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Donnerstag, 13. August 2026

UGV Inkasso GmbH: Schreiben zu rückständigen Ratenzahlungen an Mitglied

Titel: UGV Inkasso GmbH: Schreiben zu rückständigen Ratenzahlungen an Mitglied

Dem Verbraucherdienst liegen Schreiben vor, die ein Mitglied des Vereins von der UGV Inkasso GmbH erhalten haben soll. Darin geht es um angeblich nicht eingehaltene Ratenzahlungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsbescheiden. Der Beitrag gibt den Inhalt der vorliegenden Schreiben wieder und ordnet ihn vorsichtig ein.

Schreiben an ein Mitglied des Verbraucherdienst liegen vor

Dem Verbraucherdienst liegen Schreiben vor, die ein Mitglied des Vereins von der UGV Inkasso GmbH erhalten haben soll. In den vorliegenden Nachrichten wird dem Mitglied mitgeteilt, es halte sich nicht an vereinbarte Ratenzahlungen. Bezug genommen wird dabei auf unterschiedliche Aktenzeichen und auf Vollstreckungsbescheide aus den Jahren 2018 und 2019.

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und Einordnung. Er enthält keine abschließende Aussage dazu, ob die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Einzelfall bestehen oder ob die in den Schreiben enthaltenen Angaben vollständig und zutreffend sind. Ebenso ist damit keine pauschale Bewertung der beteiligten Unternehmen verbunden.

Was aus den vorliegenden Schreiben hervorgeht

Nach den dem Verbraucherdienst vorliegenden Unterlagen beziehen sich die Schreiben auf Forderungen im Zusammenhang mit einer FKH OHG sowie einer Lorraine Media GmbH. In beiden Fällen wird auf einen Vollstreckungsbescheid verwiesen. Außerdem wird dem Mitglied mitgeteilt, dass es sich nicht an eine angeblich vereinbarte Ratenzahlung gehalten habe.

Hinweis auf angeblich offene Raten

In den vorliegenden Nachrichten wird jeweils ausgeführt, nach Überprüfung der Zahlungseingänge habe festgestellt werden müssen, dass die angeschriebene Person die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten habe. Zugleich wird zur Zahlung einer rückständigen Rate aufgefordert und verlangt, die laufenden Raten künftig pünktlich fortzusetzen.

Unterschiedliche Aktenzeichen und Zeitangaben

Auffällig ist, dass sich die vorliegenden Schreiben auf unterschiedliche Aktenzeichen und unterschiedliche Vollstreckungsbescheide beziehen. Nach dem Inhalt der Screenshots wird einmal auf einen Vollstreckungsbescheid vom 28.08.2018, ein anderes Mal auf einen Vollstreckungsbescheid vom 15.10.2019 verwiesen.

Unterschiedliche Zahlungsdaten

Auch die in den Schreiben genannten Zahlungsdaten unterscheiden sich. Ob diese Abweichungen allein auf verschiedene Forderungsvorgänge zurückzuführen sind oder ob sich daraus im Einzelfall weiterer Klärungsbedarf ergibt, lässt sich anhand der vorliegenden Ausschnitte nicht abschließend beurteilen.

Worum es aus Verbrauchersicht geht

Solche Schreiben können für Betroffene belastend sein, insbesondere wenn bereits auf titulierte Forderungen und angeblich nicht eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarungen Bezug genommen wird. Aus Verbrauchersicht ist in solchen Fällen entscheidend, ob die geltend gemachten Ansprüche für die angeschriebene Person tatsächlich nachvollziehbar sind und ob der konkrete Hintergrund des jeweiligen Schreibens klar erkennbar wird.

Nachvollziehbarkeit der Zuordnung

Von Bedeutung ist vor allem, ob nachvollzogen werden kann, auf welchen Titel sich das Schreiben bezieht, welche Ratenzahlungsvereinbarung gemeint ist und ob die behaupteten Rückstände inhaltlich und zeitlich verständlich dargestellt werden.

Was bei solchen Schreiben besonders wichtig ist

Wenn ein Inkassoschreiben auf einen Vollstreckungsbescheid und auf eine bestehende Ratenzahlungsvereinbarung Bezug nimmt, ist aus Sicht Betroffener besonders wichtig, dass die Zuordnung des jeweiligen Vorgangs eindeutig möglich ist.

Klare Bezugnahme auf den Einzelfall

Dazu gehört insbesondere, dass erkennbar ist, auf welche Forderung sich das Schreiben bezieht, welche Zahlungen bereits erfolgt sein sollen und welche konkrete Rate angeblich offen ist. Gerade bei mehreren Vorgängen oder älteren Titeln kann eine klare Darstellung für die Nachvollziehbarkeit des Schreibens entscheidend sein.

Einordnung des vorliegenden Falls

Die dem Verbraucherdienst vorliegenden Schreiben zeigen, wie ein Inkassounternehmen gegenüber einer betroffenen Person auf angeblich rückständige Ratenzahlungen hinweisen kann, wenn es sich auf titulierte Forderungen stützt.

Keine abschließende Bewertung

Nicht Gegenstand dieses Beitrags ist die Behauptung, die Forderungen seien unberechtigt oder die Angaben in den Schreiben seien unzutreffend. Ebenso wird nicht behauptet, dass die angeschriebene Person tatsächlich Zahlungspflichten verletzt hat. Solche Fragen lassen sich nur anhand des vollständigen Einzelfalls, der Titel, möglicher Ratenzahlungsvereinbarungen und der Zahlungsunterlagen prüfen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 28. Juli 2020

Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Aus Ludwigshafen am Rhein kommt die Delta Inkasso GmbH. Das Inkassobüro hat eine Zahlungsaufforderung an eins unserer Mitglieder versandt. Im Auftrag der Mandantschaft PAIJ Service GmbH wird die Zahlung von mehr als 250 EUR verlangt.

Titel: Delta Inkasso GmbH fordert für PAIJ Service GmbH

Delta Inkasso: Was steht in der Forderung?


Uns liegt ein Schreiben vor, eine „zweite Aufforderung“ zur Zahlung. Delta Inkasso schreibt: „nachdem Sie auf die bisherigen Mahnungen und Anschreiben nicht reagiert haben, wollen wir heute letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen zu finden“. Gefordert wird die Summe in Höhe von 253,27 EUR, die der Empfänger der Forderung der Mandantschaft „PAIJ Service GmbH“ schulden soll.

Sollte innerhalb einer gewissen Frist keine Zahlung erfolgen bzw. keine Vereinbarung zustande kommen, soll ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Dem Schreiben ist ebenfalls ein Formular beigefügt, ein „Anerkenntnis“ bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung. Mit Absenden dieses unterschriebenen Formulars erkennt der Empfänger die Forderung an und verpflichtet sich somit zur Zahlung.

scan: Forderung Delta Inkasso / Juli 2020
Forderung Delta Inkasso / Juli 2020

Wer oder was ist die PAIJ Service GmbH?


Viel lässt sich über die PAIJ Service GmbH nicht in Erfahrung bringen. Die Homepage offenbart bei unserem Besuch am 27.07.2020 nur wenige Informationen, unter anderem soll sich die Kontaktadresse geändert haben. Sitz der PAIJ Service GmbH ist Ludwigstraße 85 in 67059 Ludwigshafen am Rhein. Die gleiche Anschrift hat übrigens laut des vorliegenden Briefes die Delta Inkasso GmbH.

Laut des Handelsregistereintrags soll der Gegenstand des Unternehmens „das Betreiben des Factoring und das Erbringen von Dienstleistungen im Zahlungsverkehr“ sein.

Verbindungen zur UGV Inkasso GmbH?


Der ehemalige Geschäftsführer der Delta Inkasso soll laut der Datenbank von Northdata Michael M. gewesen sein (Bekanntmachung 19.02.2020). Derselbe Michael M. war laut der Informationen der genannten Webseite zuvor ebenfalls als Geschäftsführer der bekannten UGV Inkasso GmbH (Bekanntmachung 26.05.2020) und uniscore Forderungsmanagement (Bekanntmachung 04.02.2020) tätig.

Über beide Unternehmen berichtete Verbraucherdienst mehrfach. Die oben genannte „Anerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung“ ist uns durch die UGV Inkasso bereits bekannt. Die Forderungen der UGV fielen durch vergleichsweise hohe Inkassokosten auf, die unbedingt auf ihre Richtigkeit geprüft werden sollten. Für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren.

Forderungen nicht ignorieren!


Zahlungsaufforderungen sollten nicht direkt vom Briefkasten in den Papierkorb wandern oder gänzlich ignoriert werden. Prüfen Sie die Forderung bzw. Mahnung auf Ihre Richtigkeit, indem Sie unter anderem die Forderungsaufstellung Punkt für Punkt durchgehen. Wurde auch ein gültiger Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Unternehmens geschlossen? Kann es sogar sein, dass Sie tatsächlich die Zahlung aus diversen Gründen „verbummelt“ haben? Reagieren Sie, damit die Kosten ggf. nicht noch höher werden und unter Umständen ein SCHUFA-Eintrag folgen kann.



Weitere Informationen zu Delta Inkasso GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Delta Inkasso GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 7. September 2017

UGV Inkasso GmbH – Hilfe für Betroffene bei Forderungen für FKH OHG

Das Inkassobüro UGV Inkasso GmbH aus Harthausen verschickt seit Jahren Forderungen für die FKH OHG an Verbraucher. Ein Verbraucher leitete ein Schreiben an uns weiter, in dem mit einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht wird. Wie sollen Betroffene auf so ein Schreiben reagieren? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten.

Titel: UGV Inkasso GmbH – Hilfe für Betroffene bei Forderungen für FKH OHG

UGV Inkasso GmbH – Erfahrungen mit dem Inkassounternehmen


Inkassounternehmen genießen nicht den besten Ruf. Einer der Gründe könnten jene zweifelhafte Methoden sein, welche in den Medien sogar als „Die miesen Tricks der Inkasso-Firmen“ (Frankfurter Rundschau) bezeichnet werden. Wir haben uns auch mit diesem Thema in unserem Artikel „Was Verbraucher wissen sollen“ auseinandergesetzt. So soll auch die UGV Inkasso GmbH „nicht nachvollziehbare Gebühren“ für eher kleinere Forderungen verlangen: schnell werden aus 20 EUR durch Zinsen und Aufschläge schmerzhafte Summen.

Bereits 2015 berichteten wir über das Geschäftsgebaren der UGV Inkasso GmbH, welche für die FKH GbR angeblich noch offene Forderungen beitreiben wollte. Seinerzeit wurden vermeintliche Schuldner über die Umstände im Dunkeln gelassen und es wurde durch seitens der FKH sogar ein Zahlungsverbot ausgesprochen.

Drohung mit einem vorläufigen Zahlungsverbot


Nun liegt ein aktuelles Schreiben der UGV Inkasso GmbH vor. Einem Verbraucher wird darin mitgeteilt, dass seitens der FKH OHG (beide Firmen sind in der Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen ansäßig) noch Forderungen bestehen. Aus diesem Grund wird mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gedroht, welcher dem Drittschuldner bereits zugestellt und in Kraft sein soll. Eine solche Pfändung kann zweifelsfrei verheerende Folgen für den Betroffenen haben. Das Inkassounternehmen gewährt dem Verbraucher insgesamt 10 Tage Zeit, um u.a. einen Teilzahlungsvertrag unterschrieben zurückzusenden und direkt im Anschluss eine erste Rate zu zahlen.

Anschreiben UGV Inkasso GmbH | 31.08.2017
Anschreiben UGV Inkasso GmbH | 31.08.2017


Darf die FKH OHG das Konto pfänden?


Zu dem Thema, ob die FKH OHG Zwangsvollstreckungen aus dem Titel der FKH GbR geltend machen kann, gibt es seit Mai 2017 ein Urteil. In dem Gerichtsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 17.05.2017 - VII ZB 64/16) wurde festgestellt, dass eine „ Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma“ vorliegt, dass die „Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachzuweisen“ sein muss.

Dies war nicht der Fall: die FKH OHG hatte beim Vollstreckungsgericht Fürstenwalde den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und dazu einen Vollstreckungstitel vorgelegt, der jedoch auf den Namen FKH GBR ausgestellt ist. Da in der Firmenhistorie (einsehbar im Handelsregister) keinerlei Hinweise darauf existieren, dass die FKH OHG zuvor als FKH GbR existiert hat, wurde eine vorherige Rechtsbeschwerde abgewiesen.

Sollte es sich in dem hier vorliegenden Fall genauso verhalten, hat der Schuldner gute Chancen zur Abwehr der Vollstreckungsmaßnahmen. Aus diesem Grunde ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.

Typische Probleme bei Forderungen der UGV


Wir haben uns bereits allgemein mit häufigen Fehlern in Inkassoschreiben auseinandergesetzt (LINK NEU EINFÜGEN). Einige dieser Aspekte haben wir in Schreiben der UGV Inkasso vorfinden können und für unsere Mitglieder gerügt. Teils wurden nicht unerhebliche Überzahlungen provoziert, die auf unser Engagement hin zurückbezahlt wurden. Es lohnt sich also sehr wohl, die Forderungsaufstellungen der UGV penibel zu prüfen – am besten durch unsere Experten!

Titelherausgabe nach Erledigung


Stellen Sie bitte sicher, wenn die Zahlungen auf unstreitige Forderungen erfolgt und die Vollstreckung damit erledigt ist, sicher, dass Ihnen auch der Vollstreckungstitel ausgehändigt wird, um künftige Vollstreckungen zu hindern. Die UGV Inkasso vernichtet die Titel angeblich recht schnell nach Erledigung, ohne benennen zu wollen, wer den Titel genau vernichtet hat. Sie haben in solchen Fällen einen Anspruch auf eine „Quittung“ in Form eines öffentlich beglaubigten Anerkenntnisses – nur dieses beseitigt Vollstreckungsrisiken für die Zukunft zuverlässig. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Weitere Kosten und Auslagen nach Erledigung


Nachdem die Kosten und Forderungen aus dem Titel erledigt sind, hat man endlich Ruhe? Mitnichten. Uns liegen verschiedene Schreiben vor, in denen nachträglich entstandene Kosten, Zinsen und Auslagen gefordert werden. Hat das Inkasso also nie ein Ende? Auch hier lohnt es sich genau nachzusehen: Oftmals sind diese weiteren Kosten und Zinsen nicht tituliert und damit verjährt. Manche Forderungen bestehen aber zurecht. Hier sollte man genau prüfen, um keine weitere kostenintensive Klage zu provozieren.


Post von der UGV Inkasso GmbH erhalten? Wir helfen


Sollten Sie ein oder mehrere Schreiben von der UGV Inkasso GmbH, der Kanzlei am Modenbach (RA Christian von Loefen) erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Insbesondere die UGV Inkasso erwirkt schnell Zahlungsverbote auf Konten oder Gehaltszahlungen. Schnelle Reaktionen sind daher ein Muss, um Nachteile zu vermeiden.

Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 25. Februar 2014

FKH GBR | UGV Inkasso | Wehnert und Kollegen

Viele Verbraucher kontaktieren derzeit den Verbraucherdienst e.V. mit dem Problem eines vorläufigen Zahlungsverbots durch die UGV Inkasso aus Harthausen sowie auch wegen der FKH GbR und Wehnert und Kollegen aus Modenbach.


Was ist ein vorläufiges Zahlungsverbot?


Mit einem Zahlungsverbot, der Vorstufe der eigentlichen Forderungspfändung, wird einem sogenannten Drittschuldner verboten, eine Geldleistung an seinen Gläubiger zu zahlen. Dieses Zahlungsverbot wird aufgrund eines vollstreckbaren Titels von dem Gläubiger oder in dessen Auftrag von einem Gerichtsvollzieher ausgefertigt und dem Drittschuldner förmlich per Zustellungsurkunde zugestellt. Anders als bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss der vollstreckbare Titel lediglich bestehen, nicht aber vorgelegt werden. Ein Gläubiger kann zum Beispiel sofort nach Verkündung eines Zahlungsurteils gegen seinen Schuldner ein solches Zahlungsverbot beantragen, ohne dass ihm dieses bereits in schriftlicher Form vorliegt. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Beispiel für einen geltend gemachten Anspruch durch die UGV Inkasso im Auftrag der FKH GbR


Herrn F., Mitglied des Verbraucherdienst e.V.,  wurden von der UGV Inkasso folgende Unterlagen übermittelt. Daraus ergibt sich eine Hauptforderung aus Vollstreckungsbescheid aus Grundlage Schuldanerkenntnis aus dem Jahr 2010 in der Höhe von 574,74 Euro. Bis zum 14.08.2012 wurde daraus eine Gesamtforderung in Höhe von 1492,56 Euro durch die UGV Inkasso im Auftrag der FKH GbR geltend gemacht. 917,82 Euro werden nur aus Zinsen und vermeintlichen Kosten und die Kontoführungsgebühren durch die UGV Inkasso im Auftrag der FKH GbR geltend gemacht. Die Gesamtforderung konnte nur durch seine Unterzeichnung geltend gemacht werden, da der Betroffene für die Forderung mit allen Nebenkosten ein Schuldanerkenntnis abgegeben hatte, obwohl bis heute nicht von der UGV Inkasso GmbH noch von der FKH GbR Klärung erläutert wurde, auf welchen Ursprungsgläubiger sich der Anspruch der Forderung begründet.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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