Mittwoch, 2. September 2026

Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Titel: Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Aktuell erreichen Verbraucherinnen und Verbraucher Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dem Online-Angebot „Astrolonova“. Hinter dem Horoskop-Dienst steht nach den vorliegenden Unterlagen die in Hongkong ansässige MARGOT BRANDS LIMITED.

Dem Verbraucherdienst liegt ein Fall vor, bei dem zunächst eine Rechnung über 299,00 Euro für ein angebliches Jahresabo von Astrolonova versendet wurde. Die betroffene Person bestritt, einen kostenpflichtigen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben. Inzwischen wird auch öffentlich über Forderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Astrolonova und der MARGOT BRANDS LIMITED berichtet.

Wichtig: Eine Forderung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie von einem Unternehmen oder einem Inkassodienstleister geltend gemacht wird. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die geltend gemachte Forderung nachvollziehbar belegt werden kann.

299 Euro für ein Astrolonova-Jahresabo

In dem uns vorliegenden Vorgang wird ein Jahresabo von Astrolonova zu einem Preis von 299,00 Euro behauptet. Die Rechnung nennt als Leistungszeitraum zwölf Monate. Als Anbieterin wird die MARGOT BRANDS LIMITED mit Sitz in Hongkong genannt.

Die Rechnung enthält neben der Jahresnutzung verschiedene technische Positionen, unter anderem die Einrichtung eines Nutzerkontos, eine Rechnungs- und Dokumenten-Pipeline sowie die Konfiguration eines Systems zur Erstellung von Horoskopen. Zusammen mit der Jahresnutzung ergibt sich laut Rechnung ein Gesamtbetrag von 299,00 Euro.

Die Rechnung wurde mit einer sofortigen Fälligkeit versehen. Für den Fall einer ausbleibenden Zahlung kündigte die Anbieterin weitere Mahnungen und anschließend die Einschaltung eines Inkassounternehmens an.

Betroffene bestreiten den Vertragsschluss

Im vorliegenden Fall wurde die Forderung ausdrücklich zurückgewiesen. Die betroffene Person erklärte, keinen bewussten kostenpflichtigen Vertrag über ein Jahresabo abgeschlossen zu haben. Vorsorglich wurden außerdem Widerruf und Anfechtung erklärt. Gleichzeitig wurde die Anbieterin aufgefordert, den behaupteten Vertragsschluss nachzuweisen.

MARGOT BRANDS LIMITED verwies daraufhin auf einen angeblichen Online-Anmeldevorgang. Nach Darstellung des Unternehmens seien dabei unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung bestätigt worden. Außerdem berief sich das Unternehmen auf einen dokumentierten Widerrufsverzicht.

In einem weiteren Schreiben legte die Anbieterin technische Angaben zum behaupteten Anmeldevorgang vor und erklärte, die Forderung bleibe bestehen.

Was sagen die Vertragsunterlagen?

Die uns vorliegende Auftragsbestätigung bezeichnet das Angebot als Jahresabo für einen Horoskop-Dienst. Danach soll die Mindestlaufzeit zwölf Monate betragen und der Jahrespreis 299,00 Euro betragen. Außerdem wird eine automatische Verlängerung beschrieben.

Die Unterlagen enthalten zudem Angaben darüber, dass beim behaupteten Vertragsschluss AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung bestätigt worden sein sollen. Auch technische Daten zum verwendeten Browser und zur IP-Adresse werden in den Unterlagen aufgeführt.

Diese Angaben stammen allerdings aus den von MARGOT BRANDS LIMITED vorgelegten Unterlagen. Sie belegen zunächst, was die Anbieterin als Vertragsschluss dokumentiert hat. Ob damit im konkreten Einzelfall tatsächlich ein wirksamer Vertrag nachgewiesen ist, ist eine rechtliche Frage und kann anhand der vorliegenden Dokumente allein nicht abschließend beurteilt werden.

Culpa Inkasso im Zusammenhang mit Astrolonova

Inzwischen wird auch über Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der MARGOT BRANDS LIMITED für Astrolonova berichtet.

Nach einer aktuell veröffentlichten Darstellung einer Rechtsanwaltskanzlei soll eine von Culpa Inkasso geltend gemachte Forderung aus einer Astrolonova-Mitgliedschaft eine Hauptforderung von 299,00 Euro enthalten haben. Hinzugekommen seien dort Zinsen und Inkassokosten, sodass ein Gesamtbetrag von 355,43 Euro verlangt worden sei.

Eine weitere Quelle berichtet für August 2026 über Inkassoforderungen der Culpa Inkasso GmbH für MARGOT BRANDS LIMITED beziehungsweise Astrolonova.

Für den uns konkret vorliegenden Fall ist jedoch festzuhalten: Das beigefügte Dokumentenpaket enthält keine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH. Es dokumentiert die Auseinandersetzung bis zur Ankündigung der Übergabe an ein Inkassounternehmen. Deshalb können wir aus diesen Unterlagen keine konkreten Angaben zu einer individuellen Culpa-Forderung, deren Kosten oder einer gesetzten Zahlungsfrist machen.

Rechnung erhalten – was sollten Verbraucher tun?

Wer eine Rechnung von Astrolonova erhält und sich nicht an einen entsprechenden Vertrag erinnern kann, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung prüfen.

Eine Rechnung allein beweist nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Auch die Verbraucherzentralen weisen aktuell darauf hin, dass entscheidend ist, ob ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist und ob die gesetzlichen Anforderungen an einen kostenpflichtigen Online-Vertrag erfüllt wurden.

Betroffene sollten insbesondere:

  • die Rechnung und sämtliche Mahnungen aufbewahren,
  • prüfen, ob tatsächlich eine Bestellung vorgenommen wurde,
  • den behaupteten Vertragsschluss und die konkrete Preisangabe nachvollziehen,
  • bei einer aus ihrer Sicht unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen,
  • kein Schuldanerkenntnis abgeben,
  • nicht vorschnell eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben und
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid keinesfalls ignorieren.

Wer eine Forderung bestreitet, sollte dies möglichst nachvollziehbar und nachweisbar tun. Dabei kann verlangt werden, dass der Anspruchsteller den behaupteten Vertragsschluss konkret darlegt und die entsprechenden Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt.

Was ist mit einem möglichen Schufa-Eintrag?

Auch die Ankündigung einer Meldung an eine Wirtschaftsauskunftei sollte Verbraucher nicht dazu verleiten, eine möglicherweise unberechtigte Forderung allein aus Angst zu bezahlen.

Im vorliegenden Schriftverkehr wurde eine mögliche Meldung an die SCHUFA angesprochen. Die Anbieterin selbst beschreibt in ihren inzwischen veröffentlichten Datenschutzinformationen Voraussetzungen für eine solche Übermittlung, unter anderem die Behandlung bestrittener Forderungen.

Für Verbraucher gilt deshalb: Eine bestrittene Forderung sollte als solche dokumentiert werden. Bei einem tatsächlich zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid gelten wiederum besondere Fristen. Hier sollte gegebenenfalls unverzüglich rechtlicher Rat eingeholt werden.

Unser Fazit

Die aktuellen Forderungen rund um Astrolonova zeigen erneut, wie wichtig es ist, bei überraschenden Rechnungen nicht vorschnell zu zahlen.

Im uns vorliegenden Fall behauptet MARGOT BRANDS LIMITED, dass ein kostenpflichtiges Jahresabo über Astrolonova abgeschlossen worden sei. Die betroffene Person bestreitet dagegen einen bewusst vorgenommenen kostenpflichtigen Vertragsschluss. Die Anbieterin verweist auf technische und elektronische Dokumentationen des Anmeldevorgangs.

Ob die Forderung im konkreten Einzelfall tatsächlich berechtigt ist, lässt sich aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilen.

Fest steht jedoch: Wer eine solche Forderung erhält und keinen entsprechenden Vertrag bewusst abgeschlossen hat, sollte diese nicht einfach ignorieren, aber ebenso wenig aus Angst vor einem Inkassoverfahren ungeprüft bezahlen.

Sollte anschließend tatsächlich ein Schreiben der Culpa Inkasso GmbH eingehen, sollte auch dieses sorgfältig geprüft und mit den ursprünglichen Vertrags- und Rechnungsunterlagen abgeglichen werden.

Hinweis zur Berichterstattung

Dieser Beitrag basiert auf den uns vorliegenden Unterlagen sowie ergänzend auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Themenkomplex Astrolonova/MARGOT BRANDS LIMITED. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls dar. Die Darstellung gibt insbesondere die jeweiligen Behauptungen der beteiligten Seiten wieder, ohne damit deren Richtigkeit abschließend festzustellen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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Dienstag, 1. September 2026

Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Titel: Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.

Um was geht es in dem Schreiben?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.

Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:

Position Zeitraum / Details Betrag
Hauptforderung 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) 3.909,00 €
Verzugszinsen Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) 313,02 €
Vorgerichtliche Kosten Anwaltliche Geltendmachung 439,00 €
Gesamtforderung Offener Gesamtbetrag 4.661,02 €

Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.

Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt

Vergleich & Anzeichen für dubiose Forderungen: Verbraucher sollten Schreiben genau prüfen, bevor sie reagieren. Folgende Punkte fallen beim vorliegenden Fall auf.

1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.

2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege

In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.

3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon

Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!

4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume

Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.

Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln

Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 1/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 2/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 3/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026


Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
  • Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
  • Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
  • Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fazit & Hilfe für Betroffene

Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.

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