Über die Gefahren des Job-Scammings
Job-Scamming – mit diesem Ausdruck wird die Masche beschrieben, die sich hinter unseriösen Jobangeboten verbergen kann. Als erste Merkmale einer dubiosen Stellenanzeige wären die typischen Beschreibungen zu nennen, mit denen die Hintermänner arglose Arbeitssuchende anlocken möchten: „Keine Vorkenntnisse nötig“, „Bequem im Homeoffice“ und „Top Verdienst“. Die dementsprechenden Stellenangebote werden durch Anzeigen in den sozialen Medien oder in Job-Portalen im Internet verbreitet. Gesucht werden „EndkundenmanagerIn“, „Account ManangerIn“ und „Marketing & Event MitarbeiterIn“ etc. im Homeoffice.
Nachdem sich ein/e InteressentIn auf das Angebot hin meldet, soll der Kontakt hergestellt werden, dies jedoch nahezu komplett über Email oder Messenger-Dienste wie WhatsApp. Nur in Ausnahmefällen soll es zu vereinzelten Telefonaten gekommen sein. Laut der Erfahrungen der Betroffenen, die sich ans wandten, sollte die Beschäftigung ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag beginnen.
Unseriöse Stellenangebote im Netz: Bekannte Fälle von Betroffenen
Die Tätigkeiten können sich in der Praxis letztendlich unterscheiden, wobei die Verwendung der eigenen Kontodaten in der Regel vorausgesetzt wird. Folgende Fälle sind uns bekannt:
- Eine Betroffene sollte im Auftrag der Firma ein neues Konto bei einer Online-Bank eröffnen, um den Registrierungsvorgang online zu „testen“. Die Kontodaten sollen im weiteren Lauf ohne Kenntnis der Betroffenen für Online-Bestellungen genutzt worden sein
- In einem anderen Fall wurde verlangt, dass technische Gerätschaften wie u.a. ein „iPhone“ oder „Macbook“ online bestellt werden sollte, in Orginallverpackung mit Kaufbeleg und Rechnung
- Ein Mitarbeiter sollte die Verantwortung über die Verwaltung des Budgets übernehmen, indem Auszahlungen über die eigene Kontoverbindung erfolgen müssten
- Eine Betroffene sollte als „Endkundenmanagerin“ einen Account bei Bitpanda erstellen, um Bitcoins zu kaufen. Ihr Kontakt zur Firma, eine Person unter den Vornamen „Kathrin“, wies ihr via WhatsApp an, das Überweisungslimit des eigenen Bankkontos auf 5.000 EUR täglich zu erhöhen. Als die Betroffene daraufhin ihren Arbeitsvertrag sofort auflösen wollte und auf die Löschung der Daten bestand, folgte von „Kathrin“ die Antwort „Willst du mir deine Nacktbilder verkaufen? Ich zahle sehr gut 4 oder 5 stellig“. Die Betroffene wand sich an die Polizei.
Geldwäsche: Unwissende können zu Tätern werden
Zum Glück handelten die Überzahl der Betroffenen richtig, indem sie das Jobangebot nach der ersten Kontaktaufnahme ablehnten oder die Polizei kontaktierten. Wie oben beschrieben, werden häufig die persönlichen Kontodaten genutzt, um u.a. Geldwäsche zu betreiben. Das Geld kann von anderen Betrugsmaschen stammen, wie Fake-Shops oder Abzocke via Kleinanzeigen, bei denen trotz Geldeingangs keine Ware verschickt wird. Geldwäsche ist strafbar! Somit kann es passieren, dass vermeintlich neue MitarbeiterInnen ohne ihre Kenntnisse straffällig werden.
Worauf Sie bei verdächtig wirkenden Jobangeboten achten sollten
Bei bestehenden dubiosen Job-Angeboten im Internet bzw. Job-Scamming gelten einige Regeln, die vor Betrug und weiteren Folgen schützen können:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten nicht missbraucht werden. Wird die Zusendung eines Ausweisdokuments im Zuge der neuen Beschäftigung verlangt, versehen Sie die Ausweiskopien mit einem Wasserzeichen. So stellen Sie sicher, dass diese in den falschen Händen nutzlos sind.
- Nutzen Sie Suchmaschinen im Internet, um möglichst viel über die Firma herauszufinden, welche die Stellenangebote geschaltet hat. Oftmals lassen sich Auffälligkeiten feststellen, aber es lohnt sich auch eine Recherche im Handelsregister und das Lesen von Bewertungen. Checken Sie außerdem die Umsatzsteuer-ID
- Bestehen Sie auf Kontakt außerhalb von WhatsApp. Ist das Telefon besetzt? Ist gar ein Video-Call möglich? Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice sollte dies eine Selbstverständlichkeit darstellen auch auf alternativen Wegen wie Skype u.ä. erreichbar zu sein – dies gilt besonders für „Marketing und Event“ Firmen und Agenturen, die angeblich seriöse Job-Angebote im Netz verbreiten
Wichtig für Betroffene: Das Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betrugs nach Paragraf 263 StGB. Den Tätern drohen somit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Betroffene sollten jeglichen Kontakt abbrechen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dazu sollten sämtliche Beweise, d.h. der gesamte WhatsApp- oder Email-Verlauf, Daten wie Telefonnummer und Namen und alle weiteren Dokumente wie Arbeitsverträge gesichert und übermittelt werden.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Sind Sie Opfer der oben beschriebenen Masche? Wir raten Betroffenen, sich direkt mit der zuständigen Polizei in Verbindung zu setzen. Für andere Anliegen nutzen Sie unse Kontaktmöglichkeiten:
Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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