Freitag, 27. Oktober 2017

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Printmedia Koncept s.r.o. beauftragt, um überfällige Zahlungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns freundlicherweise von einer Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung weitergeleitet wurde. Haben Sie auch eine Forderung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

TOP Inkasso GmbH fordert für PrintMedia Koncept s.r.o.

Zahlungsaufforderung durch die TOP Inkasso GmbH


„Das einfache und kostenlose Inkasso Unternehmen“ - so beschreibt sich die TOP Inkasso GmbH aus Luzern in der Schweiz. Laut einer aktuellen Zahlungsaufforderung von dem Inkassodienst soll noch eine unbezahlte Forderung offen sein.

Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung der Firma PrintMediaKoncept s.r.o. Der dazugehörige Rechnungsbetrag soll laut dem Schreiben seit 221 Tagen bereits fällig sein. Gefordert wird ein Betrag von insgesamt 1.074,89 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung in Höhe von 865,76 EUR und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung) zusammen. Zu überweisen ist der Betrag innerhalb einer Woche auf ein Konto in der Schweiz.

Verbraucherdienst berichtete bereits über PrintMedia Koncept s.r.o.


Bereits 2014 veröffentlichten wir einen Bericht über das Geschäftsgebaren von PrintMedia Koncept s.r.o. Das Unternehmen wollte laut des Angebots Printanzeigen von zuvor kontaktierten Unternehmern in einem „Bürgerinformationsfolder“ veröffentlichen. Sollte ein Gewerbetreibender einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen, würde die dementsprechenden Anzeigen mehrfach veröffentlicht werden, was zu hohen Rechnungen führen konnte.

Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017
Forderung TOP Inkasso GmbH | 16.10.2017


Hilfe bei Forderungen der TOP Inkasso GmbH


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

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