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Montag, 18. August 2025

Zed Germany GmbH: Alles zum Abo und zur Kündigung

Wir müssen zugeben, dass wir bei unseren Recherchen zum Thema „Zed Germany GmbH“ überrascht wurden. Die obersten Suchergebnisse zeigen Veröffentlichungsdaten zwischen 2009 bis 2019 und somit alles andere als aktuell. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnten zuletzt 2019 „vor auffälligem Drittanbieter ZED“.

Titel: Zed Germany GmbH: Alles zum Abo und zur Kündigung


Das steht im Schreiben „Bestätigung des Zugangs der Kündigungsbestätigung“

Via unserem Angebot „Abzockbutton“ erhielten wir eine Meldung einer Verbraucherin hinsichtlich der Firma ZED Germany GmbH. Sie schreibt, dass sie eine SMS bekommen hätte und ein Abo bei ZED abgeschlossen habe. Weiter teilt sie uns mit: „Ich habe nicht gespielt. Ich habe nur eine Auftragsbestätigung erhalten“.

Dazu sendete sie uns eine PDF, welche nach dem Öffnen eine Kündigungsbestätigung darstellt. Wir zitieren:

„Hiermit bestätigen wir Ihnen, die Kündigung Ihrer Abonnements (…) erhalten zu haben. Die Ihnen zugeordnete Nummer: ********* Art der Kündigung: ordentlich. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis enden soll: Zum Ende der laufenden Aboperiode. Bezeichnung des Vertrags: Clipmotion / Zed Abos“

Was ist Clipmotion?

Clipmotion präsentiert sich als Anbieter digitaler Inhalte wie Spiele oder Klingeltöne für Mobiltelefone. Die Inhalte werden über WAP oder Browser angeboten – zum Beispiel via Downloads auf Handys. Betrieben wird das Portal Clipmotion von der Firma ZED Germany Gmbh mit Sitz in Berlin.

Aktuell sind mehrere Spiele auf der Seite von Clipmotion verfügbar. Jedes einzelne Spiel hat bei unserem Besuch einen Button „Spielen“. Wer auf diesen Link klickt, erfährt zum ersten Mal über die entstehenden Kosten, die durch das Spielen entstehen können:

Clipmotion Pics, 4,99 €, pro Woche (Stand 18.08.2025)

Bevor somit „gezockt“ werden kann, muss ein Abo abgeschlossen werden. Viele Nutzer berichten, die Inhalte oder das Abo seien unklar oder überraschend zustande gekommen – oft durch unbedachtes Klicken auf Werbung. Wie erwähnt, berichtete Marktwächter bereits über das Thema. Es überrascht uns nicht, dass viele Verbraucher, die ein solches Abo unabsichtlich abgeschlossen haben, direkt kündigen möchten.

Wie ein Abo bei ZED Germany kündigen?

Die Kündigung des Abos ist möglich. Auf der Homepage von Clipmotion findet sich zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Artikels ein Hyperlink mit der Bezeichnung „Kündigen“. In Folge soll die Handynummer eingegeben werden und ein Passwort, das via SMS zugesandt werden soll.

Leider können wir nicht bestätigen, dass diese Methode auch von der Verbraucherin genutzt wurde, die sich bei uns meldete. Sie hat zwar eine Kündigungsbestätigung erhalten, aber die Umstände zur Kündigung sind unbekannt. Nutzer, die ein solches Abo unbewusst abgeschlossen haben:

  • die Anmeldung bei ihrem Mobilfunkanbieter, um Drittanbieter-Abos zu sperren
  • sich rechtlichen Rat suchen, um mögliche Rückzahlungen zu erwirken
  • Kündigung schriftlich vorzunehmen, um einen Nachweis zu haben
  • Rechnung nicht zahlen, da dies als Zustimmung zum Abo interpretiert werden könnte


Hilfe bei Abos

Verbraucher und Verbraucherinnen, die auf der Suche nach einem kurzen spielerischen Zeitvertreib sind, sollten vor der Eingabe ihrer Daten oder dem Betätigen von Checkboxen die AGB lesen, ob ein High Score direkt ins teure Abo führen kann.

Wer Hilfe bei diesen kostspieligen Abonnements sucht, kann sich gerne bei uns melden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Donnerstag, 16. Juli 2020

Ärger mit Telefonica O2: Wie kündige ich richtig?

Den Verbraucherdienst erreicht der Hilferuf eines Mitglieds, der Ärger mit Telefonica O2 hat. Trotz Kündigungsbestätigung aus dem Jahr 2016 meldet sich nun das Forderungsinkasso und die Anwaltskanzlei KSP. Ist bei der Kündigung alles richtig gelaufen? Was kann man besser machen? Wir erklären Ihnen dies in diesem Beitrag.

Vorneweg: Die folgenden Ausführungen sind allgemein. Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten äußern wir uns nicht zum konkreten Fall.

Titel: Ärger mit Telefonica O2: Wie kündige ich richtig?

Wie kündige ich meinen Telefonica O2-Vertrag richtig?


Sie sollten beweisen können, dass Ihre Kündigung die Gegenseite erreicht hat. Dies muss nicht ein teures Einschreiben mit Rückschein bedeuten, aber zumindest zwei zuverlässige Wege, die in dem Vertrag oder den AGB auch erlaubt sind. Dies kann ein Telefax sein und ein Brief, eine Email und ein Einschreiben. Um Ärger mit Telekommunikationsanbietern wie O2 und Co. zu vermeiden ist es wichtig, alle relevanten Vertragsdaten zu nennen, also Kundennummer, Rechnungsnummer, Telefonnummer, Aktenzeichen, Datum des erstmaligen Vertragsschlusses und die Daten des Vertragsinhabers (Name, Adresse, Geburtsdatum). Je mehr Daten Sie angeben, desto weniger kann es zu Verwechslungen kommen.

Klare und konkrete Formulierungen in der Kündigung beachten


Es kommt im Einzelfall darauf an, was Sie kündigen möchten. Hierzu sollte der eigene Vertrag genau geprüft werden. Oftmals besteht dieser aus verschiedenen Vertragsbestandteilen. Eine Kündigung muss daher sehr klar und genau formuliert sein. Einfacher gestaltet es sich, wenn man alles kündigen möchte. Mit Formulierungen wie „ich kündige den gesamten mit Ihnen geschlossenen Vertrag, Kundennummer, Datum, Telefonnummer, mit allen Inhalten“ ist man beinahe immer auf der sicheren Seite.

Wenn Sie nur eine Option oder einen Vertragsteil kündigen wollen, sollten Sie um Missverständnisse zu vermeiden, darauf hinweisen, dass die sonstigen Vertragsbestandteile bestehen bleiben sollen. Eine Formulierung wie „Ich kündige hiermit die Zusatz-SIM zu meinem Mobilfunkvertrag Telefnonnummer, Kundennummer vom. Der übrige Vertrag soll weiter laufen.“ oder „ich kündige hiermit die Option XYZ unter Aufrechterhaltung des übrigen Vertrages“ sind in solchen Fällen geeignet, Zweifel auszuräumen.

Fristablauf droht: Den richtigen Adressaten beachten


Richten Sie die Kündigung Ihres Vertrages an die richtige Adresse! Hierzu sollte man den Vertrag und die AGB prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn man auf den letzten Drücker kündigt, da eine verspätete Ankunft zu einer Vertragsverlängerung führen könnte. Zwar ist eine Firma gehalten, Irrläufer an die richtige Abteilung weiterzugeben, aber dies hindert keine Fristabläufe.

Kündigen Sie rechtzeitig


Eine Kündigung kann selten zu früh und demzufolge nur zu spät erfolgen. Deshalb ist es immer besser, rechtzeitig und nicht auf den letzten Drücker zu kündigen. Erst dann spielen Postlaufzeiten, Faxfehler und E-Mail Probleme keine Rolle mehr.

Im Streitfall: Beweise sichern


Jedes Schreiben sollte archiviert werden, und zwar sowohl digital als auch in Papierform. Nur so können Sie im Streitfall auch beweisen, dass gekündigt wurde. Nehmen wir das obige Beispiel. In so einem Fall denkt man, mit einer Kündigungsbestätigung habe man alles erreicht. Doch was, wenn die Firma sagt, die Kündigungsbestätigung würde eine andere Nummer oder einen anderen Vertrag betreffen? Dann ist es wichtig, den gesamten Schriftverkehr beweisen zu können. Dies geht nur über die Schreiben. Zwar werden Ihnen seriöse Firmen wie O2 Telefonica auf Anfrage auch Kopien ihrer Unterlagen zusenden oder Zweitschriften, verlassen kann man sich aber nicht darauf.

Trotz Kündigung: Wenn eine Inkasso-Forderung erfolgt


Wie bei jeder Forderung eines Inkasso-Unternehmens (über häufige Probleme berichteten wir bereits hier in dem Artikel "Häufige Fehler bei Inkassoschreiben" sollte man schnell und konsequent reagieren. Zwar kann man behaupten, gekündigt zu haben. Schneller und zielführender ist es aber, die Kündigung und die Kündigungsbestätigung dem eigenen Schreiben beizulegen. Nur so ist garantiert, dass Fehler oder Missverständnisse schnell aufgeklärt werden können.

Seriöse Inkassoinstitute werden das Problem mit dem Auftraggeber abklären und für Sie lösen. So erspart man sich viel Ärger mit dem Anbieter. Und darum geht es doch: Schnellstens eine Situation bereinigen. Dabei kann Ihnen auch der Verbraucherdienst helfen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie Probleme mit einer Inkassoforderung, obwohl Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben? Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Sie können Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 20. Oktober 2015

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH

Die Singlebörse Parwise wird von Frontline Digital GmbH betrieben. Auf Parwise.de wird - laut der Homepage – „Online Partnersuche mit Niveau“ angeboten. Nach einem Test-Abo für einen Euro folgt jedoch ein sechsmonatiges Abo, sofern man nicht fristgerecht kündigt. Wir warnen Verbraucher vor möglichen Stolpersteinen bei einer Kündigung. Als Mitglied beim Verbraucherdienst e.V. sind Sie nicht allein.

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH


Parwise – Kündigung nur auf dem Postweg?


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parwise.de schreibt Frontline Digital GmbH:
„Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Frontline Digital GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten. Die Anwendung des § 127 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen. Die Kündigung per Fax bzw. E-Mail ist daher aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfand diese Kündigungsmöglichkeit als fragwürdig, da eine Anmeldung bei Parwise schließlich auch über die Website möglich ist. Warum ist demzufolge keine Kündigung auf demselben Weg - sprich online - möglich? Die VBZ Hamburg legte Klage ein und gewann in erster Instanz vor dem Landgericht Berlin.

Schnupper-Abo bei Parwise – Kostenlose Registrierung, teures Abo


Eine kostenlose Registrierung klingt verlockend, doch sind die Funktionen auf parwise.de (oder auch auf parwise.at und parwise.ch) dementsprechend eingeschränkt. Erst durch ein Testabo mit einer Dauer von 14 Tagen sind sogenannte „Premium-Funktionen“ für den Parwise-Nutzer verfügbar. So ein Schnupper-Abo kostet zwar nur 1 EUR, doch muss auf eine rechtzeitige schriftliche Kündigung geachtet werden – sonst führt sie schnell zu einem Vertrag über ein halbes Jahr, für monatlich 89,90 EUR.

Bei der Registrierung ist das Preismodell leider nicht ersichtlich. Nach der Eingabe von einer E-Mail Adresse und der entsprechenden Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen wird man zu einem Fragebogen weitergeleitet, mit dessen Hilfe die Partnersuche erleichtert werden soll. Laut den AGB folgt die Preisbelehrung im Anschluss:

„Vor Abschluss eines solchen kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses wird der Kunde über den Inhalt der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsbedingungen informiert.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015

Dem ist tatsächlich so. Nach dem Fragebogen gibt es ein „persönliches Willkommensgeschenk“ in Form des Schnupperabos mit der Dauer von 14 Tagen.

Haben Sie Erfahrungen mit Parwise? Gerne können Sie mit dem Verbraucherdienst e.V. Kontakt aufnehmen. Mitglied sein heißt – den Rest kannst Du Dir sparen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 15. Oktober 2015

Garten Gethsemane Ltd. | Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich?

Haben Sie eine Mahnung von der Garten Gethsemane Ltd. erhalten? Welche Erfahrungen machten Sie mit der Kündigung Ihres „Gelenk-Forte“-Abos? Sollen ebenfalls einen hohen Geldbetrag für das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ bezahlen, obwohl Sie die Probepackung am Telefon ablehnten und ebenso deren Annahme verweigerten? Mitglied sein heißt - Ruhe bewahren zu können.

Garten Gethsemane Ltd.  Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich


„Gelenk Forte“ von der Gethsemane Ltd. am Telefon feilgeboten


Die Garten Gethsemane Ltd. aus Israel (Hillel St. 24 / Jerusalem) soll laut des Beitrags (09.09.2015) von der Verbraucherzentrale Niedersachsen per Cold Call Verbraucher das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ am Telefon feilbieten. Obwohl die Verbraucherin – nach Angaben des Beitrags von der Verbraucherzentrale Niedersachsen – die Zusendung einer angebotenen Probepackung ablehnte, bekam diese jedoch das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ von der Garten Gethsemane Ltd. zugeschickt.

Forderung über 83,30 EUR von der Garten Gethsemane Ltd. aus Jerusalem


Die Verbraucherin verweigerte jedoch die Annahme der Warensendung.
„Trotzdem bekam sie mehrere Mahnungen und überwies in der Hoffnung, dass die Sache damit erledigt sei, den geforderten Betrag von 74,80 Euro plus 8,50 Euro Mahnkosten. Doch dann: Wieder ein Paket, das sie ebenfalls zurücksenden ließ. Und wieder eine Rechnung über 74,80 Euro.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vf-2-halbjahr-2015#1812486A). 
Die Garten Gethsemane Ltd. sah die Rücksendung des Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ nicht als eine Kündigung des angeblich am Telefon abgeschlossenen Abos an.

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 29. Juli 2015

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Flirt Fever kündigen

Lust auf einen heißen Flirt? Am besten vom heimischen Rechner aus? Es geht kaum leichter, als sich bei einer Online-Flirtbörse anzumelden, um Gleichgesinnte zu finden. Auf Flirt-Fever (www.flirt-fever.de) ist das möglich; auf dieser Flirtbörse kann man einen Benutzernamen registrieren, um unter diesem Pseudonym zu flirten, was das Zeug hält. Doch wer nach einer gewissen Laufzeit vergisst, seinen Zugang zu kündigen, erlebt sein blaues – und kostspieliges - Wunder.

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Kostspieliges Flirten im Abo


Flirt-Fever: Nach dem Test-Abo wird es teuer


Dem Verbraucherdienst e.V. liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München vor. Die Kanzlei vertritt die Mandantin Presbyte Media GmbH, die das Flirt Portal www.flirt-fever.de betreibt. Laut der zweiten Seite – den „Informationen zur Forderung der Prebyte Media GmbH“ – ist die genannte Firma „Betreiber eines der großen deutschsprachigen Chat & Flirt Portale“. Gefordert werden insgesamt 130,10 EUR, wobei darauf hingewiesen wurde, dass eine „vereinbarte Kontoabbuchung“ nicht möglich war. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

In der Forderung von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte sind zahlreiche Zusatzinformationen für den Verbraucher ersichtlich. Es wird der bestehende Vertrag samt Abonnement erläutert und eine Belehrung hinsichtlich Datenmissbrauchs. Zusätzlich wird eine Option auf Ratenzahlung gewährt. Doch wie konnte es überhaupt zu diesem Abo kommen?

Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


„Jetzt kostenlos anmelden!“ – Flirten mit Folgen


Wer auf www.flirt-fever.de einen Benutzernamen anlegt und sich somit registriert, schließt ein Test Abo ab. Dieses Abonnement hat eine Dauer von 14 Tagen und kostet 1,99 EUR. Kostenlos sind nur die Anlegung eines Nutzernamens und die Registrierung bei der Flirtbörse.
Dieser Testzugang benötigt einen kostenpflichtigen Nachrichten-Service, der als „Servicegebühr“ berechnet wird. Nach den zwei Wochen können die 1,99 EUR gezahlt werden, wobei das Versäumnis einer Kündigung einen direkten Wechsel zum „10-Wochen-Paket“ zur Folge hat. Dieses Zehn-Wochen-Abonnement kostet wöchentlich 14 EUR; Gesamtpreis 140 EUR für zehn Wochen Flirten auf Flirt-Fever.

Wer die AGB und die „Verbraucherinformation“ auf der Homepage von Flirt-Fever ignoriert, könnte also schnell in ein Abo geraten, wenn er die kostenpflichtigen Funktionen, wie zum Beispiel das Übersenden von Nachrichten an andere Nutzer des Flirt-Portals, nutzen möchte. Eine Nutzung einer Flirtbörse ohne die Möglichkeit, Kontakt zu anderen aufzunehmen, erweist sich nicht als geeignete Grundlage für einen Flirt. Erst recht, wenn man nach versäumter Zahlung statt Flirt-Botschaften und Liebesbriefen ein Schreiben der Rechtsanwälte wie Auer Witte Thiel erhält.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei Abofallen


Singles auf Partnersuche tappen leider häufig in die Abofalle. Demzufolge berichten wir in einem weiteren Artikel dieses Blogs über Flirtbörsen. Dort werden Möglichkeiten beschrieben, wie Sie sich auf Online-Portalen für Singles schützen können. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.
Für alle weiteren Fragen haben wir unser Verbrauchertelefon für Sie eingerichtet. Dort informieren wir betroffene Flirt-Fever Nutzer und Verbraucher zu dem Themen Online-Dating und Flirtbörse.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Montag, 6. Juli 2015

Dateformore | Kündigung | Kostenfreies Probe-Abo?

Wollten Sie auch das kostenlose Probe-Abo mit der Flirt-Plattform Dateformore.de kündigen? Welche Erfahrungen haben Sie mit einer Kündigung bei dieser Dating-Plattform gesammelt? Konnten Sie nach dem anfänglich kostenlosen Probe-Abo mit dem Dating-Portal kündigen?



Abmahnung gegen Flirt-Portal Dateformore.de geplant?


Laut eines Artikels auf Handelsblatt.de plant die Verbraucherzentrale Hamburg das Dating-Portal Dateformore.de abzumahnen. Denn die Berliner Betreiberfirma Ideo Labs GmbH zwingt seine Nutzer, auf ihr (gesetzlich versichertes) Widerrufsrecht nach dem kostenlosem Probe-Abonnement zu verzichten. Einigen Verbrauchern ist schon die Kündigung des 14-tägigen kostenfreien Probe-Abos verweigert worden. Möchte ein Verbraucher eine Kündigung bezüglich des Online-Portals Dateformore.de erreichen, schreiben anschließend die Rechtsanwälte, die das Dating-Portal betreuen. Verbraucher (die in kostenloses Probe-Abo) abgeschlossen haben, hätten die digitalen Dienste von Dateformore.de in Anspruch genommen und müssten deshalb auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Welchen Ärger hatten Sie schon mit einer Dating-Plattform?


Leider kommt es bei einigen Dating-Portalen zu Problemen mit Verbraucherrechten. Mal entspricht die versprochene Service-Leistung nicht dem geforderten Preis. Ein anderes Mal ist die Kündigung eines abgeschlossenen Vertrags mit einem anfangs kostenpflichtigem Flirt-Portal nicht mehr möglich. Nicht selten besitzt eine unseriöse Online-Flirt-Webseite eine unklare Firmenstruktur, die meist vom Ausland aus gesteuert wird. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall besser sich beim Verbraucherdienst e.V. über solche Portale zu informieren. Des Weiteren interessieren uns Ihre Erfahrungen mit diversen Flirt-Portalen bezüglich Kündigung und Widerruf.

Probe-Abo mit Dateformore.de blitzschnell abgeschlossen


Inzwischen sollen schon mehrere Tausend Internet-User versucht haben, das anfänglich kostenlose Probe-Abo der Plattform Dareformore.de zu kündigen. Kann jedoch nicht gekündigt werden, läuft ein kostenpflichtiger Abovertrag - ohne Zustimmung des Verbrauchers - weiter. Wird die (nicht in Anspruch genommene) Dienstleistung der Dating-Plattform nicht bezahlt, können Mahnungen von einer Inkassofirma die böse Folge eines anfänglich kostenlosen Probeabonnements sein. Und vor allem – das Probe-Abo von Dateformore.de ist in wenigen Sekunden am PC oder am Laptop abgeschlossen (siehe Screenshot).

Screenshot | Dateformore.de | 06.07.2015

„Gönnen Sie sich eine Affäre“ – „Jetzt kostenlos anmelden“ 


Mit dem verführerischen Slogan „Gönnen Sie sich eine Affäre“ wirbt Dateformore.de um neue Kunden, die einen schnellen Flirt im Internet suchen. Füllt der Flirtbegeisterte anschließend das Formular auf der rechten Seite aus, ist das kostenlose Probeabo erst einmal perfekt. Es wird noch die persönliche E-Mail-Adresse und die Bestätigung der AGB mit einem Häkchen von dem Flirtsuchenden gefordert. Nachdem auf den grünen Button mit dem Text „Jetzt kostenlos anmelden“ mit der Computermaus gedrückt wird, ist das kostenlose Abo mit dem Dating-Portal Dateformore auch ohne Unterschrift des Verbrauchers rechtswirksam.

Screenshot | AGB Dateformore.de | 06.07.2015

Warum wird das Widerrufsrecht bei einer Kündigung nicht anerkannt?


So ist laut § 1.1 AGB ein Vertrag über die „Nutzung der vom Anbieter auf seinen Websites zur Verfügung gestellten kostenlosen und kostenpflichtigen Kontaktdienstleistungen.“ zwischen der Dating-Plattform Dateformore und dem „Flirtbegeisterten“ zustande gekommen. Bezüglich des Widerrufsrechts des Widerrufsrechts steht in den AGB von der Webseite Dateformore.de:

„Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ideo Labs GmbH, Großbeerenstr. 2-10, 12107 Berlin, membership@dateformore.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.“ Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Verwunderlich ist allerdings, dass das in den AGB zugesicherte Widerrufsrecht (siehe Bild) bei einem anfänglich kostenlosen Probe-Abo von Dateformore.de nicht anerkannt wird.


Welche Erfahrungen machten Sie schon mit Dateformore?

Sie können dem Verbraucherdienst e.V. Ihre Erfahrungen mit dem Dating-Portal Dateformore.de mitteilen. Wir informieren Sie auch am Telefon über die Geschäftsgebaren bezüglich des Flirtportals aus der Hauptstadt Berlin. Kontaktmöglichkeiten über Telefon oder über das E-Mail-Postfach sind vorhanden. Verbraucherdienst e.V. ist in Verbraucherfragen auch für das Dating-Portal Dateformore bundesweit tätig.

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über eine Kündigung bezüglich des Flirt-Portals Dateformore.de


Ausführliche weiterführende Informationen erhalten Sie auch in dem Artikel von der Welt am Sonntag vom 28.06.2015 über Sex- und Flirt-Portale. Auch berichte bereits die Computer Bild über die Geschäftspraktiken der Flirt-Plattform Dateformore.de.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 23. März 2015

Online-Dating: Auf der Partnersuche in die Kostenfalle

Die Partnersuche via Internet ist keine Randerscheinung mehr. Mittlerweile finden zahlreiche Singles auf Online-Dating-Portalen ihre bessere Hälfte. Doch das Geschäft mit der Liebe hat ihre Tücken. Denn mit dem Flirt und der gefundenen Partnerschaft kommen häufig versteckte Kostenfallen auf den Verbraucher zu. Selbst eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages kann noch Kosten nach sich ziehen. Der Verbraucherdienst e.V. zeigt auf, worauf in Singlebörsen geachtet werden muss. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 


Dating-Online-Portale: Vorsicht bei Kostenfallen
Foto: "You, hold my hand, by my side" by Cher VernalEQ CC by 2.0

Eigentlich war Michael L. nur neugierig, als er sich bei einem Online-Dating-Portal angemeldet hat. Die letzte Trennung ist schon was her und in seinem Dorf ist in Sachen Dating tote Hose. Ein Freund gab ihm den Hinweis auf die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets. Die Anmeldung ging schnell; Michael L. hatte in wenigen Klicks ein Profil und mehrere Vermittlungsvorschläge – allerdings ohne Möglichkeit, diese zu kontaktieren oder gar ein Foto zu sehen. Für eine Premium-Mitgliedschaft, mit der alle Funktionen nutzbar sind, sind fast 700 Euro für neun Monate Laufzeit zu berappen. Allerdings gab es auch die Möglichkeit, zwei Wochen lang das Angebot kostenlos zu testen. Michael L. entschied sich dafür, kündigte jedoch nach zwei Tagen fristgerecht.
Wenige Tage später fand Michael L. keine Liebesbriefe im Postkasten, sondern eine Mahnung des Online-Dating-Portals. Zwar hatte er die Frist eingehalten, jedoch auch Dienste des Portals genutzt. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten, die als „Wertersatz“ gekennzeichnet sind. Schnell kommen so Kosten wie z.B. 35 Euro für eine gelesene Nachricht zustande. Diese Kostenfalle war bei der Anmeldung nicht absehbar. Statt zum Standesamt führt der Weg von Michael L. nun zu Verbraucherschützern.


Kündigungsfristen unbedingt einhalten


Die Beschwerden über vermeintlich kostenlose Online-Dating-Portale häufen sich. Versteckte Kostenfallen, wie die oben beschriebene, scheinen bei einigen Anbietern an der Tagesordnung zu sein. Besonders ins Auge fallen die Portale „Flirt-Fever“, „KissNoFrog“ und „eDates“.
Alle drei Online-Flirt Webseiten bieten eine kostenlose Registrierung an, mit der man sich in aller Ruhe das Angebot und die Möglichkeiten anschauen kann.  Sollte man sich überzeugen lassen, steht einem Test-Abo nichts im Wege. Diese Testphase hat eine Dauer von rund zwei Wochen und kostet unter 3 Euro. Danach wandelt sich der Account in ein „Premium-Paket“, welches eine Laufzeit von mehreren Monaten aufweist und deutlich höhere Kosten hat.

• Flirt-Fever:      Test-Abo: 1,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 120 Euro (10 Wochen)
• KissNoFrog:  Test-Abo: 2,99 Euro (14 Tage)
                         Premium-Paket: 129 Euro (6 Monate)
• eDates:          Test-Abo: 2,90 Euro (15 Tage)
                         Premium-Paket: 684 Euro (9 Monate)

Eine rechtzeitige Kündigung ist daher dringend zu empfehlen. Ein Vergessen der Widerrufs- und Kündigungsfrist kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, da schnell eine Mahnung ins Haus flattert.
Generell sollte man als interessierter Verbraucher einen genauen Blick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters werfen. Insbesondere, da zwar mit einer „kostenlosen Anmeldung/Registrierung“ geworben wird, aber entstehende Kosten nicht eindeutig genannt werden. Da der Button, mit dem die Registrierung vorgenommen wird, auch keinerlei Hinweise wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder gar „Kaufen“ enthält, ist doppelte Vorsicht geboten.


Worauf Sie auf Online-Dating-Portalen achten sollten


Es gibt einige Hinweise, auf die Sie bei einer Nutzung eines Online-Dating-Portals achten sollten. Hier einige wichtige Punkte für liebeshungrige Verbraucher.

Kostenlose Anmeldung – aber nicht alle Funktionen

Eine Anmeldung ist zwar oft kostenfrei, eine Nutzung jedoch nicht. Beispielsweise können Kontaktmails nur von zahlenden Mitgliedern eingelesen werden, was eine kostenpflichtige Registrierung verlockend macht.

Kündigung und Widerruf keine Selbstverständlichkeit

Ein Test-Abo bietet die Möglichkeit, sich ein wenig auf dem Portal umzuschauen. Wichtig ist dabei, die Kündigungsmöglichkeiten genauer zu studieren. Wie lange läuft die Frist? Kann ich nur auf dem Postweg oder per E-Mail kündigen? Leider kommt es vor, dass Anbieter behaupten, kein Kündigungsschreiben erhalten zu haben.
Auch beim Widerrufsrecht gibt es Probleme. Mit der Äußerung, dass das Widerrufsrecht bereits bei der Nutzung Dienstleistungen innerhalb des Portals erlischt, haben sich etliche Unternehmen bereits eine Abmahnung eingehandelt.
Das ist so nicht richtig: Nach dem Gesetz ist ein Widerrufsrecht gegeben, solange der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist erfüllt wurde. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Abmahnungen und Inkassoschreiben statt Liebesbriefe

Obwohl die individuelle Rechtslage dagegen spricht, werden Verbraucher und Nutzer von Online-Dating-Portalen bei Nichtzahlung mit Mahnungen und Inkassoschreiben überschüttet. Betroffene halten dem Druck nicht stand und zahlen. Kündigen Sie in jedem Falle auf dem schriftlichen Wege und per Einschreiben samt Rückschein. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne mit unverbindlichen Informationen zur Verfügung


In die Flirtfalle getappt? Wir informieren Sie unverbindlich!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.