Freitag, 8. Juli 2022

The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Viel ist über das Unternehmen the house of Arts GmbH aus Nürnberg nicht zu erfahren. Aus dem Handelsregister erfahren wir jedoch, den Geschäftszweck des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Onlinemarketing für Luxusartikel, insbesondere wie Uhren, Schmuck, Literatur und Kunst. Besonders letztgenannte Artikel betrafen zuletzt unser Mitglied Frau H., die uns ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen ausführlich schilderte.

Beitragsbild: The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Verbraucherin schildert ihre Erfahrungen mit the house of Arts GmbH

Unser Mitglied Frau H. schrieb uns eine ausführliche Schilderung der Umstände, wie die Probleme mit der Firma the house of arts GmbH begannen. Sie schreibt, dass sich Mitte April abends eine Mitarbeiterin besagter Firma meldete, um zu fragen, ob Frau H. nicht zuvor erstandene Bücher verkaufen wollen. Die Verbraucherin soll verneint haben mit dem Hinweis, dass sie kein Interesse hätte. Nach Beendigung des Gesprächs soll das Telefon mehrfach bis 20 Uhr geklingelt haben, bis der Ehemann von Frau H. den Anruf beantwortete. Es soll die gleiche Mitarbeiterin gewesen sein, die mit Druck versucht hat, einen persönlichen Termin auszumachen.

Es kam zum Termin, bei dem ein Mitarbeiter Frau H. aufsuchte. Die Verbraucherin antwortete laut eigener Aussage auf die Angebote der Firma mit dem Hinweis, dass sie weder Geld noch Interesse haben. Der Mitarbeiter soll daraufhin gesagt haben, dass es „kein Problem“ sei, er würde bei einer Umschuldung helfen. Leider brachte die Bearbeitung der Mitarbeiter den gewünschten Erfolg – Frau H. unterschrieb den Vertrag.

Vertrag soll nicht kündbar sein

Frau H. kündigte, weil sie keine Reaktion mehr erhielt. Ihre Kündigung verschickte sie laut ihrer Aussage per Einschreiben mit Rückschein, doch dieser Brief kam ungeöffnet zurück. Eine Woche später versuchte sie es erneut, dieses Mal als Einwurfeinschreiben und via Email. Es folgte tatsächlich eine Reaktion, ein laut Frau H. „unangenehmer Anruf“.

In diesem Telefonat soll Frau H. erfahren haben, dass sie den Vertrag nicht kündigen könne, weil sie auf das Widerrufsrecht verzichtet hätte. Auch das in der Rechnung (siehe unten) genannte „Premiumpaket“ soll nicht von Frau H. selbst ausgewählt worden sein.

Hinweis zum Widerrufsrecht: Die Verkäufer müssen die Verbraucher über ihre Rechte zum Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen. Besonders, da die Frist für den Widerruf erst beginnt, sobald der Kunde eine Widerrufsbelehrung bekommen hat.

Mahnung von the house of Arts GmbH

Frau H. reichte eine Kopie der Rechnung ein. In diesem Schreiben vom Mai 2022 stellt the house of Arts GmbH ein „Premiumpaket 10+“ in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist hoch, die Verbraucherin soll 4.449,00 EUR zahlen. Für die Zahlung wurde eine sehr knappe Frist angegeben, die gerade einmal 4 Tage beträgt.

Weitergehend liegt uns ebenfalls eine Mahnung der the house of Arts GmbH vor, die aufgrund der ausbleibenden Zahlung versandt wurde. Das Unternehmen aus Nürnberg droht mit der Einleitung gerichtlicher Schritte, sofern der geforderte Betrag von 4.449,00 EUR nicht überwiesen wird.

Unsere Einschätzung

Uns liegt der besprochene Vertrag ebenfalls vor, es handelt sich dabei um einen „Produkthosting-Vertrag“. Die Firma the house oft Arts GmbH soll laut dieser Vertragsunterlagen dem Kunden eine „Hilfestellung in der Vermarktung seiner Produkte“ zur Verfügung stellen. Unsere Recherchen brachten leider nicht viel über diese Vermarktungsplattform zutage, es wird im Vertrag nicht einmal die entsprechende URL genannt, die zum Zugang der digitalen Inhalte führen soll.

Jedoch ist im Vertrag tatsächlich doch das Widerrufsrecht enthalten, zwar falsch geschrieben, aber immerhin. Dort wird dem Kunden eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen. Eine Unterschrift, dass Frau H. über den Widerruf informiert und aufgeklärt worden sein soll, fehlt.

Laut unserer Einschätzung hat Frau H. das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht von 14 Tagen eingehalten und dementsprechend wundern wir uns über das Verhalten der Firma the house of Arts GmbH.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wir haben bereits über mehrere Unternehmen berichtet, die ebenfalls „Kunstwerke“ via Haustürgeschäft verkaufen wollen. Meist werden für diese Art Geschäft ältere Verbraucher sprich Senioren kontaktiert, die nicht selten Kredite bei einer Bank aufnehmen, nur um ein vermeintlich „wertvolles“ Kunstwerk oder einen Kunstdruck zu erwerben – mit einer zweifelhaften Wertsteigerung.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema, so können Sie uns gerne kontaktieren. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte helfen wir betroffenen Verbrauchern, sich gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Hilfe und Kontakt

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com