Posts mit dem Label Mahnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mahnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 3. September 2026

enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Titel: enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

In den letzten Wochen erreichen den Verbraucherdienst vermehrt Anfragen bezüglich Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Inkassodienstleisters enDebito collect & finance GmbH. Im Auftrag der date4friend AG werden darin offene Forderungen im dreistelligen Bereich angemahnt – oft verbunden mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Übergabe an Rechtsanwälte. Verbraucher reagieren verunsichert: Soll man zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden, oder liegt hier möglicherweise eine unberechtigte Forderung vor?

Worum geht es bei den Schreiben der enDebito?

Aktuelle Fälle zeigen ein typisches Muster: Betroffene erhalten Mahnungen (beispielsweise eine „3. Mahnung“), in denen Summen um die 150 Euro gefordert werden. Als Rechtsgrundlage wird meist die Nutzung von Online-Dating-Plattformen angegeben, welche von der date4friend AG betrieben werden.

Um den Druck zu erhöhen und die Dringlichkeit zu untermauern, verweisen die Schreiben häufig darauf, dass Daten wie das Anmeldedatum, die IP-Adresse sowie die E-Mail-Adresse vorliegen. Zudem werden flexible Zahlungsoptionen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Direktzahlungen über Online-Portale und QR-Codes angeboten.

Datenschutz & Pressekodex:

Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes (DSGVO & Pressekodex) berichten wir über Inkassovorgänge grundsätzlich in anonymisierter Form ohne Nennung von Aktenzeichen, persönlichen Daten oder Einzelfallidentifikatoren. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik, lassen Sie sich aber auch nicht vorschnell zu unüberlegten Zahlungen oder Schuldanerkennungen hinreißen. Lesen Sie mehr zu enDebito Collect: MEHR

Rechtliche Einordnung: Wie sollten Verbraucher reagieren?

Beim Erhalt von Inkassoschreiben verlangen Gesetzgeber und Pressekodex eine sachliche Bewertung. Nicht jede Mahnung ist automatisch berechtigt, aber Ignorieren ist selten der beste Weg. Beachten Sie folgende Grundsätze:

  1. Forderung prüfen: Prüfen Sie genau, ob Sie tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit der date4friend AG eingegangen sind. Haben Sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen oder handelte es sich eventuell um ein ungewolltes Abo nach Ablauf eines Testzugangs?
  2. IP-Adresse ist kein eindeutiger Beweis: Die bloße Nennung einer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse im Mahnschreiben beweist noch nicht rechtskräftig, wer den Vertrag tatsächlich abgeschlossen hat oder ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
  3. Keine übereilten Ratenzahlungen vereinbaren: Das Eingehen einer Ratenzahlung oder das Unterschreiben von Schuldanerkennungen kann rechtlich als Anerkenntnis der gesamten Forderung gewertet werden. Tun Sie dies nur, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung zu Recht besteht.
  4. Schriftlich widersprechen: Wenn Sie sicher sind, keinen Vertrag geschlossen zu haben oder täuschend in eine Abo-Falle geraten zu sein, sollten Sie der Forderung schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) widersprechen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich durch drohende Worte wie „Übergabe an den Rechtsanwalt“ oder „Vermeiden Sie weitere Kosten“ nicht unter Druck setzen. Sichern Sie alle Unterlagen und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung gründlich. Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung des Anspruchs haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Montag, 31. August 2026

Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Titel: Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.

Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.

Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.

Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss

Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.

In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.

Scan: Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026
Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026


Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?

Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:

  1. Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
  2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  3. Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig

Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
  • Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
  • Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
  • Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Freitag, 15. Dezember 2023

Samp Inkasso AG: Angebliche Mahnung für NKL

Eine Verbraucherin leitete einen Brief mit dem Betreff „Außergerichtliche Mahnung“ von einer Samp Inkasso AG an uns weiter. Angeblich soll eine Rechnung aus einem Dienstleistungsvertrag mit der NKL offen sein.

TItel: Samp Inkasso AG: Angebliche Mahnung für NKL


Das steht in der Mahnung der Samp Inkasso AG

Es geht mit großen Schritten auf das Jahresende zu und erwartungsgemäß häufiger erreichen uns Meldungen von Verbrauchern, die fragwürdige Schreiben und Mails erhalten. Mit den dubiosen Anschreiben wollen die Betrüger scheinbar ihre Weihnachtskasse aufbessern.

Ein weiterer Vertreter dieser Sparte scheint die Samp Inkasso AG mit Sitz in 80335 München zu sein. Angeblich sollen Empfänger dieses Briefs eine offene Rechnung nicht gezahlt haben – es geht um einen Vertrag mit der NKL, der geschlossen worden sein soll. Innerhalb von 5 Tagen soll eine Summe in Höhe von 317,50 EUR auf eine britische Kontoverbindung überwiesen werden – Kontoinhaber ist ein/e „SAMP EMN“.

Wird nicht gezahlt, werden die üblichen Drohgebärden runter gerattert: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher etc.

Scan: Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 1
Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 1

Scan: Scan: Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 2
Samp Inkasso AG / Mahnung / Dez 2023 / Seite 2


Jede Menge „geliehene“ Logos und Siegel

Der Brief ist gespickt mit lauter Logos, Siegel und Auszeichnungen. Samp Inkasso AG soll demzufolge Mitglied im BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) sein und ein vom TÜV Saarland geprüftes Inkasso. Auf Seite 2 ist das Logo der NKL zu sehen, wobei wir sehr in Frage stellen, dass da ein tatsächlicher Zusammenhang besteht.

Im Gegenteil: der BDIU listet Samp Inkasso AG sogar als Fake-Inkasso auf. https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Viel mehr erwecken die eingesetzten Logos und Siegel den Eindruck, als ob die zum Zweck des Schreibens ohne Erlaubnis verwendet wurden. Bestätigt wurde die Annahme bei unserer Recherche, da aktuell keine Firma namens Samp Inkasso AG im Rechtsdienstleister gelistet ist (Stand 15.12.2023). Demzufolge ist Samp Inkasso AG trotz des Namens kein zugelassenes Inkassounternehmen. Kurzum: Zahlen Sie nicht!

Hilfe bei Inkassoforderungen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Falls Sie eine Forderung von einem registrierten Inkasso erhalten haben, können Sie sich bei uns melden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 14. September 2023

Rebonity, Top Scoring Ltd.: Zahlungserinnerung für Mitgliedschaft

Ein Verbraucher erhielt via Email eine Zahlungserinnerung von Rebonity. Laut der Mahnung sollen knapp 100 EUR für eine Mitgliedschaft und somit einen Zugang zum Rebonity-Portal gezahlt werden.

TItel: Rebonity, Top Scoring Ltd.: Zahlungserinnerung für Mitgliedschaft

Kostenpflichtige Bonitätsprüfung mit Rebonity

„Einfach und unkompliziert“ soll mit dem Online-Portal Rebonity die „eigene Bonität“ überprüft werden können. Uns war nicht bewusst, dass ein Check der eigenen Kreditwürdigkeit mit Schwierigkeiten verbunden sein soll, doch möchte das Portal trotzdem aushelfen. Das soll mit Dateien möglich sein, die „individuell und passend vom Kunden persönlich generiert werden können“. Aha.

Doch das ist nicht alles. Laut den AGB (Letzter Abruf 13.09.2023, url: rebonity.com/agb.php) werden noch E-Books, weitere PDF-Vorlagen und diverse weitere Informationen zur Schufa angeboten. Leider sind die genauen Inhalte unbekannt. Betrieben wir das Portal von einer Top Scoring Ltd. mit Sitz in UK (81 Skipper Way, Suite 342, St. Neots, England, PE19 6LT).

Eine kostenlose SCHUFA Auskunft ist unserer Erfahrung nach zweimal im Jahr möglich, der Service von Rebonity ermöglicht dagegen monatliche Zusatzkosten. Wir zitieren die Homepage: „Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 96,00 €. Dies entspricht nur 0,26 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 192,00 €.“

Email: Mahnung für 100 EUR

Wir würden uns an dieser Stelle eine Erklärung wünschen, wie zusätzliche Kosten von beinahe 200 EUR die eigene finanzielle Lage verbessern sollen – vorausgesetzt, man sucht einen Weg über Rebonity, seine oder ihre Bonität zu verbessern. Eine Verbraucherin schickte uns sogar eine Mahnung, weil sie sich laut der Email für einen Zugang mit einer Laufzeit von 6 Monaten angemeldet haben soll.

Scan: Rebonity Zahlungserinnerung / Sep 2023
Rebonity Zahlungserinnerung / Sep 2023


Wird sie die geforderte Summe von 99,42 EUR nicht zahlen, so wird die Summe der gesamten Laufzeit plus Anwaltskosten und Gerichtskosten fällig. Außerdem wird der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben geben, was weitere Kosten nach sich ziehen kann. Wir sehen in diesem Schreiben weiterhin keine Verbesserung der eigenen Bonität – im Gegenteil. Überwiesen soll der Betrag auf das Konto einer „Payplus GmbH“.

Wiedersehen mit Scorereset

Dennoch packte uns die Neugierde und wir klickten auf den Button „Jetzt anfragen“. Neben den erwarteten Kontaktformular fanden wir jedoch auch eine Überraschung. So sollen vor dem Absenden der persönlichen Daten doch tatsächlich ein Haken an der Stelle „Mit den AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular von Scorereset bin ich einverstanden und bestelle zum Sonderpreis“ setzen.

Über Scorereset, ein weiteres Portal zur Schuldenregulierung, berichteten wir bereits im Juni 2023. Betrieben wird das Portal von einer Express Sanierung Ltd. mit Sitz in – das ist nun keine Überraschung – ebenfalls in UK. Natürlich ist es die gleiche Anschrift, wie gesehen bei Rebonity.

Nicht ignorieren, reagieren!

Tatsächlich sollten Empfänger der Email bzw. Mahnung von Rebonity diese nicht direkt in den Spam-Ordner packen. Die Drohung, dass ein Inkasso beauftragt wird ist laut unserer Erfahrung durchaus ernst zu nehmen. Wir bieten Hilfe für Betroffene, um sich mithilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte gegen die Forderung zu wehren.

Haben Sie Erfahrungen mit Rebonity, Scorereset oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unbedingt reagieren, da weitere Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 30. Mai 2023

Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

Neues von der Blue Internet Media GmbH (EOOD): das Portal WhatsFun bietet Dating bzw. Servicedienstleistungen in dem Bereich an. Uns wurde eine Mahnung vorgelegt. Wie sollte man reagieren?

Titel: Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

WhatsFun: Was ist das?

Die Anlehnung an das bekannte WhatsApp ist sehr deutlich. Doch statt einem Messenger stellt WhatsFun eine typische Dating-Seite dar. Auf der Startseite (letzter Abruf 30.05.2023) heißt es „Jetzt heiße Dates in Deiner Nähe finden“. Auffallend: es sind nur junge Frauen auf der Startseite dargestellt, ist das Angebot etwa eingeschränkt bzw. auf eine Zielgruppe ausgerichtet?"

Unter den Punkt „Leistungen“ findet sich der Hinweis, dass „moderierte Kontakte“ zum Service gehören. Das bedeutet im Klartext: Fake-Profile, hinter denen sich andere Menschen, sprich bezahlte Mitarbeiter, verbergen könnten. Kann es somit passieren, dass man seine Fantasien im Chat nicht mit Userin „Sweet, 34 Jahre“ tauscht, sondern mit „Günther, 53 Jahre“? Ausgeschlossen ist es nicht.

Ob diese Form der Unterhaltung lohnenswert ist, können wir nicht beurteilen. Kostenlos ist das Angebot aber keinesfalls. Ein Verbraucher leitete eine aktuelle Mahnung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD), Betreiberin der Seite WhatsFun, an uns weiter.

Was steht in der Mahnung?

Auf uns wirkt die uns vorliegende Mahnung der Blue Internet Media GmbH (EOOD) ungewöhnlich vorwurfsvoll. Wir zitieren: „Wir haben Ihnen ein tolles Produkt zur Verfügung gestellt und Ihnen tolle Bedingungen geboten, warum tragen Sie nun nicht Ihren Teil dazu bei?“ Zitatende.

Ob das Produkt so „toll“ sind, soll jeder für sich selbst entscheiden. Weiter zum Inhalt der Mahnung: es soll eine offene Forderung aus „WhatsFun“ in Höhe von 94,79 EUR bestehen. Der Empfänger soll nicht auf Mitteilungen und „Hinweise“ reagiert haben. Nun wird ihm eine Frist von 7 Tagen gewährt, um die offene Summe zu zahlen.

Die Blue Internet Media GmbH (EOOD) schreibt, dass sie den Fall an ein Inkassounternehmen übergeben, sofern die Zahlung weiterhin aussteht. Das würde eine Steigerung der Kosten bedeuten.

Scan: WhatsFun Mahnung / Mai 2023
WhatsFun Mahnung / Mai 2023


Ungewöhnlicher Aufbau der Mahnung

Wie bereits erwähnt, die Mahnung zeichnet sich durch ein ungewöhnliches Design aus. Bislang sind uns selten derartige Schreiben untergekommen, die durch Formatierungen Druck ausüben wollen – das ist zumindest unsere Annahme.

Es sind sogar sämtliche Anmeldedaten des Empfängers dargestellt, die zwar u.a. seine IP-Adresse und das genutzte Gerät darstellt, aber wichtige persönliche Daten dabei vermissen lässt. Es fehlt vorrangig das Alter, was auf einer Casual Dating Seite bzw. App aufgrund des Jugendschutzes wichtig sein könnte.

Stattdessen stellt das Unternehmen die Frage: „Wollen Sie, das Andere 'für nichts' verdienen?“ Apropos: Laut den AGB (Stand 30.05.2023) gibt es einen Dämpfer hinsichtlich WhatsFun: „Kontakte mit anderen Nutzern, insbesondere eine bestimmte Art, Anzahl oder ein bestimmter Umfang der Kontakte, sind nicht geschuldet.“

Das bedeutet, dass man sich scheinbar registrieren und kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen kann, die aber keinen Garantie für den Dating-Erfolg darstellen.

Hilfe bei Dating-Portalen

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über andere Portale der Blue Internet Media GmbH (EOOD) berichtet. Im Falle des Portals „Leichte Luder“ lagen uns sogar Inkassoforderungen von Inkassolution  vor. Ob und welches Inkassounternehmen jetzt im Fall von WhatsFun tätig werden würde, ist uns derzeit nicht bekannt.

Wir bieten Hilfe für Betroffene, die eine Mahnung oder Forderung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD) erhalten haben. Auch wenn Sie eine Inkasso-Forderung erhalten haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden, um sich erste Informationen zu sichern. Ignorieren der Schreiben ist nicht zu empfehlen, da es weitaus höhere Kosten bedeuten könnte. Reagieren Sie jetzt.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 25. Juni 2021

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordern für WVZD Werbe-Vertriebszentrale

Aktuell sind viele Mahnungen und Zahlungsaufforderungen im Umlauf, meist sollen noch Kosten aus telefonischen Verträgen offen sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen reiht sich mit einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ ein. Laut des vorliegenden Schreibens sollen die Empfängerin zuvor einen Fernabsatzvertrag mit einer WVZD Werbe-Vertriebszentrale geschlossen haben.

Titel: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordern für WVZD Werbe-Vertriebszentrale


Nach der Zahlung sollen die Daten gelöscht werden

Angeblich sollen sich Empfänger der Mahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen zuvor nicht reagiert haben. In dem uns vorliegenden Schreiben (siehe Bild) sind diverse Termine aufgeführt, an denen Kontakt aufgenommen worden sein soll.

Also Konsequenz möchte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen einleiten. Um diese Drohung zu untermauern, hat die Kanzlei ein Formular „Vorpfändung“ beigefügt.

Der Absender mit Sitz in 20354 Hamburg fordert demzufolge einen hohen Betrag über 800 EUR. Nach Zahlungseingang will die Kanzlei eine schriftliche Bestätigung mit der „sofortigen Kündigung für alle „aktiven Online-Lotto-Spielgemeinschaften“. Dies bedeutet, dass sämtliche Daten des Schuldners aus den Systemen gelöscht werden und kein Kontakt mehr durch Gewinnspielverbände aufgebaut wird.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen : Über 800 EUR sollen offen sein

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen fordert für die Mandantin WVZD Werbe-Vertriebszentrale den Betrag in Höhe von 843,65 EUR. Aus „Kulanz und der aktuellen Gesundheitslage“ gewährt die Kanzlei einen Vergleichsbeitrag in Höhe von 329,65 EUR, der direkt an die Buchhaltung des Mandanten in London überwiesen werden soll.

Als Kontoverbindung ist ein britisches Konto angegeben. Zahlungsempfänger ist nicht die WVZD Werbe-Vertriebszentrale, sondern ein Mustafa P. Verwendungszweck soll eine „Kündigung PeP“ (mit einer iD) sein. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, droht die Kanzlei mit weiteren Konsequenzen wie das Einschalten eines Gerichtsvollziehers und einer Pfändung.

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 1 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 1 / März 2021

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 2 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 2 / März 2021

Scan: Scan: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 3 / März 2021
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kaiser & Kollegen / Seite 3 / März 2021


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen: Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben oder eine Mail von einer Inkassofirma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen und warnen vor fragwürdigen Mahnungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 21. Mai 2021

Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?

Eine besorgte Verbraucherin meldete sich bei uns, um uns über eine erhaltene letzte außergerichtliche Mahnung in Kenntnis zu setzen. Absender soll die Dr. Behm und Schmidt Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart sein. Der Empfängerin wird vorgeworfen, dass sie nicht auf Schreiben und Telefonanrufe reagiert hätte. Der Absender droht mit der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Titel: Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei – Letzte außergerichtliche Mahnung?


Forderung von über 700 EUR

Zwar steht im Briefkopf der Absender Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei samt Kontaktdaten, jedoch bestehen unsererseits Zweifel, ob diese Forderung auch tatsächlich von einer Kanzlei stammt. Misstrauisch wurden wir, als wir den Empfänger für etwaige Zahlungen lasen.

Gefordert wird die Summe von 743,65 EUR, zu zahlen innerhalb der nächsten sieben Werktage. Aus „Kulanz“ und aufgrund der aktuellen Pandemie bietet der Absender „letztmalig“ ein Vergleichsangebot von 359,80 EUR. Diese Summe soll direkt an die Buchhaltung des Mandanten in London eingezahlt werden.

Zahlungsempfänger ist jedoch nicht die genannte Kanzlei, sondern ein gewisser „Mustafa Keremoglu“. Ist das der Mandant? Die angegebene Bankverbindung verweist tatsächlich auf ein Konto auf Großbritannien.

Scan: Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei
Zahlungsaufforderung Dr. Behm & Schmidt Rechtsanwaltskanzlei / Mai 2021


Vorpfändung im Auftrag von DWB – Deutscher Werbeverband

Vorneweg: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen können kostspielig sein, nicht selten sind ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folge. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Diese müssen nicht zwingend postalisch erfolgen, Forderungen können auch via Email versandt werden.

Die vorliegende Zahlungsaufforderung beinhaltet auch ein Formular „Vorpfändung“, in dem ein DWB Deutscher Werbeverband erwähnt wird. Nach Zahlung der geforderten Summe soll eine schriftliche Bestätigung mit der „sofortigen Kündigung für alle aktiven Online-Lotto-Spielgemeinschaften und ähnliche Abonnenten“ erfolgen.

Ist das Schreiben seriös?

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen und Kanzleien. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen, ob als Brief oder Mail, selbst zu prüfen:

Sind diese Punkte auf dem Schreiben zu finden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat die Kanzlei seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer auffälligen Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Forderungen von seriösen Dienstleistern sollten ernst genommen werden. Reagieren Sie möglichst schnell. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte helfen unseren Mitgliedern bei Inkasso-Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 17. November 2020

„Letzte Mahnung“ durch Rechtsanwalt Dr. Beck

Nur wenige Berufe genießen besonders bei der älteren Generation ein höheres Ansehen wie beispielsweise Ärzte oder Richter. Auch das Einschalten eines Rechtsanwalt könnte umgangssprachlich dafür stehen, dass es „ernst“ wird. Müssen Verbraucher, die ein Schreiben von einem Dr. Beck aus 10719 Berlin erhalten haben, nun auch um ihre Ersparnisse fürchten, weil dieser einen Betrag über 640 EUR fordert? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die ausführliche Antwort folgt.

Titel: „Letzte Mahnung“ durch Rechtsanwalt Dr. Beck


„Dr. Beck“ droht mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Dienstleistungen (meist aus Gewinnspielen etc.) zu zahlen wären.

Meist handelt es sich dabei um vermeintliche Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind. Im vorliegenden Fall meldet sich ein Rechtsanwalt Dr. Beck zu Wort. Er schreibt, dass die betroffene Verbraucherin weder auf bisherige Schreiben noch auf Anrufe (drei sollen es gewesen sein) reagierte. Angeblich soll eine Gesprächsaufzeichnung als Audio-CD vorliegen, in der die Verbraucherin eine „Mitgliedschaft“ bei der SKULLCANDY Service GmbH bestätigt.

Zahlen Sie nicht!

Der Absender versucht angestrengt, seriös zu erscheinen. Zu diesem Zweck nutzt er auch (wahrscheinlich unerlaubt) das Logo des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) und den Titel eines Rechtsanwalts – in der Hoffnung, sämtliche Empfänger einzuschüchtern. Dazu passen auch die Drohgebärden, die in dem Schreiben zu finden sind. Sie alle dienen dazu, die Empfänger zur Zahlung zu bewegen.

Wir warnen jedoch vor der Zahlung des Betrags. Es handelt sich laut unserer Recherche um keine seriöse Mahnung. Woran Betroffene eine seriöse Inkasso-Forderung erkennen, erfahren Sie weiter im Text.

Ein Betrag über 600 EUR soll zu zahlen sein

Eine Summe in Höhe von 643,65 EUR soll zu zahlen sein – doch Dr. Beck bietet in seiner „letzten Mahnung“ ein Vergleichsangebot. Innerhalb von sieben Tagen soll die Empfängerin 343,65 EUR zahlen, um die Angelegenheit abzuschließen. Sollte die Zahlung ausbleiben, winkt ein Eintrag bei der SCHUFA. Zumindest lässt sich ein Hinweis von Dr. Beck so deuten, weil er behauptet, „ein Mitglied der SCHUFA Holding AG“ zu sein.

Scan: Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 01 / November 2020
Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 01 / November 2020



Dem Schreiben ist ein Zahlschein beigefügt. Zahlungsempfänger ist eine Thermoplan S.R.O. Die Kontoverbindung verweist auf die Slowakische Republik.

Scan: Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 02 / November 2020
Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 02 / November 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Beck erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 7. September 2020

Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von der Debtend Service (Berlin) vor. Es ist bei weitem nicht die erste Forderung dieser Art, die für die angebliche Teilnahme an diversen Gewinnspielen versandt werden. Doch wie seriös sind diese Schreiben?

Titel: Debtend Service: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren


Das Thema „unseriöse“ Zahlungsaufforderungen ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Fragwürdig deshalb, weil die Schreiben nicht selten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, die eine seriöse Aufforderung zur Zahlung ausmachen.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „Debtend Service“ vor, die als Postadresse ein Postfach in Berlin angibt. Angeblich sollen Empfänger dieses Schreibens an diversen Gewinnspielen ("Winners 49 & Top 400 & Millionenrente) teilgenommen haben, diese jedoch nicht bezahlt haben. Debtend Service droht, dass dieses Schreiben den „letzten Versuch“ darstellt, weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

Debtendservices: Forderung einer Summe von mehr als 200 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte außergerichtlicher Mahung vor gerichtlichen Schritten!!“ übertitelt und der Absender Debtend Service fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 209,04 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist ein gewisser Tomas Suk. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01

Scan: Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 01
Debtend Service Mahnung / Sept 2020 / Seite 02


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Debtend Service erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 4. August 2020

IFS Inkasso verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Absenders IFS Inkasso aus 11516 Berlin vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Forderung wissen müssen.

Titel: IFS Inkasso: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Forderung für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“?


Uns erreichte eine Forderung von einer „IFS Inkasso“, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 700 EUR fordern.

Angeblich sollen noch Beiträge aus der Teilnahme an Gewinnspielen offen sein, zumindest ist als Betreff „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“ angegeben. Dieses aktuelle Schreiben soll laut der IFS Inkasso den letzten Versuch darstellen, dem Empfänger weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

IFS Inkasso schlägt dem Empfänger die Möglichkeit einer einmaligen Pauschalzahlung von insgesamt 239,19 EUR vor, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die eigentliche Gesamtsumme soll sich auf angeblich 717,79 EUR belaufen.

Ist die IKS Inkasso ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen?


Als Kontaktadresse ist nur eine CAYA Postbox 605508 in 11516 Berlin angegeben. Dabei handelt es sich um einen Service zur Digitalisierung der Briefpost. Als Kontoverbindung wurde ein deutsches Konto angegeben.

Das Inkassoschreiben wirft viele Fragen auf. So scheint es, als ob die angegebenen Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen. So ist unter anderem das Logo einer Kanzlei dem Schreiben zu entnehmen, während die HRB Nummer (Registergericht Berlin) auf eine weitere Firma verweist.

Wir versuchten Antworten über die Webseite zu finden, indem wir die Email-Adresse ifs@conciliationservice.eu als Grundlage nahmen – doch die dazugehörige Seite wird aktuell gewartet (Stand 04.08.20)

Scan: Mahnung IFS Inkasso / July 2020
Mahnung IFS Inkasso / July 2020

Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens IFS Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 27. Juli 2020

Inkasso Goldbach GmbH fordert für Consors Finanz / BNP Paribas S.A.

Derzeit liegt eine Mahnung der Inkasso Goldbach GmbH vor. Das Inkassobüro wurde von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (eingetr. Marke Consors Finanz) beauftragt, um noch offene Kosten beizutreiben.

Titel: Inkasso Goldbach GmbH fordert für Consors Finanz / BNP Paribas S.A.

Über das Inkassounternehmen Inkasso Goldbach GmbH


In 63791 Karlstein sitzt die Firma Inkasso Goldbach GmbH. Laut eigener Aussage ist das Unternehmen für die Branchen Banken, Energieversorger, Gesundheitswesen, Verlage und Zeitschriften, Speditionen und Leasingunternehmen bundesweit tätig.

Die Inkasso Goldbach GmbH ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, Inkasso-Dienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Aktuell liegt uns eine Mahnung des Inkasso-Dienstleisters vor. Ein Mitglied wurde aufgefordert, eine womöglich noch ausstehende Summe zu zahlen.

Inhalt der Mahnung 


In dem vorliegenden Schreiben teilt Inkasso Goldbach GmbH mit, dass sie beauftragt wurden, bereits fällige Forderungen einzuziehen. Dazu wurde eine Frist von etwas mehr als einer Woche gesetzt, um den kompletten Betrag an das Inkassobüro zu überweisen.

Inkasso Goldbach GmbH schreibt: „Wenn Sie bei Abschluss des Kreditvertrages mit unserer Auftraggeberin die Abtretung von Sicherheiten vereinbart haben, werden wir bei Nichtzahlung kurzfristig davon Gebrauch machen. Um Fragen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten bezüglich dieser Einbeziehungsmaßnahme bisher noch nicht an die SCHUFA weitergeleitet haben.“

Wir die geforderte Summe nicht gezahlt, könnte es durch die Einleitung der nächsten „Mahnstufe“ zu höheren Kosten kommen. Empfänger eines Inkassoschreibens sollten demzufolge eintreffende Briefe nicht ignorieren, sondern prüfen und reagieren!

Über die Auftraggeber BNP Paribas S.A. / Consors Finanz


Ein Mitglied von Verbraucherdienst wandte sich erst kürzlich mit ihren Erfahrungen bezüglich der Consors Finanz / BNP Paribas S.A. an uns. Sie stellte Abbuchungen durch diese Firma auf ihrem Konto fest, die ihr unerklärlich schienen. Laut ihrer Aussage sei das vorherige Vertragsverhältnis bereits beendet gewesen. Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier: Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Weitere Informationen zu Inkasso Goldbach GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Inkasso Goldbach GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 23. Juli 2020

Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Das Produktportfolio der Consors Finanz umfasst laut Wiki u.a. Ratenkredite und Kartenprodukte. Eine Verbraucherin wandte sich an uns, um ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen zu schildern.

Titel: Consors Finanz / BNP Paribas: Erfahrungen einer Verbraucherin

Consors Finanz BNP Paribas buchte ab


Unser Mitglied schreibt, dass sie im September 2016 einen Ratenkauf bei einem Elektronik-Fachmarkt in Traunreut veranlasst hatte. Im Zuge des Kaufs soll sie eine Karte von der Consors Finanz erhalten haben, eine Girokarte. Die Karte vernichtete sie laut eigener Aussage; „Im Dezember 2018 wurde alles beglichen“, schreibt sie.

Ab November 2019 wurden laufend Beträge durch die Consors Finanz BNP Paribas via Sepa Lastschrift abgebucht, die dementsprechenden Kontoauszüge wurden uns zur Ansicht durch unser Mitglied vorgelegt. Sie meldete sich laut eigener Aussage bei dem Unternehmen, diese sollen ihr gegenüber gesagt haben, dass „Sachen von Amazon“ über die betreffende Karten bestellt wurde.

Unser Mitglied verneinte dies, woraufhin der Mitarbeiter der Consors Finanz erklärt haben soll, dass es sich „höchstwahrscheinlich um Betrug handeln müsste“. Entsprechende Unterlagen, die eine solche Vermutung belegen würde, will unser Mitglied bis heute nicht erhalten haben.

Mahnung wegen ausstehender Zahlung


Die Consors Finanz BNP Paribas (Sitz in Duisburg) schickte unserem Mitglied Anfang Juni eine Mahnung. Die Firma fordert in dem Schreiben den Verbraucher dazu auf, einen Zahlungsrückstand auszugleichen.

Rund zwei Wochen später erhielt sie die schriftliche Kündigung des Kredits. Consors Finanz schreibt, dass die Verbraucherin „trotz mehrfacher Mahnungen“ die geforderte Summe nicht bezahlte. Weiter heißt es: „Eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung mit monatlicher Beitragszahlung ist ab diesem Monat erloschen, ein Versicherungsschutz besteht somit nicht mehr“. Des Weiteren soll die Inkassoabteilung informiert werden. Tatsächlich folgte Anfang Juli 2020 eine Mahnung von Inkasso Goldbach GmbH.

Kundin soll keine Unterlagen erhalten haben


Als unser Mitglied diese Briefe erhielt, nahm sie erneut telefonisch Kontakt mit Consors Finanz auf. Die Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung soll erklärt haben, dass sämtliche notwendige Unterlagen zugestellt werden. Diese hat unser Mitglied laut eigener Aussagen nicht erhalten.

Unser Mitglied stellte in ihrer Stellungnahme die möglicherweise berechtigte Frage, warum diese angeblichen Bestellungen bei Amazon nicht über den eigenen Account erfolgten, sondern „über sieben Ecken über irgendeine Karte von der Consors Finanz“.

Außerdem wäre offen, wie das Mandat für die SEPA-Lastschrift zustande kam, da bereits laut unseres Mitglieds die Zahlungen im Dezember 2018 beglichen wurden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit Consors Finanz oder haben eine Inkasso-Forderung erhalten? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 16. Juli 2020

ADR SUK: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ für Gewinnspiele verschickt

Aktuell liegt ein besonders frecher Versuch vor, arglose Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Eine Firma namens ADR SUK versucht mit falschem Logo für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel bzw. einer Spielgemeinschaft Kosten zu fordern. Empfänger eines Schreibens mit der Überschrift „Letzte außergerichtliche Mahnung“ sollten auf folgende Hinweise achten:

Titel: ADR SUK: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ für Gewinnspiele verschickt

ADR SUK – Warnung vor angeblichen Forderungen


Eine Google-Suche nach einem Inkasso-Unternehmen namens „ADR SUK“ führt zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis. Es gibt weder eine Homepage noch einen Google-Firmeneintrag, der Empfängern eines Schreibens mehr Auskünfte geben könnte. Diese Briefe, die „letzten außergerichtlichen Mahnungen“, sind scheinbar aktuell im Umlauf. Zumindest setzte uns eine Verbraucherin uns in Kenntnis, sodass wir darüber berichten können.

Das Wichtigste zuerst: das auf dem Schreiben zu sehende Logo scheint geklaut worden zu sein. Das Unternehmen Akzepta Inkasso GmbH warnt vor angeblichen Forderungen, die das Logo der Firma zeigen. Scheinbar sollen sogar betrügerische Anrufe im Namen der Akzepta Inkasso GmbH getätigt worden sein. Mehr Infos auf der Homepage: https://www.akzepta.at/akzepta-warnt/

Geld soll nach Belgien überwiesen werden


Absender ist nicht das besagte Inkassounternehmen, sondern eine „ADR SUK“. Sitz der Firma soll der Kurfürstendamm 234 in 10719 Berlin sein. Die angegebene Steuernummer 314/5803/4078 fand laut unserer Kenntnis bereits in anderen Fake-Schreiben Verwendung – auch dort forderten nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Firmen die Zahlung von angeblich offenen Kosten.

Auch die Handelsregister-Nummer beim Registergericht Berlin (Charlottenburg) HRB 11357 führte zu keinem Ergebnis. (Stand 15.07.2020). Es lässt sich also mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass dieses Inkassoschreiben als unseriös betitelt werden darf. Zahlen Sie nicht!

Gefordert wird eine Summe in Höhe von 216,06 EUR. Diese Summe soll ein einmalig geltendes Pauschalangebot darstellen, die Kosten sollen angeblich eine Höhe von 626,65 EUR haben. Gefordert wird für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“. Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Belgien, Zahlungsempfänger ist ein gewisser „Tomas Suk“.

Scan: Zahlungsaufforderung ADR SUK / Juli 2020
Zahlungsaufforderung ADR SUK / Juli 2020


Hilfe bei Inkassoforderungen


Inkassoschreiben sollten nach Erhalt auf ihre Seriosität geprüft werden. Erste Hinweise finden Sie unseren Beitrag „Häufige Fehler bei Inkassoschreiben“. Ansonsten stehen unseren Mitgliedern unsere Mitarbeiter zur Verfügung. Für allgemeine Informationen können uns betroffene Verbraucher kontaktieren:

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 14. Mai 2020

Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt beauftragte die Culpa Inkasso GmbH, die eine Mahnung an ein Mitglied von Verbraucherdienst sandte. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titel: Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Was bietet PAYSELECT GmbH, Frankfurt an?


Auf der Webseite „vorteilskreditkarte.de“ stellt die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt diverse Angebote vor. So finden Besucher folgende Punkte (Stand 14.05.2020):


  • Hochgeprägte PrePaid - Mastercard® bis zu 50.000 € Aufladelimit
  • Bis zu 7.500 € Vorteils Kredit
  • Mastercard® - ohne Bonitätsprüfung


Die PAYSELECT GmbH beschreibt ihr Angebot auf der genannten Webseite selbst mit den Worten „Ihr PaySelect Sorglos-Angebot – sicher, bequem, seriös“. Zahlreiche positive Kundenbewertungen lassen auf eine hohe Kundenzufriedenheit schließen. Die Verbraucherin Frau P. wandte sich an uns, weil sie unerwartet Post von einem Inkassounternehmen im Briefkasten fand. Laut des Schreibens soll eine Bestellung bei der PAYSELECT GmbH getätigt worden sein.

Inhalt der Zahlungsaufforderungen


In den vorliegenden Schreiben wird von der Empfängerin Frau P. verlangt, noch offene Kosten einer Dienstleistung der PAYSELECT GmbH zu bezahlen. Eine Bestellung soll unter Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung mit der IP-Adresse von Frau P. getätigt worden sein. Der Bestellvorgang selbst soll durch den Anbieter gespeichert worden sein. Laut der Culpa Inkasso soll der Bestellbutton der betreffenden Webseite der PAYSELECT GmbH eindeutig auf eine Kostenpflichtigkeit hinweisen.

Verlangt wird in dem ersten Schreiben ein Gesamtbetrag von über 200 EUR. Es folgte eine Mahnung, in der erneut letztmalig darauf hingewiesen wird, die Zahlung zu tätigen. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren drohen.

Erfahrungen mit Culpa Inkasso


Wir haben Erfahrungen mit dem Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. In der Vergangenheit berichteten wir bereits in vielerlei Beiträgen über dieses Inkassounternehmen. Culpa Inkasso ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Unternehmen und ist demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Aus diesem Grund sollten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von dieser Firma unbedingt ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Weitere Informationen zu Culpa Inkasso und PAYSELECT GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der PAYSELECT GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung von Culpa Inkasso erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 22. November 2019

DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“

Ein unangenehmer Vorwurf wird von dem Absender DUVAR als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 140,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Doch ist diese Forderung rechtens?

Titel: DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“


Duvar fordert: Kontoverbindung in der Tschechei angegeben


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: eine Firma namens DUVAR gibt an, eine zu zahlende Rechnung bislang nicht ausgeglichen wurde. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

In dieser Mahnung kommen Verzugskosten in Höhe von 50,00 EUR hinzu. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen. Sollte nicht gezahlt werden, droht DUVAR mit der Einleitung „weiterer Schritte“.

Scan: Mahnung DUVAR / Nov 2019
Mahnung DUVAR / Nov 2019


Ist diese Forderung rechtens?


DUVAR ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 20.11.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde. Wer das Telefongespräch jedoch nicht geführt hat, sollte die Rechnung nicht bezahlen!

Update: Rechnungen von einer COMERA im Umlauf


Aktuell liegt uns eine weitere Rechnung ähnlicher Machart vor. Eine "COMERA" meldet sich kurz vor den Feiertagen, um die angebliche Nutzung eines "Services für Erwachsene" in Rechnung zu stellen. Es wird die runde Summe von 90,00 EUR verlangt, die wie bei anderen Schreiben dieser Art auf ein tschechisches Konto überwiesen werden sollen. Zahlen Sie nicht, sondern gönnen Sie sich stattdessen lieber etwas Schokolade zum Fest.


Scan: Rechnung "COMERA" / Dez 2019
Rechnung "COMERA" / Dez 2019


Wie Verbraucher auch berechtigte Forderungen reagieren sollten


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens DUVAR erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Da die derzeit vorliegenden Forderungen von DUVAR unseriös wirken, sollten Empfänger eines solchen Schreibens nicht zahlen, ohne das Schreiben vorab zu prüfen. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 1. März 2018

Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH

Schon zahlreich berichteten wir über Forderungen des Inkasso-Büros Jedermann Inkasso GmbH, die von unterschiedlichsten Auftraggebern mit der Beitreibung offener Forderungen beauftragt werden. Aktuell liegt eine Mahnung für die Maxolution Online Service GmbH vor. Laut dem Dokument sollen noch überfällige Mitgliedsgebühren offen sein.

Titelbild: Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH

Offene Mitgliedsgebühren für best-of-videorama.com?


Das Internetportal „Best of Videorama“ richtet sich an die Freunde der Erwachsenenunterhaltung. Interessierte Volljährige können sich dort registrieren, um unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Betrieben wird die Webseite durch die Maxolution Online Service GmbH aus Stöckern, Österreich.

Eine Mitgliedschaft auf der Seite kann Gebühren kosten. Es gibt unterschiedliche Tarifmodelle und somit auf das ausgewählte Produkt zugeschnittene Kosten, die anfallen können. Vor einer Mitgliedschaft müssen jedoch die AGB akzeptiert werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Free-User“ Accounts, die jedoch auch kostenpflichtige Inhalte erwerben und somit von der Maxolution Online Service GmbH zur Kasse gebeten werden könnten.

Maxolution Online Service GmbH beauftragt Jedermann Inkasso


Sollte ein Mitglied von „Best of Videorama“ offene Beiträge und Rechnungen der Maxolution Online Service GmbH nicht zahlen, könnte Post von Jedermann Inkasso die Folge sein.

Im Auftrag der Firma Maxolution Online Service GmbH liegt uns derzeit eine Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH vor. So soll eine Gesamtforderung von über 60 EUR nicht bezahlt worden sein. Weil diese Forderung nicht beglichen wurde und eine Antwort ebenfalls ausblieb, fordert das Inkassounternehmen nun einen deutlich höheren Betrag. Zu der Hauptforderung kommen demzufolge nun u.a. Zinsen und Inkassokosten hinzu, sodass letztlich eine deutlich höhere Summe im Gegensatz zu der ursprünglichen Hauptforderung fällig wird.

Scan: Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH, Mahnung
Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH, Mahnung


Hilfe bei Jedermann Inkasso und Maxolution Online Service GmbH


Haben Sie eine Mahnung von der Maxolution Online Service GmbH oder eine Forderung von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen und weiteren Fragen rund um das Thema Inkasso. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Telefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.