Dienstag, 31. Januar 2017

doInvest Dortmund | Innovatives Crowdinvesting

Unter doinvest.de fand Verbraucherdienst e.V. die Webseite der doInvest - mit dem Vermerk "Copyright 2014". Im Impressum ist doInvest GmbH & Co. KG, Königswall 38-40, 44137 Dortmund vermerkt, Geschäftsführer ist Herr Eckard Schulz.

Beitragsbild: doInvest GmbH & Co. KG Dortmund


Was sagt laut die doInvest GmbH & Co KG über sich selbst?


Auf der Startseite heißt es "WILLKOMMEN BEI DOINVEST, INNOVATIVES CROWDINVESTING UND HOCHEFFEKTIVES MARKETING". Weiter heißt es unter "Über uns":

"Niedrige Zinsen bei Kreditinstituten, weltwirtschaftliche Stimmungsschwankungen an den Börsen und eine Verselbstständigung der Finanzmärkte machen klassische Anlageformen zunehmend unattraktiv. Klassisch angelegtes Geld, insbesondere solches, das vermeintlich als sicher angelegt gilt, verliert aufgrund der anhaltenden Inflation sogar an Wert. Deshalb wollen wir Ihnen mit einer Beteiligung an doInvest eine einfache und bessere Alternative bieten.

DoInvest hat sich zum Ziel gesetzt eine der führenden Crowdinvesting-Plattformen in Deutschland zu werden.

Wir ermöglichen Investoren, in vielversprechende Startups zu investieren. Unser Anspruch an uns ist es dabei, nur höchste Qualität zu bieten. Bewusst setzen wir dabei auf Klasse statt Masse und konzentrieren uns auf ausgewählte Startups, die sich auf doInvest.de den Investoren präsentieren."

Wie will die doInvest GmbH & Co KG zu einer führenden Crowdinvesting- Plattformen werden?


Mit Werbeaussagen wie:

- "Wir schaffen erfolgreiche Startups"
- "Unsere Experten sichern den Erfolg"

"Ein großes Expertennetzwerk sichert dabei den Erfolg unseres gesamten Investitions-Portfolios durch aktives Mitwirken. So haben diese bereits viele Gründungen begleitet und unter anderem beispielsweise Dealgigant, Goldaktie oder LottoX zum Erfolg verholfen."

- "Höchste Rendite für sie als Anleger"

"Bereits von Beginn an etwas Großem beteiligt zu sein, verspricht die höchstmögliche Rendite. Als zukünftiger Volksinkubator möchten wir Jedermann die Möglichkeit bieten, von maximalen Renditechancen bei zeitgleich minimiertem Risiko zu profitieren. Dazu laden wir Sie herzlich ein, sich direkt an der Gold International SE zu beteiligen. Das ist ganz einfach und bereits ab 1000 € Einlage möglich."

Stimmen im Internet und Berichte zu den Projekten, die von den Experten der doInvest GmbH & Co KG begleitet wurden

So heißt es im Netz:

- Dealgigant.de: Vorsicht vor Gutscheinaktion bei dealgigant.de de

- Lotto X vorher Lottoteam: Recherche Undercover von Günter Wallraff

- Goldaktie der Gold International SE: Beiträge von Verbraucherdienst e.V.

Mittels unerlaubten Werbeanrufen wurden in ganz Deutschland Verbraucher Goldaktien angedient in Form von partiartischen Darlehen, Spar- und Reservierungsplänen und/oder Crowdinvesting. Bis Januar 2016 sind laut eigenen Unternehmensberichten keine Gelder in Startups geflossen. Auch 2017 rechnet man laut Unternehmensberichten der Gold International SE nicht mit positiven Gewinnen. Die Aktienkurse, auf die auf den Kontoauszügen der Anleger ausgewiesen wurden, konnten in gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht belegt werden. Die Gold International SE verlor in gerichtlichen Prozessen vor dem Amtsgericht sowie Landgericht die Klagen auf Rückzahlung, entweder durch einen Vergleich oder durch ein Urteil. Geschäftsführer und/oder Vorstand der Firmen ist Herr Eckard Schulz.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie Erfahrungen mit den hier aufgeführten Firmen gemacht oder benötigen Informationen? Gerne können Sie sich uns wenden:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 30. Januar 2017

Neuigkeiten zu Gold International SE

Ein Rechtsstreit zwischen einem Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und der Gold International SE wurde am Landgericht Düsseldorf entschieden. So wurde entschieden, dass es zwischen dem Unternehmen aus Dortmund (bis Ende 2016 in Düsseldorf ansässig) und dem Kläger zu einem Vergleich kommt.


Vergleichsverfahren: Ansprüche gegen Gold International SE


Ein Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. wurde von einem kooperierenden Anwalt dabei unterstützt, einen Prozess gegen die Gold International SE anzustreben, welches nun vor dem Landgericht Düsseldorf in einem Vergleich zwischen beiden Parteien endete. In diesem Vergleichsverfahren verwies die Kammer in Hinblick auf die Gold International SE und den Geschäftsführer E. Schulz darauf, dass Anspruchsgrundlagen wie §§ 24 Wertpapierprospektgesetz, § 21 Vermögensanlagegesetz sowie ein Anspruch nach §826 BGB in Betracht kommen würden.

In diesem Vergleich einigten sich die Parteien, dass die Aktien unseres Mitgliedes auf die Gold International SE übertragen werden. Die Firma aus Dortmund zahlt dem Kläger eine Summe in Höhe von 5.000 EUR, damit ist das Geschäftsverhältnis beendet und es bestehen keine weiteren wechselseitigen Ansprüche.

Weitere Informationen für Anleger


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits häufiger über das Unternehmen und dessen Anlageangebote, diese wurden den Anlegern mittels Werbeanrufen durch die Gold International SE und deren beauftragten Call Centern angedient. Wurden Ihnen auch mittels Werbeanruf durch die Gold International SE ein Spar und Reservierungsplan, ein partiarisches Darlehen und/oder Aktien der Gold International SE angeboten?

Gerne informieren wir sie unter 0201-176790

Bereits im Februar 2014 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot dieser Gold Aktien, da kein genügender Wertpapierprospekt vorlag, wie es laut Wertpapierprospektgesetz aber gefordert wird. So ein Prospekt ist Voraussetzung für Anleger, um die Rahmenbedingungen und weitere Angaben des Aktienangebotes zu erfahren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 24. Januar 2017

Branchenverzeichnis DBVZ | Business Service Media GmbH

Uns liegt eine Rechnung der Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein vor. Die Firma betreibt das Branchenverzeichnis DBVZ und stellte einem unserer Mitglieder einen Branchenbucheintrag in Rechnung. Uns gegenüber gab das Mitglied in einer E-Mail jedoch an, dass es sich nicht daran erinnern könnte, einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben.

Beitragsbild: Branchenverzeichnis DBVZ - Business Service Media GmbH


DBVZ – Branchenbucheintrag für 830,62 EUR


Verbraucherdienst e.V. wurde von einem Mitglied mittels E-Mail kontaktiert, weil sie laut eigener Aussage ein Telefonat mit einem Unternehmen bezüglich DBVZ geführt hatte. Daraufhin wurde an das Mitglied, welches gleichzeitig eine Gewerbetreibende ist, eine Rechnung für einen Eintrag in ein Branchenbuch versandt. Die Firma Business Service Media GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein stellt der angerufenen Gewerbetreibenden einen „Standard“ Eintrag für 36 Monate zum Sonderpreis in Rechnung, welcher auf www.dbvz.de geschaltet werden soll.

Der Preis für diesen Eintrag soll insgesamt 830,62 EUR betragen. In diesem Branchenbucheintrag sollen laut Rechnung unterschiedliche Elemente dargestellt werden, wie zum Beispiel eine „sichtbare Anzeige Fix“ auf der Startseite und ein Firmenlogo oder Bild. Innerhalb von 14 Tagen soll der Betrag gezahlt werden.

Business Service Media GmbH – Wie kam der Vertrag zustande?


Unser Mitglied gab uns via E-Mail  an, mit der Business Service Media GmbH keinen Vertrag für einen Eintrag im Branchenverzeichnis DBVZ in Auftrag gegeben zu haben. Zwar soll es zum besagten Telefonat gekommen sein, doch ausdrücklich zu keinem Vertragsabschluss.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter dbvz.de abrufbar sind (Stand 24.01.2017) kommen Verträge wie folgt zustande: „Von einem verbindlichen Auftrag kann erst dann ausgegangen werden, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Business Service Media GmbH den Vertragsabschluss bestätigt hat oder der Auftrag schriftlich erteilt wurde.“ Quelle: http://www.dbvz.de/unternehmen/agb.html

Leider ist uns nicht bekannt, ob es zu einem zweiten Telefonat mit einem Mitarbeiter der Business Service Media GmbH und unserem Mitglied kam.

Der 36 monatige Vertrag laut der AGB auf dbvz.de um weitere 12 Monate verlängert, sofern der Kunde nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

Scan: DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017
DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017

Scan: DBVZ | Rechnung | 10.01.2017
DBVZ | Rechnung | 10.01.2017

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis DBVZ? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Business Service Media GmbH aus Emmerich kontaktiert? Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlung nach.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Dienstag, 17. Januar 2017

Gelbes Branchenbuch – Offerte für einen Branchenbucheintrag

Verbraucherdienst e.V. erhielt heute eine E-Mail von dem Branchenverzeichnis „Gelbes Branchenbuch“. Im Anhang ist eine PDF zu finden, die eine Offerte für einen Branchenbucheintrag darstellt. Ein solcher Eintrag soll 780 EUR pro Jahr kosten – bei einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren. Handelt es sich um Abzocke? Und ist bei Abschluss Widerruf oder Anfechtung möglich?

Titelbild: Gelbes Branchenbuch - Offerte - Abzocke? - Email

Premium Business Eintrag von „Gelbes Branchenbuch“


Ein Branchenbucheintrag in ein Verzeichnis kann einem Unternehmens die Möglichkeit bieten, das Angebot bzw. die Dienstleistung auch im Internet bekannter zu machen. Eins der bekanntesten Branchenbücher dürften die „Gelben Seiten“ sein, die ja auch als Printausgabe in vielen Haushalten zu finden sind. Die „Gelben Seiten“ sind aber nicht zu verwechseln mit „Gelbes Branchenbuch“. Der verantwortliche Herausgeber der „Gelben Seiten“ Trifels-Verlag warnt auf der eigenen Homepage vor dubiosen Anbietern.

Gelbes Branchenbuch: Was steht in der E-Mail?


Uns wurde bekanntlich eine E-Mail mit dem Betreff „Ihr Eintrag im Gelben Branchenbuch“ zugestellt, die im Anhang eine Offerte (als PDF-Datei) enthielt. In der E-Mail schreibt das „Gelbes Branchenbuch“-Team:

„... gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit der EU Direktive 2002/58/EG Artikel 12 informieren wir Sie hiermit über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch. Dementsprechend haben wir zu Ihrem Unternehmen in den internen Datenbanken die folgenden Daten gespeichert, welche auch öffentlich auf der Web Site des Gelben Branchenbuchs eingesehen werden können:

Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen ggf. an uns per Fax an 006******** oder gescannt per E-Mail zurückzusenden.“

Wir überprüften am 17.01.2017 auf der dazugehörigen Webseite gelbesbranchenbuch.com, ob unser Eintrag tatsächlich einsehbar ist. Dem ist nicht so. Es sind zwar Firmen in dem Verzeichnis zu finden, unser Verbraucherdienst e.V. ist nicht dabei. In der Mail war kein Link zum Gelben Branchenbuch zu finden.

Gelbes Branchenbuch E-Mail: Abzocke?


Um mehr Informationen über das Angebot zu erhalten, öffneten wir den Anhang. Zu sehen ist eine Offerte vom Gelben Branchenbuch, die eine Art Datenabgleich verlangt. Im Kleingedruckten wird deutlich, dass dieser besagte Premium Business Eintrag erst in Auftrag gegeben wird, sofern man diese Offerte via E-Mail oder Fax zurücksendet.

Die Kosten für einen solchen Eintrag im Gelben Branchenbuch betragen 65 Euro pro Monat, zahlbar jeweils jährlich im Voraus (780 EUR). Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt wird. Auch die Polizei Niedersachsen warnt vor der "Kostenfalle Gelbes Branchenbuch".

Spam: Ist Widerruf möglich?

Bitte beachten Sie: Gewerbetreibende sollten diese Offerte nicht ohne Prüfung zurücksenden, denn es gibt kein Anrecht auf Widerruf. Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Eintrag im Gelben Branchenbuch buchen, wird Sie das insgesamt 2.340 EUR kosten. Auftragnehmer und Vertragspartner laut der Offerte ist die GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Rd., Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960.

Scan: Gelbes Branchenbuch - Offerte - Abzocke?
Offerte - Gelbes Branchenbuch - 17.01.2017


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zum Gelben Branchenbuch oder zur Rechnung vom "Gelbes Branchenbuch" Team? Haben Sie als Gewerbetreibender die Offerte zurückgesandt oder auch gar eine Rechnung erhalten? Ist eine Anfechtung möglich? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Montag, 16. Januar 2017

Trak Music KG | Rhein Inkasso | RA Oliver Edelmaier

Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. erhielt eine Zahlungsaufforderung von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Trak Music KG. Diese Forderung bezieht sich auf eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2010. Nachdem unser Mitglied dagegen schriftlich Widerspruch einlegte, erhielt er eine weitere Forderung von der Kanzlei Oliver Edelmaier.

Beitragsbild: Trak Music KG  Rhein Inkasso  RA Oliver Edelmaier

Rhein Inkasso: Forderung von über 500 EUR


Unser Mitglied Herr R. erhielt eine Zahlungsaufforderung, die er zur Veröffentlichung an uns weiterleitete. Das Inkassobüro Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim fordert eine Summe von insgesamt 572,64 EUR. Diese Forderung beruft sich auf eine Verletzung des Urheberrechts, die 2010 stattgefunden haben soll. Rechteinhaber und Auftraggeber der Rhein Inkasso ist die Trak Music KG aus Seekirchen, Österreich.

Herr R. verfasste einen Widerspruch, den er Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH zukommen ließ. Das Mannheimer Inkassounternehmen ließ diesen Widerruf unbeachtet und schickte eine weitere Forderung. Dieses Schreiben, welches ca. drei Wochen später an Herrn R. verschickt wurde, verweist auf „weitere Schritte“ gegen Herrn, sofern nicht innerhalb der Frist gezahlt wird. Rhein Inkasso schreibt außerdem, dass bei einer Nichtzahlung die Möglichkeit gegeben ist, dass „eine Abschlagszahlung von mindestens 80,00 EUR“ geleistet werden kann. Des Weiteren heißt es „Eine evtl. Restforderung werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen“.

Nachfolgende Forderung der Kanzlei Oliver Edelmaier


Es dauerte erneut knapp vier Wochen, bis Herr R. eine erneute Forderung im Briefkasten vorfand. Dieses Mal stammte er jedoch von der Kanzlei Oliver Edelmaier, ebenfalls aus Mannheim. Laut seines Schreibens wurde er nun bevollmächtigt die noch ausstehende Zahlung an die Trak Music KG einzufordern. Es soll die letztmalige Chance sein, ehe ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Haben Sie auch eine Forderung von
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH
RA Oliver Edelmaier
erhalten? Nehmen Sie Kontakt für weitere allgemeine Informationen auf.

RA Oliver Edelmaier fordert die Summe von 574,97 EUR und räumt zur Zahlung eine Frist von knapp Wochen ein. RA Edelmaier fügte dem Schreiben eine Aufstellung der Forderungen samt Zinsen und einen Antrag auf einen Ratenzahlungsvergleich bei.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu Forderungen von Rhein Inkasso Forderungsmanagement GmbH oder Kanzlei Oliver Edelmaier? Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen gemacht? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Donnerstag, 12. Januar 2017

Deutsche Reise Touristik GmbH – Urteil

Bereits 2015 konnte eine mit Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin gegen die Deutsche Reise Touristik GmbH für eins unserer Mitglieder vor Gericht einen Erfolg verbuchen. Nun können wir über weitere Urteile für Vereinsmitglieder berichten.

Titelbild: Deutsche Reise Touristik GmbH Urteil


„Viel zu spät begreifen viele ...“ so wird ein Videoclip der Firma Deutsche Reise Touristik GmbH aus Dortmund eingeleitet, der heute noch via YouTube zu sehen ist. Über diese Firma und ihre Dienstleistungen berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits mehrfach, unter anderem in einem Artikel aus dem Jahr 2015 mit dem Titel „Erfolg für unser Mitglied“. Aktuell gibt es Neuigkeiten bezüglich der Firma aus Dortmund.

Über Reisewerte der Deutsche Reise Touristik GmbH


In der Vergangenheit war es so, dass laut uns bekannten Werbesprospekten der „Deutsche Reise Verwaltungs GmbH“ suggeriert wurde, dass die Kunden einen monatlichen Preis von 69,75 EUR für ein Abo zahlten. Verbraucher verstanden das Angebot so, dass der angesparte Betrag als sogenannter „Reisewert“ verrechnet wird. Im vorliegenden Prospekt heißt es: „So bauen Sie neben den Serviceleistungen Monat für Monat einen Reisewert auf, den Sie auf Ihren Reisepreis gem. den AGB der Gesellschaft anrechnen können.“ Von Abzügen oder einer Verrechnung in Höhe von Provisionen ist dabei nicht die Rede.

Kunden konnten demzufolge eine Reise buchen und mussten in der Vergangenheit (bis 2014) keine Vorkasse leisten. Stattdessen wurden diese dann mit dem Reisewert-Konto verrechnet. Zu diesem Zweck musste eine Buchungsbestätigung eingereicht werden, damit die Deutsche Reise Touristik GmbH den Betrag an das Reisebüro/Veranstalter von dem Reisewert-Konto entrichtet.

Änderung der AGB im Jahr 2014


Mitte des Jahre 2014 erhielten die Kunden der „Deutsche Reise“ bei der Buchung einer Reise folgende Mitteilung: „Aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse können von Ihnen erworbene Reisewerte nicht mehr vollständig auf den Reisepreis einer über das Reisebüro Deutsche Reise Touristik GmbH, Dortmund, vermittelten Reise zur Anrechnung gebracht werden“. Das bedeutet in der Konsequenz für Kunden, dass nur noch höchstens 20% des Reisepreises angerechnet werden. Die Firma begründet dies mit einem Verweis auf die AGB Änderung, welche durch die Deutsche Reise selbst geändert wurde (ebenfalls 2014). Die Deutsche Reise Touristik GmbH soll laut eigener Aussage nicht Vertragspartner sein, sondern ein Unternehmen namens Deutsche Reise International S.L. mit Sitz in Spanien.


Verwirrung bei der Zuständigkeit


Obwohl Kontoauszüge und Schreiben von der Deutsche Reise Verwaltung GmbH stammten, wird laut eines vorliegenden Briefkopfes dargestellt, dass die Deutsche Reise Verwaltung GmbH für ReiseClub D GmbH & Co. KG handelt.

Auf der Homepage „deutschreise.de“ ist die Deutsche Reise Touristik GmbH im Impressum angeführt. Verbraucherdienst e.V. ist aufgrund der vielen Firmenbezeichnungen verwirrt. Darüber hinaus stellt Verbraucherdienst e.V. eine einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frage, erst recht, wenn diese Abänderung die wirtschaftliche Lage des Geschäftspartners verschlechtert.

Erfolg für klagende Mitglieder


Einige der klagenden Mitglieder sind in Vorkasse getreten und waren überrascht, nachdem sie nach Reiseantritt nur noch 20% vom eigentlichen Reisepreises ersetzt bekamen. Dieses Geschäftsgebaren ließen sich die Mitglieder nicht gefallen und ließen sich von einer mit Verbraucherdienst e.V. kooperierenden Rechtsanwältin vertreten. Mit Erfolg: unsere Mitglieder konnten sich im Rechtsstreit mit der Deutsche Reise Touristik GmbH vor Gericht durchsetzen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.



Haben Sie weitere Fragen zu „Deutsche Reise“? Haben Sie auch ähnliche Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: Deutsche Reise ohne Auszahlung der Reisewerte

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Dienstag, 3. Januar 2017

Vorwurf gegen Inkassofirmen: Schäden in Millionenhöhe

Regelmäßige Leser unserer Berichterstattung werden die folgenden Inkasso-Firmen bekannt vorkommen: Focus und Condor.  Laut einer Pressemitteilung müssen derzeit vier Männer wegen Betrugs vor dem Landgericht Frankenthal in der Pfalz Rede und Antwort stehen. So wurde behauptet, dass angeblich Verzugszinsen bei der Beauftragung entstanden wären, was aber nicht der Fall war.

Beitragsbild: Vorwurf gegen Inkassofirmen Schäden in Millionenhöhe

Gewinne mit den Schulden anderer


Es geht um Millionen: vier Männer, die sich für den Betrieb eines Inkasso-Unternehmens verantwortlich zeichnen, stehen derzeit wegen Betrugs vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz), AZ: 5613 Js 36395/10 2 Kls. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor in Ludwigshafen und anderenorts durch die Tätigkeit des Inkassobüros mehrfach hohe Gewinne erzielt zu haben, indem bei massenhaft versandten Forderungen an die Schuldner falsche Aussagen getätigt wurden. Laut den Forderungsanschreiben soll behauptet worden sein, dass den Auftraggebern bzw. Mandanten durch die Beauftragung einer Inkassofirma bzw. eines Rechtsanwaltes ein Verzugsschaden entstanden sei, obwohl ein entsprechender Schaden nicht zustande kam. Die Angeklagten verursachten Schäden zwischen ca. 1,2 Mio. bis ca. 15.000 EUR.

Um welche Inkassofirmen handelt es sich?


Laut eines Artikels des Nachrichtenportals „morgenweb.de“ handelt es sich bei den Angeklagten um die Ex-Geschäftsführer von zwei Inkassounternehmen aus Ludwigshafen. Diese zwei Inkassofirmen wären Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH und die ähnlich klingende Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH. Diese verschickten Forderungen im Auftrag anderer Firmen listeten laut des Artikels Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent der Hauptforderung sowie Inkassogebühren auf, die laut der Anklage aber in die eigene Tasche geflossen sind.


Verbraucherdienst e.V. erhielt einen Hinweis per E-Mail


Zahlte ein Schuldner nicht, folgte ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der angeblich von Condor bzw. Focus Forderungsmanagement mbH beauftragt worden war. Dies sollte den Eindruck erwecken, dass eine Zwangsvollstreckung droht sowie weitere Kosten drohen, sofern nicht gezahlt wird. Die zusätzlichen Anwaltskosten in Höhe von 39,00 EUR „seien den meisten gar nicht weiter aufgefallen“, schreibt das Portal.

Im Vorfeld zu diesem Bericht erhielt Verbraucherdienst einen Hinweis via E-Mail, in der wir aufgrund unserer Berichterstattung zu Condor, Focus und Mahnbescheiden auf das Gerichtsverfahren am Landgericht Frankenthal aufmerksam gemacht wurden.


Kontaktaufnahme zum Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie allgemeine Fragen zu den Inkassounternehmen Focus und Condor Forderungsmanagement mbH? Gerne können Sie uns kontaktieren.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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