Dienstag, 25. Februar 2014

DDI Deutsche Direkt Inkasso- GWE– Lizenz entzogen



Das Verwaltungsgericht (VG) Köln urteilte in einem Eilverfahren bezüglich der DDI Deutsche Direkt Inkasso, die im Auftrag der Gewerbeauskunfts-Zentrale (GWG) handelt. Die Inkassofirma DDI Deutsche Direkt Inkasso mit Sitz in Köln darf vorerst keine Forderungen mehr beitreiben, die unter anderem von der Gewerbeauskunfts-Zentrale (GWE) stammen. Das Unternehmen missachtete etliche Male die Auflagen des Oberlandesgericht (OLG) Köln und lieferte außerdem inadäquate Rechtsdienstleistungen auch im Auftrag der Gewerbeauskunfts-Zentrale (GWE).

Im Eilverfahren der DDI Deutsche Direkt Inkasso für GWE die Lizenz entzogen


Dem Eilverfahren mit dem Beschluss Az: 1 L 1262/13 vom 7. Februar 2014 des Verwaltungsgerichts (VG) Köln ging ein Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln voraus.  Der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Köln vom Dezember 2012 hatte zur Folge, dass der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH verboten wurde Forderungen für die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) wegen inadäquater Rechtsdienstleistungen beizutreiben. Außerdem durfte das Unternehmen nicht mehr auf Urteile verweisen, die zugunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) erfolgt sind. Diese stehen jedoch im Widerspruch zu der Entscheidung VIIZR 261/11 vom 26.07.2012 des Bundesgerichtshof (BGH). Die Kölner Oberlandesrichter verurteilten außerdem die Formulierungen „eindeutig“, „ganz aktuell“, „diese Urteile stellen unmissverständlich klar“, „damit sind alle gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht gegeben“ bzw. „Klagen unseres Kunden wurden in vollem Umfang stattgegeben“ in den Schreiben des Unternehmens, die für Gewerbeauskunfts-Zentrale (GWE) formuliert wurden. Mit diesen Formulierungen sollte der Eindruck bei dem Empfänger der Schreiben entstehen, dass einer Abwehr der Inkassoforderungen gegenüber der DDI Deutsche Direkt Inkasso und der Gewerbeauskunfts-Zentrale (GWE) keinen oder geringen Erfolg habe. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.
 

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