Leseprobe | Führungskraft aktuell | 26.06.2015 |
188,41 Euro werden in der Mahnung für „Führungskraft aktuell“ gefordert
In der vorliegenden zweiten und letzten Mahnung für die nur achtseitige Zeitschrift fordert der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ bzw. die BWRmedia einen Geldbetrag über 188,41 Euro von dem Gewerbetreibenden. In der vorliegenden Mahnung heißt es:
„Gerne würden Sie weiter als guten Kunden bei uns führen. Aber trotz unserer beiden Erinnerungen steht Ihr Kundenkonto noch immer mit 188.41 Euro offen.“ In der Zahlungsaufforderung für die Zeitschrift „Führungskraft aktuell“ erwähnt ebenfalls der bekannte Wirtschaftsverlag aus Bonn gegenüber dem Abonnenten folgendes: „Durch Ihre Zahlung können weitere Schritte vermieden werden.“ Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Kennen Sie den „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ (VNR-Verlag)?
Der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ aus Bonn- Bad Godesberg publiziert als Wirtschaftsverlag Fachliteratur mit wirtschaftswissenschaftlichen Themen, zum Beispiel Ratgeber und Nachschlagewerke sowie Fachinformationenen als sogenannte Loseblattzeitschriften (siehe „Führung aktuell“) oder neuerdings auf elektronischem Wege. Das breite Produktportfolio des Wirtschaftsverlags besteht aus circa 220 verschiedenen Produkten, die von den Unterverlagen „BWRmedia“, „Computerwissen“, „GeVestor Financial Publishing Group“, „mediaforwork“, „PROmedia“, „TKMmedia“ und „Verlag International“ veröffentlicht werden. Der Verlag aus der Bundesstadt Bonn ist sozusagen ein Fachverlag, dessen Publikationen unter anderem an Unternehmer, Selbstständige bzw. Führungskräfte als Leserschaft ansprechen.
Loseblattzeitschrift „Führungskraft aktuell“ kostet pro Jahr 706,20 Euro netto
Die Zeitschrift „Führungskraft aktuell“, die von der BWRmedia heraus gegeben wird, ist (wie oben schon erwähnt) eine sogenannte Loseblattzeitschrift. Mit 33 Ausgaben pro Jahr erscheint diese „Zeitschrift“ für Führungskräfte. Ein Exemplar, dessen Umfang nur aus acht Seiten (!) besteht, kostet für den Leser stolze 19,90 Euro zuzüglich 1,50 Euro Versandkosten und ohne Mehrwertssteuer (netto) pro Ausgabe. Mit der Webseite www.fuehrung.org wirbt der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ bzw. die BWRmedia um neue Kunden im Internet. Auch mit einer kostenlosen Leseprobe lockt der „Verlag für die deutsche Wirtschaft“ auf seiner Internetpräsenz neue Abonnenten für die Zeitschrift „Führung aktuell“ an (siehe Bild).
Haben Sie auch Erfahrungen mit einer Testbestellung?
Sollte allerdings der interessierte Leser nicht innerhalb einer festgelegten Zeit das kostenlose Angebot gekündigt haben, wird aus der Testbestellung ein Abo. Somit hat der Interessent der Zeitschrift „Führungskraft aktuell“ in seiner Euphorie eine kostenlose Leseprobe zu bekommen möglicherweise das „Kleingedruckte“ auf der Webseite übersehen, was für ihn ziemlich teuer werden kann. Dort heißt es:
„Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder eine E-Mail: ), erhalte ich bequem per Post 33 Ausgaben“
Bei einer Nichtzahlung des geforderten Geldbetrags für das Zeitungsabonnement können sogar eine Mahnung (wie der Verbraucherdienst e.V. gerade im Mitgliederauftrag betreut) von dem Wirtschaftsverlag verschickt werden.
Rechnung | BWRmedia | Führungskraft Aktuell | 13.05.2015 |
2. Mahnung | Führungskraft aktuell | Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG | 07.06.2015 |
Schwierigkeiten mit „Führungskraft aktuell“? – Kein Problem!
Haben Sie auch Probleme mit der Kündigung der Zeitschrift „Führungskraft aktuell“? Haben Sie gar eine Mahnung erhalten? Wenden Sie sich in so einem Fall für weitere Informationen an uns:
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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