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Freitag, 18. September 2026

Rechtsanwältin Simone Frei fordert 3.800 Euro für Win24 – Zahlungsaufforderung echt oder Abzocke?

Titel: Rechtsanwältin Simone Frei fordert 3.800 Euro für Win24 – Zahlungsaufforderung echt oder Abzocke?

Eine neue Zahlungsaufforderung liegt dem Verbraucherdienst e.V. vor. Im Namen einer „Lotteriegesellschaft Win24“ soll eine Verbraucherin 3.800 Euro bezahlen. Absender des Schreibens ist eine angebliche Rechtsanwältin Simone Frei aus Berlin.

Behauptet wird, dass im Dezember 2023 telefonisch ein Vertrag über die Teilnahme an einem Lotteriespiel abgeschlossen worden sei. Nach einer zunächst dreimonatigen kostenlosen Teilnahme soll sich der Vertrag anschließend kostenpflichtig verlängert haben.

Doch das Schreiben wirft einige Fragen auf.

3.800 Euro für eine angebliche Lotterieteilnahme

In dem Schreiben vom 02.09.2026 wird eine Forderung über 3.800 Euro geltend gemacht. Als Aktenzeichen wird 0-4xx/24 genannt.

Die angebliche Rechtsanwältin erklärt, sie vertrete die Interessen einer „Lotteriegesellschaft Win24“. Grundlage der Forderung soll ein am Telefon am 04.12.2023 abgeschlossener Vertrag sein.

Dieser habe zunächst drei Monate kostenlos bestanden. Anschließend sei eine schriftliche Kündigung erforderlich gewesen. Da eine solche Kündigung angeblich nicht erfolgt sei, habe sich die Teilnahme in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis verlängert.

Als Nachweise werden unter anderem eine Bandaufzeichnung des Telefonats sowie angebliche Poststempel früherer Mahnungen genannt.

Zahlung innerhalb von drei Werktagen

Besonders auffällig ist die kurze Zahlungsfrist.

Die Empfängerin soll die geforderten 3.800 Euro innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Schreibens bezahlen.

Für den Fall, dass die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, werden weitere rechtliche Schritte angekündigt. Unter anderem ist von einer Übergabe der Akte an die Staatsanwaltschaft die Rede.

Auf Empfänger eines solchen Schreibens kann eine derart kurze Frist erheblichen Druck ausüben. Gerade deshalb sollte die Forderung zunächst in Ruhe geprüft werden.

Drohung mit Strafanzeige, Kontopfändung und Wohnungsräumung

Das Schreiben enthält mehrere besonders drastische Formulierungen.

So wird unter anderem auf eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges hingewiesen. Außerdem werden Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen und sogar eine Wohnungsräumung erwähnt.

Auffällig ist dabei die rechtliche Begründung.

Im Schreiben wird § 823 BGB im Zusammenhang mit einer möglichen Strafanzeige wegen Betruges genannt. § 823 BGB ist jedoch eine zivilrechtliche Vorschrift über Schadensersatzansprüche und keine Strafvorschrift.

Auch der Hinweis auf § 285 BGB passt nicht zu den anschließend genannten Maßnahmen wie Kontopfändung und Zwangsvollstreckung.

Für Verbraucher ist deshalb wichtig: Eine solche Formulierung im Brief bedeutet nicht automatisch, dass die angedrohten Maßnahmen unmittelbar bevorstehen.

Angeblicher Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen

Nach Angaben der Absenderin soll die Vereinbarung telefonisch zustande gekommen sein.

Die Argumentation lautet: Die ersten drei Monate seien kostenlos gewesen. Danach sei der Vertrag kostenpflichtig geworden, weil die Verbraucherin nicht schriftlich gekündigt habe.

Gerade bei Forderungen aus Gewinnspielen oder Lotterien sollte deshalb genau geprüft werden, welcher Vertrag überhaupt geschlossen worden sein soll.

Wichtig sind beispielsweise folgende Fragen:

  • Wer ist der konkrete Vertragspartner?
  • Was genau wurde am Telefon vereinbart?
  • Welche Kosten sollten nach Ablauf der kostenlosen Phase entstehen?
  • Wo befinden sich die vollständigen Vertragsbedingungen?
  • Wann wurde über die Kostenpflicht informiert?
  • Welche konkrete Kündigungsregelung soll vereinbart worden sein?
  • Was soll die angekündigte Bandaufzeichnung tatsächlich beweisen?
  • Wie setzt sich die Forderung von 3.800 Euro zusammen?

Das uns vorliegende Schreiben enthält hierzu keine detaillierte Forderungsaufstellung.

Wer ist „Win24“?

Als Auftraggeber wird im Schreiben lediglich eine „Lotteriegesellschaft Win24“ genannt.

Für Verbraucher ist es wichtig, den angeblichen Gläubiger eindeutig identifizieren zu können. Bei einer Forderung über mehrere tausend Euro sollte nachvollziehbar sein, welches Unternehmen die Forderung geltend macht und aus welchem konkreten Vertragsverhältnis sie stammen soll.

Eine bloße Bezeichnung als „Lotteriegesellschaft Win24“ reicht für eine abschließende Prüfung der Forderung jedenfalls nicht aus.

Rechtsanwältin Simone Frei: Was fällt auf?

Im Briefkopf wird zunächst „Rechtsanwalt Simone Frei“ und „Fachanwalt für Strafrecht“ angegeben. Im weiteren Schreiben wird dagegen von „Rechtsanwältin Simone Frei“ gesprochen.

Als Adresse wird die Uhlandstraße 161 in 10719 Berlin genannt. Außerdem enthält das Schreiben die Internetadresse „kanzleifrei.com“ und eine Mobilfunknummer.

Die auf dem Schreiben genannten Kontaktdaten sollten von Empfängern unabhängig überprüft werden, bevor persönliche Daten oder Zahlungen übermittelt werden.

Auch die Verbraucherzentrale Thüringen führt die Bezeichnung „Rechtsanwältin Simone Frei“ mit der genannten Berliner Adresse aktuell in ihrer Liste zu verdächtigen Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt entsprechende Angaben ebenfalls in ihrer Warnliste.

Das allein beantwortet allerdings noch nicht die Frage, ob die konkrete Forderung berechtigt ist. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall.

Was sollten Betroffene tun?

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte nicht allein aufgrund der angedrohten Konsequenzen bezahlen.

1. Forderung prüfen

Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Vertrag mit dem genannten Unternehmen abgeschlossen wurde.

2. Vertragsunterlagen anfordern

Betroffene können sich die konkrete Vertragsgrundlage, die Vertragsbedingungen und eine nachvollziehbare Berechnung der geforderten 3.800 Euro vorlegen lassen.

3. Keine voreiligen Zahlungen leisten

Eine Zahlungsaufforderung ist noch kein gerichtlicher Vollstreckungstitel. Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte sich zunächst informieren und die Unterlagen prüfen lassen.

4. Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse unterschreiben

Auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Erklärungen sollten nicht ungeprüft abgegeben werden.

5. Schreiben und Umschlag aufbewahren

Das Originalschreiben, der Briefumschlag und eventuell weitere Schreiben oder E-Mails sollten vollständig aufbewahrt werden.

6. Gerichtliche Post nicht ignorieren

Ein tatsächlich zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid ist etwas anderes als eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Gerichtliche Schreiben sollten deshalb immer ernst genommen und fristgerecht geprüft werden.

Fazit: Zahlungsaufforderung genau prüfen

Die uns vorliegende Zahlungsaufforderung über 3.800 Euro weist mehrere Punkte auf, die aus Verbrauchersicht Fragen aufwerfen. Dazu gehören insbesondere die sehr kurze Zahlungsfrist, die behauptete telefonische Vereinbarung, die angekündigte Bandaufzeichnung und die teilweise ungewöhnlichen rechtlichen Hinweise.

Eine dementsprechende Rechtsanwältin Simone Frei ist derzeit nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis gelistet.

Hinzu kommen die aktuell veröffentlichten Warnhinweise der Verbraucherzentralen zu den im Schreiben genannten Angaben.

Ob die konkrete Forderung tatsächlich besteht, lässt sich allein anhand dieses Schreibens jedoch nicht abschließend beurteilen.

Betroffene sollten sich daher nicht allein durch die im Schreiben genannten Drohungen unter Druck setzen lassen, sondern zunächst prüfen, ob und unter welchen Bedingungen überhaupt ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist.

Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwältin Simone Frei erhalten, in dem im Zusammenhang mit „Win24“ oder einem anderen Lotterie- bzw. Gewinnspielanbieter mehrere hundert oder tausend Euro gefordert werden?

Sie können uns das Schreiben zur Information zukommen lassen. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kundennummer oder andere persönliche Angaben sollten vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

Kontakt

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 1. September 2026

Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Titel: Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.

Um was geht es in dem Schreiben?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.

Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:

Position Zeitraum / Details Betrag
Hauptforderung 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) 3.909,00 €
Verzugszinsen Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) 313,02 €
Vorgerichtliche Kosten Anwaltliche Geltendmachung 439,00 €
Gesamtforderung Offener Gesamtbetrag 4.661,02 €

Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.

Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt

Vergleich & Anzeichen für dubiose Forderungen: Verbraucher sollten Schreiben genau prüfen, bevor sie reagieren. Folgende Punkte fallen beim vorliegenden Fall auf.

1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.

2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege

In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.

3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon

Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!

4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume

Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.

Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln

Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 1/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 2/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 3/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026


Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
  • Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
  • Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
  • Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fazit & Hilfe für Betroffene

Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.

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Montag, 31. August 2026

Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Titel: Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.

Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.

Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.

Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss

Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.

In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.

Scan: Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026
Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026


Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?

Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:

  1. Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
  2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  3. Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig

Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
  • Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
  • Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
  • Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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Montag, 4. August 2025

TPI Investment GmbH: Forderungen für 1N Telecom GmbH – wie reagieren?

Neuigkeiten von der 1N Telecom GmbH: Uns erreichten vielfach Briefe von betroffenen Verbrauchern, die Post von der Firma TPI Investment GmbH erhalten haben. In diesen Briefen wird mitgeteilt, dass eine Forderung der 1N Telecom GmbH an sie abgetreten wurde.

Titel: TPI Investment GmbH: Forderungen für 1N Telecom GmbH – wie reagieren?

In den uns vorliegenden Schreiben ging es um Beträge zwischen 400,00 und 450,00 Euro zzgl. Gebühren und Zinsen für angeblich abgeschlossene DSL‑Verträge aus 2024.

Wer ist die TPI Investment GmbH

Doch wer ist diese neue „Inkasso-Abteilung“, die nun von sich Reden macht? Wir recherchierten mit einer simplen Internetsuche und wurden auf der Homepage der TPI Investment GmbH mit einem Zitat von Konfuzius.

Um nicht vom Thema abzuschweifen klicken wir uns direkt durch zum Impressum: als Geschäftssitz ist die Ruhrallee 185 in 45136 Essen genannt - und somit nicht weit von unserem Standort entfernt. Aus dem offiziellen Handelsregistereintrag entnehmen wir den Gegenstand des Unternehmens: „Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art einschließlich entsprechender Beratungsdienstleistungen.“ 

Scan: Anschreiben TPI Investment / Juli 2025
Anschreiben TPI Investment / Juli 2025

Handelt es sich somit hierbei um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkasso-Unternehmen? Für eine Inkassoforderung, wie wir sie von eingetragenen Inkassofirmen kennen, sollen Forderungsaufstellungen und eine gültige Forderungsabtretung vorgelegt werden. Ob das in den hier besprochenen Fällen ebenfalls passiert ist, ist derzeit noch unklar.

Bei unseren Recherchen wunderten wir uns über die Angaben im vorliegenden Brief (siehe Screenshot). Das genannte Aktenzeichen Az. 235 C 376/24 verweist a) auf ein anderes Datum  b) auf eine Entscheidung bzgl. einer Firma namens "C. GmbH" - Link zum Urteil.


1N Telecom GmbH: Unklarheit bei Vertragsschlüssen

Häufig hatten Betroffene nie bewusst einen Vertrag geschlossen oder diesen rechtzeitig widerrufen. Wie zuvor von uns berichtet, kann es durch die offensichtliche Namensähnlichkeit zu Irrtümern führen, da sie hinter dem Absender die Telekom vermuten – und dass es sich um einen bestehenden Vertrag geht.

Nicht nur wir warnten vor ungewollten Vertragsschlüssen. Auch die Verbraucherzentralen warnten bundesweit vor dieser Masche. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sogar eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom erhoben, um die fragwürdigen Praktiken mit Werbebriefen künftig zu verhindern.

Fragen und Antworten

Hier ein paar allgemeine Hinweise, wie auf ein Schreiben der TPI Investment GmbH reagiert werden kann.

1. Vertrag nie abgeschlossen?
  • Fordern Sie zwingend eine Abtretungsurkunde schriftlich per Einschreiben von der TP Investment GmbH an
  • Versichern Sie ausdrücklich, dass Sie keinen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen oder ordnungsgemäß widerrufen haben. Belegen Sie dies möglichst mit Kopien Ihrer Widerrufsschreiben bzw. Versandnachweise (z. B. Einschreiben)
2. Forderung bestritten – was jetzt?
  • Bei bestrittenen Forderungen darf keine Datenweitergabe an Auskunfteien wie Schufa erfolgen, bis die Angelegenheit geklärt ist
  • TPI Investment muss die Ansprüche gerichtlich geltend machen, andernfalls gilt das Verfahren als erledigt – sofern kein Vertrag nachgewiesen wird
3. Mahnbescheid erhalten – was tun?
  • Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei Gericht einlegen, sonst droht Zwangsvollstreckung, selbst bei unberechtigter Forderung

TPI Investment Forderungen: Was können Betroffene tun?

Hier noch einmal eine Zusammenfassung und der Verweis auf unseren bestehenden Text zur 1N Telecom GmbH.

  • Nicht ignorieren! Auch ohne Vertrag sollte man aktiv widersprechen
  • Schriftlich widersprechen & Abtretung fordern, idealerweise mit Einschreiben
  • Bereits erhobene Einwände gegenüber 1 Telecom kopieren und erneut geltend machen
  • Nur reagieren, wenn Mahnbescheid kommt: dann zwingend binnen 14 Tagen widersprechen

Unser Beitrag rund zum Thema 1N Telecom GmbH: MEHR

Hilfe durch Verbraucherdienst

Wir haben bereits viele Verbraucher Hilfe anbieten können. Betroffene können schnell und direkt Kontakt aufnehmen, um mehr Infos rund um die Themen 1N Telecom GmbH und TPI Investment zu erhalten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 13. März 2018

TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Medien & Design Verlag SL beauftragt, um noch offene Forderungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns von einem Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt wurde. Sind Sie Unternehmer und haben vergleichbare Erfahrungen? Hier erfahren Sie mehr.

Beitragsbild: TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Neue Forderung von der Top Inkasso GmbH


Das Inkassounternehmen „Top Inkasso GmbH“ aus Luzern in der Schweiz geizt auf ihrer Homepage (https://www.topinkasso.de/) nicht mit überzeugenden Argumenten, um potentielle Kunden von sich zu überzeugen. So verspricht die Firma die Punkte „kostengünstige Inkasso“ und „100% Auszahlung“. Wir berichteten bereits zuvor über Top Inkasso GmbH in Zusammenhang mit der PrintMediaKoncept s.r.o.

Aktuell liegt uns eine neue Zahlungsaufforderung vor. Im Auftrag der Medien & Design Verlag SL wird die Zahlung einer noch offenen Rechnung verlangt. Auch über die Medien & Design Verlag SL berichten wir bereits. Das Unternehmen aus Spanien vertreibt Werbeanzeigen, die von Gewerbetreibenden über ein Formular kostenpflichtig gebucht werden können. Scheinbar schreibt die Top Inkasso GmbH zum Beispiel jene Unternehmer an, die einen Anzeigenauftrag zurück an die Medien & Design Verlag SL sandten, aber keine Zahlungen leisteten.

Was wird gefordert?


Laut des Schreibens soll die Hauptforderung von 877,03 EUR bereits seit 120 Tagen überfällig sein. Gefordert wird jedoch ein Betrag von insgesamt 1.061,23 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung, Säumniszinsen) zusammen. Diese hohe Summe soll innerhalb von einer Woche auf ein Konto auf die Basler Kantonbank überwiesen werden.

Scan: TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL
TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL


Hilfe bei TOP Inkasso GmbH und Medien & Design Verlag SL


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.


0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 7. Dezember 2017

Zeltan Inkasso AG - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

Wir wurden durch mehrere Verbraucher auf Forderungen einer Firma namens Zeltan Inkasso AG hingewiesen, die derzeit im Umlauf sind. So sollen die Empfänger offene Gebühren eines Abos der Fox DE Energieberatung AG nicht beglichen haben. Dabei handelt es sich laut einer vorliegenden Zahlungsaufforderung um eine Summe von 149,75 EUR.

Beitragsbild: Zeltan Inkasso AG  - Forderung für Fox DE Energieberatung AG

„1. Mahnung“ von der Zeltan Inkasso AG


Uns wurde durch einen Verbraucher ein Dokument des Unternehmens Zeltan Inkasso AG zur Veröffentlichung vorgelegt. Die Firma ist laut des Briefkopfes im Bereich außergerichtlicher Forderungseinzüge, Inkasso Außendienst und gerichtlicher Mahnbescheide tätig. Als Geschäftssitz ist die Gartenfelder Straße in 13599 Berlin angegeben.

Im Auftrag der Fox DE Energieberatung AG wird der Empfänger zur Zahlung offener Beiträge für ein Abo aufgefordert. So sollen ihm im Zuge des Abos „Berater im Thema Energieservice“ zur Verfügung gestanden haben. So soll auch vor einigen Monaten eine Serviceberatung in Anspruch genommen worden sein. Für diesen „Stromservice“ soll auch eine dazugehörige Stromzählernummer existieren, die durch die Zeltan Inkasso AG ebenfalls genannt wird.

Monatliche Abogebühr nicht gezahlt


Zeltan Inkasso AG schreibt, dass laut der Buchhaltung der Fox DE Energieberatung AG die „monatliche Abogebühr“ nicht gezahlt worden wäre. Deshalb soll ein Betrag in Höhe von 149,75 EUR innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Die Summe setzt sich aus Abogebühren, Zinsen und einer Mahngebühr zusammen.

Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen, erkennbar am beigefügten SEPA-Überweisungsschein. Dieser ist bereits vorab ausgefüllt und gibt als Zahlungsempfänger „Zeltan Inkasso“ an.

Laut des derzeitigen Standes ist Zeltan Inkasso AG nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Scan: Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017
Forderung Zeltan Inkasso AG | 29.11.2017


Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Zeltan Inkasso AG erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen in Deutschland eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 14. Juni 2017

Schreiben von TEMABO BVBA Forderungsmanagement erhalten?

Aktuell liegt uns ein Schreiben mit dem Betreff „Mahnung und Kündigungsbestätigung beleg.“ von dem Absender TEMABO BVBA Forderungsmanagement vor. So wird schriftlich bekannt gegeben, dass scheinbar ein offener Betrag für eine Mitgliedschaft bei einer sogenannten „Gewinnspielzentrale“ noch offen wäre.

Beitragsbild: TEMABO BVBA Forderungsmanagement Schreiben erhalten?

TEMABO BVBA: Knapp 200 EUR für ein Gewinnspiel


In Duisburg soll ein Unternehmen mit dem Namen TEMABO BVBA Forderungsmanagement ihren Sitz haben. So erhielt ein Verbraucher eine Mahnung und gleichzeitig Kündigungsbestätigung, die auch als Beleg beigefügt war. Das TEMABO BVBA Forderungsmanagement gibt dem Empfänger gegenüber an, dass durch eine „Mitgliedschaft bei der Gewinnspielzentrale“ noch offene Beträge bestehen würden.

Weiter heißt es: „Sollte die Zahlung von Ihrer Seite aus gewährleistet sein, werden Sie automatisch aus allen Gewinnspielunternehmen gekündigt und Sie werden des Weiteren keine Inkasso-Briefe mehr erhalten“. Dieses Zitat aus dem Schreiben strotzt im Original nur so von Schreibfehlern, wie Sie anhand des eingescannten Formulars erkennen können.

Scan: TEMABO BVBA Rechnung | 25.05.2017
TEMABO BVBA Forderungsmanagement
Rechnung | 25.05.2017
Scan: TEMABO BVBA Forderungsmanagement Kündigungsbestätigung | 25.05.2017
TEMABO BVBA Forderungsmanagement
Kündigungsbestätigung | 25.05.2017



Drohung mit Vorpfändung


Insgesamt verlangt TEMABO BVBA Forderungsmanagement die Zahlung eines Betrags in Höhe von 196,36 EUR. Da der angeschriebene Verbraucher laut des vorliegenden Schreibens eine „anhaltende Zahlungsverweigerung“ betreibt, sieht TEMABO BVBA „keine andere Möglichkeit“ als eine Vorpfändung in die Wege zu leiten. Um die Drohung dingfest zu machen, wird verkündet: „Das Formular ist bereits vorbereitet!“

Um zu verhindern, „dass Ihr Konto in Kürze gesperrt sein wird“ muss der genannte Betrag (196,36 EUR) sofort an die TEMABO BVBA Forderungsmanagement überwiesen werden. Zu diesem Zweck hat die Duisburger Firma einen Überweisungsträger (neben der Kündigungsbestätigung) beigelegt. Die Überweisung soll auf ein Konto in Belgien erfolgen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von der TEMABO BVBA Forderungsmanagement erhalten? Laut des derzeitigen Stands handelt es sich bei dem Unternehmen um kein eingetragenes Rechtsdienstleistungsunternehmen (Stand 13.06.2017, geprüft mit dem Rechtsdienstleistungsregister). Ob die Forderung an sich seriös ist, könnte aufgrund des Schreibens angezweifelt werden. So wird zwar eine Kündigungsbestätigung mitgeschickt, aber mit keinem Wort der Gläubiger erwähnt. Dennoch sollten Sie eine eingehende Mahnung oder Forderung nicht als „Fake“ oder „Spam“ abtun, sondern solche Schreiben stets auf Echtheit prüfen.

Haben Sie noch Fragen zur TEMABO BVBA Forderungsmanagement? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 1. September 2016

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Eine Firma namens Liberty verschickt Forderungen an Anschlussinhaber, die angeblich Telefonsexdienstleistungen nicht gezahlt haben. Offen sollen 90,00 EUR sein, die durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren aber letztlich eine Gesamtsumme von 195,00 EUR ergeben. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Liberty fordert hohe Beträge für die Nutzung einer Erotikhotline


Ein Verbraucher erhielt ein Schreiben von einem Unternehmen namens Liberty aus 26753 Žebrák (Bettlern, Tschechische Republik). Laut des Dokuments, welches mit „2. Mahnung“ übertitelt ist, soll der angeschriebene Verbraucher und Anschlussinhaber die Dienste einer Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen haben.

Angegeben sind das Datum und die Uhrzeit, wann dieser Anruf stattgefunden haben soll, der laut Liberty 90,00 EUR kosten soll. Hinzu kommen Mahn- und Verzugskosten in Höhe von 45,00 EUR und eine Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühr von 60,00 EUR. Ergibt summa summarum einen fälligen Betrag von 195,00 EUR.

Überweisung in die Tschechische Republik


Sollte sich der Verbraucher „verwählt“ oder aus reiner Neugierde kurz die Nummer gewählt haben, wäre dies ein arg teures Vergnügen. Liberty macht keine Angaben, wie lange der Anruf gedauert haben soll.

Die Summe von 195,00 EUR sollen innerhalb von 8 Tagen ab Zustellung des Schreibens auf ein Konto in die Tschechische Republik an Liberty überwiesen werden. Sollte nicht gezahlt werden, wird das als „versuchter Betrug“ gewertet und „entsprechende Maßnahmen“ ergriffen – so schreibt Liberty an den Anschlussinhaber.

Wurde tatsächlich eine solche Nummer gewählt?


Es wird in dem Schreiben von Liberty eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Kundenservice erreichbar sein soll. Betroffene sollten diese Nummer nicht kontaktieren, ohne zuvor geprüft zu haben, ob in dem Haushalt tatsächlich eine solche Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. So berichtet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass selbst ein Anruf mit einer Dauer von einer Sekunde eine solche Forderung nach sich ziehen kann.

Anschreiben von Liberty | 22.08.2016
Anschreiben von Liberty | 22.08.2016

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von Liberty aus Posta Zebrak erhalten? Wird Ihnen auch vorgeworfen, dass Sie eine Erotikhotline nutzten und nicht die Kosten beglichen haben? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Freitag, 1. Juli 2016

Prime | Rechnung im Auftrag der R.M.I.

Eine Verbraucherin leitete eine Rechnung einer Firma namens Prime an uns weiter. In diesem Schreiben wird behauptet, dass eine „kostenpflichtige Serviceleistung von R.M.I.“ genutzt wurde und somit ein Betrag von 90,00 EUR offen wäre. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

Prime  Rechnung im Auftrag der R.M.I.

Prime aus Prag für die R.M.I.


Eine Verbraucherin nahm auf Anraten der Polizei Kontakt zu uns auf, um eine ihr dubios wirkende Rechnung zu melden. Sie schreibt, dass der Rechnungsempfänger ihr Vater sei und sich das Schreiben kaum erklären könne. Eine Firma namens „Prime“ mit Sitz in Prag und einem Postfach in Petersberg (laut Briefkopf) fordert im Auftrag eines anderen Unternehmens mit dem Namen „R.M.I.“ die Zahlung einer kostenpflichtigen Serviceleistung. Genauer schreibt Prime, dass sie die offene Forderung „aufgrund Factoring“ geltend machen; das bedeutet nichts anderes, als im Auftrag die Forderungen einziehen.

Gefordert werden insgesamt 90,00 EUR. Überraschend ist die vorgegebene Zahlweise: so soll der Betrag via Einschreiben bezahlt werden. Zu diesem Zweck ist eine Postfach-Adresse in Petersberg angegeben. Insgesamt 8 Tage ist der Betrag laut des Schreibens zahlbar. Abschließend folgt dieser Hinweis: „Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist geraten Sie in Verzug mit den entsprechenden Verzugsfolgen.“

Angebliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt


Im Internet gibt es zahlreiche Berichte über die Forderungen der R.M.I. - meist negativer Natur. Auch Verbraucherdienst konnte bereits über angeblich offene Rechnungen berichten. Wir weisen darauf hin, dass eine Leistung wie die der R.M.I. nur dann in Rechnung gestellt werden darf, wenn eine tatsächliche Bestellung vorliegt oder eine Nutzung eindeutig vereinbart beziehungsweise erwünscht war. Nur in solchen Fällen besteht eine Zahlungspflicht.
Prime müsste in diesem Fall nachweisen, dass eine Bestellung des Vaters der Verbraucherin, die das Schreiben uns zur Verfügung stellte, vorliegt.


Prime  Rechnung im Auftrag der R.M.I.
Rechnung von Prime | 27.06.2016


Derzeit liegen uns keine weiteren Informationen zu den Rechnungen von Prime aus Prag vor. Haben Sie weitere Informationen oder auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie können sich gerne bei uns melden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.


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Dienstag, 11. August 2015

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

Leider keine unrealistische Situation: Man öffnet einen Brief, enthalten ist ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Kaum bezahlbare Forderungen über hunderte oder gar tausende Euro zuzüglich hoher Gebühren werden gefordert. Eine falsche Reaktion wäre das Ignorieren der Zahlungsaufforderung. Eng gesetzte Fristen erhöhen den Druck und lassen Betroffene schnell verzweifeln. Dabei gibt es Mittel und Wege, Inkassoforderungen unter Umständen erfolgreich abzuwehren. Wie reagiert man richtig bei Inkassoschreiben?

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten



Insbesondere betroffene Verbraucher, die Erfahrungen mit Abofallen via Internet /Telefon, Haustürgeschäften oder dubiosen Gewinnbriefen sammelten, könnten zusätzlich Schreiben von Inkassobüros erhalten. Nach einer ersten Prüfungen könnten diverse Fragen aufkommen: Sind die Forderungen und die Gebühren berechtigt? Wie und wo finde ich Hilfe bzw. eine Auskunft? Wie kommt diese Inkassoforderung überhaupt zustande? Manchmal kommt die Erinnerung an eine unbezahlte Rechnung, aber in manchen Fällen kann man sich die Umstände nicht erklären. Guter Rat ist hier teuer. Um nicht unnötig in ein kostspieliges Gerichts- oder Mahnverfahren zu gelangen oder horrende Gebühren zu bezahlen, sollte richtig reagiert werden.

Inkassoforderungen: Zahlen oder Ignorieren?


Es kommt vor, dass sich Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, durch Zahlungsaufforderungen im Namen des Ursprungsgläubigers profilieren wollen. Inkassodienstleistungen in Deutschland sind aber erlaubnispflichtig, hierfür benötigt man eine spezielle „Lizenz“.

Doch woran erkennen Verbraucher, welche Inkassofirmen seriös sind und welche nicht? Sind die Forderungen gerechtfertigt oder muss der Schuldner sich dagegen wehren?

Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen, die von einem Inkassobüro verschickt werden, drohen mit zahlreichen Folgen, wenn die geforderte Summe nicht im gesetzten Rahmen beglichen wird. Alleine schon, um beispielsweise einem angedrohten SCHUFA Eintrag zu entgehen, zahlen nicht wenige Verbraucher den im Schreiben festgesetzten Betrag, ohne die Höhe und den Grund zu prüfen, egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Tipps im Umgang mit einem Inkasso-Schreiben: Forderung prüfen!


Eine Prüfung der Forderung ist das A und O. Haben Sie die im Schreiben angegebene Dienstleistung bezogen oder waren Sie nur auf einer Seite im Internet zu Besuch, ohne sich anzumelden? Haben Sie das genannte Produkt bestellt oder sich nur informiert?

In jedem Fall sollten Verbraucher, die von einem Inkassounternehmen angeschrieben wurden, auch einen Blick in frühere Unterlagen werfen. Denn wenn eine titulierte Forderung vorliegt, also ein Gericht entschieden hat, dass man zahlen muss, verjährt der geschuldete Betrag erst nach 30 Jahren ab Urteil = Titel. Auch können Sie das Inkasso-Büro kontaktieren, um sich die Unterlagen - worauf die Forderungen begründet sein soll – in Kopie zusenden zu lassen.

Seriöse Inkassounternehmen erkennbar?


Zudem hilft es, einen Blick in das Rechtsdienstleistungsregister zu werfen. Daran ist erkennbar, ob das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen für Dritte beitreiben zu dürfen. In Deutschland muss man gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz für das Anbieten und Durchführen von Inkassodienstleistungen eine registrierte Person sein. Andernfalls dürfen Inkassodienstleistungen nicht betrieben werden.

Es gibt aber auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen oder Firmen, die als Nebenleistung zu ihrem Betrieb tätig sind. Daher gilt: Bei eingetragenen Inkassounternehmen ist grundsätzlich von einer seriösen Firma auszugehen, bei nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen bleiben zumindest Zweifel bestehen, ob Forderungen im Namen Dritter beigetrieben werden dürfen. Dies muss man dann überprüfen.

Weitere Hinweise auf eine seriöse Inkassofirma finden sich im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Firmen, die dort Mitglied sind, werden gesondert auf ordnungsgemäße Ausführung des Inkassos geprüft und verpflichten sich mit ihrer dortigen Mitgliedschaft dazu. Dies ist also auch ein wesentliches Indiz für Seriosität. Es gilt aber: Auch seriöse Inkassounternehmen können eine Forderung unseriös beitreiben. Auch ein unseriöses Unternehmen kann eine seriöse und nicht überhöhte Forderung geltend machen.

Was muss in einem Inkassoschreiben stehen?


Gem. § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss bei Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson im ersten Schreiben folgendes stehen:


  • Name und Firma des Auftraggebers
  • Grund der Forderung inkl. Datum des Vertragsschlusses
  • Bei Zinsen eine Zinsberechnung
  • Gesonderte Hinweispflichten bei erhöhten Zinsen
  • Grund und Art und Höhe der Inkassovergütung
  • Erklärung, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist


Weiter kann man noch eine


  • Ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers
  • Namen der Firma, bei der die Forderung entstanden ist (bei Abtretungen=
  • Wesentliche Umstände des Vertragsschlusses


anfordern.

Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, liegt eine unseriöse Inkassoforderung vor.

Reicht eine Inkassoforderung per eMail?


Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Postschreiben zu versenden. Seriöse Unternehmen schreiben aber meist auch per Brief an. Manchmal aber hat das Inkassounternehmen nur eine EMail-Adresse, um mit Ihnen zu korrespondieren.

Sind kurze Fristen seriös?


Nicht alles, was unangenehm ist, ist auch unseriös. Inkassofirmen sollen und müssen unbequem sein, damit das Geld eingetrieben wird. Dazu gehört auch, Druck aufzubauen, indem man auf Rechtsfolgen wie Klagen hinweist oder Möglichkeiten wie Kontopfändung ergreift. Kurze Fristen werden daher gesetzt, damit Schuldner möglichst ohne Prüfung bezahlen.

Was gilt es bei Inkassoschreiben zu tun?



  1. Besteht eine solche Forderung? Wenn ja, muss man die Höhe prüfen. Wenn nein, sollte man der Forderung sofort widersprechen, schriftlich und per Einwurfeinschreiben oder vorab per eMail/Telefax und dann per Normalbrief hinterher. Wenn Sie es nicht wissen fordern Sie weitere Informationen und Belege an
  2. Wenn man die Höhe prüft, sollten Sie über Zinsrechner und Anwaltskostenrechner im Internet die Inkassokosten gegenrechnen und ggf. Belege fordern
  3. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, ohne dass diese zum Beispiel durch den Verbraucherdienst oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, rechtlich kompetent geprüft wurde. Denn hierin könnte ein Anerkenntnis auch von unberechtigten Forderungen liegen
  4. Wenn ein Schufa-Eintrag droht, Sie etwas nicht verstehen,die Kosten zu hoch sind, Sie das Gefühl haben, dass etwas faul ist oder sie sogar bedroht und zur Zahlung genötigt werden: Holen Sie sich Rat und Hilfe. Dies gilt auch, wenn Sie sich zu einer Unterschrift haben drängen lassen, die Sie bereue.


Gutes Inkasso, schlechtes Inkasso?


Informieren Sie sich, gern auch auf dieser Seite oder via Google. Dank der schnellen Suche ist es möglich, Informationen zu erhalten, die freilich nicht stimmen müssen. Daher gilt immer die Berechtigung, eine Forderung zu prüfen. Nicht vergessen: Zahlungen auf Auslandskonten sind unüblich.

Über die Recherche auf Inkasso.de und dem rechtsdienstleistungsregister.de können Sie direkt jene Inkassobüros auszusortieren, die problematisch sein könnten. Freilich gibt es keine allgemeingültigen Kriterien, die immer passen.

Daher bietet unser Verein für Verbraucherschutz Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgende Liste als Hilfestellung zu nutzen. Alle Inkassounternehmen die in Zusammenhang mit Forderungsbeitreibung über die Verbraucherdienst e.V. bereits berichtet und informiert hat, finden Sie hier wieder. Diese Liste wird stets aktualisiert und erweitert.

Hilfe bei Inkassoschreiben


Haben Sie ein Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Zögern Sie nicht lange und wenden Sie sich telefonisch an unseren Verein für Verbraucherschutz!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Auch nehmen wir gerne Informationen von Verbrauchern wie Ihnen entgegen. Haben Sie Hinweise auf unseriöse Inkassobüros oder dubiose Inkassoschreiben? Mit Ihrer Hilfe können wir vor unseriösen Inkassounternehmen schützen und bieten Informationen für Verbraucher und Schuldner im Rahmen von Berichterstattungen an.

Schicken Sie uns eine Mail unter: kontakt@verbraucherdienst.com
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! Bitte beachten Sie, dass die Meldungen den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung widergeben!

Inkassounternehmen, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, die aber trotzdem Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit unseren Mitgliedern waren:





Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet sind



Montag, 27. Juli 2015

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

Verbraucherdienst e.V. informiert zurzeit über eine Mahnung von der City Inkasso GmbH für das Branchenbuch „www.wofindo.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien. Bei diesem Branchenbucheintrag handelt es sich möglicherweise eventuell um eine nutzlose Dienstleistung, die an Gewerbetreibende per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) vertreiben wird.

Gesellschaft für Webdesign S.L. | City Inkasso GmbH | Branchenbuch

City Inkasso GmbH als Rechtsdienstleister und Inkassofirma für die Gesellschaft für Webdesign S.L.


Obwohl die Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der spanischen Ferieninsel Mallorca aus dem Ort Santa Ponsa kommt führt die City Inkasso GmbH aus Frankfurt am Main die ausschließliche Korrespondenz mit dem Gewerbetreibenden aus Deutschland. Wird der geforderte Geldbetrag für den Branchenbucheintrag nicht innerhalb von sieben Tagen von dem Gewerbetreibenden überwiesen, tritt die City Inkasso GmbH für die Gesellschaft für Webdesign S.L. als Inkassofirma auf.Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Rechnung von Gesellschaft für Webdesign S.L. - wofindo.com
Rechnung | Gesellschaft für Webdesign S.L. | 06.08.2014

599 Euro netto (724 Euro brutto) für Premiumeintrag in „www.wofino.com“


Der per unerlaubten Werbeanruf und anschließender Bandaufzeichnung verkaufte Premiumeintrag in „ww.wofindo.com“ kostet dem Gewerbetreibenden für sechs Monate 599 Euro netto (724 Euro brutto) inklusive automatischer Verlängerung. Der fällige Geldbetrag soll von dem Gewerbetreibenden auf ein Konto der Sparkasse Köln / Bonn überwiesen werden.

Forderungsangelegenheit - City Inkasso - wofindo.com
Forderungsangelegenheit | City Inkasso GmbH | 31.10.2014

City Inkasso GmbH droht in der Mahnung mit der Einreichung einer Klageschrift


Da der Gewerbetreibende allerdings keine Zahlung an die Gesellschaft für Webdesign S.L. leistete droht die City Inkasso GmbH in der vorliegenden Mahnung dem Gewerbetreibenden. Dort ist zu lesen:

„… da auf unsere letzte Mahnung noch keine Zahlung eingegangen ist, haben wir uns mit unserem Auftraggeber Gesellschaft für Webdesign S.L. www.wofindo.com hinsichtlich der Einreichung einer Klageschrift bei zuständigen Amtsgericht in Verbindung gesetzt. Vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gewährt Ihnen unser Auftraggeber eine letzte Frist zur Ausgleichung der offenen Forderung.“

City Inkasso GmbH treibt für die Gesellschaft für Webdesign S.L. bei


Die City Inkasso GmbH fordert für den Branchenbucheintrag in das Online-Portal „www.wofino.com“ von der Gesellschaft für Webdesign S.L. einen Gesamtbetrag über 955,85 Euro. Dieser hohe Geldbetrag soll innerhalb einer festgelegten Frist für den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag überwiesen werden.

City Inkasso GmbH ist eine seriöse Inkassofirma


Bei der City Inkasso GmbH handelt es sich um eine Inkassofirma, die im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen von dieser Firma sollen sehr ernst genommen werden, da es sich bei dieser Forderung nicht um Gaunerei und Bauernfängerei handelt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Lesen Sie einen weiteren Artikel zu City Inkasso GmbH hier:
Wiedersehen mit City Inkasso GmbH - infokomfort.de

Kontaktmöglichkeit bezüglich Gesellschaft für Webdesign S.L. sowie über die City Inkasso GmbH


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag in www.wofindo.com von der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus der Ferieninsel Mallorca. Bedenken Sie, dass ein abgeschlossener Vertrag von dem Gewerbetreibenden nicht widersprochen werden kann. Sie können uns gerne am Telefon oder per E-Mail über eine mögliche Anfechtung eines Vertrag mit der Gesellschaft für Webdesign S.L. aus Spanien kontaktieren.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Mittwoch, 22. Juli 2015

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Haben Sie auch schon einen Vollstreckungsbescheid vom einen Obergerichtsvollzieher bezüglich einer nicht bezahlten Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Haben sie die Rechnung von der "ID Informations-Dienst M.M.- Verlag GmbH" erhalten und diese ignoriert? Wurden Sie danach mit einer Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz zur Zahlung aufgefordert? Und wurde auch diese von Ihnen ignoriert?

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Mahnung und Vollstreckung im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“


Verbraucherdienst e.V. hat von einen Mitglied eine Mahnung und einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, die beide im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen (Wiesenstraße 3) veranlasst wurden. In der Vollsteckungssache zwischen der Firma „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“, den Rechtsanwälten Petry & Scholz aus Friedrichsdorf und unserem Mitglied heißt es:

Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher droht in Höhe von 1.318,80 EUR


„In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft – ggf. ohne ausreichende Entschuldigung versäumt. Ich habe wegen einer Forderung und Kosten von 1.318,80 EUR zu vollstrecken.“ Laut dem vorliegenden Schreiben soll der fällige Betrag innerhalb von einer Woche nach deren amtlicher Zustellung in bar oder auf das Dienstkonto des Obergerichtsvollziehers aus Lahnstein von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis


Weiter heißt es in der vorliegenden "Zwangsvollstreckungssache" im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“:

„Nach fruchtlosem Ablauf der Frist muss ich den Vollstreckungsauftrag durchführen und werde Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen, die mit der amtlichen Zustellung dieses Schreibens beginnt, in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründetem Antrag Auskunft erhält.“

Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz war vorausgegangen


Dem Vollstreckungsauftrag für die nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ ist eine Rechnung von dem "ID Informations- Dienst" (MM Verlag GmbH ) vorausgegangen. Diese wurde jedoch ignoriert, weil der Gewerbetreibende nach eigener Aussage der Ansicht war, dass die Verträge am Telefon unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurden und somit nicht gültig seien. Also wurde die Rechnung ebenfalls von dem Gewerbetreibenden ignoriert. Darauf erfolgte eine Mahnung an unser Mitglied durch die Rechtanwaltskanzlei Petry & Scholz.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Forderung aus Rechnung | Rechtsanwälte Petry & Scholz | 14.01.2014

In der Mahnung werden 1.071,71 EUR gefordert


Der hohe Geldbetrag über 1.071,71 EUR, den die Rechtsanwälte Petry & Scholz aus Friedrichsdorf für eine nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ setzt sich wie folgt zusammen. Die Hauptforderung besteht aus 892,50 EUR. Dazu kommen die bisherigen Kosten über 5 EUR sowie die Zinsen bis zum 19.09.2014 hinzu. Dadurch erhöht sich der Forderungsbestand auf 923,80 Euro. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren von der Kanzlei Petry & Scholz über 147,56 Euro hinzu, die unser Mitglied begleichen sollte.

Drohung mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen


In der vorliegenden Mahnung von unserem Mitglied, die ebenfalls dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, wird mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen bezüglich der Forderung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ gedroht. Die Forderungen seien „mit erheblich weiteren Kosten, die von Ihnen zusätzlich zu tragen sind, verbunden“. Ignorieren Sie eine Mahnung für eine nicht bezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ nicht. Denn diese kann Ihnen mit einem späteren Zwangsvollsteckungsbescheid sehr viel Ärger einbringen.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Zwangsvollstreckungssache | 26.01.2015

Gewerbetreibender ignoriert alle Zahlungsaufforderungen, den gerichtlichen Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid


Der Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid wurden von dem Gewerbetreibenden ignoriert, sodass es letztendlich zu der Titulierung des geltend gemachten Anspruches kam. Ebenfalls kam es zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Verbraucherdienst e.V empfiehlt eine solche Rechnung anzufechten. Auf jeden Fall sollte bei einem gerichtlichen Mahnbescheid der Gewerbetreibende selbsttätig mittels eines Widerspruchs reagieren, sollte der Betroffene der Ansicht sein, dass die Forderung nicht berechtigt sei. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihre Mahnung und / oder Ihren Vollstreckungsbescheid


Haben Sie eine Mahnung, Mahnbescheid oder sogar Vollstreckungsbescheid durch den Rechtsanwälten Petry & Scholz bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon oder per E-Mail über Ihre Mahnung bzw. über Ihren bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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