Dienstag, 11. August 2020

Kanzlei Biksadska & Kollegen fordern via Mail für DGZ deutsche Gewinnerzentrale

Empfänger einer Email von der Kanzlei Biksadska & Kollegen aus Bremen können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung aufgrund der angeblichen Teilnahme an DGZ deutsche Gewinnerzentrale erhalten haben, können Sie diese direkt in den Spam-Ordner schieben. Es handelt sich dabei um einen Fake und keine seriöse Kanzlei. Zahlen Sie nicht!

Kanzlei Biksadska & Kollegen fordern via Mail für DGZ deutsche Gewinnerzentrale


Keine seriöse Forderung: Kanzlei Biksadska & Kollegen

Mehrfach berichteten wir auf diesem Blog über fragwürdige Zahlungsaufforderungen, in denen die kostenpflichtige Teilnahme an Gewinnspielen u.ä. unterstellt wurde. Zuletzt wurden solche Briefe häufiger via Email versandt, auch wenn ein Großteil weiterhin postalisch verschickt werden. Die sogenannte Kanzlei Biksadska & Kollegen soll ihren Sitz in Bremen haben, genauer in der Kornstraße. Bei unseren Recherchen stellten wir fest, dass sich unter der Adresse scheinbar ein Barber Shop befindet.

Nicht zahlen! Fragwürdige Mails

Weder in Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. noch im Rechtsdienstleistungsregister lässt sich ein Eintrag von der Kanzlei Biksadska & Kollegen finden. Scheinbar scheint sie zum derzeitigen Stand nicht zu existieren. Dennoch möchte sie Geld einfordern, für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel. Absender der dubiosen Email ist übrigens nicht die Kanzlei, sondern die folgende Mailadresse: klz-medien.de.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten

Die Kanzlei Biksadska & Kollegen fordert für die Mandantin DGZ Deutsche Gewinnerzentrale den Betrag in Höhe von 379,40 EUR innerhalb von sieben Tagen zu überweisen. Als Kontoverbindung ist ein niederländisches Konto angegeben. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, droht der Absender mit weiteren Folgekosten sowie Unannehmlichkeiten. Im unteren Bereich der Mail sind Grafiken eingebunden, wie u.a. ein TÜV Prüfung, die erkennen lassen soll, dass es sich hierbei um ein seriöses Unternehmen handeln soll. Scheinbar wurden diese Auszeichnungen unerlaubt eingebunden.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im (digitalen) Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen: Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben oder eine Mail von einer Inkassofirma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen und warnen vor fragwürdigen Mahnungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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