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Mittwoch, 15. April 2020

Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „KissNoFrog“ mit. Das Portal bietet laut der Homepage 25.000 neue Mitglieder und zeigt die Logos bekannter Medien wie u.a. „Spiegel Online“ oder „RTL“. Betrieben wird das Portal von der Firma OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg.

Titel: Erfahrungen mit KissNoFrog von der OVC Online Video Communications GmbH

Was ist das Datingportal Kissnofrog?


„Flirten, chatten und verlieben“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals KissNoFrog. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus Hamburg namens OVC Online Video Communications GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die eine Partnersuche im näheren Umkreis suchen. KissNoFrog beschreibt sich laut ihrer Homepage selbst als „Deutschlands größtes Live-Datingportal“.

Was ist bei einer Anmeldung auf einem Dating-Portal zu beachten?


Viele der uns bekannten Dating-Portale bieten eine kostenlose Registrierung an. Jedoch kann die Nutzung der Dienstleistungen, wozu u.a. das Chatten mit anderen Teilnehmern zählen kann, Kosten verursachen. So auch bei KissNoFrog: um auf bestimmte Dienste des Portals Zugriff zu haben, müssen Nutzer eine „Premium-Mitgliedschaft“ anfordern. Bevor eine Registrierung erfolgt, sollten sich interessierte Besucher der Seite unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) durchlesen, da dort Hinweise über die Kosten und das Widerrufsrecht zu lesen sind. Nicht selten sind Nutzer von Dating-Portalen überrascht, wenn nach einer kostenlosen Registrierung Kosten entstehen.

KissNoFrog kündigen – aber wie?


Aus der Widerrufsbelehrung in den AGB ist zu erfahren, dass Kunden binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das Schreiben muss an die Betreiberin OVC Online Video Communications GmbH gesandt werden. (Stand 14.04.2020)

Wird die „Premium-Mitgliedschaft“ nicht gekündigt, so verlängert sich Vertrag abhängig von der ursprünglich vereinbarten Regelung des Vertragszeitraums. Das kann bedeuten, dass eine Mitgliedschaft um mehrere Monate verlängert wird. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher ratsam, auf die Fristen beim Vertragsabschluss zu achten.

Ein Verbraucher teilte seine Erfahrungen


Verbraucherdienst berichtete bereits über viele Anbieter von Dating-Portalen. Zuletzt erreichte uns eine Email eines Verbrauchers, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten über seine Anmeldung auf KissNoFrog. Wir zitieren an dieser Stelle seine Email, Zitat: „Inzwischen sind schon Kosten von ca. 450 Euro entstanden. (...) mit Rechnungen und Weiterleitung an Inkassodienste gedroht und konfrontiert“, Zitatende.

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen! Es kam vor, dass Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen folgten, um die noch ausstehenden Kosten beizutreiben.

Hilfe bei Datingportalen wie „KissNoFrog“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „KissNoFrog“ oder der OVC Online Video Communications GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 23. März 2015

Online-Dating: Auf der Partnersuche in die Kostenfalle

Die Partnersuche via Internet ist keine Randerscheinung mehr. Mittlerweile finden zahlreiche Singles auf Online-Dating-Portalen ihre bessere Hälfte. Doch das Geschäft mit der Liebe hat ihre Tücken. Denn mit dem Flirt und der gefundenen Partnerschaft kommen häufig versteckte Kostenfallen auf den Verbraucher zu. Selbst eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages kann noch Kosten nach sich ziehen. Der Verbraucherdienst e.V. zeigt auf, worauf in Singlebörsen geachtet werden muss. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 


Dating-Online-Portale: Vorsicht bei Kostenfallen
Foto: "You, hold my hand, by my side" by Cher VernalEQ CC by 2.0

Eigentlich war Michael L. nur neugierig, als er sich bei einem Online-Dating-Portal angemeldet hat. Die letzte Trennung ist schon was her und in seinem Dorf ist in Sachen Dating tote Hose. Ein Freund gab ihm den Hinweis auf die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets. Die Anmeldung ging schnell; Michael L. hatte in wenigen Klicks ein Profil und mehrere Vermittlungsvorschläge – allerdings ohne Möglichkeit, diese zu kontaktieren oder gar ein Foto zu sehen. Für eine Premium-Mitgliedschaft, mit der alle Funktionen nutzbar sind, sind fast 700 Euro für neun Monate Laufzeit zu berappen. Allerdings gab es auch die Möglichkeit, zwei Wochen lang das Angebot kostenlos zu testen. Michael L. entschied sich dafür, kündigte jedoch nach zwei Tagen fristgerecht.
Wenige Tage später fand Michael L. keine Liebesbriefe im Postkasten, sondern eine Mahnung des Online-Dating-Portals. Zwar hatte er die Frist eingehalten, jedoch auch Dienste des Portals genutzt. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten, die als „Wertersatz“ gekennzeichnet sind. Schnell kommen so Kosten wie z.B. 35 Euro für eine gelesene Nachricht zustande. Diese Kostenfalle war bei der Anmeldung nicht absehbar. Statt zum Standesamt führt der Weg von Michael L. nun zu Verbraucherschützern.


Kündigungsfristen unbedingt einhalten


Die Beschwerden über vermeintlich kostenlose Online-Dating-Portale häufen sich. Versteckte Kostenfallen, wie die oben beschriebene, scheinen bei einigen Anbietern an der Tagesordnung zu sein. Besonders ins Auge fallen die Portale „Flirt-Fever“, „KissNoFrog“ und „eDates“.
Alle drei Online-Flirt Webseiten bieten eine kostenlose Registrierung an, mit der man sich in aller Ruhe das Angebot und die Möglichkeiten anschauen kann.  Sollte man sich überzeugen lassen, steht einem Test-Abo nichts im Wege. Diese Testphase hat eine Dauer von rund zwei Wochen und kostet unter 3 Euro. Danach wandelt sich der Account in ein „Premium-Paket“, welches eine Laufzeit von mehreren Monaten aufweist und deutlich höhere Kosten hat.

• Flirt-Fever:      Test-Abo: 1,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 120 Euro (10 Wochen)
• KissNoFrog:  Test-Abo: 2,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 129 Euro (6 Monate)
• eDates:          Test-Abo: 2,90 Euro (15 Tage)
                         Premium-Paket: 684 Euro (9 Monate)

Eine rechtzeitige Kündigung ist daher dringend zu empfehlen. Ein Vergessen der Widerrufs- und Kündigungsfrist kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, da schnell eine Mahnung ins Haus flattert.
Generell sollte man als interessierter Verbraucher einen genauen Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werfen. Insbesondere, da zwar mit einer „kostenlosen Anmeldung/Registrierung“ geworben wird, aber entstehende Kosten nicht eindeutig genannt werden. Da der Button, mit dem die Registrierung vorgenommen wird, auch keinerlei Hinweise wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder gar „Kaufen“ enthält, ist doppelte Vorsicht geboten.


Worauf Sie auf Online-Dating-Portalen achten sollten


Es gibt einige Hinweise, auf die Sie bei einer Nutzung eines Online-Dating-Portals achten sollten. Hier einige wichtige Punkte für liebeshungrige Verbraucher.

Kostenlose Anmeldung – aber nicht alle Funktionen

Eine Anmeldung ist zwar oft kostenfrei, eine Nutzung jedoch nicht. Beispielsweise können Kontaktmails nur von zahlenden Mitgliedern eingelesen werden, was eine kostenpflichtige Registrierung verlockend macht.

Kündigung und Widerruf keine Selbstverständlichkeit

Ein Test-Abo bietet die Möglichkeit, sich ein wenig auf dem Portal umzuschauen. Wichtig ist dabei, die Kündigungsmöglichkeiten genauer zu studieren. Wie lange läuft die Frist? Kann ich nur auf dem Postweg oder per E-Mail kündigen? Leider kommt es vor, dass Anbieter behaupten, kein Kündigungsschreiben erhalten zu haben.
Auch beim Widerrufsrecht gibt es Probleme. Mit der Äußerung, dass das Widerrufsrecht bereits bei der Nutzung Dienstleistungen innerhalb des Portals erlischt, haben sich etliche Unternehmen bereits eine Abmahnung eingehandelt.
Das ist so nicht richtig: Nach dem Gesetz ist ein Widerrufsrecht gegeben, solange der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist erfüllt wurde. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Abmahnungen und Inkassoschreiben statt Liebesbriefe

Obwohl die individuelle Rechtslage dagegen spricht, werden Verbraucher und Nutzer von Online-Dating-Portalen bei Nichtzahlung mit Mahnungen und Inkassoschreiben überschüttet. Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen. Kündigen Sie in jedem Falle auf dem schriftlichen Wege und per Einschreiben samt Rückschein. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unverbindlichen Informationen zur Verfügung


In die Flirtfalle getappt? Wir informieren Sie unverbindlich!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.