Donnerstag, 22. Februar 2024

TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

Vor einiger Zeit berichteten wir über TEWORK Rechnungen, die haufenweise bei Verbrauchern im Briefkasten landeten und für Verunsicherung sorgten. Leider gibt es scheinbar einen Nachfolger: TECOM.

Titel: TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

90 EUR Forderung für Anruf

Bei der Überschrift zu diesem Beitrag haben wir zugebenermaßen etwas zensiert. Eigentlich lautet die Bezeichnung der berechneten Dienstleistung: „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Aber um nicht von den Filtern von den Suchergebnissen ausgeschlossen zu werden, beschlossen wir eine leichte Abänderung.

Jetzt zum eigentlichen Thema: ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von einem Absender namens TECOM. Er soll vor ungefähr einen Monat angeblich den oben genannten Service genutzt haben - um 16:59 Uhr und 9 Millisekunden. Kosten für diesen speziellen Anruf: die runde Summe in Höhe von 90,00 EUR. TECOM erklärt in ergänzenden Hinweisen, dass der Service über „eine normale Handy oder Festnetznummer kontaktiert“ wurde. Beruhigend, dass Rauch- und Klopfzeichen folglich ausgeschlossen scheinen.

TECOM will bares Geld zugeschickt bekommen

Zusätzlich versichert TECOM, dass der Anruf nicht über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Aus diesem Grund soll der Betrag in bar (!) per Einschreiben an ein Postfach in Prag (Tschechei) gesandt werden. Das ist aber auch der einzige Hinweis auf eine gültige Kontaktadresse, welche TECOM preisgibt. Für all jene, die ungerne 90,00 EUR in bar verschicken möchten, bietet der Absender noch eine Überweisung via SEPA an. Natürlich handelt es sich hierbei auch um eine tschechische Bankverbindung.

Insgesamt bleiben nach Erhalt der Rechnung 8 Tage Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Wird nicht gezahlt, will TECOM die Forderung „im Wege des Factorings geltend“ machen. Das „Einziehen im Wege des echten Factorings abgetretener Forderungen“ ist „keine Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes“, entschied der BGH (Urteil vom 21.03.2018 VIII ZR 17/17). Es handelt sich demzufolge um keine Inkassoforderung, auch wenn es Empfänger unter Umständen annehmen könnten.

Scan: TECOM Rechnung  / Feb 2024
TECOM Rechnung  / Feb 2024


Nicht zahlen! Warum das Schreiben unseriös ist

Besonders auffällig bei diesem Schreiben ist, dass im Briefkopf oder Fußbereich des Briefes weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer oder dergleichen zu finden ist. Einzig alleine eine Emailadresse ist hinterlegt, die einen Hinweis auf eine Internetpräsenz geben könnte. Diese Seite befindet sich aber bei unserem Besuch „Under Construction“ (Stand: 21.02.2024). Es sind zwar einige Fotos dargestellt, welche aber mit der Rückwärtssuche von Google schnell als Fake identifiziert werden konnten. Es sei denn, manche der dargestellten Mitarbeiter haben Doppelgänger.

Wir warnen Empfänger des Schreibens davor, die geforderte Summe zu zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Rechnung. Folgende Indizien sprechen dagegen:

  • Keine persönliche Anrede
  • Keine Kontaktinformationen, keine Anschrift
  • Kein genannter Auftraggeber, Gläubiger
  • Schreibfehler, Formatierungsfehler
  • Einschüchterungsversuche mit Themen wie gewisse „Ansprüche“

Nicht getätigte Anrufe müssen nicht bezahlt werden. Sollten Sie als Empfänger keine Hotlines genutzt haben bzw. die Service-Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben, müssen Sie auch nicht zahlen.

Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoforderungen. Haben Sie Fragen dazu, so können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com