Dienstag, 7. Juli 2020

Häufige Fehler bei Inkassoschreiben

Lohnt es sich, gegen ein Inkassoschreiben vorzugehen? Diese Frage stellen sich Verbraucher und Gewerbetreibende gleichermaßen und suchen eine Übersicht, welche häufige Fehler bei Inkassoschreiben vorliegen können und wie diese ggf. zu beseitigen sind. Wir versuchen an dieser Stelle schnell und anschaulich häufige Fehler zu benennen.

Titel: Häufige Fehler bei Inkassoschreiben


Freilich ersetzt dieser Artikel keine kompetente Beratung von z.B. unseren Spezialisten und Juristen. Zudem mag im Einzelfall ein offensichtlicher Fehler keiner zu sein und die Forderung doch berechtigt sein. Dieser Artikel ist daher nur eine Anregung, keine abschließende Rechtsauskunft für ihren konkreten Fall. Im Zweifel einfach unter unserer Servicenummer kontaktieren.


  • Kontoführungsgebühren
  • Überhöhte Zinsen
  • Unsinnige Kosten wie Mehrfachadressanfragen
  • Überhöhte Inkassogebühren
  • Verjährung
  • Falsche Zustellung
  • Fehlender Nachweis Abtretung


Wenn Sie im Forderungsschreiben die obigen Aspekte finden, dann liegt bei Ihnen einer oder mehrere häufige Fehler bei Inkassoschreiben vor. Fragen Sie nach, lassen Sie sich dann die Positionen erläutern und belegen oder übergeben die Korrespondenz an einen Anwalt, zum Beispiel des Verbraucherdienstes – für Mitglieder sogar kostenfrei und ohne Wartezeiten!

Inkasso: Kontoführungsgebühren zulässig?


Kontoführungsgebühren dürfen nach der Rechtsprechung des BGH (für Darlehensverträge, aber hierauf anzuwenden) nicht extra in Rechnung gestellt werden, da dies Kosten sind, die mit dem Inkasso einhergehen und damit im Interesse der Inkassofirma liegen. Diese sind mit den Gebühren abgegolten.

Zinsen überhöht berechnet?


Oftmals werden Zinsen gefordert, die weit über dem gesetzlichen Verzugszins liegen. Zwar mag sich dies aus dem Ausgangsvertrag ergeben, dann wäre es aber nachzuweisen. Grundsätzlich kann man den Basiszinssatz online abrufen und den tatsächlich angefallenen Zins berechnen. Wir haben hier als Verbraucherdienst schon Fälle bearbeitet, in denen statt 4.000 EUR Zinsen 12.000 EUR geltend gemacht wurden. Doch auch bei kleineren Beträgen rentiert es sich bisweilen nachzurechnen. Fordern Sie jedenfalls immer eine Erläuterung an.

Kosten für die Adressermittlung


Oftmals werden falsche, überhöhte und unsinnige Adressanfragen geltend gemacht. Wenn Sie seit Jahren nicht umgezogen sind und alle Briefe ankommen, besteht schlicht kein Grund eine (neue, wiederholte) Adressanfrage zu starten. Lassen Sie sich Belege zusenden, um häufige Fehler in Inkassoschreiben aufzudecken.

Überhöhte Inkassogebühren


Inkasso kostet Geld, und grundsätzlich kann dieser Posten als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Doch Kosten in welcher Höhe? Darf Inkasso so teuer sein wie ein Rechtsanwalt? Es ist grundsätzlich zulässig, Inkassokosten an das RVG, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, anzulehnen. Doch oft werden hier zu hohe Gebührentatbestände geltend gemacht oder der Streitwert falsch, nämlich inklusive Zinsen, festgesetzt. So erhöhen sich die Gebühren erheblich. Lassen Sie sich in so einem Fall nicht ins Bockshorn jagen. Nehmen Sie lieber kompetente Beratung in Anspruch.

Verjährung der Forderung


Ansprüche aus titulierten Forderungen, also aus Gerichtsurteil, notarieller Urkunde oder Vollstreckungsbescheid verjähren erst in 30 Jahren ab Rechtskraft. Doch gilt dies nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung und manche Zinsen. Diese verjähren ebenfalls innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie angefallen sind. Oft sind daher nur die titulierten Forderungen und Zinsen geltend zu machen, jedoch nicht Vollstreckungskosten.

Fehlerhafte Zustellung


Immer wieder bekommen wir Verfahren auf den Tisch, bei denen ein Versäumnisurteil oder Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid an einer alten Anschrift zugestellt wurde. Solche Zustellungen sind in der Regel unwirksam, der Titel muss daher angegriffen und beseitigt werden. Wer allerdings umzieht und an seinem alten Briefkasten das eigene Namensschild belässt, kann hier in der Verantwortung stehen. Auch dieses häufige Problem bei Inkassoschreiben ist daher am Besten durch einen Spezialisten zu klären.

Fehlender Nachweis Abtretung/Vollmacht


Dem Inkassoschreiben ist keine Inkassovollmacht beigelegen. Behauptet der neue Forderungsinhaber, die Forderung per Abtretung erhalten zu haben, muss auch dies Ihnen gegenüber nachgewiesen werden.

Doch Vorsicht: Alle diese Problempunkte führen nicht dazu, dass eine Zwangsvollstreckung eingestellt werden muss oder dass eine Kontopfändung unzulässig ist. Hierzu müssen die geeigneten Klagemaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Prüfung von Inkassoforderungen


Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Lassen Sie das Schreiben prüfen! Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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