Montag, 18. März 2019

Offerte von HD Media Reklam: Anzeige in einer „Bürger-Info“

Ein Gewerbetreibender legte uns eine schriftliche Offerte einer Firma mit Sitz in Istanbul namens „HD Media Reklam“ vor. Es handelt sich dabei um die kostenpflichtige Veröffentlichung einer Anzeige in einem „Bürger-Info“.

Titel: Offerte von HD Media Reklam: Anzeige in einer „Bürger-Info“

HD Media Reklam verschickt Angebote


In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Offerte wie folgt beschrieben: ein Angebot einer Ware oder einer Dienstleistung als Antwort auf eine Kundenanfrage. Bei der vorliegenden Offerte der Firma namens HD Media Reklam fand keine Kundenanfrage statt, sondern sie wurde unaufgefordert zugestellt. Die Firma mit Sitz in der Türkei (Anschrift: Ankara Cad. No 289/21, 34912 Instanbul) bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, in einem Druckobjekt mit der Bezeichnung „Bürger-Info“ (Programm: „Gesundheit Energie Umwelt“) eine Anzeige zu veröffentlichen. An sich ist das keine ungewöhnliche Methode, um ein Unternehmen zu bewerben. Überraschend sind vielleicht jedoch die Ausgaben, die auf Gewerbetreibende zukommen würden.

Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürger-Info“


Sollte ein Gewerbetreibender das Angebot der HD Media Reklam unterzeichnen, so wird ein gültiger Vertrag mit einer Dauer von zwei Jahren geschlossen. Die Kosten für ein Anzeigenfeld: 399,00 EUR. Hinzu kommen diverse Zusatzkosten, wie unter anderem der Versand. Die vorliegende Offerte zeigt an, dass gar zwei Anzeigenfelder bestellt werden würden, sofern es zum Vertrag kommt. Laut des Vertrags ist innerhalb der Laufzeit die Veröffentlichung von insgesamt sechs Auflagen der Anzeigen vorgesehen. Somit müsste ein Gewerbetreibender, der diese vorliegende Schreiben unterzeichnet zurücksendet insgesamt für alle Auflagen eine Summe von mehr als 6.500,00 EUR.

Der Nutzen der Anzeige in dem Druckobjekt „Bürger-Info“ ist leider nicht absehbar. Dazu fehlen die Nennungen der Verteilungsgebiete oder Proben des Druckobjekts, in welchem die Anzeige zu sehen sein soll. Gewerbetreibende sollten wissen, dass sie keinen Anspruch auf Widerruf haben, da es sich hierbei um ein B2B Geschäft handeln würde.

Scan: Offerte HD Media Reklam / März 2019
Offerte HD Media Reklam / März 2019


Hilfe bei HD Media Reklam


Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von HD Media Reklam erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie gar Zahlungsaufforderungen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 14. März 2019

Seitensprung.tv – Hohe Rechnung nach Nutzung einer Testaktion

Nach der Anmeldung auf Probenheld erhielten Verbraucher Rechnungen von einer „Interdate Software AG“ bzw. einer „Social Media Services LLC“, weil möglicherweise unwissentlich ein Vertrag für einen kostenpflichtigen VIP Zugang auf „Seitensprung.tv“ abgeschlossen wurde – für mehr als 900 EUR.

Titel: Seitensprung.tv – Hohe Rechnung nach Nutzung einer Testaktion


Zwei Firmen fordern für einen VIP-Zugang


Zahlreiche Verbraucher und Verbraucherinnen meldeten sich aufgrund einer erhaltenen Rechnung bei uns, die sie sich laut eigenen Aussagen nicht erklären konnten: 948,00 EUR für einen VIP Zugang auf dem Datingportal „Seitensprung.tv“. Diese Webseite „ohne Tabus“, wie sie sich selbst beschreibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt mindestens unter zwei Adressen aufrufbar, zum einen „seitensprung.cc“ und zum anderen „seitensprung.tv“. Betrieben wird das Portal von einer „Interdate Software AG“, die ihren Sitz laut des vorliegenden Schreibens an folgender Adresse haben soll: 30N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801. (Stand 13.03.2019)

Der in Rechnung gestellte VIP-Zugang hat scheinbar eine Laufzeit von zwei Jahren und soll den Nutzer jährlich (!) 948,00 EUR kosten. Mehrere Rechnungen dieser Art liegen uns vor, jedoch von offensichtlich zwei namentlich unterschiedlichen Unternehmen: neben der besagten Interdate Software AG fordert ebenfalls eine „Social Media Services LLC“ (Sitz der Firma identisch) für die Mitgliedschaft bei Seitensprung.tv.

Scan: Rechnung Interdate Software AG / Feb 2019
Rechnung Interdate Software AG / Februar 2019

Scan: Rechnung Social Media Services LLC / Januar 2019
Rechnung Social Media Services LLC / Januar 2019


Wie kommt es zur Mitgliedschaft auf Seitensprung.tv?


Laut den Schilderungen mehrerer Verbraucher fand keine direkte Anmeldung auf dem Portal Seitensprung.tv statt, sondern es wurde das Angebot von Probenheld genutzt. Wir berichteten über den Ablauf und Erfahrungen mit der Probenheld Testaktion, bei der einige Teilnehmer unter anderem via Nachnahme eine MasterCard zugesandt bekamen.

Das Portal Seitensprung.tv präsentiert sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht transparent. Es fehlen unter anderem einsehbare Allgemeine Geschäftsbedingungen oder der nötige Hinweis auf das Widerrufsrecht. Diese sollen vorab durch Probenheld via Email versandt worden sein.

Euro Collect verschickt Zahlungsaufforderung


Sollte eine Zahlung ausbleiben, so kann eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Euro Collect erfolgen. Dieses Inkassobüro ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Unternehmen und darf demzufolge in Deutschland Inkassodienstleistungen anbieten und ausführen. Es handelt sich also nicht um ein Dokument für die Ablage P wie Papierkorb und sollte demzufolge nicht ignoriert werden. Andernfalls können noch weitere Kosten auf den Empfänger zukommen.

Scan: Zahlungsaufforderung Euro Collect GmbH / Feb 2019
Zahlungsaufforderung Euro Collect GmbH / Feb 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Portalen Seitensprung.tv oder Probenheld.de? Oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH erhalten, da Sie scheinbar ein Abo abgeschlossen haben sollen? Wehren Sie sich! Nehmen Sie Kontakt auf unter:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 12. März 2019

FS24: Offerte für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag

Uns liegt eine neue Offerte für einen Branchenbucheintrag von einer Firma namens „FS24“ vor. So bietet die Firma Gewerbetreibenden die Möglichkeit, für viel Geld vergleichsweise wenig Leistung zu erhalten. In diesem Fall geht es um einen Eintrag in einem nicht genannten Branchenbuch.

Titel: FS24: Offerte für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag


FS24: Branchenbuch Baden-Württemberg


Eigentlich sollte ein Branchenbucheintrag dem Bekanntheitsgrad eine Firma dienlich sein. Zumindest werden kostenpflichtige Einträge in Firmenverzeichnissen oftmals auf diese Art beworben: Steigern Sie Ihre Reichweite mit einem Eintrag in unserem Verzeichnis!

Das muss jedoch nicht bedeuten, dass der Anbieter solcher Einträge mit gutem Beispiel vorangeht. Bei einer uns vorliegenden Offerte bleiben zum Beispiel viele Fragen offen. Eine knapp betitelte Firma namens FS24 verschickt derzeit Offerten für kostenpflichtige Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende. So schreibt FS24, dass ein sogenannter „Standard Plus Eintrag“ allgemeine Informationen über die jeweilige Firma darstellt – auf einem Onlinebranchenbuch. Um welches es sich dabei handelt, bleibt aus unerfindlichen Gründen unbekannt. Auch die im darauffolgenden Satz erwähnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben somit im Dunkeln und der Empfänger muss sich fragen, wie ein solcher Eintrag denn ausschauen könnte. Übertitelt ist die Offerte mit „Branchenbuch Baden Württemberg“ - es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch Unternehmer in anderen Bundesländer kontaktiert werden.

Hohe Kosten für ein unbekanntes Branchenbuch


Aufgelistet werden in der Offerte nur die Firmenadresse sowie die Telefon- und Faxnummer der FS24. Eine Webseite oder Email-Adresse ist laut der Offerte nicht aufgeführt. Sollte sich ein Gewerbetreibender jedoch dazu entschließen, dieses Angebot an die FS24 unter der genannten Faxnummer zurückzusenden, so erteilt er den Auftrag und schließt somit einen Vertrag ab. Der Branchenbucheintrag in dem unbekannten Branchenbuch würde den Gewerbetreibenden 984,00 EUR kosten – im Voraus und für eine Dauer von insgesamt 24 Monaten. Dieser verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde. Auch dies könnte sich als Problem erweisen, da keine Firmenadresse der FS24 angegeben wurde.

Gewerbetreibende sollten beachten: Es handelt sich bei diesem Schreiben um keine Rechnung oder Auftragsbestätigung, sondern um eine Offerte. Erst bei Rücksendung dieses Schreibens wird der Auftrag erteilt und es kann teuer werden. Es gilt in solchen Angelegenheiten kein Widerrufsrecht.

Scan: Branchenbuch Baden Württemberg - FS 24 / März 2019
Branchenbuch Baden Württemberg - FS 24 / März 2019

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von einer Firma namens FS24 erhalten? Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeinen Informationen via E-Mail und Telefon weiter – auch für Unternehmer aus Österreich und der Schweiz.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 5. März 2019

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH fordert für Excellent Connections GmbH

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmen Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH vor, die im Auftrag der Excellent Connections GmbH tätig werden. So sollen laut der Forderung die Kosten für die beauftragte Dienstleistung „Dt.Lt.u.Gewinnspielclub 59€ monatl.“ nicht gezahlt worden sein.

Titel: Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH fordert für Excellent Connections GmbH


Deutscher Lotto und Gewinnspielclub: Gab es einen Cold Call?


Wir wurden von einer Verbraucherin kontaktiert, die uns über einen Anruf informierte. So soll sich laut ihren Aussagen ein Mitarbeiter von „Lotto Fuchs“ gemeldet haben, um ihr die Teilnahme an einem Gewinnspiel anzubieten. Bislang haben zahlreiche unserer Mitglieder Erfahrungen mit solchen Cold Calls gesammelt. In unserem Blog finden Sie weitere Berichte zu diesem Thema.

Zahlungsaufforderung durch Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH


Überrascht fand unser Mitglied eine Zahlungsaufforderung der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH im Briefkasten. Im Auftrag einer Excellent Connections GmbH wandte sich das Inkassounternehmen an unser Mitglied, um noch offene Kosten für eine Dienstleistung beizutreiben. So soll die Teilnahme an einem „Dt.Lt.u.Gewinnspielclub 59€ monatl.“ stattgefunden haben.

Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH fordert die Zahlung eines Betrags in Höhe von 251,80 EUR. Dazu wurde eine Zahlungsfrist von eine Woche genannt. Wird nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, drohen weitere Kosten.

Ist die Forderung seriös?


Bei der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH handelt es sich um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen dazu berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen wie in diesem Fall durchzuführen und auch anzubieten. Empfänger einer Zahlungsaufforderung der ADU GmbH sollten das Schreiben nicht ignorieren, da sonst noch weitere Kosten anfallen könnten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie Zahlungsaufforderung von der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH erhalten? Oder wurden Sie durch die Excellent Connections GmbH für die Teilnahme an einem Gewinnspiel kontaktiert? Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeinen Informationen via E-Mail und Telefon weiter.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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