Donnerstag, 30. April 2020

Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt): Update



Update 30.04.2020:

Wir haben weiter recherchiert. Im Handelsregister ist diese Firma eingetragen als „Euro - Invest - Inkasso UG (haftungsbeschränkt)“ unter der HRB Nummer 37125. Im Rechtsdienstleistungsregister findet sich nur der Eintrag der „Euro-Invest-Inkasso UG“ mit dem Aktenzeichen 371-AB-339. Aufgrund der identen Adressen steht zu vermuten, dass es sich um dieselbe Firma handeln soll. Allerdings fordert § 5a GmbH Gesetz immer zwingend den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Die Auswertung der Homepage der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) ergibt, dass sich die Firma dort darstellt als


  • Euro – Invest – Euro-Invest-Inkasso UG
  • EURO-INVEST-INKASSO UG
  • EURO – INVEST
  • Euro-Invest-Inkasso UG
  • euroinvestinkasso.de


Warum ein Inkasso-Dienstleister nach RDG auf einer Internetseite sechs verschiedene Schreibweisen seiner Firma verwendet, die allesamt weder mit der Impressum-Schreibweise übereinstimmen noch mit den GmbH-gesetzlichen Vorschriften, und warum der wichtige Fakt der Haftungsbeschränkung nicht genannt werden soll, mag jeder für sich selbst bewerten.

Wir haben darauf verzichtet, den alten Artikel in den Schreibweisen an diese neuen Erkenntnisse anzupassen, um die Nachvollziehbarkeit unserer Recherchearbeit nicht zu verwässern.

Mittwoch, 29. April 2020

Bußgeldkatalog 2020 Änderungen: Testen Sie Ihr Wissen!

Ab dem 28.04.2020 könnten die Änderungen des Bußgeldskatalogs für Autofahrer kostspielige Überraschungen bedeuten. So ändern sich zahlreiche Regeln und Vorschriften, die härtere Strafen für Raser und Falschparker bedeuten können.



Die ab sofort geltende aktualisierte Straßenverkehrsordnung (StVO) begünstigt jedoch auch umweltorientierte Verkehrsteilnehmer. So genießen Carsharer und Fahrradfahrer neue Vorteile. Diese stehen für mehr Sicherheit, Gerechtigkeit und Klimaschutz auf den Straßen.

Bußgelderhöhung: Falschparker müssen tief in die Tasche greifen


Was gilt ab jetzt für Autofahrer? Wer ab dem 28. April 2020 ohne Erlaubnis zum Beispiel auf einem Behindertenparkplatz sein Auto abstellt, muss ab sofort 55 anstatt 35 EUR zahlen. Das verbotene Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe wird auf bis zu 100 EUR erhöht. Bei besonders schweren Verstößen droht dem Fahrer sogar ein Punkt in Flensburg.

Punkteregen aus Flensburg: Neuerungen für Raser, Poser und Blocker


Wer Rettungsgassen unerlaubt nutzt oder erst gar keine bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 EUR sowie einen Monat Fahrverbot rechnen. Zusätzlich könnte das zwei Punkte bedeuten.

Auch den berüchtigten Rasern könnte der Bleifuß teuer zu stehen kommen: Wer innerorts in der Tempo-30-Zone 21 km/h zu schnell fährt, erhält als Strafe einen Monat Fahrverbot, zwei Punkte und muss 100 EUR Strafe zahlen.

Protzer stehen dem in Nichts nach: Wer unnötig nervigen Lärm verursacht, seine Mitmenschen mit vermeidbaren Abgasen belästigt oder mit seinem Gefährt unnötig hin- und herfährt, der muss mit einer Geldbuße von bis zu 100 EUR rechnen.

Bußgeldkatalog-Quiz: Sind Sie fit für den Straßenverkehr?


Testen Sie Ihre Kenntnisse in unserem kleinen Quiz. Dabei handelt es sich um sieben Fragen rund um die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jede Frage bietet drei Antworten im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden können. Am Ende des Testes wird Ihnen eine Übersicht der richtigen Antworten präsentiert. Sind Sie ein potentieller Falschparker oder ein Vorzeige-Autofahrer? Viel Spaß!



Hilfe bei Verkehrsrecht


Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht. Melden Sie sich unter:

TEL:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 21. April 2020

MD Service GmbH: Über die Abos der Portale Flirthub, Fremd.dating und Dirty-Dating

Auf den Dating-Portalen „Flirthub.de“, „Dirty-Dating“ und „Fremd.dating“ kann man sich zwar kostenlos anmelden, jedoch durch die Nutzung gewisser Dienstleistungen weitere Kosten nicht ausgeschlossen. Umso größer wäre das Erstaunen, wenn ein kostspieliges Abo in Rechnung gestellt würde. Bei einer ausbleibenden Zahlung könnte gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen die Folge sein.

Titel: MD Service GmbH: Über die Abos der Portale Flirthub, Fremd.dating und Dirty-Dating

Wer betreibt Portale wie „Fremd.dating“?


Die mehr oder weniger eindeutigen Titel der derzeit aktiven Datingseiten „Dirty-Dating“, „Flirthub.de“ oder „Fremd.dating“ bedürfen wahrscheinlich keiner weiteren Erklärung. Beworben mit starken Slogans „Erotische Abenteuer ohne Limit“ und „Schon in wenigen Sekunden können Sie loslegen“ bietet dieses Portal nicht nur eiligen Interessierten an, sich in erster Linie kostenlos zu registrieren.

Betreiberin der Portale ist die MD Service GmbH mit Sitz in Otterfing, bei München. Für eine kostenlose Registrierung werden Daten wie das Geschlecht, Alter, E-Mail und PLZ abgefragt. Auch die Vergabe eines Passworts wird abgefragt. Versenden lassen sich die Daten via Formular über den Button „Jetzt starten“ - durch das Betätigen werden den Nutzungsbedingungen und AGB zugestimmt. Wichtig für Nutzer: es mag vielleicht möglich sein, sich kostenlos auf den genannten Portalen anzumelden, bestimmte Angebot kann man laut den AGB jedoch nur durch die Buchung kostenpflichtiger Abos nutzen.

Nach der Testphase soll die Premium-Mitgliedschaft beginnen


Bei der kostenfreien Registrierung auf den bekannten Portalen der MD Service GmbH fehlen vorab Hinweise auf mögliche Kosten, die bei der weiteren Nutzung der Dienstleistung entstehen können. Erst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigen auf, was bei einem Vertragsabschluss zu beachten wäre.

Dort ist zu lesen:

„(3) Die exklusive Test-Premium-Mitgliedschaft (z.B. Standart-Paket oder Special-Paket), zu einem Preis von EUR 1,99, EUR 2,99 oder EUR 0,99 deren Laufzeit 14 Tage oder 4 Wochen beträgt, kann vom Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Vertragsende, wie § 7.2, gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich die kostenpflichtige Test-Premium-Mitgliedschaft automatisch in das nächst größere Paket (derzeit 38 Wochen)." 
Quelle: Flirthub.de AGB 20.04.2020

Was uns wunderte: die Erstellung eines Konto auf Flirthub war nicht möglich (Stand: 20.04.2020). Trotz mehrerer Versuche unsere Daten eingegeben und auf den Button „Kostenpflichtig Registrieren“ zu klicken, kamen wir nicht über eine Weiterführung zurück auf die Startseite hinaus.



Laut Berichten im Netz sollen Forderungen im Umlauf sein


Diverse Artikel beschäftigen sich mit Forderungen, die in Zusammenhang mit der einer Registrierung auf Flirthub.de stehen. So sollen sie sich auf der Website der MD Service GmbH angemeldet haben und eine Testphase sei nun in ein kostenpflichtiges Premium-Abo übergelaufen.

Des Weiteren sollen auch Inkassounternehmen Zahlungsaufforderungen versenden, die vor einer Zahlung des Empfängers unbedingt vorab geprüft werden sollten.

Hilfe bei Dating-Portalen und MD Service GmbH


Haben Sie eine Rechnung für ein möglicherweise ungewolltes Abonnement von der MD Service GmbH erhalten? Vielleicht sogar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Anmeldung und Kündigung auf Flirtportalen wie Flirthub.de, Dirty-Dating oder Fremd.dating? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

TEL:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 17. April 2020

ADCADA.healthcare Warnung: Anleger sollen durch Corona-Krise profitieren

Derzeit richtet sich die ADCADA.healthcare mit starken Slogans wie „Ihr Einsatz im Kampf gegen Corona“ an Anleger, die helfen und profitieren will. Nicht weniger als ein 12% Zinsangebot mit einer Dauer von einem Jahr soll dies bei den angebotenen Anleihen bedeuten. Lohnt sich das Angebot für Anleger?

Titel: ADCADA.healthcare Warnung: Anleger sollen durch Corona-Krise profitieren

Was bietet ADCADA.healthcare an?


„Unterstütze das Wachstum dieser Initiative zur Sicherung des Bedarfs an Schutzkleidung. Mit bereits 100 Euro rettest Du Leben - Setze jetzt ein Zeichen für soziales Engagement!“ heißt in der aktuell geschalteten Anzeige der ADCADA.healthcare. Ganze 12 Prozent Zinsen will man dem Kunden zahlen, der sein Geld anlegt. Gutes tun und gleichzeitig profitieren? Dies soll mit einer Investion in den angebotenen Anleihen der ADCADA.healthcare möglich sein.

Scan: Google Anzeige ADCADA.healthcare / 16.04.2020
Google Anzeige ADCADA.healthcare / 16.04.2020


Als Zeichnungsfrist ist der 20. April 2020 angegeben. Folgende Vorteile nennt das Unternehmen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein den potentiellen Anlegern auf ihrer Homepage:
  • 12 % Zinsen p.a.
  • 12 Monate Laufzeit
  • Anlage ab 100 EUR
  • 100 % erstrangig
Die Anleihen sollen das Wachstum der Initiative unterstützen und zur Sicherung des Bedarfs an Schutzkleidung beitragen. Die ADCADA Group bezeichnet sich selbst als sozialverantwortliches und familienfreundliches Unternehmen und gibt bekannt, für die Laufzeit der Anleihe mindestens 12 Prozent der monatlichen Produktionsartikel an öffentliche und gemeinnützige Institutionen zu spenden.

Verbraucherdienst e.V. ist der Meinung, dass allein 12 % p.a. Verzinsung  in der jetzigen Zinssituation eine Utopie darstellt. Bei dieser Anlage muss der Anleger ein Totalverlustrisiko verkraften können. Daher stellt sich die Frage, warum die Emittentin das Angebot an unerfahrene Anleger richtet.

Was steht in dem Zeichnungsschein?


Der uns vorliegende Zeichnungsschein für die „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ bietet detaillierte Informationen über die mögliche Investition in die Inhaber-Teilschuldverschreibungen (Laufzeit von 12 Monaten und endfälliger Zinszahlung). So ist der Mindestanlagebetrag 100 EUR, höhere Anlagebeträge müssen durch 100 teilbar sein.

Vorab eingetragen ist die Anzahl von 10 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, was eine Zeichnungssumme von 1.000 EUR ergibt. Sollte sich der Anleger für das Angebot entscheiden, so muss die Zeichnungssumme innerhalb von 5 Werktagen auf ein Deutsches Konto überwiesen werden.

Meinung von Verbraucherdienst e.V: Durch die Angabe eines deutschen Kontos könnte der Eindruck erweckt werden, dass hier eine besondere Vertrauensbasis zum Anleger aus Deutschland aufgebaut werden soll. Die ADCADA.healthcare selber hat ihren Sitz jedoch in Fürstentum Lichtenstein. Auch wenn Überweisungen auf ein deutsches Konto erfolgen, wäre bei einem Totalverlust der Einlage der Gerichtstandort das Fürstentum Liechtenstein. Will man damit das Geldwäschegesetz umgehen? Bei einer direkten Überweisung nach Liechtenstein würden unter Umständen diverse Personen aufmerksam werden die Investoren dahingehend beraten, die Anlage nicht zu tätigen.

Entfällt die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts?


Im Anhang sind die wichtigen Hinweise der „Schuldverschreibungsbedingungen der ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ zu finden. Als Ermittentin des Angebots ist die ADCADA Investments AG PCC handelnd für SEGMENT 4 im Fürstentum Liechtenstein genannt.

In diesen Bedingungen ist unter anderem zu lesen, dass die Ermittentin für das öffentliche Angebot der Anleihe in Deutschland von der Ausnahmevorschrift des Artikels 1 Absatz 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2017/1129 Gebraucht macht. Durch diese Inanspruchnahme entfällt für den Anbieter die Verpflichtung zur Erstellung/Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes als auch eines Wertpapier-Informationsblattes sowie jeweils die Gestattung durch die BaFin. Und das Angebot richtet sich an unerfahrene Anleger.

Verbraucherdienst e.V: ist der Meinung: Warum umgeht man einen Wertpapierprospekt? Ein Wertpapierprospekt hat diverse Pflichtinhalte, wie unter anderem eine umfangreiche Risikoaufklärung, zusätzlich müssen Zahlen wie eine Eröffnungsbilanz sowie Prognosen veröffentlicht werden. Die Anlage selber sowie die Webseite beinhalten weder eine Bilanz noch sorgfältige Risikohinweise, obwohl die Firma eine Schweizer AG ist.


Risikohinweis auf der Webseite


Auf der Webseite ist ein Risikohinweis zu finden, übertitelt mit „Anlage - Sicherheit & Risiken“. Dort ist der Hinweis zu lesen, dass die angebotenen Informationen kein Beratungsgespräch ersetzen. Des Weiteren enthalten sie „kein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes für vorgestellte Produkte oder Leistungen und dürfen nicht zum Zwecke eines Angebotes oder einer Kaufaufforderung verwendet werden“. Stattdessen weist ADCADA.healthcare darauf hin, dass eine Entscheidung über einen Kauf erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und Risikohinweise sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung getroffen werden sollte.

BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagenschäfts an


Am 16.04.2020 gab die Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt, dass das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft der Adcada GmbH, Bentwisch mit Bescheid vom 09.03.2020 sofort eingestellt und unverzüglich abgewickelt wird.
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200416_Adcada.html

Die Adcada GmbH ist die Muttergesellschaft der ADCADA.healthcare.

Was Anleger beachten sollten


Aktuell könnten sich Anleger aufgrund der Corona-Krise zurückhaltend verhalten, was der Grund sein könnte, warum ADCADA.healthware u.a. mit Atemschutzmasken wirbt. Doch gerade diese Produkte machten in der jüngsten Vergangenheit Schlagzeilen, da sie nicht im Überfluss vorhanden sind. Ohnehin ist der Markt für Schutzkleidung u.ä. derzeit wechselhaft und es ist nicht absehbar, wie lange die Nachfrage nach diesen Produkten stark bleibt.

Darüber hinaus gab die BaFin am 16.04.2020 bekannt, dass das betriebene Einlagengeschäft des Mutterkonzerns ADCADA GmbH eingestellt und unverzüglich abgewickelt wird.

Ursprung des Tochterunternehmens „ADCADA.healthcare“


Die ADCADA Unternehmensgruppe hat sich laut ihren eigenen Worten auf die „entstandene Krisensituation schnell eingestellt“ und bereits rund 2.5 Millionen Euro u.a. für die Herstellung von Atemschutzmasken investiert. Damit soll die ADCADA Group in der Lage sein, ab dem 01. Mai 2020 rund 12 Millionen Schutzmasken pro Monat herzustellen. Zu diesem Zweck wurde das Tochterunternehmen „ADCADA.healthcare“ gegründet. Auf der Homepage wird verkündet, dass bei der Auslieferung der Produkte jene Einrichtungen und Menschen im Vordergrund stehen, welche täglich gegen die Weiterverbreitung der Viren ankämpfen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie die ADCADA.healthcare Anleihe 2020 erstanden? Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, auch aus der Schweiz oder Österreich. Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

Allgemeine Infos zu dem Thema Kapitalanlage erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 15. April 2020

Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „KissNoFrog“ mit. Das Portal bietet laut der Homepage 25.000 neue Mitglieder und zeigt die Logos bekannter Medien wie u.a. „Spiegel Online“ oder „RTL“. Betrieben wird das Portal von der Firma OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg.

Titel: Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Was ist das Datingportal Kissnofrog?


„Flirten, chatten und verlieben“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals KissNoFrog. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus Hamburg namens OVC Online Video Communications GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die eine Partnersuche im näheren Umkreis suchen. KissNoFrog beschreibt sich laut ihrer Homepage selbst als „Deutschlands größtes Live-Datingportal“.

Was ist bei einer Anmeldung auf einem Dating-Portal zu beachten?


Viele der uns bekannten Dating-Portale bieten eine kostenlose Registrierung an. Jedoch kann die Nutzung der Dienstleistungen, wozu u.a. das Chatten mit anderen Teilnehmern zählen kann, Kosten verursachen. So auch bei KissNoFrog: um auf bestimmte Dienste des Portals Zugriff zu haben, müssen Nutzer eine „Premium-Mitgliedschaft“ anfordern. Bevor eine Registrierung erfolgt, sollten sich interessierte Besucher der Seite unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) durchlesen, da dort Hinweise über die Kosten und das Widerrufsrecht zu lesen sind. Nicht selten sind Nutzer von Dating-Portalen überrascht, wenn nach einer kostenlosen Registrierung Kosten entstehen.

KissNoFrog kündigen – aber wie?


Aus der Widerrufsbelehrung in den AGB ist zu erfahren, dass Kunden binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das Schreiben muss an die Betreiberin OVC Online Video Communications GmbH gesandt werden. (Stand 14.04.2020)

Wird die „Premium-Mitgliedschaft“ nicht gekündigt, so verlängert sich Vertrag abhängig von der ursprünglich vereinbarten Regelung des Vertragszeitraums. Das kann bedeuten, dass eine Mitgliedschaft um mehrere Monate verlängert wird. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher ratsam, auf die Fristen beim Vertragsabschluss zu achten.

Ein Verbraucher teilte seine Erfahrungen


Verbraucherdienst berichtete bereits über viele Anbieter von Dating-Portalen. Zuletzt erreichte uns eine Email eines Verbrauchers, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten über seine Anmeldung auf KissNoFrog. Wir zitieren an dieser Stelle seine Email, Zitat: „Inzwischen sind schon Kosten von ca. 450 Euro entstanden. (...) mit Rechnungen und Weiterleitung an Inkassodienste gedroht und konfrontiert“, Zitatende.

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen! Es kam vor, dass Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen folgten, um die noch ausstehenden Kosten beizutreiben.

Hilfe bei Datingportalen wie „KissNoFrog“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „KissNoFrog“ oder der OVC Online Video Communications GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 7. April 2020

EUROCLAIMS: Zahlungsbefehl von „Europäischer Inkasso Kommission“

Aktuell liegt eine Forderung einer EUROCLAIMS aus Düsseldorf vor. Es sollen noch offene Kosten für einen Dienstleistungsvertrag mit einem Gewinnspiel offen sein.

Titel: EUROCLAIMS: Zahlungsbefehl von „Europäischer Inkasso Kommission“

Zahlungsaufforderung trotz Corona


Auch eine Pandemie scheint gewisse Absender nicht davon abzuhalten, unseriöse Zahlungsaufforderungen für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen zu versenden. Das Thema ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „EUROCLAIMS“ vor, die wie andere vermeintliche Inkassobüros ihren Sitz an der Grafenberger Allee 277 in 40237 Düsseldorf haben soll. Auch die Texte ähneln sich zu den bereits Forderungen. So heißt es: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „EUROMILLIONS LOTTO – 6/49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

„Zahlungsbefehl“ für über 470 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Zahlungsbefehl“ übertitelt und der Absender „EUROCLAIMS“ fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 478,76 EUR. Der Betrag soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Zahlungsaufforderung EUROCLAIMS / März 2020
Zahlungsaufforderung EUROCLAIMS / März 2020



Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?



Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EUROCLAIMS (Europäischer Inkasso Kommission) erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 3. April 2020

GID-Gewerbeinformationsdienst UG: Über das Branchenbuch „ihrgewerbeportal.de“

Regelmäßig berichten wir über diverse Anbieter von Firmenverzeichnissen, die Unternehmer, Freiberufler und Selbständige kontaktieren. Die GID-Gewerbeinformationsdienst UG möchte ebenfalls kostenpflichtige Firmeneinträge an den Mann bringen. Haben Sie als Gewerbetreibender auch Kontakt zu dieser Firma gehabt? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Titel: GID-Gewerbeinformationsdienst UG: Über das Branchenbuch „ihrgewerbeportal.de“

Eintrag in „IhrGewerbeportal“: Per Fax zum Firmeneintrag?


Es ist unseren Lesern gedankt, dass wir regelmäßig Offerten von Branchenbuchbetreibern erhalten. Versandt werden unter anderem Faxe, die im ersten Augenblick wie eine Rechnung aussehen könnten. Bei einer genaueren Prüfung kommt jedoch schnell zum Vorschein, dass es sich um ein Angebot einer bis dato unbekannten Firma handeln kann.

Auch die GID-Gewerbeinformationsdienst UG verschickt Offerten für das Branchenverzeichnis „IhrGewerbeportal.de“. In der Regel sind auf solchen Angeboten u.a. relevante Firmendaten des Empfängers zu lesen.

Scan: Offerte GID Gewerbeinformationsdienst UG / Dez 2019
Offerte GID Gewerbeinformationsdienst UG / Dez 2019


Was jedoch möglicherweise erst auf dem zweiten Blick deutlich wird: im Kleingedruckten wird deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass hier keine Firmendaten „aktualisiert“ bzw. „korrigiert“ werden, sondern bei Rücksendung ein neues Vertragsverhältnis zur GID-Gewerbeinformationsdienst UG beschlossen wird.

Hohe Kosten für einen möglicherweise ungewollten Firmeneintrag


Sollte der Auftrag an die GID-Gewerbeinformationsdienst UG zurückgesandt werden wird ein entsprechender Eintrag öffentlich geschaltet. Dieser könnte unter anderem Kontaktdaten sowie eine Anschrift enthalten. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vertrag für einen Firmeneintrag eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragslaufzeitende gekündigt wurde.

Für einen „Texteintrag“ werden monatlich 49,83 EUR brutto fällig. Das macht für die gesamte Vertragsdauer eine Summe von 1.196,00 EUR brutto.

Wer sich die Mühe macht, die angegebene Webseite zu besuchen, wird feststellen, dass dort sogar einige Gewerbetreibende aufgelistet sind. Ob diese Kunden der GID-Gewerbeinformationsdienst UG von dem Angebot hinsichtlich der Reichweite profitieren, ist fraglich.

Hilfe bei GID-Gewerbeinformationsdienst UG bzw. IhrGewerbeportal.de


Sind Sie Unternehmer, selbständig oder freiberuflich tätig und wurden durch GID-Gewerbeinformationsdienst UG kontaktiert? Haben Sie gar das Fax zurückgesandt?

Als Gewerbetreibender haben Sie kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Darüber informieren wir Betroffene gerne unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten, auch für Gewerbetreibende aus Österreich bzw. der Schweiz:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Donnerstag, 2. April 2020

Wertgarantie AG: Erfahrungen eines Verbrauchers

Gleich drei Handyversicherungen sollen nach dem Kauf eines Smartphones durch einen Verbraucher abgeschlossen worden sein. Anbieter des „Schutzpakets Premium“ ist die Wertgarantie AG. Unser Mitglied schilderte uns gegenüber seine Erfahrungen.


Über das Angebot der Wertgarantie AG


„Perfekter Schutz für alles, was Akku, Stecker oder Speichen hat“, heißt es derzeit auf der zugehörigen Homepage des Wertgarantie AG. Sitz der Firma, die sich selbst als „Deutschlands Fachhandelspartner Nr. 1 bei Garantie-Dienstleistungen für Konsumelektronik, Haushaltsgeräte und Fahrräder“ bezeichnet, ist Hannover.

Zu den dargestellten Versicherungsangeboten zählt u.a. die sogenannte „Handyversicherung“. Für diese Art Absicherung werden laut der Homepage zwei Varianten angeboten: „Komplettschutz“ ab 5,00 EUR pro Monat und der „Komplettschutz mit Premium-Option“ ab 6,95 EUR monatlich.

Abgesichert werden laut der Beschreibung zum Beispiel Schäden durch „Überspannung“ oder „Fall- und Sturzschäden“. Der „Diebstahlschutz“ sowie der „Cyberschutz“ stehen nur bei beim zweiten Tarif zur Verfügung.

Drei Versicherungen für ein Handy


Ein Verbraucher wandte sich an uns, weil er laut eigener Aussage zu viele Abbuchungen durch die Wertgarantie AG feststellte. So wurden die Gebühren für insgesamt drei Versicherungen abgebucht, die allesamt jedoch für ein einziges Smartphone galten. Der Verbraucher erwarb nur ein einziges Handy und wollte eine einzige Handyversicherung abschließen, doch wurden ihm drei unterschiedliche Versicherungsverträge zugestellt.

Insgesamt drei Mal erhielt der Verbraucher das sogenannte „Wertgarantie Schutzpaket Premium“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten zum Preis von 9,95 EUR monatlich pro Gerät. Dieser Betrag wurde laut des Verbrauchers dreifach monatlich abgebucht.

Interessant: der Kaufpreis des Smartphones war insgesamt 200,00 EUR. Somit war die Versicherung schnell kostspieliger als die Anschaffung des Geräts selbst.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte konnten helfen


Im Zuge seiner Mitgliedschaft konnte der Verbraucher auf die Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zurückgreifen. Diese erreichten unkompliziert eine rückwirkende Vertragsauflösung und die Erstattung geleisteter Beiträge der vorliegenden Versicherungsverträge.

Leider ließ sich nicht feststellen, wie dieser Fehler passieren konnte. Möglicherweise kam es zu Komplikationen bei der Übermittlung der Personen- und Gerätedaten beim Kauf des Geräts. Der Verbraucher kaufte das Smartphone in einem Handygeschäft seiner Stadt.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Firma Wertgarantie AG und wollen uns diese mitteilen? Oder haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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