Dienstag, 28. Juli 2020

Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Aus Ludwigshafen am Rhein kommt die Delta Inkasso GmbH. Das Inkassobüro hat eine Zahlungsaufforderung an eins unserer Mitglieder versandt. Im Auftrag der Mandantschaft PAIJ Service GmbH wird die Zahlung von mehr als 250 EUR verlangt.

Titel: Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Delta Inkasso: Was steht in der Forderung?


Uns liegt ein Schreiben vor, eine „zweite Aufforderung“ zur Zahlung. Delta Inkasso schreibt: „nachdem Sie auf die bisherigen Mahnungen und Anschreiben nicht reagiert haben, wollen wir heute letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen zu finden“. Gefordert wird die Summe in Höhe von 253,27 EUR, die der Empfänger der Forderung der Mandantschaft „PAIJ Service GmbH“ schulden soll.

Sollte innerhalb einer gewissen Frist keine Zahlung erfolgen bzw. keine Vereinbarung zustande kommen, soll ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Dem Schreiben ist ebenfalls ein Formular beigefügt, ein „Anerkenntnis“ bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung. Mit Absenden dieses unterschriebenen Formulars erkennt der Empfänger die Forderung an und verpflichtet sich somit zur Zahlung.

scan: Forderung Delta Inkasso / Juli 2020
Forderung Delta Inkasso / Juli 2020

Wer oder was ist die PAIJ Service GmbH?


Viel lässt sich über die PAIJ Service GmbH nicht in Erfahrung bringen. Die Homepage offenbart bei unserem Besuch am 27.07.2020 nur wenige Informationen, unter anderem soll sich die Kontaktadresse geändert haben. Sitz der PAIJ Service GmbH ist Ludwigstraße 85 in 67059 Ludwigshafen am Rhein. Die gleiche Anschrift hat übrigens laut des vorliegenden Briefes die Delta Inkasso GmbH.

Laut des Handelsregistereintrags soll der Gegenstand des Unternehmens „das Betreiben des Factoring und das Erbringen von Dienstleistungen im Zahlungsverkehr“ sein.

Verbindungen zur UGV Inkasso GmbH?


Der ehemalige Geschäftsführer der Delta Inkasso soll laut der Datenbank von Northdata Michael M. gewesen sein (Bekanntmachung 19.02.2020). Derselbe Michael M. war laut der Informationen der genannten Webseite zuvor ebenfalls als Geschäftsführer der bekannten UGV Inkasso GmbH (Bekanntmachung 26.05.2020) und uniscore Forderungsmanagement (Bekanntmachung 04.02.2020) tätig.

Über beide Unternehmen berichtete Verbraucherdienst mehrfach. Die oben genannte „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ ist uns durch die UGV Inkasso bereits bekannt. Die Forderungen der UGV fielen durch vergleichsweise hohe Inkassokosten auf, die unbedingt auf ihre Richtigkeit geprüft werden sollten. Für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren.

Forderungen nicht ignorieren!


Zahlungsaufforderungen sollten nicht direkt vom Briefkasten in den Papierkorb wandern oder gänzlich ignoriert werden. Prüfen Sie die Forderung bzw. Mahnung auf Ihre Richtigkeit, indem Sie unter anderem die Forderungsaufstellung Punkt für Punkt durchgehen. Wurde auch ein gültiger Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Unternehmens geschlossen? Kann es sogar sein, dass Sie tatsächlich die Zahlung aus diversen Gründen „verbummelt“ haben? Reagieren Sie, damit die Kosten ggf. nicht noch höher werden und unter Umständen ein SCHUFA-Eintrag folgen kann.



Weitere Informationen zu Delta Inkasso GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Delta Inkasso GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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