FS24: Branchenbuch Baden-Württemberg
Eigentlich sollte ein Branchenbucheintrag dem Bekanntheitsgrad eine Firma dienlich sein. Zumindest werden kostenpflichtige Einträge in Firmenverzeichnissen oftmals auf diese Art beworben: Steigern Sie Ihre Reichweite mit einem Eintrag in unserem Verzeichnis!
Das muss jedoch nicht bedeuten, dass der Anbieter solcher Einträge mit gutem Beispiel vorangeht. Bei einer uns vorliegenden Offerte bleiben zum Beispiel viele Fragen offen. Eine knapp betitelte Firma namens FS24 verschickt derzeit Offerten für kostenpflichtige Branchenbucheinträge an Gewerbetreibende. So schreibt FS24, dass ein sogenannter „Standard Plus Eintrag“ allgemeine Informationen über die jeweilige Firma darstellt – auf einem Onlinebranchenbuch. Um welches es sich dabei handelt, bleibt aus unerfindlichen Gründen unbekannt. Auch die im darauffolgenden Satz erwähnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben somit im Dunkeln und der Empfänger muss sich fragen, wie ein solcher Eintrag denn ausschauen könnte. Übertitelt ist die Offerte mit „Branchenbuch Baden Württemberg“ - es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch Unternehmer in anderen Bundesländer kontaktiert werden.
Hohe Kosten für ein unbekanntes Branchenbuch
Aufgelistet werden in der Offerte nur die Firmenadresse sowie die Telefon- und Faxnummer der FS24. Eine Webseite oder Email-Adresse ist laut der Offerte nicht aufgeführt. Sollte sich ein Gewerbetreibender jedoch dazu entschließen, dieses Angebot an die FS24 unter der genannten Faxnummer zurückzusenden, so erteilt er den Auftrag und schließt somit einen Vertrag ab. Der Branchenbucheintrag in dem unbekannten Branchenbuch würde den Gewerbetreibenden 984,00 EUR kosten – im Voraus und für eine Dauer von insgesamt 24 Monaten. Dieser verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde. Auch dies könnte sich als Problem erweisen, da keine Firmenadresse der FS24 angegeben wurde.
Gewerbetreibende sollten beachten: Es handelt sich bei diesem Schreiben um keine Rechnung oder Auftragsbestätigung, sondern um eine Offerte. Erst bei Rücksendung dieses Schreibens wird der Auftrag erteilt und es kann teuer werden. Es gilt in solchen Angelegenheiten kein Widerrufsrecht.
Branchenbuch Baden Württemberg - FS 24 / März 2019 |
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