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Mittwoch, 21. September 2022

DOMI exclusiv GmbH: Erfahrungen von Verbrauchern

Wir berichteten bereits über diverse Unternehmen, die mittels Haustürgeschäfte Verträge für den Kauf „wertvoller Bücher“, den sogenannten Faksimiles, abschließen. Auch die Firma DOMI exclusiv GmbH verkauft Bücher auf diese Art.

Titel: DOMI exclusiv GmbH: Erfahrungen von Verbrauchern

Über die Firma DOMI exclusiv GmbH

„Ihre Meisterwerke und Sammlerstücke“ heißt es auf der Homepage der Firma DOMI exclusiv GmbH (url: www.domi-exclusiv.com, zuletzt abgerufen am 20.09.2022). Die DOMI exclusiv GmbH ist ein 2013 gegründetes Unternehmen, das laut eigener Aussage „hochwertige Kunst- und Wissensprodukte auf Grundlage exklusiver Kooperationen mit namhaften Verlagen von Faksimile und Wissensprodukten in Österreich und Deutschland anbietet“. Sitz des Unternehmens ist aktuell Palais Schlick, Türkenstraße 25/6 in 1090 Wien, Österreich. Ebenfalls ist auf besagter Homepage das Statement „Kundenzufriedenheit ist unser oberstes Gebot“ zu finden.

Bei uns meldeten sich zwei Verbraucherinnen, die uns ihre Erfahrungen mit Haustürgeschäften schildern und über den Kauf von kostspieligen Faksimiles, oder einfacher gesagt „wertvollen Büchern“ berichten – und den Problemen, die dabei entstehen können.

Hohe Kosten für „Wertvolle Bücher“

Wie viel würden Sie für Ihr Lieblingsbuch bezahlen? Hundert Euro? Tausend? Unbezahlbar? Keine leichte Frage, ein Preis für ein geliebtes Buch ist schwer zu bemessen. Geht es jedoch um die Beschaffenheit eines bestimmten Buches, kann ein Auktionshaus wahrscheinlich eine zufriedenstellende Antwort geben. Frau S., ein Mitglied unseres Vereins, suchte Rat und Information bei einem Auktionshaus. Sie hatte zuvor Bücher von mehreren Tausend Euros erstanden und wollte erfahren, ob die dafür verlangten Preise zu hoch seien.

Um es kurz zu machen: Ja. Zumindest schreibt uns das Frau S. in ihrer Schilderung. Die jeweils gezahlten Preise sollen völlig überhöht sein und auch die vorgegebene Nachfrage nicht vorhanden sein. Wir können an dieser Stelle diese Aussagen weder bestätigen noch widerlegen, dazu müsste erneut eine Experte eines Auktionshauses hinzugezogen werden – jedoch deckt sich diese Aussagen mit Verbrauchern, die ebenfalls negative Erfahrungen mit Haustürgeschäften machten.

Die Firma DOMI Exclusiv GmbH bot unserem Mitglied zwei Werke an, zum einen „Civitates Orbis Terrarum 1574“ und „Das Bestiarium aus Peterborough – Sonderausgabe“ zum Gesamtpreis in Höhe von 4.895,00 EUR.

Die Verträge für die Bücher sollen ebenfalls via Haustürgeschäft zustande gekommen sein. Wir warnen regelmäßig vor Haustürgeschäften, die besonders zur Corona-Pandemie ein Hoch hatten.

Haustürgeschäfte mit Faksimiles

Klären wir zuerst die wichtigsten Begriffe. Da wäre das Haustürgeschäft, was leider an Aktualität wenig eingebüßt hat. Die Bezeichnung ist nahezu wörtlich zu verstehen: direkt an der Haustür kommt es zum Geschäftsabschluss. Typisch für derartige Vertragsabschlüsse ist der unangekündigte Besuch eines Vertreters, der direkt zwischen Tür und Angel seine Ware oder Dienstleistung verkaufen möchte.

Ziel derartiger Verkaufsstrategien sind nicht selten ältere Personen, die in manchen Fällen sozusagen „überrumpelt“ scheinen. Nun zur Faksimile. Manche Handelsvertreter wollen Verträge für den Kauf von Faksimiles abschließen, das sind z.B. aufwendig und aufwertend gestaltete Bücher in speziellen Editionen, die mehrere Tausend Euro kosten können. Mit der Hoffnung auf eine angebliche Wertsteigerung werden die Werke an gutgläubige Senioren verkauft; in einem vorliegenden Fall soll eine betroffene Verbraucherin zuvor Kundin beim Bertelsmann-Club gewesen sein.

Hilfe für Betroffene

Es gibt zahlreiche Artikel und Stimmen im Netz, die sich kritisch mit den Themen Haustürgeschäfte und überteuerte Bücher auseinandersetzen. Wir berichteten ebenfalls über andere Unternehmen wie Wertkontor und Königliche Kunst, die auch Faksimiles verkaufen. Wir bieten VerbraucherInnen, die Ärger mit den hohen Kosten oder ähnliche Probleme mit den genannten Firmen haben, unsere Hilfe und Unterstützung an. Nehmen Sie Kontakt auf!

Hier geht es direkt zum Kontaktformular.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Der Verbraucherdienst steht seit über 12 Jahren für mehr Rechte seiner Mitglieder ein. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen wir unsere Mitglieder, ihre Rechte durchzusetzen. Dank unserer starken Gemeinschaft sind wir erfolgreich! Neugierig geworden? Dann nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Juli 2022

NSW Exklusiv GmbH: Erfahrungen einer Verbraucherin

Erneut dreht es sich um die Themen Faksimiles, Kunstwerke und Haustürgeschäfte. Die Firma NSW Exklusiv GmbH aus 90537 Feucht betreibt unter anderem An- und Verkauf sowie Vermittlung von Kunstbüchern und Faksimiles. Eine Verbraucherin hatte jedoch Probleme mit diesem Unternehmen.

Titel: NSW Exklusiv GmbH: Erfahrungen einer Verbraucherin

Geschäfte an der Haustür?

Über die Firma NSW Exklusiv GmbH ist nicht viel zu erfahren. Unsere Recherchen fanden weder eine aktuelle Homepage noch Artikel über das Unternehmen. Deshalb suchten wir weiter nach Erfahrungsberichten über NSW Exklusiv GmbH und fanden eine Google-Bewertung, die wir an dieser Stelle teilen möchten.

Zitat: „Warnung! Gehen von Haus zu Haus und möchten Bücher für mehrere Tausend Euro verkaufen. Auch ältere und hörbehinderte Menschen versuchen Sie mit Druck und falschen Aussagen Bücher anzudrehen. Sehr unseriös! Bitte Alle die das Lesen haltet euch fern von der Firma und alle die davon nicht wegkommen schaltet euren Verbraucherschutz ein.“ Zitatende.

Quelle: https://goo.gl/maps/BJktpzGjyEZLWT9K9

Diese negative Bewertung wirkt durch den Bericht von unserem Mitglied Frau H. verstärkt. Sie ließ uns eine schriftliche Erklärung zukommen, wie es zum Kontakt mit der besagten Firma aus Feucht kam.

NSW Exklusiv GmbH: Eine Verbraucherin schilderte ihre Erfahrungen

Die betroffene Verbraucherin Frau H. nahm sich die Zeit, um ausführlich über ihre Probleme mit der NSW Exklusiv GmbH zu berichten. Wir geben an dieser Stelle ihren Beitrag wieder.

Zitat: „Im Frühjahr kam ein Herr der Firma NSW und sagte, er wollte uns helfen, unsere Sammlung zu verkaufen. Wir mussten nur 4.500 EUR bezahlen, dann kümmert sich seine Firma um den Verkauf. Diesen Mann haben wir wieder weggeschickt.

Im April vorigen Jahres kamen zwei Herren von NSW, stellten sich als Antiquar und als Notar vor und verkaufen zwei Bücher für 18.000 EUR. Es hieß, die Lieferung dauert 4-6 Wochen, weil die Bücher erst durch den Zoll müssten. Am nächsten Tag wurden diese aber schon geliefert. Diesen Vertrag haben wir fristgerecht widerrufen und die Bücher postwendend per Einschreiben mit Rückantwort zurückgeschickt. Danach waren wir einem regelrechtem Telefonterror ausgesetzt.

Im Herbst rief ein Herr an, er wolle uns helfen, unsere Sammlung zu verkaufen. Er stellte sich als Mitarbeiter eines NSW-Ablegers vor. Als ich ihm gesagt habe, dass wir nichts unterschreiben, weil wir kein Geld haben, wurde er sehr unflätig, bezeichnete mich als Lügnerin und rechnete mir vor, wie viel wir doch monatlich von unserer Rente sparen könnten. Diesen Herren habe ich rausgeworfen.“ Zitatende.

Einblick in den Kaufvertrag

Uns liegt eine Kopie des besagten Kaufvertrag vor. Es geht dabei um den Kauf von zwei Werken im Wert von 20.000 EUR, wobei diese Summe durchgestrichen wurde und 18.000 EUR drüber geschrieben wurde. Für diese stolze Summe soll es die beiden Werke „Geschichte des Trojanischen Krieges, St. Petersburger Codex“ und „Das Stundenbuch Gerhard David, 1484-1486“ geben.

Auch die Rechnung der NSW Exklusiv GmbH liegt vor. Kurioserweise ist in der Rechnung ein anderes Buch als im Kaufvertrag genannt: Statt des „Stundenbuchs Gerhard David“ ist hier ein „Das Gebetsbuch des Meisters von Brügge“ genannt. Der Preis bleibt jedoch gleich: 18.000,00 EUR, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Haustürgeschäfte: Das sollten VerbraucherInnen beachten

Zuletzt berichteten wir mehrfach über jene Firmen, die „Kunstwerke“ wie Bücher, die Faksimiles, etc. via Haustürgeschäft verkaufen wollen. Nach unserer Einschätzung sind für diese Art Geschäft ältere Verbraucher sprich Senioren im Fokus, die sogar in Einzelfällen Kredite bei einer Bank aufnehmen, nur um ein vermeintlich „wertvolles“ Kunstwerk oder einen Kunstdruck zu erwerben – mit einer zweifelhaften Wertsteigerung.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema, so können Sie uns gerne kontaktieren. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte helfen wir betroffenen Verbrauchern, um sich gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Hilfe und Kontakt

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Viel ist über das Unternehmen the house of Arts GmbH aus Nürnberg nicht zu erfahren. Aus dem Handelsregister erfahren wir jedoch, den Geschäftszweck des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Onlinemarketing für Luxusartikel, insbesondere wie Uhren, Schmuck, Literatur und Kunst. Besonders letztgenannte Artikel betrafen zuletzt unser Mitglied Frau H., die uns ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen ausführlich schilderte.

Beitragsbild: The House of Arts GmbH: Rechnung für „Premiumpaket“

Verbraucherin schildert ihre Erfahrungen mit the house of Arts GmbH

Unser Mitglied Frau H. schrieb uns eine ausführliche Schilderung der Umstände, wie die Probleme mit der Firma the house of arts GmbH begannen. Sie schreibt, dass sich Mitte April abends eine Mitarbeiterin besagter Firma meldete, um zu fragen, ob Frau H. nicht zuvor erstandene Bücher verkaufen wollen. Die Verbraucherin soll verneint haben mit dem Hinweis, dass sie kein Interesse hätte. Nach Beendigung des Gesprächs soll das Telefon mehrfach bis 20 Uhr geklingelt haben, bis der Ehemann von Frau H. den Anruf beantwortete. Es soll die gleiche Mitarbeiterin gewesen sein, die mit Druck versucht hat, einen persönlichen Termin auszumachen.

Es kam zum Termin, bei dem ein Mitarbeiter Frau H. aufsuchte. Die Verbraucherin antwortete laut eigener Aussage auf die Angebote der Firma mit dem Hinweis, dass sie weder Geld noch Interesse haben. Der Mitarbeiter soll daraufhin gesagt haben, dass es „kein Problem“ sei, er würde bei einer Umschuldung helfen. Leider brachte die Bearbeitung der Mitarbeiter den gewünschten Erfolg – Frau H. unterschrieb den Vertrag.

Vertrag soll nicht kündbar sein

Frau H. kündigte, weil sie keine Reaktion mehr erhielt. Ihre Kündigung verschickte sie laut ihrer Aussage per Einschreiben mit Rückschein, doch dieser Brief kam ungeöffnet zurück. Eine Woche später versuchte sie es erneut, dieses Mal als Einwurfeinschreiben und via Email. Es folgte tatsächlich eine Reaktion, ein laut Frau H. „unangenehmer Anruf“.

In diesem Telefonat soll Frau H. erfahren haben, dass sie den Vertrag nicht kündigen könne, weil sie auf das Widerrufsrecht verzichtet hätte. Auch das in der Rechnung (siehe unten) genannte „Premiumpaket“ soll nicht von Frau H. selbst ausgewählt worden sein.

Hinweis zum Widerrufsrecht: Die Verkäufer müssen die Verbraucher über ihre Rechte zum Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen. Besonders, da die Frist für den Widerruf erst beginnt, sobald der Kunde eine Widerrufsbelehrung bekommen hat.

Mahnung von the house of Arts GmbH

Frau H. reichte eine Kopie der Rechnung ein. In diesem Schreiben vom Mai 2022 stellt the house of Arts GmbH ein „Premiumpaket 10+“ in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist hoch, die Verbraucherin soll 4.449,00 EUR zahlen. Für die Zahlung wurde eine sehr knappe Frist angegeben, die gerade einmal 4 Tage beträgt.

Weitergehend liegt uns ebenfalls eine Mahnung der the house of Arts GmbH vor, die aufgrund der ausbleibenden Zahlung versandt wurde. Das Unternehmen aus Nürnberg droht mit der Einleitung gerichtlicher Schritte, sofern der geforderte Betrag von 4.449,00 EUR nicht überwiesen wird.

Unsere Einschätzung

Uns liegt der besprochene Vertrag ebenfalls vor, es handelt sich dabei um einen „Produkthosting-Vertrag“. Die Firma the house oft Arts GmbH soll laut dieser Vertragsunterlagen dem Kunden eine „Hilfestellung in der Vermarktung seiner Produkte“ zur Verfügung stellen. Unsere Recherchen brachten leider nicht viel über diese Vermarktungsplattform zutage, es wird im Vertrag nicht einmal die entsprechende URL genannt, die zum Zugang der digitalen Inhalte führen soll.

Jedoch ist im Vertrag tatsächlich doch das Widerrufsrecht enthalten, zwar falsch geschrieben, aber immerhin. Dort wird dem Kunden eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen. Eine Unterschrift, dass Frau H. über den Widerruf informiert und aufgeklärt worden sein soll, fehlt.

Laut unserer Einschätzung hat Frau H. das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht von 14 Tagen eingehalten und dementsprechend wundern wir uns über das Verhalten der Firma the house of Arts GmbH.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wir haben bereits über mehrere Unternehmen berichtet, die ebenfalls „Kunstwerke“ via Haustürgeschäft verkaufen wollen. Meist werden für diese Art Geschäft ältere Verbraucher sprich Senioren kontaktiert, die nicht selten Kredite bei einer Bank aufnehmen, nur um ein vermeintlich „wertvolles“ Kunstwerk oder einen Kunstdruck zu erwerben – mit einer zweifelhaften Wertsteigerung.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema, so können Sie uns gerne kontaktieren. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte helfen wir betroffenen Verbrauchern, sich gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Hilfe und Kontakt

Telefon: 0201 – 176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Erfahrungen mit WK Wertkontor GmbH

Die Firma WK Wertkontor GmbH aus Gütersloh verkauft Faksimiles und andere „Luxusgüter“. Scheinbar werden die Verträge zum Erwerb der teuren Werke über sogenannte Haustürgeschäfte geschlossen, wenn unangekündigt ein Vertreter vor der Türe steht.

Titel: Erfahrungen mit WK Wertkontor GmbH


Über die WK Wertkontor GmbH

In 33330 Gütersloh ist die WK Wertkontor GmbH zu finden. Das Unternehmen steht laut eigener Aussage „für eine exklusive Auswahl von Luxusgütern. Die Produkt-Schwerpunkte liegen aktuell in den Bereichen der Faksimiles und Kunst.“ Eine Faksimile ist eine mit einem Original in Größe und Ausführung genau übereinstimmende Nachbildung, Wiedergabe. Das können unter anderem die „Leonardo Da Vinci Zeichnungen“ oder „Das Marienhomiliar des Jakobos von Kokkinobaphos“ sein, die WK Wertkontor GmbH zum Verkauf anbietet oder anbot.

Aufgrund von streng limitierten Auflagen dürften die Preise für derartige Faksimiles hoch sein. Laut Berichten von Betroffenen sollen die Produkte via Haustürgeschäft verkauft werden, vorzugsweise an Senioren und Rentner, welche die Werke möglicherweise als Wertanlage betrachten. Es soll vorgekommen sein, dass aufgrund der teuren Verträge für den Erwerb kostspieliger Bücher Kredite mit hohen Zinsen aufgenommen wurden. Oft verschweigen Betroffene aus Scham diese finanzielle Belastung, während Anbieter daran verdienen.

„Achtung, meiner Meinung nach werden hier völlig überteuerte Bücher an ahnungslose Kunden verkauft!!“ schreibt ein User von Google Maps als Bewertung der Firma WK Wertkontor GmbH. (Quelle: https://goo.gl/maps/mQix6EfSBoJcLj3UA). Sind die Angebote überteuert? Andere Stimmen zeigen ein ähnliches Bild:

Berichte zu „überteuerten Büchern“ und Faksimiles

Bei unseren Recherchen rund um das Thema Haustürgeschäfte mit teuren Büchern, speziell hinsichtlich originalgetreuen Nachbildungen einer Vorlage (Faksimile) stießen wir auf zahlreiche Berichte von Betroffenen. So betitelt der SPIEGEL am 28.02.2020 einen Artikel mit „Der miese Trick mit dem Fünf-Kilo-Buch“. Dort wird beschrieben, wie leichtgläubige Menschen an der Haustür Verträge für angeblich kostbare Klassiker schließen. Ein Millionen-Geschäft für die Anbieter. Laut des Beitrags soll es 29 Fälle gegeben haben, in denen ältere Menschen aus Nordrhein-Westfalen auf perfide Art um ihre Ersparnisse gebracht wurden. (Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/deutschland-wie-betrueger-senioren-vermeintlich-wertvolle-klassiker-andrehen-a-00000000-0002-0001-0000-000169705043)

Ein weiterer Artikel auf Lokalportal.de schreibt, dass ein Betroffener sogar 100.000 Euro Schulden für den Kauf mehrerer Bücher aufgenommen haben soll, um die angebliche Wertanlage zu finanzieren. In diesem Beitrag wird auch explizit die Firma WK Wertkontor GmbH namentlich genannt, sowie das Unternehmen KK Königliche Kunst GmbH, über die wir in diesem Blog auch schon berichtet haben. Es wird in dem Bericht geschildert, dass die Firmen untereinander Adressen austauschen. Quelle: https://lokalportal.de/posts/dubiose-hausturgeschafte-mit-angeblich-wertvollen-buchern-126863

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Oder haben ebenfalls einen Vertrag mit der Firma WK Wertkontor GmbH abgeschlossen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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Alternative Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 3. September 2020

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Eine Firma aus Düsseldorf soll einen Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen haben, um eine Gehweg & Steinreinigung durchzuführen. Laut des Verbrauchers wurde eine Krankheit ausgenutzt, um einen hohen Preis für eine fragwürdige Handwerksleistung zu verlangen.

Düsseldorf: Dubiose Geschäfte mit einer Gehweg & Steinreinigung

Unprofessionelle Dienstleistung zu hohen Preisen


Uns liegt derzeit die Mail eines Verbrauchers vor, der seinen Ärger über eine Firma aus Düsseldorf kundtun wollte. Wir zitieren an dieser Stelle seine Nachricht:

„Die Firma M. (Name der Redaktion bekannt) sucht gezielt demente Menschen auf, um bei Ihnen unprofessionelle und unfachliche Steinreinigungsarbeiten durchzuführen. Danach wird ein horrender Preis verlangt. Wie man im Anhang sieht (Dokument liegt vor, Anmerkung der Redaktion), ist der "Vertrag" zudem nur einseitig unterschrieben. Auf Anfrage behauptet der Besitzer des Unternehmens, dass formalrechtlich sein Unternehmen legal angemeldet sei, wich jedoch den Vorwürfen der Unseriosität und der Sittenwidrigkeit nach BGB § 138 wiederholt aus.“

Vertrag nur zur Hälfte ausgefüllt


Uns liegt der angesprochene Vertrag zur Ansicht vor. Tatsächlich fehlen viele Angaben, unter anderem sind die Felder „Auftraggeber“ sowie die Adressfelder nicht ausgefüllt. Nur bei der Unterschrift der Firma M. ist eine Unterschrift zu lesen, sowie der geforderte Nettopreis in Höhe von 230,00 EUR für eine Gehweg & Steinreinigung. Wobei in diesem Fall nicht wirklich deutlich ist, ob es sich bei den mangelnden Angaben um 230,00 EUR handelt oder um 230 Steine.

Eine Warnung: Nehmen Sie sich in Acht vor Haustürgeschäften. Sollte Ihnen eine „professionelle Steinreinigung“ u.ä. Dienstleistungen an der Haustüre angeboten werden, bedenken Sie die Risiken wie unter anderem eine unprofessionelle Durchführung oder eine viel zu hohe Rechnung.

Vorsicht bei Haustürgeschäften


Nicht selten ist es der Fall, dass die angegeben Adressen auf den Rechnungen zu keinem realen Firmensitz führen, sprich die Firma ist nicht existent. Weitere Ermittlungen der Polizei können ergeben, dass zusätzlich keinerlei Gewerbeanmeldung vorliegt. Aufgrund solcher Umstände wurden in der Vergangenheit bereits einige Ermittlungsverfahren wegen versuchtem Betrug eingeleitet.

Bei Abschluss eines Haustürgeschäftes haben Kunden grundsätzlich ein Rücktrittsrecht. Davon muss innerhalb 14 Tagen nach Geschäftsabschluss Gebrauch gemacht werden. Gründe für den Rücktritt müssen dabei nicht angeben werden.

Dieses Rücktrittsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §312g geregelt und gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden.
Eine Ausnahme gilt jedoch: Hat der Kunde den Dienstleister aktiv zu sich bestellt, gilt dies nicht als Haustürgeschaft und das Widerrufsrecht entfällt .

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen Haustürgeschäften? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

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Dienstag, 23. Juni 2020

KK Königliche Kunst GmbH: Erfahrungen und Bericht eines Kunden

Unser Mitglied Herr W. schloss insgesamt zwei Verträge mit der KK Königliche Kunst GmbH aus Hattingen über den Kauf der Produkte „Meisterwerke der Welt“ (1 & 2) ab. Jeweils soll eins dieser Angebote sage und schreibe 11.998,00 EUR kosten. Unser Mitglied teilte uns seine Erfahrungen mit.

Titel: KK Königliche Kunst GmbH: Erfahrungen und Bericht eines Kunden

„Meisterwerke der Welt“ für nahezu 24.000 EUR


Nicht jeden Tag erhalten wir Berichte von unseren Mitgliedern, in denen es um Kunst bzw. den Erwerb von künstlerischen Wertanlagen geht. Herr W. gab uns jedoch mit seinen Erfahrungen den Anlass dazu. Er gab uns gegenüber an, zwei Kaufverträge mit einem Handelsvertreter der Firma KK Königliche Kunst GmbH aus Hattingen abgeschlossen zu haben. Fragen über den tatsächlichen Wert der erworbenen Kunst kamen erst im Nachhinein auf. Hier der Ablauf des Geschehens:

Laut den Aussagen des Mitglieds Herr W. wurde dieser von einem Handelsvertreter der KK Königliche Kunst GmbH aufgesucht. Herr W. soll zuvor Kunde bei der Firma Bertelsmann gewesen sein, dies soll der Vertreter ihm gegenüber vermittelt haben. Herrn W. schloss bei diesem Verkaufsgespräch gar zwei Verträge über den Erwerb der Werke „Meisterwerke der Welt“ und „Meisterwerke der Welt – Edition II“ ab. Eine Wertsteigerung soll laut des Vertreters gegeben sein, berichtet unser Mitglied. Kostenpunkt je Ausgabe: 11.998,00 EUR.

Prüfung der Unterlagen warf Fragen auf


Mit dem Kauf soll Herr W. keine Echtheitszertifikate oder vergleichbare Unterlagen zur Wertbestimmung erhalten haben. Um die hohe Summe zahlen zu können, beantragte Herr W. einen Kredit auf Raten, um eine Finanzierung der neu erworbenen Werke zu sichern.

In einem nachfolgenden Schreiben an uns schilderte Herr W. den weiteren Ablauf. Er schreibt, dass in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter seiner Sparkasse Fragen bezüglich von Ratenkrediten hinsichtlich der Firma KK Königliche Kunst GmbH aufkamen. Herr W. lag demzufolge seine Unterlagen vor. Er schreibt weiter: „Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Sparkasse in Frage, ob die Reproduktionen der Meisterwerke (2 x 7 Gemälde auf Chrom Stahl) den Wert der Kreditsumme entsprechen würden.“

Über die „Meisterwerke der Welt“


Herr W. übersandt uns via Mail Eindrücke über seine erstandenen „Meisterwerke der Welt“. Als Größe der jeweiligen Bilder gab er uns gegenüber ein Format von 30 cm x 40 cm an, also ungefähr DINA3 (29,7 cm x 42,0 cm). Uns liegen drei Fotografien vor, welche die Inhalte dokumentieren. Zu sehen sind unterschiedliche Motive, wie unter anderem „Mercator“ von Frans Hogenberg und „Die Schutzmantelmadonna“, entstanden in der Werkstatt von Francisco de Zubarán.

Bei Recherchen im Internet fanden wir vergleichbare Werke, in denen ebenfalls die „Meisterwerke der Welt“ zum Kauf angeboten wurden – jedoch für weitaus weniger Kosten. Wir fanden unter anderem ein Produkt gleichen Namens mit mindestens einem gleichen Motiv für knapp 3.500 EUR.

Über KK Königliche Kunst GmbH


Das Unternehmen KK Königliche Kunst GmbH hat ihren Sitz in Hattingen, NRW. Es sind zum derzeitigen Zeitpunkt ein paar Artikel im Internet abrufbar, welche das Angebot des Geschäftsführers Kaan Ö. genauer vorstellen. Auf WAZ.de sind mehrere Beiträge über die angebotenen Dienstleistungen zu lesen. Zum einen „Königliche Kunst für Liebhaber ist made in Hattingen“ vom 08.02.2019 und „Aus Hattingen kommt eine Heilige Schrift für 29.000 Euro“ vom 24.12.2019. Geschäftsgegenstand ist laut des aktuellen Handelsregistereintrags (abgerufen am 17.06.2020): „der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit solchen aus dem medialen Bereich wie Bücher, Lexika, Schriften und der Kunst einschließlich deren Finanzierungen, Forderungsmanagement“.

Update: Eine Rückmeldung zu unserem Beitrag


Wir erhielten am 30.08.2020 eine Email zu diesem Artikel, die wir gerne an dieser Stelle präsentieren möchten. Wir zitieren:

"Mein im Mai verstorbener Onkel hat ebenfalls Werke beim gleichen Anbieter für 18 TEUR gekauft. Auch er ist als ehemaliger Buchclub Kunde in den Fokus von Firmen geraten, die sich auf Haustürgeschäfte mit Kunstobjekten spezialisiert haben. Er hat bei Firmen wie Wertkontor, Art & History, Royal History u.a. insbesondere Faksimiles aber auch Brockhaus-Serien in einem Umfang von mehr als 200 TEUR (!) gekauft. Dies haben wir aus den uns nun vorliegenden Unterlagen nachvollziehen können.
Mit anwaltlicher Unterstützung haben wir offene Forderungen in Höhe von 21 TEUR für zwei Werke abwehren können und die Werke zurück gegeben. Bemerkenswert ist auch, dass er im Mai 2019 einen Kauf nicht tätigen wollte, da er nicht liquide war. Daraufhin wurde ihm ein Kredit über 20 TEUR mit einem eff. Zins von 7% vermittelt. Der Vertragspartner DSL/Postbank hat auf meine Forderung, sich bzgl. der Zinshöhe zu rechtfertigen, nur auf die freie Gestaltung von Verträgen berufen.
Ich hoffe, die Informationen unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit."
Zitatende.

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Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit diesem Thema? Oder haben ebenfalls einen Vertrag mit der Firma KK Königliche Kunst GmbH abgeschlossen? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungsberichte gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mit.

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Montag, 25. Januar 2016

Pro Humanis Humansponsoring GmbH

Eine Gewerbetreibende erhielt einen Besuch von einem Vertreter des Unternehmens Pro Humanis Humansponsoring GmbH. Dieser stellte der Gewerbetreibenden, die ihre Brötchen im gesundheitlichen Bereich verdient, das Konzept von Pro Humanis vor. Für die Dauer von fünf Jahren wird Werbung von dem Gewerbetreibenden auf ein Automobil platziert, welches dann gemeinnützigen Organisationen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Was hat es mit diesem Geschäftsmodell auf sich? Ein kritischer Blick in das Kleingedruckte.

Pro Humanis Humansponsoring GmbH

Pro Humanis – Kritik am Geschäftsmodell

Es klingt zu gut, um wahr zu sein. Die Firma Pro Humanis stellt Institutionen wie Schulen, Sportvereinen, Kinderheimen und kulturellen Einrichtungen kostenfrei ein Fahrzeug wie einen Fiat-Van zur Verfügung – für fünf Jahre.

Die Kosten holt die Firma aus Bingen am Rhein durch Anzeigen wieder rein. Diese Werbung wird auf den besagten Autos als von der Größe her variable Anzeigenfläche an Gewerbetreibende verkauft – sogenannte Sponsoren. So geschah es auch Frau M., die sich bei uns meldete. Sie erhielt vor fünf Jahren einen Besuch von einem Vertreter der Pro Humanis Humansponsoring GmbH, der ihr das eben beschriebene Angebot unterbreitete. Die Werbung für Unternehmen sollte auf einem Auto angebracht werden, welches dann wiederum einem gemeinnützigen Verein zur Verfügung gestellt werden sollte. Sie wurde laut eigener Aussage nicht über die genauen Vertragslaufzeiten aufgeklärt, aber schloss den Vertrag dennoch ab – der vordergründig gute Zweck hatte sie überzeugt.

Eigennützige statt gute Zwecke?

Je nach Fläche auf dem Auto werden die Kosten für die Werbung berechnet. In dem Fall von Frau M. waren es insgesamt 1.000 EUR netto – bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Laut eines Berichtes der WAZ (der Westen) kann es bei einem Auto der Pro Humanis schon zu einem Gesamtbetrag von 50.000 EUR kommen, wenn man die verkauften Werbeflächen addiert. Dabei hat das einzelne Fahrzeug einen Wert von 29.000 EUR. Die Überschüsse bleiben – laut WAZ – bei Pro Humanis selbst, die sich mit ihrem Geschäftsmodell eine goldene Nase verdienen dürften.

Quelle: http://www.derwesten-recherche.org/2011/08/ein-geschaeft-mit-dem-guten-willen/ (Anmerkung: Aktuell nicht verfügbar, sichtbar bei archive.org, Stand Feb 2018)

Frau M. meldete sich bei unserem Verein für Verbrauchschutz, da sie über eine erneute Rechnung der Firma Pro Humanis Humansponsoring GmbH sehr erstaunt war. Bei einem genaueren Blick auf die Rechnung fielen ihr die Kündigungsfristen auf. Dort heißt es: „Der Vertrag verlängert sich automatisch ohne Neubeantragung um weitere 5 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird“. Damit rechnete Frau M. nun nicht; sicherlich ist es ratsam, stets das Kleingedruckte in einem Vertrag zu beachten, jedoch vermisste sie die Belehrungen zur Kündigungsfrist von dem Vertreter, der sie besuchte.

Sponsoren fühlen sich getäuscht

Frau M. ist mit ihrem Schicksal nicht alleine. Die Tageszeitung General Anzeiger Bonn berichtet über ähnliche Vorfälle bei Gewerbetreibenden, die von Pro Humanis für Anzeigenschaltungen kontaktiert wurden. So wird berichtet, dass sich die Sponsoren „arglistig getäuscht“ fühlen. Ferner wird der ehrenamtliche DRK Vorsitzende und Bürgermeister Peter Wirtz zitiert: "Ich kann den Ärger der Sponsoren absolut verstehen. Ich kann nur jedem raten, mit der Firma keine Geschäfte zu machen." Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siebengebirge/koenigswinter/Unternehmer-f%C3%BChlen-sich-von-Sponsoring-Firma-get%C3%A4uscht-article1146555.html



Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Pro Humanis Humansponsoring GmbH? Gerne bietet unser Verein Betroffenen und Interessierten weitere allgemeine Informationen zu diesem Sachverhalt. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:


0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 18. August 2015

Niederrhein Energie Wasser | NEW | Anbieterwechsel des Stromvertrags durch Haustürgeschäft

Haben Sie auch an Ihrer Haustür einen Stromvertrag mit der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW) aus (womöglich aus Versehen) abgeschlossen?

Niederrhein Energie Wasser | NEW | Anbieterwechsel des Stromvertrags durch Haustürgeschäft

Haustürgeschäfte von angeblichen Mitarbeitern von der EWE Aktiengesellschaft aus Oldenburg


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sowie der Verbraucherdienst e.V. aus NRW warnen vor Haustürgeschäften angeblicher Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft aus Oldenburg. Das Ziel dieser Verkaufsmasche an der Haustür ist nicht nur das Informieren über Stromtarife, sondern der erfolgreiche Abschluss eines neuen rechtskräftigen Stromvertrags mit der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW). Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Neuer Stromvertrag von der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ aus Mönchengladbach


Obwohl die angeblichen Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft stammen sollten, vermittelten diese neue Abschlüsse von Stromverträgen, dessen Unterlagen die Wort-Bild-Marke „NEW“ (die Abkürzung für die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ aus Mönchengladbach) enthalten sollen. Auf Nachfrage der Konsumenten (die Haustürgeschäfte abschlossen), was die Abkürzung „new“ (gleich „neu“) zu bedeuten hätte, wurde dem Konsumenten gesagt, dass es sich hierbei um einen „neuen“ Vertrag handeln würde. Der Anbieterwechsel fiel allerdings erst auf, als das Begrüßungsschreiben für den neuen Stromkunden von der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW) zugeschickt wurde. Denn die angeblichen Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft hatten die Durchschrift bei Vertragsabschluss dem Verbraucher nicht vorgelegt.

Wer ist die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“?


Die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ ist eine Tochtergesellschaft im kommunalen Besitz von der „NEW AG“ aus Mönchengladbach. Das kommunale Versorgungsunternehmen „NEW AG“ ist hauptsächlich für die Energie- und Wasserentsorgung sowie für die Abwasserentsorgung am Niederrhein und für die Stadt Mönchengladbach tätig. Die „NEW AG“ war früher die ehemals „Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG“ (NVV AG). Diese ist im Jahr 1998 aus der „Niederrheinische Licht- und Kraftwerke AG“ (NLK AG), der „RWE Stromversorgung Mönchengladbach“, sowie den „StadtwerkenMönchengladbach“ entstanden. Auch als regionaler Dienstleister des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Linienbussen und dem Betrieb von Hallen- und Freibädern ist die NEW AG aus Mönchengladbach tätig. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. kann am Verbrauchertelefon kontaktiert werden


Haben Sie auch ein Haustürgeschäft abgeschlossen, woraus ein neuer Stromvertrag für Sie wurde? Ist der abgeschlossene Stromvertrag im schlimmsten Fall mit schlechteren Konditionen als ihr alter Vertrag? Verbraucherdienst e.V. kann per E-Mail oder am Verbrauchertelefon kontaktiert werden.


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