Haben Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Abbuchung festgestellt, die Sie nicht zuordnen können? Dann sind Sie nicht allein. Viele Betroffene melden sich, nachdem sie eine Forderung von National Inkasso im Zusammenhang mit der Plattform bff-friends erhalten haben. Auftraggeber ist die Firma Match Global Services Ltd.
BFF-Friends: Was hat es mit der der Seite auf sich?
Mit der Aussage „Tausende Singles warten bereits auf dich“ werden Besucher der Plattform bff-friends begrüßt. Betrieben wird es von der Match Global Services Ltd. mit Sitz in Malta. Ob man auf dieser Seite seinen „besten Freund für alle Zeiten“ oder halt modern ausgedrückt „bff“ (best friend forever) findet, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Laut den Nutzungsbedingungen erfolgt die Interaktion jedoch nicht zwingend mit echten Personen, sondern können auch auf digital erzeugten Inhalten basieren, was einer echten Freundschaft eventuell im Weg stehen würde. Aber nicht nur deshalb interessierte uns mehr, wie Verträge geschlossen werden, sondern ebenfalls, weil uns mehrere Verbraucher zu diesem Thema kontaktierten.
Erfahrungen von Verbrauchern
Diese berichteten uns gegenüber, dass sie Zahlungsaufforderungen via E-Mail erhalten hätten, weil sie Mitglied auf besagtem Portal sein sollen. In zwei Fällen wurde durch ein Inkassounternehmen jeweils die Zahlung offener Mitgliedsbeiträge gefordert. Beide teilten uns unabhängig voneinander mit, dass sie keine Verträge oder Abos mit der Firma abgeschlossen haben. Die Anmeldung erfolgt häufig über eine zunächst kostenlose Testphase. Wird diese nicht rechtzeitig beendet, geht sie automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über.
National Inkasso fordert für Match Global Services Ltd.
Die Forderungen wurden durch die National Inkasso im Auftrag der Match Global Services Ltd. An die Verbraucher verschickt. Die National Inkasso ist ein eingetragenes Inkassounternehmen und ist somit kein „Fake“. Forderungen – auch via E-Mail – sind demzufolge zu beachten. Ein Ignorieren könnte sonst die Kosten steigen lassen. Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann es im weiteren Verlauf zu gerichtlichen Schritten kommen, etwa:
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung)
Spätestens wenn ein Schreiben vom Gericht eingeht, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich Rat einholen.
Dating-Abo und Forderung – wie sollte vorgegangen werden?
- Ruhe bewahren Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Nichts vorschnell bezahlen Zahlen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung berechtigt ist.
- Unterlagen prüfen Fordern Sie den angeblichen Vertrag an, falls Ihnen keiner vorliegt.
- Fristen beachten Reagieren Sie rechtzeitig, insbesondere bei offiziellen Schreiben.
- Schriftlich widersprechen Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten.
- Keine Telefonate führen Vermeiden Sie unnötigen telefonischen Kontakt.
- Kündigung nur bei echtem Vertrag Sonst könnte dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
- Rechtlichen Rat einholen Vor allem bei Unsicherheiten oder gerichtlichen Schreiben.
Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemen mit Dating-Portalen
Forderungen rund um Online-Dating-Abos sind kein Einzelfall. Entscheidend ist, die Situation sachlich zu prüfen und besonnen zu reagieren. Weder vorschnelles Zahlen noch komplettes Ignorieren sind gute Strategien.
Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?
Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontakt
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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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