Freitag, 29. Juli 2022

Berlin Direkt Inkasso AG fordert für Gewinnspiel

Eine neue Mahnung wurde uns durch einen Verbraucher vorgelegt. Eine Firma namens Berlin Direkt Inkasso AG möchte Geld, weil angeblich telefonisch an einem Gewinnspiel teilgenommen wurde.

Titel: Berlin Direkt Inkasso AG fordert für Gewinnspiel

Warnung vor Mahnung einer Berlin Direkt AG

Uns liegt eine außergerichtliche Mahnung von einer Berlin Direkt Inkasso AG vor. Angeblich soll sich der Empfänger telefonisch bei dem Gewinnspiel „Lotto 6 aus 49“ angemeldet haben. Da bislang keine Zahlung für diesen Dienstleistungsvertrag eingegangen sein soll, fordert Berlin Direkt Inkasso AG die Zahlung von 314,90 EUR.

Die Summe soll auf eine griechische Bank überwiesen werden, innerhalb von 9 Tagen. Das Schreiben selbst fällt durch einige Schreibfehler auf; die Zahlung selbst sollte nur und ausschließlich an eine „Plus Direkt AG“ überwiesen werden, wie am Screenshot zu erkennen.

Scan: Berlin Direkt Inkasso AG // Mahnung // Juli 2022
Berlin Direkt Inkasso AG // Mahnung // Juli 2022


Im Fall der Nichtzahlung droht Berlin Direkt Inkasso AG mit teuren Folgen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. Ob es wirklich dazu kommt, ist fraglich. Denn um Inkassodienstleistungen in Deutschland durchführen zu können, muss es in Deutschland auch im Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt sein. Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass wir keine Berlin Inkasso Direkt AG finden konnten. Zahlen Sie demzufolge nicht!

Richtig auf seriöse Mahnungen reagieren

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen bzw. Mahnungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Wenn die Forderungen konsequent ignoriert werden, kann gar ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von der Berlin Direkt Inkasso erhalten? Zahlen Sie die geforderte Summe nicht, da es sich scheinbar um kein seriöses Inkasso handelt. Bei Fragen können Sie sich uns dennoch kontaktieren:

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Donnerstag, 21. Juli 2022

Euro – Invest – Inkasso GmbH fordert für Kreditor AG

Erneut erreichten Zahlungsaufforderungen der Euro – Invest – Inkasso GmbH. In beiden Fällen werden die offenen Kosten eines Vertrages mit der Kreditor AG verlangt – in einem Fall sogar über 1.000 EUR.

Titel: Euro – Invest – Inkasso GmbH fordert für Kreditor AG

Finanzsanierungen? Über die Kreditor AG

„Schuldenfrei - und Spaß dabei?“ - diese Aussage war auf der Webseite der Kreditor AG (URL: kreditor-ag.ch) zu lesen – zumindest bis zu einem unbekannten Zeitpunkt. Denn aktuell ist die Webseite nicht online (Stand 20.07.2022) und wir tappen im Dunkeln, wie das Angebot der Firma lautet.

Auch die betroffenen Verbraucher konnten sich die Forderung nicht erklären. Wir forschten nach und strengten die Suchmaschinen an, um wenigstens ein paar Eckdaten zur Kreditor AG zu erfahren. Die uns von der Forderung bekannte der Firma Kreditor AG lautet 132-134 Great Ancoats Street, M4 6DE Manchester, UK. Die Werbeaussage, die wir zu Beginn erwähnten, konnten wir nur durch die Suche in der sogenannten Waybackmaschine („archive.org“) ausfindig machen.

Bei unseren Recherchen fanden wir einen Artikel der Webseite Reklamationszentrale Schweiz mit dem Titel „Unseriöse Finanzsanierer: ein organisiertes Netzwerk?“ (aus dem Jahr 2020. Dort ist eine Firma Kreditor AG als „Fake“ gelistet. Im Beitrag selbst geht um angebliche Kreditvermittler, die im Grunde jedoch Finanzsanierungen anbieten, die unter Umständen sehr teuer werden können. Am Ende sollen Verbraucher, die bereits in Finanznöten stecken, noch mehr bezahlen.

Überweisung an eine Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt)

In einem Fall wurde uns eine Email bzw. eine Rechnung der Kreditor AG vorgelegt, in der noch offene Kosten für eine "Vertragsausfertigung/Erstellung" der sogenannten "Finanzdienstleistung" zu zahlen seien. Für die Vermittlung des Vertrages, so ist in der Email zu lesen, werden pauschale Vermittlungsgebühren in Höhe von 3,5% nach (!) Erhalt der Finanzdienstleistung fällig. 

Die Summe soll jedoch nicht auf das Konto der Kreditor AG überwiesen werden, sondern zu unserer Überraschung auf die Bankverbindung einer Firma namens "Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt)". Vor dieser Firma warnte am 31.03.2021 die BaFin mit einer Pressemeldung. Wir zitieren: "Die BaFin hat der Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 05. Februar 2021 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen." Quelle: BaFin.

Ein Hinweis für betroffene Verbraucher: Es sollten vor Überweisungen, Ratenzahlungen etc. unbedingt geprüft werden, an wen die Geldbeträge überwiesen werden sollen. Ist als Zahlungsempfänger/in tatsächlich die richtige Firma genannt? Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei uns melden.

Über die Forderung der Euro – Invest – Inkasso GmbH

Auf die hohen Kosten einer möglichen Finanzsanierungen werden wir durch die vorliegenden Inkassoforderungen der Euro – Invest – Inkasso GmbH aus Nürnberg aufmerksam. Von einem betroffenen Verbraucher, der uns freundlicherweise eine Kopie zukommen ließ, wird die Zahlung in Höhe von 1.053,36 EUR verlangt – weil er die entstandenen Kosten des Vertrags mit der Kreditor AG nicht ausgeglichen haben soll.

Scan: Forderung Euro - Invest - Inkasso GmbH für Kreditor AG
Forderung Euro - Invest - Inkasso GmbH für Kreditor AG // Juli 2022

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH war in der Vergangenheit u.a. für die Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH tätig. Wir raten dazu, eine Zahlungsaufforderung durch ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen nicht zu ignorieren, sondern entschieden zu reagieren. Handelt es sich um einen Irrtum? Möglicherweise muss ein Widerspruch formuliert werden. Auch vor etwaigen Zahlungen sollten die verlangten Kosten geprüft werden. Die angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen Mitglieder des Verbraucherdienstes dabei.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von der Euro – Invest – Inkasso GmbH erhalten? Oder haben ebenfalls Erfahrungen mit der Kreditor AG? Dann ist es nun an der Zeit, richtig zu reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen Mitglieder beim Widerspruch und der Abwehr. Wehren Sie sich, um steigende Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Dienstag, 19. Juli 2022

Euro – Invest – Inkasso GmbH fordert für Siebenmann Fin Expert GmbH

Uns liegt eine neue Zahlungsaufforderung der Euro – Invest – Inkasso GmbH vor. Im Auftrag der Firma Siebenmann Fin Expert GmbH sollen die Kosten für die Vermittlung einer Finanzsanierung noch offen sein.

Scan: Euro – Invest – Inkasso GmbH fordert für Siebenmann Fin Expert GmbH

Über 800 EUR verlangt die Euro – Invest – Inkasso GmbH

Wir berichteten in der Vergangenheit häufig über die Euro – Invest - Inkasso GmbH aus Nürnberg. In einigen Fällen wurde sie von Dienstleistern beauftragt, welche als Geschäftszweck die Vermittlung von Finanzsanierungen angegeben haben. Auch bei der neuesten Zahlungsaufforderung ist dies der Fall: im Auftrag einer Siebenmann Fin Expert GmbH aus der Schweiz fordert Euro – Invest – Inkasso GmbH eine Summe von über 800 EUR.

Bei der Prüfung der Forderung fiel uns direkt auf, dass sich scheinbar der Fehlerteufel eingeschlichen hat, da der Auftraggeber als „Siebenmann Finxexpert GmbH“ betitelt wird. Insgesamt fordert das Nürnberger Inkasso die Summe von 831,38 EUR, wobei die Hauptforderung eine Höhe von 700,00 EUR hat. Wie kommt es zu so einer hohen Rechnung? Dazu werfen wir einen Blick auf die Finanzsanierungen der Siebenmann Fin Expert GmbH.

Scan: Forderung Euro - Invest - Inkasso GmbH // Siebermann Fin Expert GmbH // Juli 2022
Forderung Euro - Invest - Inkasso GmbH // Siebermann Fin Expert GmbH // Juli 2022


Über das Angebot der Firma Siebenmann Fin Expert GmbH

„Sie wollen Ihre Finanzen regeln? Nichts leichter als das“, heißt es auf der Homepage der Firma Siebenmann Fin Expert GmbH aus 8370 Sirnach in der Schweiz. (Stand 19.07.2022) 

Die Siebenmann Fin Expert GmbH beschreibt sich selbst als Vermittlerin für Finanzsanierungen. In eigenen Worten: „Wir vermitteln Finanzsanierungen zur Schuldenregulierung, keine Kredite, Umschuldungen oder Darlehen.“ Wir haben bei unserer Recherche jedoch den Eindruck, dass dieser Hinweis aufgrund der restlichen Gestaltung der Homepage verloren geht. Es könnte der Eindruck erweckt werden, dass hier Kredite vergeben werden. Besonders die Auswahl der Laufzeit könnte bei Verbrauchern diesen fälschlichen Eindruck erwecken.

Screenshot: Fin Expert GmbH
Screenshot: Siebermann Fin Expert GmbH // Homepage finexpert.ch // Stand: 18.07.2022

Wie am Screenshot erkennbar, lässt sich über den Button „Jetzt kostenfrei anfragen!“ eine Anfrage für eine Finanzsanierung aktivieren – „selbstverständlich kostenlos und unverbindlich, laut Siebenmann Fin Expert GmbH. Doch nach der Anfrage können durchaus Kosten entstehen, wie sich anhand der AGB erkennen lässt.

Hohe Vermittlungsgebühren für eine Finanzsanierungen

Werfen wir einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort ist zu lesen, Zitat: „Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Siebenmann Fin Expert GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe“. Zitatende.

Diese Gebühr soll zustande kommen, wenn der anfragende Verbraucher das Angebot für eine Finanzsanierung annimmt – auch wenn der Irrtum besteht, dass es sich um eine Kreditanfrage handelt. Die Gebühren sind hoch, wie wir an der vorliegenden Zahlungsaufforderung der Euro – Invest – Inkasso GmbH erkennen können.

Wir raten an dieser Stelle unbedingt, die vorliegenden und online präsentierten Informationen zu prüfen. VerbraucherInnen sollten die AGB gründlich prüfen, ob das vermeintliche Angebot auch wirklich das beinhaltet, was gewünscht ist. Es ist laut unserer Erfahrung keine Seltenheit, dass VerbraucherInnen von einem Kredit ohne Schufa ausgingen, aber stattdessen einen Vertrag für eine teure Vermittlung einer Finanzsanierung erhielten.

Viele Betroffene, die sich bereits in einer finanziellen Notlage befanden, bekamen durch diesen Irrtum weitere finanzielle Probleme oder Ärger mit Inkasso-Unternehmen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von der Euro – Invest – Inkasso GmbH erhalten? Oder haben ebenfalls Erfahrungen mit der Siebenmann Fin Expert GmbH? Dann ist es nun an der Zeit, richtig zu reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen Mitglieder beim Widerspruch und der Abwehr. Wehren Sie sich, um steigende Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link zu kontaktieren.

Montag, 18. Juli 2022

GLO Inkasso Management fordert für diverse Glücksspiele

Sommerloch? Von wegen. Besonders während der Ferienzeit haben es vermeintliche Inkasso-Unternehmen auf Ihr Geld abgesehen. Die Firma GLO Inkasso Management aus Karlsruhe verschickt derzeit Forderungen, weil angeblich noch Beitragszahlungen bei Glücksspielen offen sein sollen.

Titel: GLO Inkasso Management fordert für diverse Glücksspiele

Angeblich offene Kosten bei Glücksspielanbietern

Das Wichtigste zuerst: die auf dem Schreiben angegebene Handelsregister-Nummer beim Amtsgericht Karlsruhe existiert nicht. Seit dem 04.10.2006 sind Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert. Wir gehen davon aus, dass der Sitz der Firma (Auf der Römerstr. 2, 76228 Karlsruhe) den Absender dazu verleitet hat, das Registergericht ebenfalls in der gleichen Stadt anzusiedeln.

Zum Inhalt lässt sich sagen, dass wir schon mehrfach über diese und ähnliche Schreiben berichteten, in denen vermeintliche Inkasso-Unternehmen mit Drohungen (schriftlich wie auch telefonisch) versuchen, unbedarfte Bürger und Bürgerinnen zum schnellen Zahlen zu bewegen. Es melden sich regelmäßig betroffene Verbraucher bei uns, um allgemeine Infos zum Thema zu erfragen. Viele der Anrufer sind besorgt oder haben sogar bereits gezahlt.

GLO Inkasso Management fordert 760 EUR

Die GLO Inkasso Management schreibt, dass ihre Mandanten (u.a. EuroMillions, Jackpot49,NKL, SKL, Euro-Rente, Euro69, Lottoengel, 6aus49) sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen ihrer Kunden an GLO Inkasso abgetreten haben. Angeblich sollen 760 EUR offen sein. Doch die „netten“ Inkasso-Dienstleister gewähren die Möglichkeit, innerhalb der nächsten drei Tage ein Vergleichsangebot wahrzunehmen und direkt 290 EUR zu überweisen – womit sich die Angelegenheit erledigt haben soll. Als Kontoverbindung wurde eine IBAN aus Bulgarien angegeben.

Scan: Forderung Glo Inkasso Management // Juli 2022
Forderung Glo Inkasso Management // Juli 2022


Empfänger dieser Forderung sollten die Summe nicht zahlen, sofern keine Verträge mit Gewinnspielanbietern geschlossen wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um einen Versuch handelt, mit gefälschten Inhalten an das schnelle Geld zu kommen. Verbraucher, die ein solches Schreiben im Briefkasten vorfanden, sollten es zur Seite legen und keinesfalls überweisen. Es besteht die Möglichkeit, dass Folgeforderungen kommen könnten. In diesem Fall haben Sie die Option, uns zu kontaktieren, sei es via Mail, Whatsapp oder natürlich Telefon.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von einem zulässigen Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann ist es nun an der Zeit, richtig zu reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen Mitglieder beim Widerspruch und der Abwehr. Wehren Sie sich, um steigende Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem KONTAKT zu kontaktieren.

Freitag, 8. Juli 2022

NSW Exklusiv GmbH: Erfahrungen einer Verbraucherin

Erneut dreht es sich um die Themen Faksimiles, Kunstwerke und Haustürgeschäfte. Die Firma NSW Exklusiv GmbH aus 90537 Feucht betreibt unter anderem An- und Verkauf sowie Vermittlung von Kunstbüchern und Faksimiles. Eine Verbraucherin hatte jedoch Probleme mit diesem Unternehmen.

Titel: NSW Exklusiv GmbH: Erfahrungen einer Verbraucherin

Geschäfte an der Haustür?

Über die Firma NSW Exklusiv GmbH ist nicht viel zu erfahren. Unsere Recherchen fanden weder eine aktuelle Homepage noch Artikel über das Unternehmen. Deshalb suchten wir weiter nach Erfahrungsberichten über NSW Exklusiv GmbH und fanden eine Google-Bewertung, die wir an dieser Stelle teilen möchten.

Zitat: „Warnung! Gehen von Haus zu Haus und möchten Bücher für mehrere Tausend Euro verkaufen. Auch ältere und hörbehinderte Menschen versuchen Sie mit Druck und falschen Aussagen Bücher anzudrehen. Sehr unseriös! Bitte Alle die das Lesen haltet euch fern von der Firma und alle die davon nicht wegkommen schaltet euren Verbraucherschutz ein.“ Zitatende.

Quelle: https://goo.gl/maps/BJktpzGjyEZLWT9K9

Diese negative Bewertung wirkt durch den Bericht von unserem Mitglied Frau H. verstärkt. Sie ließ uns eine schriftliche Erklärung zukommen, wie es zum Kontakt mit der besagten Firma aus Feucht kam.

NSW Exklusiv GmbH: Eine Verbraucherin schilderte ihre Erfahrungen

Die betroffene Verbraucherin Frau H. nahm sich die Zeit, um ausführlich über ihre Probleme mit der NSW Exklusiv GmbH zu berichten. Wir geben an dieser Stelle ihren Beitrag wieder.

Zitat: „Im Frühjahr kam ein Herr der Firma NSW und sagte, er wollte uns helfen, unsere Sammlung zu verkaufen. Wir mussten nur 4.500 EUR bezahlen, dann kümmert sich seine Firma um den Verkauf. Diesen Mann haben wir wieder weggeschickt.

Im April vorigen Jahres kamen zwei Herren von NSW, stellten sich als Antiquar und als Notar vor und verkaufen zwei Bücher für 18.000 EUR. Es hieß, die Lieferung dauert 4-6 Wochen, weil die Bücher erst durch den Zoll müssten. Am nächsten Tag wurden diese aber schon geliefert. Diesen Vertrag haben wir fristgerecht widerrufen und die Bücher postwendend per Einschreiben mit Rückantwort zurückgeschickt. Danach waren wir einem regelrechtem Telefonterror ausgesetzt.

Im Herbst rief ein Herr an, er wolle uns helfen, unsere Sammlung zu verkaufen. Er stellte sich als Mitarbeiter eines NSW-Ablegers vor. Als ich ihm gesagt habe, dass wir nichts unterschreiben, weil wir kein Geld haben, wurde er sehr unflätig, bezeichnete mich als Lügnerin und rechnete mir vor, wie viel wir doch monatlich von unserer Rente sparen könnten. Diesen Herren habe ich rausgeworfen.“ Zitatende.

Einblick in den Kaufvertrag

Uns liegt eine Kopie des besagten Kaufvertrag vor. Es geht dabei um den Kauf von zwei Werken im Wert von 20.000 EUR, wobei diese Summe durchgestrichen wurde und 18.000 EUR drüber geschrieben wurde. Für diese stolze Summe soll es die beiden Werke „Geschichte des Trojanischen Krieges, St. Petersburger Codex“ und „Das Stundenbuch Gerhard David, 1484-1486“ geben.

Auch die Rechnung der NSW Exklusiv GmbH liegt vor. Kurioserweise ist in der Rechnung ein anderes Buch als im Kaufvertrag genannt: Statt des „Stundenbuchs Gerhard David“ ist hier ein „Das Gebetsbuch des Meisters von Brügge“ genannt. Der Preis bleibt jedoch gleich: 18.000,00 EUR, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Haustürgeschäfte: Das sollten VerbraucherInnen beachten

Zuletzt berichteten wir mehrfach über jene Firmen, die „Kunstwerke“ wie Bücher, die Faksimiles, etc. via Haustürgeschäft verkaufen wollen. Nach unserer Einschätzung sind für diese Art Geschäft ältere Verbraucher sprich Senioren im Fokus, die sogar in Einzelfällen Kredite bei einer Bank aufnehmen, nur um ein vermeintlich „wertvolles“ Kunstwerk oder einen Kunstdruck zu erwerben – mit einer zweifelhaften Wertsteigerung.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema, so können Sie uns gerne kontaktieren. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte helfen wir betroffenen Verbrauchern, um sich gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Hilfe und Kontakt

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Viel ist über das Unternehmen the house of Arts GmbH aus Nürnberg nicht zu erfahren. Aus dem Handelsregister erfahren wir jedoch, den Geschäftszweck des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Onlinemarketing für Luxusartikel, insbesondere wie Uhren, Schmuck, Literatur und Kunst. Besonders letztgenannte Artikel betrafen zuletzt unser Mitglied Frau H., die uns ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen ausführlich schilderte.

Beitragsbild: The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Verbraucherin schildert ihre Erfahrungen mit the house of Arts GmbH

Unser Mitglied Frau H. schrieb uns eine ausführliche Schilderung der Umstände, wie die Probleme mit der Firma the house of arts GmbH begannen. Sie schreibt, dass sich Mitte April abends eine Mitarbeiterin besagter Firma meldete, um zu fragen, ob Frau H. nicht zuvor erstandene Bücher verkaufen wollen. Die Verbraucherin soll verneint haben mit dem Hinweis, dass sie kein Interesse hätte. Nach Beendigung des Gesprächs soll das Telefon mehrfach bis 20 Uhr geklingelt haben, bis der Ehemann von Frau H. den Anruf beantwortete. Es soll die gleiche Mitarbeiterin gewesen sein, die mit Druck versucht hat, einen persönlichen Termin auszumachen.

Es kam zum Termin, bei dem ein Mitarbeiter Frau H. aufsuchte. Die Verbraucherin antwortete laut eigener Aussage auf die Angebote der Firma mit dem Hinweis, dass sie weder Geld noch Interesse haben. Der Mitarbeiter soll daraufhin gesagt haben, dass es „kein Problem“ sei, er würde bei einer Umschuldung helfen. Leider brachte die Bearbeitung der Mitarbeiter den gewünschten Erfolg – Frau H. unterschrieb den Vertrag.

Vertrag soll nicht kündbar sein

Frau H. kündigte, weil sie keine Reaktion mehr erhielt. Ihre Kündigung verschickte sie laut ihrer Aussage per Einschreiben mit Rückschein, doch dieser Brief kam ungeöffnet zurück. Eine Woche später versuchte sie es erneut, dieses Mal als Einwurfeinschreiben und via Email. Es folgte tatsächlich eine Reaktion, ein laut Frau H. „unangenehmer Anruf“.

In diesem Telefonat soll Frau H. erfahren haben, dass sie den Vertrag nicht kündigen könne, weil sie auf das Widerrufsrecht verzichtet hätte. Auch das in der Rechnung (siehe unten) genannte „Premiumpaket“ soll nicht von Frau H. selbst ausgewählt worden sein.

Hinweis zum Widerrufsrecht: Die Verkäufer müssen die Verbraucher über ihre Rechte zum Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen. Besonders, da die Frist für den Widerruf erst beginnt, sobald der Kunde eine Widerrufsbelehrung bekommen hat.

Mahnung von the house of Arts GmbH

Frau H. reichte eine Kopie der Rechnung ein. In diesem Schreiben vom Mai 2022 stellt the house of Arts GmbH ein „Premiumpaket 10+“ in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist hoch, die Verbraucherin soll 4.449,00 EUR zahlen. Für die Zahlung wurde eine sehr knappe Frist angegeben, die gerade einmal 4 Tage beträgt.

Weitergehend liegt uns ebenfalls eine Mahnung der the house of Arts GmbH vor, die aufgrund der ausbleibenden Zahlung versandt wurde. Das Unternehmen aus Nürnberg droht mit der Einleitung gerichtlicher Schritte, sofern der geforderte Betrag von 4.449,00 EUR nicht überwiesen wird.

Unsere Einschätzung

Uns liegt der besprochene Vertrag ebenfalls vor, es handelt sich dabei um einen „Produkthosting-Vertrag“. Die Firma the house oft Arts GmbH soll laut dieser Vertragsunterlagen dem Kunden eine „Hilfestellung in der Vermarktung seiner Produkte“ zur Verfügung stellen. Unsere Recherchen brachten leider nicht viel über diese Vermarktungsplattform zutage, es wird im Vertrag nicht einmal die entsprechende URL genannt, die zum Zugang der digitalen Inhalte führen soll.

Jedoch ist im Vertrag tatsächlich doch das Widerrufsrecht enthalten, zwar falsch geschrieben, aber immerhin. Dort wird dem Kunden eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen. Eine Unterschrift, dass Frau H. über den Widerruf informiert und aufgeklärt worden sein soll, fehlt.

Laut unserer Einschätzung hat Frau H. das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht von 14 Tagen eingehalten und dementsprechend wundern wir uns über das Verhalten der Firma the house of Arts GmbH.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wir haben bereits über mehrere Unternehmen berichtet, die ebenfalls „Kunstwerke“ via Haustürgeschäft verkaufen wollen. Meist werden für diese Art Geschäft ältere Verbraucher sprich Senioren kontaktiert, die nicht selten Kredite bei einer Bank aufnehmen, nur um ein vermeintlich „wertvolles“ Kunstwerk oder einen Kunstdruck zu erwerben – mit einer zweifelhaften Wertsteigerung.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema, so können Sie uns gerne kontaktieren. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte helfen wir betroffenen Verbrauchern, sich gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Hilfe und Kontakt

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Dienstag, 5. Juli 2022

Paigo GmbH: Erfahrungen von VerbraucherInnen

Der Inkassodienst Paigo GmbH (ehemals infoscore Forderungsmanagement GmbH) ist weiterhin für viele namhafte Mandanten tätig, wie u.a. Vodafone oder 1 und 1. Wir bieten Hilfe und Infos für Verbraucher, die Unterstützung bei Mahnungen und Forderungen suchen.

Titel: Paigo GmbH: Erfahrungen von VerbraucherInnen

Betroffene Verbraucher berichten über Paigo GmbH

Bei uns meldeten sich in der Vergangenheit ein paar VerbraucherInnen, um uns über Zahlungsaufforderungen der Paigo GmbH zu informieren – und Hilfe zu suchen. Mit Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich die betroffenen VerbraucherInnen gegen Vorwürfe zur Wehr setzen.

In einem Fall forderte das Inkassounternehmen von einem Mitglied die offenen Kosten für die Nutzung eines Email-Postfachs. Ein Jurist forderte im Auftrag des Mitglieds die entsprechenden Unterlagen von der Paigo GmbH an, die einen Vertragsschluss belegen. Diese Informationen sind entscheidend, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Tatsächlich kam es zu Ungereimtheiten, die den Vertragsabschluss in Frage stellen könnten.

An dieser Stelle könnten sich Betroffene fragen: warum werde ich zur Zahlung aufgefordert, obwohl kein Vertrag zustande kam? Ein zulässiges Inkasso-Unternehmen wie Paigo GmbH müssen nicht überprüfen, ob die Ansprüche ihrer Vertragspartner gerechtfertigt sind.

Wie Sie auf ein Schreiben von Inkassodiensten reagieren sollten

Häufig berichten wir in unseren Artikeln über fragwürdige Zahlungsaufforderungen oder unseriöse Inkasso-Unternehmen. Bei der Paigo GmbH handelt es sich aber um ein im deutschen Rechtsleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und ist demzufolge kein Fake!

Aus diesem Grund geben wir Betroffenen ein paar grundsätzliche und allgemeine Hinweise zur Hand, die im Falle einer erhaltenen Forderungen beachtet werden sollten:

  • Prüfen Sie den Vorwurf – haben Sie unter Umständen eine Rechnung nicht bezahlt bzw. vergessen? Stimmen die Daten in der Forderung?
  • Suchen Sie das Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister. Handelt es sich um ein seriöses Inkasso?
  • Sollte die Forderung unberechtigt sein, zahlen Sie die Summe nicht – auch nicht in Raten oder Teilbeträgen. Ein solches Vorgehen könnte sonst als Einverständnis gelten!
  • Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nicht selten wird mit Schufa-Einträgen und Gerichtsverfahren gedroht, um zur zeitnahen Zahlung zu drängen

Diese ersten Hinweise sind eine kleine Hilfestellung. Die große und umfangreiche Hilfe können wir unseren Mitgliedern bieten. Unsere Mitglieder sich können auf die Beratung und Unterstützung unserer Anwälte berufen, die Rede und Antwort stehen. So war es auch möglich, den Verbrauchern bei ihren Problemen zu helfen. Haben Sie ebenfalls ein Anliegen in Sachen Paigo GmbH? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Hilfe und Kontakt

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Montag, 4. Juli 2022

Firmenfinder24 – über das Branchenbuch der WeConnect d.o.o.

Das Branchenverzeichnis Firmenfinder24 der WeConnect d.o.o. bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, sehr kostspielige Firmeneinträge zu schalten. Was ist zu tun, wenn ein Vertrag unabsichtlich geschlossen wurde?

Titel: Firmenfinder24 – über das Branchenbuch der WeConnect d.o.o.

Ein weiteres Firmenverzeichnis für „mehr Reichweite“

Mit der Aufforderung „Starten Sie hier Ihre Suche“ ladet das Portal „Firmenfinder24“ ein. Bei dieser Webseite handelt es sich nach unserer Einschätzung um ein typisches Branchenbuch bzw. Firmenverzeichnis, über die wir regelmäßig berichten. Das bedeutet, dass dieses Portal für Gewerbetreibende u.a. kostenpflichtige Firmeneinträge anbietet, um die Reichweite zu erhöhen.

Dabei stellen wir uns die Frage, wie das mit der höheren Reichweite, sprich mehr Kundschaft durch Präsenz im Netz, funktionieren soll. Erst recht, wenn die meisten Verbraucher auf der Suche nach einer Dienstleistung (wie Friseur, Handwerker etc.) sich meist auf eine Suche via Google beschränken? Trotzdem existieren Portale wie Firmenfinder24, die für die Werbung via Firmeneinträge hohe Summen verlangen.

Über die Kosten und die Betreiber-Firma WeConnect d.o.o.

Werfen wir einen Blick auf die Kosten, einsehbar unter den Punkt „Firma Eintragen“ (Stand: 01.07.22). Dort sind unterschiedliche Angebote aufgelistet, wir nennen an dieser Stelle stellvertretend zwei Möglichkeiten, die eigene Firma zu listen.

Das Angebot „Silber“ soll 199,00 EUR jährlich kosten und bietet im Vergleich rudimentäre Informationen. Dagegen bietet die Option „Platin“ für sage und schreibe 899,00 EUR jährlich zusätzliche Möglichkeiten wie die Einbindung eines Videos und Öffnungszeiten.

Betrieben wird Firmenfinder24 von der Firma WeConnect d.o.o. mit Sitz in der Schönhäuser Allee 163 in 10435 Berlin – ein Ort, wo sich virtuelle Büros mieten lassen. Die Firmenendung d.o.o. verweist im Übrigen auf die Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die 1988 in Jugoslawien eingeführt wurde.

Derzeit ist uns nicht bekannt, ob die Verträge vorrangig via Cold Calling entstehen. Das würde bedeuten, dass Unternehmer mit Hilfe eines doppelten Anrufs kontaktiert werden, wobei unter Umständen nicht immer deutlich ist, wie die Vertragsbedingungen im Detail zu verstehen sind.

Firmenfinder24 räumt Widerrufsrecht ein – für Verbraucher

So mancher Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um sich Ratschläge bzgl. des Widerspruch bzw. des Widerrufs einzuholen. Die oft ernüchternde Antwort unserer angeschlossenen Rechtsanwälte lautet, dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet etc.) sich auf Verbraucher beschränkt. Gewerbetreibende können demzufolge bei einem Vertragsabschluss via Telefon nicht vom Vertrag zurücktreten.

Die Betreiber der Seite Firmenfinder24 namens WeConnect d.o.o. führt ebenfalls in den Nutzungsbedingungen (Stand: 01.07.22) die Bedingungen für den Rücktritt vom Vertrag auf – jedoch nur für Verbraucher. Dabei scheint sich die Webseite mit der Möglichkeit der Firmeneintragung doch eindeutig an Gewerbetreibende zu richten.

Inkasso-Brief droht

Wird die Rechnung der WeConnect d.o.o. nicht vom Gewerbetreibenden gezahlt, droht wie erwartet weitere Post von einem Inkassounternehmen. Ein Inkassodienst muss die Forderung nicht prüfen, somit kommen nur noch weitere Inkassokosten hinzu, die bei säumiger Zahlung verlangt werden.

Wird auch die Post vom Inkasso ignoriert bzw. nicht gezahlt, drohen weitere gerichtliche Schritte, welche die Kosten nur noch in die Höhe treiben. Deshalb empfiehlt es sich, bei diesem Verlauf direkt Hilfe zu suchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit der Firma WeConnect d.o.o.? Oder haben gar eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Unternehmen erhalten? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die Dating-Portale der Firma date4friend AG. Mittlerweile liegen uns die ersten Zahlungsaufforderungen durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH vor, weil die entsprechenden Zahlungen noch ausgeblieben sein sollen.

Titel: Fairmount GmbH fordert für date4friend AG

Über die Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH

Das Inkassounternehmen Fairmount GmbH aus Döbeln versandte an ein Mitglied eine Zahlungsaufforderung, weil dieser eine offene Rechnung der date4friend AG nicht gezahlt haben soll.

Laut der vorliegenden Forderung soll sich das Mitglied auf dem Portal „sugarmama24.com“ kostenpflichtig angemeldet haben. Diese Webseite wird betrieben von der date4friend AG. Gefordert wird die Summe in Höhe von 103,70 EUR, zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Bleibt die Zahlung aus, könnten weitere Kosten entstehen.

Die Fairmount GmbH aus Döbeln ist ein in Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und demzufolge berechtigt, Inkasso-Dienstleistungen durchzuführen und anzubieten. Es ist also ratsam, auf Post der Fairmount GmbH zu reagieren!

Scan: Fairmount für Date4friend AG / 2021
Beispiel-Schreiben // Fairmount für Date4friend AG // 2021


Date4friend AG: zahlreiche Dating-Seiten im Netz

Über die Angebote der Betreiberin berichteten wir bereits ausführlich in unserem Beitrag „Date4Friend AG: Wie lässt sich die VIP Mitgliedschaft kündigen?“. Jedoch ist uns bei der letzten Recherche aufgefallen, dass viele weitere Portale bzw. Angebote hinzugekommen sind. Somit haben wir die Liste mit Seiten aktualisiert, wobei wir darauf hinweisen, dass die Auflistung nicht vollständig ist.

Wie bereits im genannten Artikel beschrieben, braucht man für eine Nutzung der jeweiligen Dating-Plattform einen kostenpflichtigen VIP-Zugang. Jedoch können mit diesem Zugang weitere Probleme entstehen, wie u.a. unerwartet hohen Kosten nach einem Test-Abo oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Hilfe und Infos zur date4friend AG und Fairmount GmbH

aben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie sogar Post von der Fairmount GmbH erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.