2022 kommt es zu erneuten Rechnungen für explizite Telefondienstleistungen. TEWORK aus der CZ fordert 90 EUR für eine angeblich in Anspruch genommenen „Erwachsenenservice“.
90 EUR an TEWORK für eine Telefondienstleistung
Das uns vorliegende Schreiben des Absenders TEWORK stellt eine Rechnung für die Nutzung einer Telefon-Dienstleistung dar. Angeblich soll der Empfänger einen sogenannten „Service für Erwachsene“ genutzt haben.
TEWORK gibt nicht bekannt, welche Telefonnummer denn angerufen worden sein soll, stattdessen gibt es nur den Hinweis, dass mit der Anforderung eines Einzelverbindungsnachweis beim Telefonanbieter Klarheit in die Angelegenheit kommen könnte.
Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 90 EUR. Diese Summe soll entweder bar an die Adresse TEWORK, P.O. Box č.l. Koněvova 223, 130 04 Praha 3 in die Tschechische Republik gesandt werden oder via SEPA -Überweisung auf ein tschechisches Konto.
Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen. TEWORK droht, dass sie die Forderung im Wege des Factorings geltend machen.
TEWORK Rechnung / Feb 2022 |
„Service für Erwachsene“ in Rechnung gestellt: Es gab bereits 2019 eine Welle
Bereits im Jahr 2019 berichteten wir über die unterschiedlichen Absender, die u.a. kurze Bezeichnungen wie Werso, Kawora oder Armex trugen. Auch die geforderte Summe hat weiterhin eine Höhe von 90,00 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde.
Die uns bekannten Rechnungen zeigen das jeweilige Datum, wann der „Service für Erwachsene“ genutzt worden sein soll. Auch beim Schreiben der TEWORK wird eine Uhrzeit genannt, zu der angeblich angerufen wurde. Der Absender gibt keine Auskunft, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll. Der Betrag von 90,00 EUR soll innerhalb von acht Tagen überwiesen werden.
Es gibt mehrere Absender dieser Telefonrechnungen, die auch allesamt unterschiedliche Bankverbindungen für die geforderte Überweisung aufweisen. Diese Konten befinden sich jedoch allesamt in der Tschechei.
Soll die erhaltene Rechnung bezahlt werden?
Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick nicht unbedingt unseriös wirken, sollten sämtliche Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Rechnung nicht zahlen.
Es gibt Indizien, welche die Rechnungen der genannten Firmen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen.
Wie sollten Verbraucher auf Rechnungen reagieren
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Zahlungsaufforderung, sondern um eine Rechnung. Dennoch möchten wir an dieser Stelle über Inkasso-Schreiben informieren – und auf welche Inhalte zu achten ist.
Inkassoforderungen sind auch zu beachten, sonst kann es für den Schuldner noch kostspieliger werden. Wenn die Forderungen konsequent ignoriert werden, kann gar ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
- Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie ebenfalls eine derartige Rechnung erhalten? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.
TEL: 0201-176 790
E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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