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Mittwoch, 19. Februar 2020

Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Das Vermieten von Werbeflächen auf Automobilen, Schaukästen etc. ist bereits als Thema in diesem Blog behandelt worden. Eins unserer Mitglieder unterschrieb ebenfalls einen Vertrag und fühlt sich getäuscht. Er berichtete uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH.

Titel: Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Werbeflächen für gute Zwecke?


Sich als Unternehmer an Projekten für einen guten Zweck zu beteiligen kann sich mehrfach lohnen. Neben der Unterstützung von sozialen Einrichtungen u.ä. besteht die Chance, dass der Bekanntheitsgrad der Firma mit einem passenden Produkt steigt. Geläufige Beispiele wären Werbeanzeigen auf Transportmitteln oder Plakate, die in Vitrinen ausgestellt werden.

Die Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH aus Frankfurt am Main bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine „Anmietung von Werbeflächen“ an einem Anhänger zu beauftragen. In einem konkreten Fall sollte ein Tierschutzverein unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden einem Unternehmer Werbeflächen über eine bestimmte Laufzeit angeboten: 1.250 EUR plus MwSt. für 5 Jahre Werbezeit sowie die Erstellungskosten in Höhe von 345 EUR plus MwSt.

Ein Gewerbetreibender berichtet


Ein Unternehmer wandte sich bezüglich der Phoenix Mediengesellschaft mbH an uns und teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit. Er gab uns gegenüber bekannt, dass er sich von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH mit einer Werbeaktion für einen Tierschutzverein getäuscht fühlt. Wir zitieren an dieser Stelle die dazugehörige Stellungnahme:

„In diesem Jahr erhielt ich einen Anruf von einer mir bisher unbekannten Person, welche sich als Mitarbeiterin des Tierschutzvereins ausgab. Es wurde mir mitgeteilt, dass die bisherige Unterstützungsmöglichkeit in Form von Anzeigen für den Verein wegfalle, es aber stattdessen eine neue Möglichkeit gäbe, den Verein in Form von gemieteten Werbeflächen auf einem Pferdeanhänger zu unterstützen. In dem Glauben hier mit einer Mitarbeiterin des Tierschutzvereins gesprochen zu haben, vereinbarte ich einen Termin mit der dafür zuständigen Mitarbeiterin, um das Projekt näher kennenzulernen“.

Reservierung von Werbeflächen als Vertragsgrundlage


Der Unternehmer erhielt laut eigener Aussage einen Besuch von einer wahrscheinlichen Mitarbeiterin der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH, wobei laut den Schilderungen des Betroffenen der Firmenname ungenannt blieb. Die Vertreterin legte die nötigen Formulare für die Reservierung für Werbeflächen auf dem Pferdeanhänger zur Unterschrift vor, der Gewerbetreibende berichtete uns, dass er davon ausging, es handle sich hierbei um eine Mitarbeiterin vom Tierheim und unterzeichnete ohne weitere Prüfung.

Erst im Nachhinein wurde ihm bei einer genaueren Prüfung bewusst, dass er die Werbefläche bei der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH und nicht bei dem Tierschutzverein reserviert wurde. Er schreibt: „Die dubiosen Vertragsbedingungen der Firma machten mich stutzig und ließen nichts Gutes erahnen“. Um sich zu informieren, kontaktierte er den besagten Tierschutzverein, die ihm mitgeteilt haben sollen, dass sich bereits mehr Personen über das Verhalten der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH beschwerten.

Widerruf nicht möglich?


Der betroffene Gewerbetreibende wollte aufgrund der Probleme mit dem Vertrag widerrufen. Jedoch wurde der Widerruf bzw. die Auftragsstornierung von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH nicht anerkannt – im Gegenteil: es wird weiterhin auf die Vertragserfüllung bestanden. Hintergrund ist, dass bei B2B Geschäften kein Anspruch auf Widerruf besteht.

Achtung: Automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit


Ein wie oben geschildeter Auftrag kann eine Laufzeit von 5 oder gar 10 Jahren haben, die Phoenix Mediengesellschaft mbH spricht hier von einer „Erstlaufzeit“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, sofern er nicht rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der „erster Übergabe des Werbeträgers“ durch den Auftragnehmer an die Institution. Laut den AGB ist ein bestimmter Auslieferung- oder Übergabetermin nicht vereinbart, dem Auftragnehmer stehen hierfür maximal 12 Monate ab Vertragsschluss zur Verfügung – sofern nicht gesondert festgelegt.


Kontakt mit Verbraucherdienst


Hatten Sie als Unternehmer ebenfalls Kontakt mit der Phoenix Mediengesellschaft mbH? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 27. Februar 2018

Über IFS Lorenz GmbH (Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH)

Das Vermieten von Werbeflächen auf Automobilen oder in Schaukästen war bereits Thema der Firma Pro Humanis Humansponsoring GmbH. Auch die Firma ifs Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH wendet sich mit diesem Angebot an Gewerbetreibende. Eins unserer Mitglieder unterschrieb ebenfalls einen Vertrag und berichtet über seine Erfahrungen.

Beitragsbild: Über IFS Lorenz GmbH (Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH)

Werbeflächen für gute Zwecke?


Sich als Unternehmer an Projekten für einen guten Zweck zu beteiligen kann sich mehrfach lohnen. Neben der Unterstützung von sozialen Einrichtungen u.ä. besteht die Chance, dass der Bekanntheitsgrad der Firma mit einem passenden Produkt steigt. Geläufige Beispiele wären Werbeanzeigen auf Transportmitteln oder Plakate, die in Vitrinen ausgestellt werden.

Die Firma „ifs“ - Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH – aus Heilbronn bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine „Schaltung von Werbeflächen in einem Info-Terminal“ zu beauftragen. In einem konkreten Fall sollte ein Projekt einer Schule unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden einem Unternehmer Werbeflächen über eine bestimmte Laufzeit angeboten. Dieser Unternehmer und ebenfalls Mitglied unseres Vereins meldete sich bezüglich eines solchen Auftrags, um darüber zu berichten.

Ein Gewerbetreibender berichtet


Ein Mitarbeiter der Firma fs Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH legte einem Gewerbetreibenden ein Auftragsformular zur Schaltung besagter Werbeflächen vor. Auf dem Formular (siehe Bild) sind neben der benötigten Daten wie Adresse Kontaktdaten auch der beabsichtigte Standort des Terminals vermerkt. Darüber hinaus finden sich ebenfalls die Vertragsbedingungen, jedoch befinden sich weitere wichtige Punkte auf der Rückseite des Formulars.

Scan: Auftrag Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH
Auftrag Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH


Nach dem Vertragsabschluss wartete unser Mitglied auf die Freischaltung seiner bezahlten Werbeflächen. Er wandte sich sogar an die betreffende Schule, weil trotz der bezahlten Leistung keinerlei Erfüllung des Vertrags stattfand.

Automatische Verlängerung


Ein derartiger Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren, der sich zusätzlich automatisch verlängert, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. In einem uns vorliegenden Brief schreibt die ifs Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH hinsichtlich ihrer AGB folgendes:

„Auch wenn hier von einer Bearbeitungszeit von max. 24 Monate die Rede ist, so haben wir diese bisher nicht wahrnehmen müssen“. Diese Angabe ist scheinbar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Unserem Mitglied wurde daraufhin versichert, dass ihm das Geld zurück erstattet wird.


Erfahrungen mit ifs Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH


Haben Sie Kontakt mit der ifs Institut für Stadtmarketing Lorenz GmbH gehabt? Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden Hilfe. Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 25. Januar 2016

Pro Humanis Humansponsoring GmbH

Eine Gewerbetreibende erhielt einen Besuch von einem Vertreter des Unternehmens Pro Humanis Humansponsoring GmbH. Dieser stellte der Gewerbetreibenden, die ihre Brötchen im gesundheitlichen Bereich verdient, das Konzept von Pro Humanis vor. Für die Dauer von fünf Jahren wird Werbung von dem Gewerbetreibenden auf ein Automobil platziert, welches dann gemeinnützigen Organisationen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Was hat es mit diesem Geschäftsmodell auf sich? Ein kritischer Blick in das Kleingedruckte.

Pro Humanis Humansponsoring GmbH

Pro Humanis – Kritik am Geschäftsmodell

Es klingt zu gut, um wahr zu sein. Die Firma Pro Humanis stellt Institutionen wie Schulen, Sportvereinen, Kinderheimen und kulturellen Einrichtungen kostenfrei ein Fahrzeug wie einen Fiat-Van zur Verfügung – für fünf Jahre.

Die Kosten holt die Firma aus Bingen am Rhein durch Anzeigen wieder rein. Diese Werbung wird auf den besagten Autos als von der Größe her variable Anzeigenfläche an Gewerbetreibende verkauft – sogenannte Sponsoren. So geschah es auch Frau M., die sich bei uns meldete. Sie erhielt vor fünf Jahren einen Besuch von einem Vertreter der Pro Humanis Humansponsoring GmbH, der ihr das eben beschriebene Angebot unterbreitete. Die Werbung für Unternehmen sollte auf einem Auto angebracht werden, welches dann wiederum einem gemeinnützigen Verein zur Verfügung gestellt werden sollte. Sie wurde laut eigener Aussage nicht über die genauen Vertragslaufzeiten aufgeklärt, aber schloss den Vertrag dennoch ab – der vordergründig gute Zweck hatte sie überzeugt.

Eigennützige statt gute Zwecke?

Je nach Fläche auf dem Auto werden die Kosten für die Werbung berechnet. In dem Fall von Frau M. waren es insgesamt 1.000 EUR netto – bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Laut eines Berichtes der WAZ (der Westen) kann es bei einem Auto der Pro Humanis schon zu einem Gesamtbetrag von 50.000 EUR kommen, wenn man die verkauften Werbeflächen addiert. Dabei hat das einzelne Fahrzeug einen Wert von 29.000 EUR. Die Überschüsse bleiben – laut WAZ – bei Pro Humanis selbst, die sich mit ihrem Geschäftsmodell eine goldene Nase verdienen dürften.

Quelle: http://www.derwesten-recherche.org/2011/08/ein-geschaeft-mit-dem-guten-willen/ (Anmerkung: Aktuell nicht verfügbar, sichtbar bei archive.org, Stand Feb 2018)

Frau M. meldete sich bei unserem Verein für Verbrauchschutz, da sie über eine erneute Rechnung der Firma Pro Humanis Humansponsoring GmbH sehr erstaunt war. Bei einem genaueren Blick auf die Rechnung fielen ihr die Kündigungsfristen auf. Dort heißt es: „Der Vertrag verlängert sich automatisch ohne Neubeantragung um weitere 5 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird“. Damit rechnete Frau M. nun nicht; sicherlich ist es ratsam, stets das Kleingedruckte in einem Vertrag zu beachten, jedoch vermisste sie die Belehrungen zur Kündigungsfrist von dem Vertreter, der sie besuchte.

Sponsoren fühlen sich getäuscht

Frau M. ist mit ihrem Schicksal nicht alleine. Die Tageszeitung General Anzeiger Bonn berichtet über ähnliche Vorfälle bei Gewerbetreibenden, die von Pro Humanis für Anzeigenschaltungen kontaktiert wurden. So wird berichtet, dass sich die Sponsoren „arglistig getäuscht“ fühlen. Ferner wird der ehrenamtliche DRK Vorsitzende und Bürgermeister Peter Wirtz zitiert: "Ich kann den Ärger der Sponsoren absolut verstehen. Ich kann nur jedem raten, mit der Firma keine Geschäfte zu machen." Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siebengebirge/koenigswinter/Unternehmer-f%C3%BChlen-sich-von-Sponsoring-Firma-get%C3%A4uscht-article1146555.html



Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Pro Humanis Humansponsoring GmbH? Gerne bietet unser Verein Betroffenen und Interessierten weitere allgemeine Informationen zu diesem Sachverhalt. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:


0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.