Freitag, 18. März 2022

medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

Ein Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma medienwelt e.K. mitzuteilen. Er soll einen Vertrag für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt“ geschlossen haben.

Titel: medienwelt e.K. - Rechnung für Gesundheits-Info-Blatt

medienwelt e.K.: Über 700 EUR für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung von medienwelt e.K. von 65760 Eschborn vor. Die „Werbeagentur für Gewerbetreibende“ stellt für einen Anzeigenauftrag in dem Werbeobjekt „Gesundheits-Info-Blatt / M281“ einen Betrag in Höhe von 744,94 EUR in Rechnung. Dieser Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen, wie u.a. die Satz-und Reprokosten.

Absender medienwelt e.K. teilte schriftlich mit, dass bei Vertragsabschluss ein Lastschriftmandat durch den Gewerbetreibenden erteilt worden sein soll. Der Unternehmer, der diese Rechnung erhielt, schickte uns folgenden Kommentar zum Thema, Zitat: „Laut unserer Bank wurde dieser Firma eine SEPA Lastschrift erteilt. Leider können wir Ihnen dazu keine weiteren Dokumente senden, da keine vorliegen. Diverse Kommunikationen sind mir nicht bekannt.“ Zitatende.

Wir fanden bei unserer Recherche weitere Informationen auf der Webseite „Gesundheits-Info-Blatt“. Im Impressum ist ebenfalls die besagte Firma medienwelt e.K., Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.

Scan: Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022
Beispiel-Rechnung medienwelt e.K. / März 2022


Das steht in den AGB

Die geltenden AGB für den Anzeigenauftrag sind auf dem Portal „gesundheits-info-blatt.de“ einsehbar. Wir zitieren an dieser Stelle mehrere Auszüge der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stand 17.03.2022:

  • „Der Anzeigenpreis gilt für je eine Auflage. Die Verteilung des Werbeobjekts erfolgt über die Deutsche Post AG an Haushalte mit Tagespost, oder über ein anderes Verteilungsunternehmen an max. fünfzehn öffentlichen Einrichtungen. Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet jährlich drei kostenpflichtige Auflagen.“
  • „Die Auflagenhöhe beläuft sich je Auftragsjahr (drei kostenpflichtige Auflagen á tausend Stück) bei dem oben angegebenen Werbeobjekt auf 3 000 Exemplare.“
  • „Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung. Der Vertrag beginnt mit Vertragsdatum und kann für den laufenden Veröffentlichungszeitraum von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Die Abtretung der Ansprüche aus diesem Anzeigenvertrag durch die Werbeagentur medienwelt e.K. bleibt vorbehalten.“
  • „Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablauf schriftlich bei der Agentur eingehend gekündigt wird.“

Sehr hohe Kosten für einen Anzeigenauftrag

Wie den AGB entnehmbar ist, werden mehrere Exemplare des Werbeobjektes innerhalb der zweijährigen Laufzeit in Rechnung gestellt. Somit soll die Rechnung in Höhe von 744,94 EUR keine einmalige Angelegenheit sein, sondern wird wahrscheinlich mindestens noch fünf weitere nach sich ziehen. Das bedeutet, dass die Werbeanzeige im „Gesundheits-Info-Blatt“ insgesamt über 4.000 EUR kosten kann.

Auch sollte der Hinweis auf eine nicht mögliche Kündigung dringend beachtet werden. Es bedeutet als allgemeines Beispiel, dass bei einem Fernabsatzgeschäft nach der Zustimmung des Gewerbetreibenden ein Vertrag ohne Möglichkeit auf Widerruf geschlossen werden kann. Im Gegenteil zum Verbraucher: dieser hätte die Gelegenheit zum Kündigen gehabt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

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