Vorneweg: Die folgenden Ausführungen sind allgemein. Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten äußern wir uns nicht zum konkreten Fall.
Wie kündige ich meinen Telefonica O2-Vertrag richtig?
Sie sollten beweisen können, dass Ihre Kündigung die Gegenseite erreicht hat. Dies muss nicht ein teures Einschreiben mit Rückschein bedeuten, aber zumindest zwei zuverlässige Wege, die in dem Vertrag oder den AGB auch erlaubt sind. Dies kann ein Telefax sein und ein Brief, eine Email und ein Einschreiben. Um Ärger mit Telekommunikationsanbietern wie O2 und Co. zu vermeiden ist es wichtig, alle relevanten Vertragsdaten zu nennen, also Kundennummer, Rechnungsnummer, Telefonnummer, Aktenzeichen, Datum des erstmaligen Vertragsschlusses und die Daten des Vertragsinhabers (Name, Adresse, Geburtsdatum). Je mehr Daten Sie angeben, desto weniger kann es zu Verwechslungen kommen.
Klare und konkrete Formulierungen in der Kündigung beachten
Es kommt im Einzelfall darauf an, was Sie kündigen möchten. Hierzu sollte der eigene Vertrag genau geprüft werden. Oftmals besteht dieser aus verschiedenen Vertragsbestandteilen. Eine Kündigung muss daher sehr klar und genau formuliert sein. Einfacher gestaltet es sich, wenn man alles kündigen möchte. Mit Formulierungen wie „ich kündige den gesamten mit Ihnen geschlossenen Vertrag, Kundennummer, Datum, Telefonnummer, mit allen Inhalten“ ist man beinahe immer auf der sicheren Seite.
Wenn Sie nur eine Option oder einen Vertragsteil kündigen wollen, sollten Sie um Missverständnisse zu vermeiden, darauf hinweisen, dass die sonstigen Vertragsbestandteile bestehen bleiben sollen. Eine Formulierung wie „Ich kündige hiermit die Zusatz-SIM zu meinem Mobilfunkvertrag Telefnonnummer, Kundennummer vom. Der übrige Vertrag soll weiter laufen.“ oder „ich kündige hiermit die Option XYZ unter Aufrechterhaltung des übrigen Vertrages“ sind in solchen Fällen geeignet, Zweifel auszuräumen.
Fristablauf droht: Den richtigen Adressaten beachten
Richten Sie die Kündigung Ihres Vertrages an die richtige Adresse! Hierzu sollte man den Vertrag und die AGB prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn man auf den letzten Drücker kündigt, da eine verspätete Ankunft zu einer Vertragsverlängerung führen könnte. Zwar ist eine Firma gehalten, Irrläufer an die richtige Abteilung weiterzugeben, aber dies hindert keine Fristabläufe.
Kündigen Sie rechtzeitig
Eine Kündigung kann selten zu früh und demzufolge nur zu spät erfolgen. Deshalb ist es immer besser, rechtzeitig und nicht auf den letzten Drücker zu kündigen. Erst dann spielen Postlaufzeiten, Faxfehler und E-Mail Probleme keine Rolle mehr.
Im Streitfall: Beweise sichern
Jedes Schreiben sollte archiviert werden, und zwar sowohl digital als auch in Papierform. Nur so können Sie im Streitfall auch beweisen, dass gekündigt wurde. Nehmen wir das obige Beispiel. In so einem Fall denkt man, mit einer Kündigungsbestätigung habe man alles erreicht. Doch was, wenn die Firma sagt, die Kündigungsbestätigung würde eine andere Nummer oder einen anderen Vertrag betreffen? Dann ist es wichtig, den gesamten Schriftverkehr beweisen zu können. Dies geht nur über die Schreiben. Zwar werden Ihnen seriöse Firmen wie O2 Telefonica auf Anfrage auch Kopien ihrer Unterlagen zusenden oder Zweitschriften, verlassen kann man sich aber nicht darauf.
Trotz Kündigung: Wenn eine Inkasso-Forderung erfolgt
Wie bei jeder Forderung eines Inkasso-Unternehmens (über häufige Probleme berichteten wir bereits hier in dem Artikel "Häufige Fehler bei Inkassoschreiben" sollte man schnell und konsequent reagieren. Zwar kann man behaupten, gekündigt zu haben. Schneller und zielführender ist es aber, die Kündigung und die Kündigungsbestätigung dem eigenen Schreiben beizulegen. Nur so ist garantiert, dass Fehler oder Missverständnisse schnell aufgeklärt werden können.
Seriöse Inkassoinstitute werden das Problem mit dem Auftraggeber abklären und für Sie lösen. So erspart man sich viel Ärger mit dem Anbieter. Und darum geht es doch: Schnellstens eine Situation bereinigen. Dabei kann Ihnen auch der Verbraucherdienst helfen.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie Probleme mit einer Inkassoforderung, obwohl Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben? Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Sie können Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.
Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com