Mittwoch, 10. Juni 2015

WhatsApp-Abofalle | Abzocke mit Spam-Nachrichten von Drittanbietern

Sind Sie schon mit WhatsApp in eine Abofalle getappt? Vorsicht vor Abzocke durch Spam-Nachrichten über Ihr Handy bzw. Smartphone! Verbraucherdienst e.V. aus Nordrhein-Westfalen sowie die Verbraucherzentrale Sachsen warnen vor Abzocke von Drittanbietern über das WhatsApp-Portal.

Abzocke von dubiosen Drittanbietern mit WhatsApp-Abofalle!


Wurden Sie in der „Steinzeit“ der mobilen Kommunikation als Handynutzer mit Spam-SMS überschüttet oder mit Spam-E-Mails in die Verbraucherfalle gelockt? Nun – im Jahr 2015 - erreichen Spam-Nachrichten inzwischen auch den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp, der besonders bei jungen Verbrauchern beliebt ist. Versehentlich tappen User in eine teure Abofalle. Aus dieser Abofalle wieder herauszukommen ist für den Abgezockten anschließend weitaus komplizierter!

Dubiose Drittanbieter verschicken Spam-Nachrichten über WhatsApp


Da es mittlerweile für dubiose Drittanbieter recht einfach ist, an WhatsApp-Nutzerdaten zu gelangen, versuchen diese inzwischen Smartphone-User in die teure Abofalle zu locken. Denn mittels unerlaubt zugeschicktem Spam-Nachrichten, der neue Funktionen für den WhatsApp-User verspricht, kann dieser im nächsten Monat leicht eine erhöhte Telefonrechnung erhalten. Wenn der Smartphone-User – auch ungewollt - einen kostenpflichtigen Link eines Drittanbieters ohne vorherige Prüfung anklickt, zahlt leider anschließend die anfallenden Abokosten an einen dubiosen Drittanbieter. Der angeklickte Spam-Link soll der WhatsApp-Benutzer anschließend sogar an seine Freunde verschicken und diese in die Abofalle des Drittanbieters einladen. Die eingeladenen Freunde sollen ebenfalls in die WhatsApp-Abofalle gelockt werden. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Abofalle des Drittanbieters wird über die Telefonrechnung abgebucht


Auch wenn es sich bei den abgeschlossenen Verträgen der Drittanbieter bei WhatsApp nur um kleinere Geldbeiträge (zum Beispiel 4,99 Euro pro Monat) handelt, die Drittanbieter gelangen durch das sogenannte WAP-Billing (dem Bezahlsystem für mobile Endgeräte) sehr leicht an die Telefonnummer des Handynutzers. Bei Handys oder Smartphones ist es durchaus üblich, dass durch das Anklicken bezüglich eines abgeschlossenen Abovertrags die anschließende Geldforderung später über die Telefonrechnung beglichen werden soll. Eine TAN- oder PIN-Nummer ist für einen automatisierten Geldeinzug nicht notwendig. Somit bemerkt der WhatsApp-User erst bei der turnusgemäßen Abbuchung der nächsten Telefonrechnung, dass unfreiwillig ein höherer Geldbetrag abgezogen wurde.


Verbraucherdienst e.V. informiert über die Abofalle bei WhatsApp

Verbraucherdienst e.V. aus Essen informiert Sie über die Abofalle bei WhatsApp. In einem unverbindlichen Gespräch mit uns erhalten Sie wertvolle Informationen zu den Abofallen bei WhatsApp. Sollten Sie jedoch schon eine Mahnung erhalten haben sollte schnell gehandelt werden, sodass Ihr unfreiwilliges WhatsApp-Abo nicht zu Ihrem Albtraum wird. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

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