Haben Sie auch eine Forderung von der Chmiel Consulting erhalten? Es ist wichtig, in diesem Fall das Schreiben nicht zu ignorieren, sondern zu reagieren. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unsere Kontaktmöglichkeiten an.

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Montag, 2. Oktober 2017

Kreditclub24.com | Forderung der First Debit Inkasso für Boncheck GmbH

Im Internet gibt es Seiten, die sich an Personen mit schlechter Bonität wenden. So auch das Portal Kreditclub24, die einen „Sofort Kredit“ bis zu 7.500 EUR anbieten. Wer sich auf diesen Deal einlässt, könnte am Ende unweigerlich draufzahlen. Als Mitglied von Kreditclub24 kommen weitere Gebühren hinzu. Sollte eine Zahlung ausbleiben, könnte eine Forderung durch das Inkassounternehmen First Debit GmbH folgen.

Kreditclub24.com | Forderung der First Debit Inkasso für Boncheck GmbH

Kreditclub24.com: Clubmitglied statt Kredit ohne Schufa


Einen Kredit trotz negativem Schufa-Eintrag zu erhalten, ist mit Schwierigkeiten verbunden. Scheinbar suchen deshalb Betroffene Alternativen im Internet, um sich über die Möglichkeiten eines vielleicht bitter benötigten Kredits zu informieren.

Bei ihrer Suche stoßen sie unter Umständen auf das Portal „kreditclub24.com“, die mit „Sichern Sie sich Ihre exklusive Platin MasterCard ® - bis zu 7.500€ ohne SCHUFA“ werben. Auf der Startseite ist sogar ein ablaufender Timer zu sehen, um mit „Neuanschaffung, Auto, Selbstständigkeit oder Umschuldung“ zu locken.

Es ist für Besucher der Seite möglich, mittels eines Eingabeformulars „Konditionen berechnen“ berechnen zu lassen. Als Beispiel ist die Kreditsumme von 5.000 EUR mit einer Laufzeit von 128 Monaten angegeben. Eine transparente Übersicht mit Details soll auf Anfrage erfolgen. Jedoch gibt es statt eines Kredits ohne Schufa eine Clubmitgliedschaft beim Kreditclub24, die neben einer Clubaufnahmegebühr auch die Jahresgebühr für eine Prepaid-Kreditkarte samt Nachnahmegebühr berechnet.

Scan: Mahnung Kreditclub24 | 16.Oktober 2017
Mahnung Kreditclub24 | 16.Oktober 2017

Forderung durch First Debit GmbH


Weitere Kosten können für einen Kreditsuchenden ein Problem darstellen. Bei einer ausbleibenden Zahlung der Gebühren besteht die Möglichkeit eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen First Debit GmbH zu erhalten. In einer derzeit vorliegenden Forderung, die uns durch eine Betroffene zur Verfügung gestellt wurde, wird für den Auftraggeber Boncheck GmbH gefordert. Das Unternehmen Boncheck GmbH ist eine „Wirtschaftsauskunftei“ aus Steinhagen.

Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 213,81 EUR für die „Bestellung auf kreditclub24.com“ und zwar von der „Vorteilswelt und Prepaid Kreditkarte“ verlangt. Sollte keine Zahlung erfolgen, so wird die Schufa informiert.

Scan: Forderung First Debit Inkasso | 21.09.2017

Forderung First Debit Inkasso | 21.09.2017


Hilfe bei Kreditclub24.com und Forderungen der First Debit Inkasso


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Portal Kreditclub24.com und wurden unfreiwillig Clubmitglied? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung durch die First Debit GmbH erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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