Montag, 29. September 2014

Oertlicher Telefonbuchverlag | s.l.u. | oertlicher-telefonbuchverlag.info

Deutsche Gewerbetreibende sollen 299 Euro netto (Laufzeit 1 Jahr) bzw. 499 Euro netto (Laufzeit 2 Jahre) für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag des spanischen Unternehmens Oertlicher Telefonbuch Verlag s.I.u. zahlen. Das Branchenbuch oertlicher-telefonbuchverlag.info des spanischen Anbieters Telefonbuch-Verlag (mit den Zusätzen Ihr Mediengestalter bzw. Ihr Vertragspartner) aus San Agustin (nicht zu verwechseln mit dem deutschen Sankt Augustin) wird mittels eines Spam-Anrufs (Cold Call) und einer anschließenden Bandaufzeichung in Deutschland vertrieben. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Oertlicher Telefonbuchverlag aus San Agustin, einem spanischen Urlaubsort


Oertlicher Telefonbuchverlag s.l.u. | oertlicher-telefonbuchverlag.info (Stand 29.09.2014)
oertlicher telefonbuchverlag.info (Stand 29.09.2014)





Die Adresse des Unternehmens mit dem deutschen Firmennamen Oertlicher Telefonbuchverlag (siehe Screenshot vom 29.09.2014) ist in dem Urlaubsort San Agustin anzutreffen, einem Vorort der Gemeinde San Batholomé de Tirajana auf der Kanareninsel Gran Canaria mit Hotels bzw. Appartment- sowie Bungalowsiedlungen. San Agustin ist somit ein touristisches Zentrum auf den Kanaren. Vielleicht kennen Sie San Agustin von Ihrem Badeurlaub auf Gran Canaria?

Spanisches Niedrigsteuergebiet – ideal für den Telefonbuch Verlag aus San Agustin


Aber die Ortschaft San Agustin ist nicht nur für Touristen interessant, sondern auch für Betreiber von kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen. wie zum Beispiel die Firma Oertlicher Telefonbuchverlag info. Denn die Kanarischen Inseln sind eine Sonderwirtschaftszone (Zona Especial Canaria – ZEC) mit einem niedrigen Steuersatz von 4%, so zu sagen ein Niedrigsteuergebiet. Somit ist der Vorort San Agustin auch beliebt für Firmen mit fragwürdigen Geschäftsgebaren, wie die Firma Telefonbuch Verlag.

Vertragsabschluss mit der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag s.I.u / Telefonbuch Verlag mittels Bandaufzeichnung


Von Euro-Center Lokal 153-170 in San Agustin werden Gewerbetreibende aus Deutschland mittels eines Spam-Anrufs (oder per Cold Call) angerufen um mit der Masche mit den zwei Anrufen kostenpflichtige Verträge für das Internet-Portal oertlicher-telefonbuchverlag.info abzuschließen. Durch einen zweiten Anruf mit einem Call-Center-Mitarbeiter kommt es mittels einer Bandaufzeichnung zu einem Vertrag, der anschließend von den Gewerbetreibenden nicht mehr widersprochen werden kann und somit ohne Unterschrift rechtskräftig ist. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Oertlicher Telefonbuchverlag s.I.u | Telefonbuch Verlag aus San Agustin mittels Fernabsatzvertrag verkauft


Hinsichtlich der AGB der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag s.I.u | Telefonbuch Verlag aus San Agustin sollte der Gewerbetreibende beachten, dass (Zitat) „Eine Anfechtung des Vertrages der Willenerklärung/Geschäftswille des Auftraggebers insbesondere wegen Irrtums oder aus den Gründen des §§ 119-122 wird ausgeschlossen.“ (Zitat Ende) sei. Betreffs des Branchenbucheintrags mit der Firma Telefonbuch Verlag aus San Agustin wird das so genannte § 312b bis 312d BGB) angewendet. Das heißt, dass rechtswirksame Verträge ohne Unterschrift am Telefon mittels Bandaufzeichnung oder im Internet abgeschlossen werden können.

Oertlicher Telefonbuchverlag s.l.u. wurde Telefonbuch Verlag


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits am 31.Juli 2014 über die fragwürdigen Geschäftsgebaren der Firma Oertlicher Telefonbuchverlag s.l.u., die sich seit September 2014 Telefonbuch Verlag nennt. Bezüglich der Rechtsform des neu gegründeten spanischen Unternehmens erhält der Gewerbetreibende keine Auskunft. Es ist somit offen, ob es sich um eine einzelkaufmännische Unternehmung oder einer (ähnlich einer deutschen GmbH) handelt.

Überweisung auf ein spanisches Konto der Deutschen Bank


Sollte ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag mit dem Unternehmen Telefonbuch Verlag aus San Agustin zustande gekommen sein, werden später 299 Euro (Laufzeit 1 Jahr) netto von dem Gewerbetreibenden per Rechnung verlangt. Wird der anschließend zugeschickte Rechnungsbetrag innerhalb von drei Werktagen beglichen, braucht der Gewerbetreibende genau 8,97 Euro weniger bezahlen. Auf jeden Fall ist der Branchenbucheintrag für das Internet-Portal oertlicher-telefonbuchverlag.info um 20 Euro teurer. Überwiesen sollen die geforderten 299 Euro netto auf ein spanisches SEPA-Konto der Deutschen Bank AG ES 94 0019 0129 36 4010019280. BIC: DEUTESBBXXX, das dem Telefonbuch Verlag aus San Agustin gehören soll.

Unverbindliche Informationen betreffs Telefonbuch Verlag aus San Agustin


Haben Sie auch als Gewerbetreibender einen kostenpflichtigen Vertrag bezüglich eines Branchenbucheintrags mit dem Telefonbuch Verlag abgeschlossen?
Verbraucherdienst e.V. informiert über den kostenpflichtigen Vertrag bezüglich des Branchenbucheintrags der Firma Telefonbuch Verlag aus San Agustin. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Achtung BBI Reklam TIC | Deutschland-24.net | Regionaleintrag



1.899.00 Euro netto pro Jahr (Laufzeit drei Jahre) für einen so genannten Regionaleintrag in das Branchenbuch Deutschland-24.net der türkischen BBI Reklam TIC  sind viel Geld.


Korrekturfax betreffs eines Premiumeintrags der BBI Reklam TIC

 

Deutschland-24.net (Stand 29.09.2014)
Laut der BBI Reklam TIC (siehe Screenshot vom 29.09.2014) aus Istanbul würden alle wichtigen Angaben des Gewerbetreibenden inklusive Firmenlogo, Fotogalerie, Videointegration sowie GoogleMaps Anzeige auf dem Branchenbuch-Portal Deutschland-24.net veröffentlicht. Ein Branchenbucheintrag in Deutschland-24.net erspare aufwendiges (Zitat) „Suchen in Suchmaschinen“ (Zitat Ende) und sei eine Zeitersparnis, heißt es auf der Homepage der BBI Reklam TIC. Vermarktet wird der Regionaleintrag des Branchenbuchs Deutschland-24.net mittels eines Korrekturfaxes, dass ausgefüllt an die BBI Reklam TIC zugesendet werden soll

5.667 Euro netto für Branchenbuch Deutschland-24.net der BBI Reklam TIC


In der Wirklichkeit handelt es sich bei dem Regionaleintrag in Deutschland-24.net um ein fragwürdiges Branchenbuch einer türkischen Firma aus Istanbul, dass wie üblich einen teuren Vertrag mit einem Gewerbetreibenden abschließt, der in Nachhinein nicht widersprochen werden kann. Diesmal kostet der Branchenbucheintrag insgesamt 5.667 Euro netto in drei Jahren und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. So ist zum Beispiel in den AGB auf Homepage der BBI Reklam TIC bezüglich des Regionaleintrags in Deutschland-24.net zu lesen: (Zitat) „Die Laufzeit eines Vertrages über kostenpflichtige Eintragsleistungen beträgt mindestens 36 Monate und verlängert sich automatisch um mindestens 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 

Semesterbetrag“ der BBI Reklam TIC über 997 Euro netto


Hat der Gewerbetreibende erst einmal einen Vertragsabschluss mit dem türkischen Unternehmen getätigt, kommt später eine Rechnung bezüglich des Regionaleintrags aus Stuttgart. Ein sogenannter „Semesterbetrag“ über 997 Euro sei von dem Gewerbetreibenden an die Abrechnungsstelle“ der Astoria Finance Ltd. auf ein Konto des britischen Geldinstituts HSBC Bank zu zahlen.

Inkassoforderung wegen Deutschland-24.net über 1.108,59 Euro brutto


Wird jedoch von dem Gewerbetreibenden kein Geld hinsichtlich des Regionaleintrags in Deutschland-24.net  überwiesen, tritt das Inkassounternehmen Ass. jur. Eliane Becker-Lerner AktivaInkasso GbR mit einer Geldforderung über 1.108,59 Euro brutto in Erscheinung. Zu zahlen sei der geforderte Geldbetrag für den Regionaleintrag in das Branchenbuch Deutschland-24.net an die Bad Kreuznacher Inkassofirma auf ein Konto bei der Sparkasse Rhein-Nahe.

Nutzen Sie das Informationsangebot des Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch einen Vertrag mittels Korrekturfax für dieses Branchenbuch abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Gewerbetreibende über den den abgeschlossen Vertrag in Hinblick des Branchenbuchs Deutschland-24.net der BBI Reklam TIC. Wenn Sie das Informationsangebot des Verbraucherdienst e.V. nutzen, können Sie mindestens 5.667 Euro netto sowie viel Ärger mit einer teuren Inkassoforderung ersparen! Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Montag, 22. September 2014

Zentrales Trauerregister | Abzocke



Der Tod kann teuer sein: Bestatter, Grab, Sarg, Urne. Durch ein fragwürdiges Zentrales Trauerregister noch um 395,20 Euro teurer! Und das für eine Dienstleistung, die nicht erfüllt werden kann (Stand 03.09.2014)!

 



Selbst Trauernde sind mittlerweile Opfer von dubiosen Geschäftemachern geworden


Pietätlos! Dubiose Geschäftemacher kennen im Jahr 2014 keine Grenzen von Anstand mehr und machen sogar bei Trauernden nicht mehr halt! Gerade weil sich Hinterbliebene beim Tod eines Angehörigen in einer Ausnahmesituation befinden und dadurch meist schneller für eine fragwürdige Dienstleistungen bezahlt wird, sollen die Trauernden für eine Todesanzeige gleich doppelt zahlen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

395,20 Euro für einen Eintrag in Zentrales Trauerregister


Ein sogenanntes Zentrales Trauerregister verschickt an Trauernde im ganzen Bundesgebiet Briefe. Durch die Benutzung eines gefälschten deutschen Bundesadlers auf dem Briefpapier sollen diese Schreiben einen amtlichen und seriösen Eindruck gegenüber den Hinterbliebenen hervorrufen. Laut des seriös bzw. amtlich wirkenden Briefes sollen die Trauernden für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Zentrales Trauerregister die stattliche Geldsumme über 395,20 Euro zahlen.

Zentrales Trauerregister gibt es nicht!


Ein hoher Betrag, denn ein offizielles Zentrales Trauerregister gibt es in Deutschland nicht. Es handelt sich dabei um ein Internet-Portal einer privaten Firma. Außerdem haben die Trauernden schon für eine Todesanzeige in der Lokalpresse gezahlt, denn daher haben die dubiosen Hintermänner die Adressen der Opfer für einen Eintrag in die private Datenbank Zentrales Trauerregister. Innerhalb von fünf Tagen soll der Betrag bezahlt werden. Ein SEPA-Überweisungsschein von einer zypriotischen Bank ist dem Brief beigelegt. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.



Sitz in den USA



trauer-24.de - Screenshot vom 03.09.2014
Die Firma Service Register EU LL Wilmington aus den USA soll hinter dem dubiosen Register stehen (Quelle Verbraucherzentrale). Deren Webseite trauerregister.de lässt sich inzwischen im Internet nicht mehr finden. Die neuere Firmierung unter trauer-24.de ist zwar im Internet auffindbar, ist aber derzeit offline (siehe Screenshot vom 03.09.2014). Auch Bestattermeister Harald Wunneburg aus Schönebeck (Elbe) konnte bezüglich Zentrales Trauerregister schon einige Erfahrungen sammeln (siehe Volksstimme.de). Ob ein neues Zentrales Trauerregister unter einer neuen Firmierung, einer neuen Webseite und/oder einer neuen Adresse weiter Hinterbliebenen das Geld aus der Tasche zieht, ist zurzeit nicht auszuschließen!




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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Freitag, 12. September 2014

Groebmueller & Aykac | Digi Prog 3 | Abmahnung wegen Plagiat



Eine wettbewerbliche Abmahnung bezüglich eines Plagiats-Verdachts an dem Tachojustiergerät Digi Prog 3 sendete Herr E.B. aus H. per Email an den Verbraucherdienst e.V. Der Abgemahnte soll eine beigefügte Kostennote mit den Rechtsanwaltsgebühren über 1.029,95 Euro bis zum 15.09.2014 auf das Kanzleikonto der Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte aus Köln überweisen. Ebenfalls soll Herr E.B. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kölner Kanzlei senden. Der Abmahnung der Kölner Kanzlei liegt außerdem eine Vollmachturkunde, eine Rechnung mit der Geldforderung sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Sogar mit Schadensersatzansprüchen über mehrere Tausend Euro sowie einer Strafanzeige wird in der Abmahnung gedroht. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Was ist ein Digi Prog 3?


Digi Prog 3 ist ein Justiergerät zur Einstellung und Programmierung von digitalen Tachometern bei Automobilen. Mit der Vollversion der dazugehörigen Software kostet das Originalgerät bei dem Original-Hersteller, der Repsoft Ltd. aus Köln, 13.000 Euro netto. Laut der Webseite der Herstellerfirma könnte infolge des Gebrauchs von China-Plagiaten des Digi Prog 3 die empfindliche Fahrzeugelektronik beschädigt werden. Die Folge seien dann hohe Kosten, da zum Beispiel kostspielige Steuergeräte gewechselt werden müssten. Allerdings kostet ein China-Plagiat des Digi Prog 3 nur ein Bruchteil des Originalpreises. Online-Händler, nicht nur bei eBay, bieten so ein China-Plagiat des Dogi Prog 3 für circa 160 Euro an.

 



Was ist ein Plagiat?


Werden unter der Verletzung von Patentrechten oder Geschmacksmustern Original-Produkte im Aussehen und in der Funktion von Drittherstellern nachgeahmt, spricht man von einem Plagiat. Ein Plagiat ist somit ein nachgeahmtes Produkt, das dem Original sehr ähnlich sieht, aber sich in kleinen Unterschieden, die das ungeübte Auge nicht sofort sehen kann, unterscheidet. Me-to-Produkte, zum Beispiel Generika bei Arzneimitteln sind keine Plagiate. Plagiate (wie zum Beispiel das Produkts Digi Prog 3) besitzen die gleiche Schöpfungshöhe des Originals, die aber nur schnell von Fälschern abgekupfert wurde. Inzwischen ist die Plattform eBay zu einem Hauptumschlagsplatz für Produktpiraten, die gefälschte Waren und Plagiate verkaufen, geworden. Der wirtschaftliche Schaden ist dabei immens und geht dabei allein in Deutschland in die Milliarden. Gefälschte Markenjeans, Uhren und Luxus-Handtaschen werden dabei meist über eBay vertrieben. Aber auch Produkte wie Plagiate des Tachojustiergeräts Digi Prog 3.

Laut Abmahnung Plagiatsvorwurf und Urheberrechtsverletzung an der Original-Software


Laut der Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. in Essen vorliegt, habe Herr E.B. aus H. bei eBay ein Gerät mit dem Namen Digi Prog III mittels Versteigerung verkaufen wollen. Bei dem bei eBay angebotenen Gerät soll es sich nicht um das Originalgerät Digi Prog 3 handeln, sondern um ein wahrscheinlich im Ausland (China?) hergestelltes Plagiat. Dieses Plagiat soll dem Originalprodukt von der Firma Repsoft Ltd. aus Köln nachgebaut worden sein. Außerdem verwende das Tachojustiergerät die Original-Software von der Herstellerfirma Repsoft Ltd., was laut der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Denn die Repsoft Ltd. sei laut der wettbewerblichen Abmahnung der berechtigte Benutzer des Markennamens Digi Prop. Außerdem sei die Firma aus Köln der alleinige Hersteller und Vertriebsberechtigter dieser Gerätegruppe, unter anderem auch für das Tachojustiergerät Digi Prog 3.



Vertragsstrafe über 15.470 Euro für jeden weiteren Verkauf eines Digi Prog 3-Plagiats


In der Abmahnung wird ebenfalls bis zum 15.09.2014 die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten Herrn E.B. gefordert. Außerdem solle der Abgemahnte ebenfalls bis zum 15.09.2014 der Mandantschaft der Kölner Kanzlei mitteilen, von welcher Person bzw. von welchem Unternehmen er das Plagiat des Tachojustiergeräts erworben hätte. Auch solle Herr E.B. der Kölner Kanzlei mitteilen wie viele Tachojustiergeräte, die dem Digi Prog 3 ähneln, er über eBay verkauft habe. Sollte ein erneuter erneuten Verstoß bezüglich des Verkaufs eines Plagiats des Digi Prog 3 durch Herrn E.B. erfolgen würde bei jeder einzelnen Verletzung eine Vertragsstrafe über 15.470 Euro angesetzt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.




Urheberrechtsverletzung bezüglich installierter urheberrechtlich geschützter Software


Da der Abgemahnte das Tachojustiergerät Digi Prog 3 mit installierter Software im Internet angeboten hätte habe er außerdem noch eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 15, 16, 17 UrhG begangen. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich dabei um ein gewerbliches oder privates Angebot bei eBay handeln würde, da bezüglich einer Urheberrechtsverletzung keine Unternehmereigenschaft nötig sei.

Großer finanzieller Schaden bezüglich des Plagiats des Tachojustiergeräts Digi Prog 3


Bezüglich einer möglichen Wiederholungsgefahr eines erneuten Verkaufs des Plagiats des Digi Prop 3 könne diese nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verhindert werden. Aufgrund des einmaligen Anbietens des Tachojustiergeräts setze die Kanzlei Gröbmüller & Aykac einen Geschäftswert über 15.470 Euro für die zu erstattenen Rechtsanwaltsgebühren an. Dieser Geldbetrag entspräche genau dem Verkaufspreis des Originalgeräts. Ebenfalls sei zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Plagiaten wie des Digi Prog 3 weltweit über das Internet erfolgt sei. Da schon die Entwicklungskosten des Originalgeräts hoch gewesen seien habe Herr E.B. der Firma Repsoft Ltd. einen großen finanziellen Schaden zugeführt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.



Drohung mit einer Strafanzeige und einen Schadensersatzanspruch über 15.470 Euro


Sollte es nicht zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch nicht zu einer Bezahlung der geforderten Rechtsanwaltskosten seitens des Abgemahnten Herrn E.B. aus H. kommen, drohen die Rechtsanwälte von der Kölner Kanzlei sogar mit einer Anfertigung einer Strafanzeige. Die Geltendmachung der geforderten Schadensersatzansprüche über 15.470 Euro würde dann ebenfalls von der Mandantschaft der Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte erfolgen.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 10. September 2014

DBV Internet | Branchenbuch aus Las Palmas



Aus Las Palmas kommt das Online-Branchenbuch DBV Internet, dass deutschen Gewerbetreibenden eine fragwürdige Dienstleistung anbietet. Per Cold Call, also durch einen Spam-Anruf mit anschließender Bandaufzeichnung, werden Verträge mit der Firma, deren Firmensitz sich im spanischen Bartolome de Tirajana (Kanarische Sonderwirtschaftszone) befindet, an ahnungslose Gewerbetreibende vertrieben. Verbraucherdienst e.V. informiert deshalb den Gewerbetreibenden über die abgeschlossenen Verträge bezüglich DBV Internet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein. 

Warum heißt das Branchenbuch DBV Internet?


Metatag- und Webpage-Analyse (11.09.2014)



Dazu wird noch eine kostspielige Dienstleistung angeboten, die ohne eine adäquate Gegenleistung daherkommt (siehe Screenshot der Metatag- und Webpage-Analyse vom 11.09.2011).

 Die Webseite des Branchenbuchs DBV Internet kann deshalb nicht gefunden werden, weil kein Description-, Keywords-, Robots- sowie Author-Metatag existiert. Der Description- und der Keywords-Metatag ist bezüglich der Auffindbarkeit des Branchenbuchs von fundamentaler Bedeutung!

Der Betreiber des Branchenbuchs, die DBV Online S.C.P., wählte bewusst diesen Firmennamen, den DBV ohne die Zusatzbezeichnung Internet steht für viele andere Unternehmen, Vereine und Dienstleistungen. Kennen Sie die Vereine Deutscher Bauernverband, Deutscher Baseball und Softball Verband, Deutscher Bibliotheksverband, Deutscher Badminton Verband, Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein oder den Deutschen Bankangestellten Verband?  Ebenfalls ist die Versicherung DBV mit ihrer Webseite im Netz vertreten. Unzählige weitere Firmen und Vereine benutzen außerdem diese Bezeichnung und sind mittels Google-Suchfunktion im Internet schnell zu finden. Allerdings lässt das Branchenbuch gleichen Namens in Internet nicht sofort finden. Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass das Branchenbuch DBV Internet mit der Webseite dbvinternet.eu gar nicht im Netz gefunden werden soll!



Kommt überhaut ein Vertrag mit dem Betreiber DBV Online S.C.P. zustande?


Laut §1 AGB kann der Gewerbetreibende Folgendes auf der Webseite des Branchenbuchs nachlesen: (Zitat) „Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und auszuarbeiten“ (Zitat Ende). Deshalb ist es fraglich, ob überhaupt ein Vertragsabschluss bezüglich eines Eintrags in das Branchenbuch DBV Internet mit dem Gewerbetreibenden zustande kam. Denn der erste Anruf bezüglich des Vertragsabschlusses dient laut den AGB des Unternehmens nur einem Datenabgleich mit dem Gewerbetreibenden. Dabei werden keine wesentlichen Vertragsinhalte mit dem Betreiber des Branchenbuchs vereinbart. Aus diesem Grund  ist der angeblich zustande gekommene Dienstleistungsvertrag mit dem Gewerbetreibenden fraglich, ob dieser dann zustande gekommen ist.
Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. 

Wieviel kostet ein Eintrag in DBV Internet?


297 Euro soll für ein Branchen Neueintrag (Laufzeit 12 Monate) auf der oben erwähnten Homepage von dem Gewerbetreibenden gezahlt werden. Der Geldbetrag für das Branchenbuch soll außerdem innerhalb von 14 Tagen an die spanische Bank Santander gezahlt werden. Wenn der Gewerbetreibende den Eintrag in DBV Internet innerhalb von sieben Tagen bezahlt, sollen ihm außerdem 3 Prozent Skonto gewährt werden.

Was passiert bei einer Nichtzahlung bezüglich DBV Internet?

Bezahlt der Gewerbetreibende jedoch nicht rechtzeitig den geforderten Geldbetrag bezüglich des Branchenbuchs, kommt anschließend ein Schreiben von der EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln per Post. In der Zahlungsaufforderung der Kölner Inkassofirma wird der stolze Betrag über 404,42 Euro innerhalb einer kurzen Fristsetzung von dem Gewerbetreibenden gefordert. Bezüglich DBV Internet würden außerdem die Daten des angeschriebenen Gewerbetreibenden bei Nichtzahlung bzw. Nichtbeachtung an die Schufa Holding AG übermittelt (§ 28a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien)).


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.