Dienstag, 4. August 2020

IFS Inkasso verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Absenders IFS Inkasso aus 11516 Berlin vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu der Forderung wissen müssen.

Titel: IFS Inkasso: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Forderung für „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“?


Uns erreichte eine Forderung von einer „IFS Inkasso“, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 700 EUR fordern.

Angeblich sollen noch Beiträge aus der Teilnahme an Gewinnspielen offen sein, zumindest ist als Betreff „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente Spielgemeinschaft“ angegeben. Dieses aktuelle Schreiben soll laut der IFS Inkasso den letzten Versuch darstellen, dem Empfänger weitere vermeidbare Kosten zu ersparen.

IFS Inkasso schlägt dem Empfänger die Möglichkeit einer einmaligen Pauschalzahlung von insgesamt 239,19 EUR vor, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Die eigentliche Gesamtsumme soll sich auf angeblich 717,79 EUR belaufen.

Ist die IKS Inkasso ein eingetragenes Inkasso-Unternehmen?


Als Kontaktadresse ist nur eine CAYA Postbox 605508 in 11516 Berlin angegeben. Dabei handelt es sich um einen Service zur Digitalisierung der Briefpost. Als Kontoverbindung wurde ein deutsches Konto angegeben.

Das Inkassoschreiben wirft viele Fragen auf. So scheint es, als ob die angegebenen Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen. So ist unter anderem das Logo einer Kanzlei dem Schreiben zu entnehmen, während die HRB Nummer (Registergericht Berlin) auf eine weitere Firma verweist.

Wir versuchten Antworten über die Webseite zu finden, indem wir die Email-Adresse ifs@conciliationservice.eu als Grundlage nahmen – doch die dazugehörige Seite wird aktuell gewartet (Stand 04.08.20)

Scan: Mahnung IFS Inkasso / July 2020
Mahnung IFS Inkasso / July 2020

Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens IFS Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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oder per E-Mail:

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