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Montag, 8. Februar 2021

Tradelore Corporation Update: neue Erfahrungen einer Investorin

Bereits 2018 berichteten wir ausführlich über die Firma Tradelore Corporation. Diese Firma bot Vertriebsdienstleistungen im Bereich Immobilienmanagement an, bis am 23. Januar 2019 die BaFin bekannt gab, dass der Geschäftsführer Herr B. verpflichtet wurde, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Aktuell meldete sich eine weitere Betroffene, um Ihre Erfahrungen zu teilen.

Titel: Tradelore Corporation Update: neue Erfahrungen einer Investorin


Neuigkeiten zur Tradelore Corporation

Herr B. ist für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrlich kein Unbekannter. Er soll Interessenten den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien eines Unternehmens „Tradelore Corporation, Oregon, USA“ angeboten haben. Damit betrieb Herr B. laut der BaFin das Finanzkommissions- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis. Wir berichten im November 2018 über das Verbot und warnten Verbraucher vor den Gefahren. Aktuell meldete sich eine weitere Betroffene, um uns ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Keine Auszahlungen mehr? Email einer Betroffenen

Aufgrund unseres Artikels wurden wir von einer Betroffenen kontaktiert. Wir geben ihre Nachricht als Zitat wieder:

Zitat: „Ursprünglich habe ich Herrn B. (Name der Redaktion bekannt) aus Bad Kreuznach im März 2016 kennengelernt, da er Immobilienmakler mit einem Jahresgehalt von 60.000 € suchte. Das Kerngeschäft war damals über die zweite Firma der Ankauf von Lebensversicherungen, Riesterverträgen und betriebliche Altersvorsorgeverträgen. Das so freigesetzte Kapital investierten die Anleger in Vorzugsaktien der Tradelore Corporation mit monatlichen oder jährlichen Auszahlungsverträgen.

Ich selbst habe einen Empfehlungsgeber und Vertriebspartnervertrag mit der Tradelore Corporation. Da eine Kundin von mir dann die versprochenen Auszahlungen nicht mehr bekam, habe ich mich negativ über ihn geäußert (nur im Gespräch mit der Kundin, sie hat 120.000 € bei ihm angelegt und keine Auszahlungen mehr bekommen) und daraufhin bekam ich als Drohung (wie er im Gespräch mit ihr sagte) eine Rechnung über eine Vertragsstrafe von brutto 60.000 €. Diese hat er jedoch nicht eingefordert. Wahrscheinlich wegen seinen Problemen mit der BAFIN.“

Zitatende.

Die Betroffene übersandte uns die dazugehörigen Unterlagen, zwei Schriftstücke mit dem Titel „Preferred Stock Agreement“.

Bradford & Partner Ltd: Mögliche neue Firma von Herrn B.

Uns wurde der Hinweis gegeben, dass Herr B. mittlerweile mit einer neuen Firma aktiv sein könnte. Die Rede ist von Bradford & Partner Ltd, die ihren Sitz in Caldervale Road, The Picasso Building, Wakefield WF1 5PF, Großbritannien haben soll. Seit dem 11. Januar 2021 ist Herr B. als Direktor der Firma eingetragen. Zuvor soll das Unternehmen als ROSS BERKINS LTD. bekannt gewesen sein.

Möglicherweise versucht Herr B. ein vergleichbares Geschäftsmodell aufzubauen. Sollten Sie dazu weitere Informationen zur Verfügung haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch Verträge mit der Tradelore Corporation geschlossen? Gerne können sich auch Anleger mit alternativen Erfahrungen oder weiterführenden Informationen bei uns melden.

Allgemeine Infos zu dem Thema Kapitalanlage erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 25. Juni 2020

Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?

Bei dem Unternehmen Wirecard geht es derzeit hoch her: so schien der Zahlungsdienstleister durchaus als Anleger-Liebling zu gelten, welcher jedoch in der jüngsten Vergangenheit mit argen Kursverlusten zu kämpfen hatte. Im Juni 2020 kam es dann zum Schock: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstattete aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden Markus Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder von Wirecard. Darüber hinaus kam es zu einer Razzia der Geschäftsräume des Unternehmens.

Titel: Wirecard Aktie: Schadensersatz nach dem Börsencrash?


Aufgrund der Umstände und der starken Kursverluste stellt sich für betroffene Anleger die Frage: Wie reagieren? Es geht um Wirecard Aktien, Derivate und Anleihen. Ob die Wertpapiere erst vor kurzem erstanden worden sind und wieweit dies eine Rolle spielt, muss durch eine Prüfung der Unterlagen beurteilt werden. Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes stehen Mitgliedern, die in Wirecard investierten, mit Rat und Tat zur Seite.

Wirecard: Droht eine Insolvenz?


„Beyond payment – Alle Wege führen zum Erfolg“ ist der Homepage des Zahlungsdienstleisters Wirecard zu lesen. Dass nicht alle Wege zum Erfolg führen müssen, dürften die jüngsten Ereignisse rund um das Unternehmen bestätigen. Möglicherweise mit Sorge wollen die Anleger von Wirecard Aktien News bzw. Neuigkeiten zu diesem Thema erfahren. Dabei kommen dringende Fragen auf wie „Wie steht es um Schadensersatz“ oder „Droht gar eine Insolvenz und alles ist weg?“

Aktuell hat sich der Verdacht der Marktmanipulation verhärtet. Durch die Ad-hoc-Mitteilung vom Montag, in der Wirecard einräumte, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" gar nicht existent seien, berichtet die Tagesschau. Die Mitteilung "verstärkt den Verdacht, dass die bilanzielle Darstellung zu Umsatzerlösen und Vermögensgegenständen in den Geschäftsberichten 2016, 2017 und 2018 unrichtig war", erklärte eine Bafin-Sprecherin.

Wirecard-Aktie: Wie Anleger reagieren können


Viele Anleger reagieren nervös, wenn der Kurs nachgibt oder gar extrem fällt, wie es jüngst zu erleben war. Wirecard-Anleger könnten unter Umständen Verluste einfahren, doch könnte es Chancen geben, zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch bevor Hals über Kopf in der noch teilweise unklaren Lage rund um die Wirecard-Aktien entschieden wird, sollte zuvor eine Prüfung stattfinden.



Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes bieten Mitgliedern an, die dazu vorhandenen Unterlagen zu prüfen und zu beurteilen. Nach der Sichtung der Unterlagen werden die angeschlossenen Rechtsanwälte auf der Grundlage der uns übermittelten Daten eine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen sowie ggf. Handlungsalternativen aufzeigen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Sind Sie Anleger und haben zum Beispiel Aktien von Wirecard erstanden? Sprechen Sie uns an. Wir bieten Hilfe bei Kapitalanlagen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Montag, 30. Januar 2017

Neuigkeiten zu Gold International SE

Ein Rechtsstreit zwischen einem Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und der Gold International SE wurde am Landgericht Düsseldorf entschieden. So wurde entschieden, dass es zwischen dem Unternehmen aus Dortmund (bis Ende 2016 in Düsseldorf ansässig) und dem Kläger zu einem Vergleich kommt.


Vergleichsverfahren: Ansprüche gegen Gold International SE


Ein Mitglied vom Verbraucherdienst e.V. wurde von einem kooperierenden Anwalt dabei unterstützt, einen Prozess gegen die Gold International SE anzustreben, welches nun vor dem Landgericht Düsseldorf in einem Vergleich zwischen beiden Parteien endete. In diesem Vergleichsverfahren verwies die Kammer in Hinblick auf die Gold International SE und den Geschäftsführer E. Schulz darauf, dass Anspruchsgrundlagen wie §§ 24 Wertpapierprospektgesetz, § 21 Vermögensanlagegesetz sowie ein Anspruch nach §826 BGB in Betracht kommen würden.

In diesem Vergleich einigten sich die Parteien, dass die Aktien unseres Mitgliedes auf die Gold International SE übertragen werden. Die Firma aus Dortmund zahlt dem Kläger eine Summe in Höhe von 5.000 EUR, damit ist das Geschäftsverhältnis beendet und es bestehen keine weiteren wechselseitigen Ansprüche.

Weitere Informationen für Anleger


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits häufiger über das Unternehmen und dessen Anlageangebote, diese wurden den Anlegern mittels Werbeanrufen durch die Gold International SE und deren beauftragten Call Centern angedient. Wurden Ihnen auch mittels Werbeanruf durch die Gold International SE ein Spar und Reservierungsplan, ein partiarisches Darlehen und/oder Aktien der Gold International SE angeboten?

Gerne informieren wir sie unter 0201-176790

Bereits im Februar 2014 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot dieser Gold Aktien, da kein genügender Wertpapierprospekt vorlag, wie es laut Wertpapierprospektgesetz aber gefordert wird. So ein Prospekt ist Voraussetzung für Anleger, um die Rahmenbedingungen und weitere Angaben des Aktienangebotes zu erfahren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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