Werbeflächen für gute Zwecke?
Sich als Unternehmer an Projekten für einen guten Zweck zu beteiligen kann sich mehrfach lohnen. Neben der Unterstützung von sozialen Einrichtungen u.ä. besteht die Chance, dass der Bekanntheitsgrad der Firma mit einem passenden Produkt steigt. Geläufige Beispiele wären Werbeanzeigen auf Transportmitteln oder Plakate, die in Vitrinen ausgestellt werden.
Die Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH aus Frankfurt am Main bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine „Anmietung von Werbeflächen“ an einem Anhänger zu beauftragen. In einem konkreten Fall sollte ein Tierschutzverein unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden einem Unternehmer Werbeflächen über eine bestimmte Laufzeit angeboten: 1.250 EUR plus MwSt. für 5 Jahre Werbezeit sowie die Erstellungskosten in Höhe von 345 EUR plus MwSt.
Ein Gewerbetreibender berichtet
Ein Unternehmer wandte sich bezüglich der Phoenix Mediengesellschaft mbH an uns und teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit. Er gab uns gegenüber bekannt, dass er sich von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH mit einer Werbeaktion für einen Tierschutzverein getäuscht fühlt. Wir zitieren an dieser Stelle die dazugehörige Stellungnahme:
„In diesem Jahr erhielt ich einen Anruf von einer mir bisher unbekannten Person, welche sich als Mitarbeiterin des Tierschutzvereins ausgab. Es wurde mir mitgeteilt, dass die bisherige Unterstützungsmöglichkeit in Form von Anzeigen für den Verein wegfalle, es aber stattdessen eine neue Möglichkeit gäbe, den Verein in Form von gemieteten Werbeflächen auf einem Pferdeanhänger zu unterstützen. In dem Glauben hier mit einer Mitarbeiterin des Tierschutzvereins gesprochen zu haben, vereinbarte ich einen Termin mit der dafür zuständigen Mitarbeiterin, um das Projekt näher kennenzulernen“.
Reservierung von Werbeflächen als Vertragsgrundlage
Der Unternehmer erhielt laut eigener Aussage einen Besuch von einer wahrscheinlichen Mitarbeiterin der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH, wobei laut den Schilderungen des Betroffenen der Firmenname ungenannt blieb. Die Vertreterin legte die nötigen Formulare für die Reservierung für Werbeflächen auf dem Pferdeanhänger zur Unterschrift vor, der Gewerbetreibende berichtete uns, dass er davon ausging, es handle sich hierbei um eine Mitarbeiterin vom Tierheim und unterzeichnete ohne weitere Prüfung.
Erst im Nachhinein wurde ihm bei einer genaueren Prüfung bewusst, dass er die Werbefläche bei der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH und nicht bei dem Tierschutzverein reserviert wurde. Er schreibt: „Die dubiosen Vertragsbedingungen der Firma machten mich stutzig und ließen nichts Gutes erahnen“. Um sich zu informieren, kontaktierte er den besagten Tierschutzverein, die ihm mitgeteilt haben sollen, dass sich bereits mehr Personen über das Verhalten der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH beschwerten.
Widerruf nicht möglich?
Der betroffene Gewerbetreibende wollte aufgrund der Probleme mit dem Vertrag widerrufen. Jedoch wurde der Widerruf bzw. die Auftragsstornierung von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH nicht anerkannt – im Gegenteil: es wird weiterhin auf die Vertragserfüllung bestanden. Hintergrund ist, dass bei B2B Geschäften kein Anspruch auf Widerruf besteht.
Achtung: Automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit
Ein wie oben geschildeter Auftrag kann eine Laufzeit von 5 oder gar 10 Jahren haben, die Phoenix Mediengesellschaft mbH spricht hier von einer „Erstlaufzeit“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, sofern er nicht rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der „erster Übergabe des Werbeträgers“ durch den Auftragnehmer an die Institution. Laut den AGB ist ein bestimmter Auslieferung- oder Übergabetermin nicht vereinbart, dem Auftragnehmer stehen hierfür maximal 12 Monate ab Vertragsschluss zur Verfügung – sofern nicht gesondert festgelegt.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Hatten Sie als Unternehmer ebenfalls Kontakt mit der Phoenix Mediengesellschaft mbH? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.


