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Mittwoch, 15. Juli 2020

Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Uns erreichten in der jüngsten Vergangenheit einige Nachrichten von Betroffenen, die uns ihre Erfahrungen mit im Internet angebotenen Jobs im Homeoffice u.a. als „Account ManagerIn“ oder „EndkundenmanagerIn“ berichteten. Der Ablauf ist häufig ähnlich: die Stelle, für die keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind, scheint schnell in der Tasche, der Kontakt besteht ausschließlich über WhatsApp und es wird verlangt, das eigene Bankkonto im Zuge der Tätigkeit zu verwenden.

Titel: Warnung vor unseriösen Jobangeboten als „EndkundenmanagerIn“ im Homeoffice

Über die Gefahren des Job-Scammings


Job-Scamming – mit diesem Ausdruck wird die Masche beschrieben, die sich hinter unseriösen Jobangeboten verbergen kann. Als erste Merkmale einer dubiosen Stellenanzeige wären die typischen Beschreibungen zu nennen, mit denen die Hintermänner arglose Arbeitssuchende anlocken möchten: „Keine Vorkenntnisse nötig“, „Bequem im Homeoffice“ und „Top Verdienst“. Die dementsprechenden Stellenangebote werden durch Anzeigen in den sozialen Medien oder in Job-Portalen im Internet verbreitet. Gesucht werden „EndkundenmanagerIn“, „Account ManangerIn“ und „Marketing & Event MitarbeiterIn“ etc. im Homeoffice.

Nachdem sich ein/e InteressentIn auf das Angebot hin meldet, soll der Kontakt hergestellt werden, dies jedoch nahezu komplett über Email oder Messenger-Dienste wie WhatsApp. Nur in Ausnahmefällen soll es zu vereinzelten Telefonaten gekommen sein. Laut der Erfahrungen der Betroffenen, die sich ans wandten, sollte die Beschäftigung ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag beginnen.

Unseriöse Stellenangebote im Netz: Bekannte Fälle von Betroffenen


Die Tätigkeiten können sich in der Praxis letztendlich unterscheiden, wobei die Verwendung der eigenen Kontodaten in der Regel vorausgesetzt wird. Folgende Fälle sind uns bekannt:


  • Eine Betroffene sollte im Auftrag der Firma ein neues Konto bei einer Online-Bank eröffnen, um den Registrierungsvorgang online zu „testen“. Die Kontodaten sollen im weiteren Lauf ohne Kenntnis der Betroffenen für Online-Bestellungen genutzt worden sein
  • In einem anderen Fall wurde verlangt, dass technische Gerätschaften wie u.a. ein „iPhone“ oder „Macbook“ online bestellt werden sollte, in Orginallverpackung mit Kaufbeleg und Rechnung
  • Ein Mitarbeiter sollte die Verantwortung über die Verwaltung des Budgets übernehmen, indem Auszahlungen über die eigene Kontoverbindung erfolgen müssten
  • Eine Betroffene sollte als „Endkundenmanagerin“ einen Account bei Bitpanda erstellen, um Bitcoins zu kaufen. Ihr Kontakt zur Firma, eine Person unter den Vornamen „Kathrin“, wies ihr via WhatsApp an, das Überweisungslimit des eigenen Bankkontos auf 5.000 EUR täglich zu erhöhen. Als die Betroffene daraufhin ihren Arbeitsvertrag sofort auflösen wollte und auf die Löschung der Daten bestand, folgte von „Kathrin“ die Antwort „Willst du mir deine Nacktbilder verkaufen? Ich zahle sehr gut 4 oder 5 stellig“. Die Betroffene wand sich an die Polizei.


Geldwäsche: Unwissende können zu Tätern werden


Zum Glück handelten die Überzahl der Betroffenen richtig, indem sie das Jobangebot nach der ersten Kontaktaufnahme ablehnten oder die Polizei kontaktierten. Wie oben beschrieben, werden häufig die persönlichen Kontodaten genutzt, um u.a. Geldwäsche zu betreiben. Das Geld kann von anderen Betrugsmaschen stammen, wie Fake-Shops oder Abzocke via Kleinanzeigen, bei denen trotz Geldeingangs keine Ware verschickt wird. Geldwäsche ist strafbar! Somit kann es passieren, dass vermeintlich neue MitarbeiterInnen ohne ihre Kenntnisse straffällig werden.

Worauf Sie bei verdächtig wirkenden Jobangeboten achten sollten


Bei bestehenden dubiosen Job-Angeboten im Internet bzw. Job-Scamming gelten einige Regeln, die vor Betrug und weiteren Folgen schützen können:


  • Stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten nicht missbraucht werden. Wird die Zusendung eines Ausweisdokuments im Zuge der neuen Beschäftigung verlangt, versehen Sie die Ausweiskopien mit einem Wasserzeichen. So stellen Sie sicher, dass diese in den falschen Händen nutzlos sind.
  • Nutzen Sie Suchmaschinen im Internet, um möglichst viel über die Firma herauszufinden, welche die Stellenangebote geschaltet hat. Oftmals lassen sich Auffälligkeiten feststellen, aber es lohnt sich auch eine Recherche im Handelsregister und das Lesen von Bewertungen. Checken Sie außerdem die Umsatzsteuer-ID
  • Bestehen Sie auf Kontakt außerhalb von WhatsApp. Ist das Telefon besetzt? Ist gar ein Video-Call möglich? Besonders für Mitarbeiter im Homeoffice sollte dies eine Selbstverständlichkeit darstellen auch auf alternativen Wegen wie Skype u.ä. erreichbar zu sein – dies gilt besonders für „Marketing und Event“ Firmen und Agenturen, die angeblich seriöse Job-Angebote im Netz verbreiten


Wichtig für Betroffene: Das Scamming erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Betrugs nach Paragraf 263 StGB. Den Tätern drohen somit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Betroffene sollten jeglichen Kontakt abbrechen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dazu sollten sämtliche Beweise, d.h. der gesamte WhatsApp- oder Email-Verlauf, Daten wie Telefonnummer und Namen und alle weiteren Dokumente wie Arbeitsverträge gesichert und übermittelt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Opfer der oben beschriebenen Masche? Wir raten Betroffenen, sich direkt mit der zuständigen Polizei in Verbindung zu setzen. Für andere Anliegen nutzen Sie unse Kontaktmöglichkeiten:

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 21. August 2015

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Bargeldloses Zahlen über das eigene Smartphone per SMS mittels eines Bezahlcodes (zum Beispiel über die Zong GmbH - einer Tochter der PayPal), ohne vorher eine Bank aufsuchen zu müssen, ist heute eine Zahlung mittels SMS eine bequeme und einfache Sache. Der Verbraucher braucht dazu weder eine Bankkarte oder noch einen Bankmitarbeiter um einen x-beliebigen Geldbetrag bargeldlos zu überweisen. Es ist jedoch ärgerlich, wenn es unbekannte Cyberkriminelle auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Auf Facebook, Skype, WhatsApp oder anderen sozialen Medien versuchen Cyberkriminelle mittels Betrug durch falsche Profile an Ihre persönliche Handynummer zu gelangen um anschließend Ihr Bankkonto zu plündern.

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Wie funktioniert der Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH?


Betrüger hacken sich zuerst in ein unbekanntes Facebook-Konto ein. Anschließend werden in großer Zahl entsprechende Nachrichten an die gesamte Freundesliste des gehackten Facebook-Opfers geschickt. Mit der Bitte um die Zusendung der persönlichen Mobilfunknummer werden die Facebook-Betrugsopfer anschließend in die SMS-Falle gelockt. Die Cyberkriminellen geben nun mittels einer SMS über die Zong GmbH (einer PayPal-Tocher aus Düsseldorf) eine fingierte Rechnung in Zahlung. Daraufhin wird das Facebook- bzw. WhatsApp-Betrugsopfer von den Kriminellen erneut kontaktiert. Mit der zweiten Kontaktaufnahme soll das Opfer über das Mobiltelefon den gerade eben zugeschickten Bezahlcode (TAN-Nummer) bestätigen, der zur Betrug benötigt wird. Erst mit dem Erhalt der nächsten Telefonrechnung erfährt das Opfer den Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Geben Sie nicht ungeprüft Ihre Telefonnummer oder Ihre Bankdaten weiter!


Seien Sie äußerst vorsichtig und skeptisch, wenn Sie von anonymen Usern in sozialen Medien (Facebook, WhatsApp etc.) zur Bestätigung von Bezahlcodes oder zur sogar zur Herausgabe Ihrer persönlichen Bankdaten aufgefordert werden. Denn in der Anonymität der sozialen Medien können sich auch Betrüger mit gefälschten Profilen verbergen, die sich nur auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Schon bei dem kleinsten Verdacht sollten Sie mit dem Gegenüber (sofern möglich) in Kontakt treten. Schlimmstenfalls muss jedoch die Polizei kontaktiert werden, sollten Sie Ihre eigene Mobilfunknummer oder Ihre Bankdaten anonymen Betrügern mitgeteilt haben. Seien Sie bitte immer umsichtig bei der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten in sozialen Medien.
Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Verbraucherdienst e.V. kann  bezüglich des SMS-Bezahldienstes Zong GmbH kontaktiert werden


Einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Focus Online. Haben Sie weitere Fragen zu dem Betrug mit den Bezahlcodes von dem SMS-Bezahldienst Zong? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon zu den Tricks der Cyberkriminellen. Auch ein Kontakt über unser E-Mail-Postfach ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 10. Juni 2015

WhatsApp-Abofalle | Abzocke mit Spam-Nachrichten von Drittanbietern

Sind Sie schon mit WhatsApp in eine Abofalle getappt? Vorsicht vor Abzocke durch Spam-Nachrichten über Ihr Handy bzw. Smartphone! Verbraucherdienst e.V. aus Nordrhein-Westfalen sowie die Verbraucherzentrale Sachsen warnen vor Abzocke von Drittanbietern über das WhatsApp-Portal.

Abzocke von dubiosen Drittanbietern mit WhatsApp-Abofalle!


Wurden Sie in der „Steinzeit“ der mobilen Kommunikation als Handynutzer mit Spam-SMS überschüttet oder mit Spam-E-Mails in die Verbraucherfalle gelockt? Nun – im Jahr 2015 - erreichen Spam-Nachrichten inzwischen auch den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp, der besonders bei jungen Verbrauchern beliebt ist. Versehentlich tappen User in eine teure Abofalle. Aus dieser Abofalle wieder herauszukommen ist für den Abgezockten anschließend weitaus komplizierter!

Dubiose Drittanbieter verschicken Spam-Nachrichten über WhatsApp


Da es mittlerweile für dubiose Drittanbieter recht einfach ist, an WhatsApp-Nutzerdaten zu gelangen, versuchen diese inzwischen Smartphone-User in die teure Abofalle zu locken. Denn mittels unerlaubt zugeschicktem Spam-Nachrichten, der neue Funktionen für den WhatsApp-User verspricht, kann dieser im nächsten Monat leicht eine erhöhte Telefonrechnung erhalten. Wenn der Smartphone-User – auch ungewollt - einen kostenpflichtigen Link eines Drittanbieters ohne vorherige Prüfung anklickt, zahlt leider anschließend die anfallenden Abokosten an einen dubiosen Drittanbieter. Der angeklickte Spam-Link soll der WhatsApp-Benutzer anschließend sogar an seine Freunde verschicken und diese in die Abofalle des Drittanbieters einladen. Die eingeladenen Freunde sollen ebenfalls in die WhatsApp-Abofalle gelockt werden. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abofalle des Drittanbieters wird über die Telefonrechnung abgebucht


Auch wenn es sich bei den abgeschlossenen Verträgen der Drittanbieter bei WhatsApp nur um kleinere Geldbeiträge (zum Beispiel 4,99 Euro pro Monat) handelt, die Drittanbieter gelangen durch das sogenannte WAP-Billing (dem Bezahlsystem für mobile Endgeräte) sehr leicht an die Telefonnummer des Handynutzers. Bei Handys oder Smartphones ist es durchaus üblich, dass durch das Anklicken bezüglich eines abgeschlossenen Abovertrags die anschließende Geldforderung später über die Telefonrechnung beglichen werden soll. Eine TAN- oder PIN-Nummer ist für einen automatisierten Geldeinzug nicht notwendig. Somit bemerkt der WhatsApp-User erst bei der turnusgemäßen Abbuchung der nächsten Telefonrechnung, dass unfreiwillig ein höherer Geldbetrag abgezogen wurde.


Verbraucherdienst e.V. informiert über die Abofalle bei WhatsApp

Verbraucherdienst e.V. aus Essen informiert Sie über die Abofalle bei WhatsApp. In einem unverbindlichen Gespräch mit uns erhalten Sie wertvolle Informationen zu den Abofallen bei WhatsApp. Sollten Sie jedoch schon eine Mahnung erhalten haben sollte schnell gehandelt werden, sodass Ihr unfreiwilliges WhatsApp-Abo nicht zu Ihrem Albtraum wird. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.