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Mittwoch, 19. Februar 2020

Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Das Vermieten von Werbeflächen auf Automobilen, Schaukästen etc. ist bereits als Thema in diesem Blog behandelt worden. Eins unserer Mitglieder unterschrieb ebenfalls einen Vertrag und fühlt sich getäuscht. Er berichtete uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH.

Titel: Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Werbeflächen für gute Zwecke?


Sich als Unternehmer an Projekten für einen guten Zweck zu beteiligen kann sich mehrfach lohnen. Neben der Unterstützung von sozialen Einrichtungen u.ä. besteht die Chance, dass der Bekanntheitsgrad der Firma mit einem passenden Produkt steigt. Geläufige Beispiele wären Werbeanzeigen auf Transportmitteln oder Plakate, die in Vitrinen ausgestellt werden.

Die Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH aus Frankfurt am Main bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine „Anmietung von Werbeflächen“ an einem Anhänger zu beauftragen. In einem konkreten Fall sollte ein Tierschutzverein unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden einem Unternehmer Werbeflächen über eine bestimmte Laufzeit angeboten: 1.250 EUR plus MwSt. für 5 Jahre Werbezeit sowie die Erstellungskosten in Höhe von 345 EUR plus MwSt.

Ein Gewerbetreibender berichtet


Ein Unternehmer wandte sich bezüglich der Phoenix Mediengesellschaft mbH an uns und teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit. Er gab uns gegenüber bekannt, dass er sich von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH mit einer Werbeaktion für einen Tierschutzverein getäuscht fühlt. Wir zitieren an dieser Stelle die dazugehörige Stellungnahme:

„In diesem Jahr erhielt ich einen Anruf von einer mir bisher unbekannten Person, welche sich als Mitarbeiterin des Tierschutzvereins ausgab. Es wurde mir mitgeteilt, dass die bisherige Unterstützungsmöglichkeit in Form von Anzeigen für den Verein wegfalle, es aber stattdessen eine neue Möglichkeit gäbe, den Verein in Form von gemieteten Werbeflächen auf einem Pferdeanhänger zu unterstützen. In dem Glauben hier mit einer Mitarbeiterin des Tierschutzvereins gesprochen zu haben, vereinbarte ich einen Termin mit der dafür zuständigen Mitarbeiterin, um das Projekt näher kennenzulernen“.

Reservierung von Werbeflächen als Vertragsgrundlage


Der Unternehmer erhielt laut eigener Aussage einen Besuch von einer wahrscheinlichen Mitarbeiterin der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH, wobei laut den Schilderungen des Betroffenen der Firmenname ungenannt blieb. Die Vertreterin legte die nötigen Formulare für die Reservierung für Werbeflächen auf dem Pferdeanhänger zur Unterschrift vor, der Gewerbetreibende berichtete uns, dass er davon ausging, es handle sich hierbei um eine Mitarbeiterin vom Tierheim und unterzeichnete ohne weitere Prüfung.

Erst im Nachhinein wurde ihm bei einer genaueren Prüfung bewusst, dass er die Werbefläche bei der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH und nicht bei dem Tierschutzverein reserviert wurde. Er schreibt: „Die dubiosen Vertragsbedingungen der Firma machten mich stutzig und ließen nichts Gutes erahnen“. Um sich zu informieren, kontaktierte er den besagten Tierschutzverein, die ihm mitgeteilt haben sollen, dass sich bereits mehr Personen über das Verhalten der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH beschwerten.

Widerruf nicht möglich?


Der betroffene Gewerbetreibende wollte aufgrund der Probleme mit dem Vertrag widerrufen. Jedoch wurde der Widerruf bzw. die Auftragsstornierung von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH nicht anerkannt – im Gegenteil: es wird weiterhin auf die Vertragserfüllung bestanden. Hintergrund ist, dass bei B2B Geschäften kein Anspruch auf Widerruf besteht.

Achtung: Automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit


Ein wie oben geschildeter Auftrag kann eine Laufzeit von 5 oder gar 10 Jahren haben, die Phoenix Mediengesellschaft mbH spricht hier von einer „Erstlaufzeit“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, sofern er nicht rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der „erster Übergabe des Werbeträgers“ durch den Auftragnehmer an die Institution. Laut den AGB ist ein bestimmter Auslieferung- oder Übergabetermin nicht vereinbart, dem Auftragnehmer stehen hierfür maximal 12 Monate ab Vertragsschluss zur Verfügung – sofern nicht gesondert festgelegt.


Kontakt mit Verbraucherdienst


Hatten Sie als Unternehmer ebenfalls Kontakt mit der Phoenix Mediengesellschaft mbH? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 11. Juli 2018

Erfahrungen mit der Communitas Sozialmarketing GmbH

Um neue Kunden zu erreichen, kommen für Unternehmer nicht selten die üblichen Zeitungsannoncen oder Werbeplakate in Frage. Dabei lässt sich theoretisch sogar ein guter Zweck mit Werbung verbinden, indem zum Beispiel eine Bäckerei einen Anhänger für eine soziale Einrichtung finanziert. So ein Anhänger würde neben dem Firmenlogo auch die Adresse präsentieren. Ein derartiges Konzept bietet das Unternehmen Communitas Sozialmarketing GmbH aus Bad Kreuznach an.

Titel: Erfahrungen mit der Communitas Sozialmarketing GmbH


Über das Produktsponsoring der Communitas Sozialmarketing GmbH


Interessierte Unternehmer haben die Möglichkeit aus verschiedenen Institutionen (u.a. Bildungseinrichtung, Seniorenpflege, Sportverein) und Produkten (u.a. Infotatel, Fahrzeug, Lebensrettungssystem) zu wählen. Wie in dem Beispiel zuvor profitieren im besten Fall alle Beteiligten von dieser Geschäftsidee der Communitas Sozialmarketing GmbH. Leider scheint jedoch das Werben in der Praxis nicht immer so zu funktionieren, wie uns aktuell eine Gewerbetreibende berichtete.

Eine Gewerbetreibende teilt ihre Erfahrungen mit


Im Jahr 2012 unterschrieb die Gewerbetreibende Frau S. einen Vertrag mit der Communitas Sozialmarketing GmbH. Für eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren soll ein Fahrzeuganhänger für ein Gymnasium finanziert werden. Frau S. wurde damals ein Korrekturabzug vorgelegt, der eine Vorschau der Anzeige zeigt, die später auf dem Anhänger platziert werden soll. Das Projekt wurde realisiert und das besagte Gymnasium konnte sich an einem neuen Anhänger erfreuen. Die Kosten für Frau S.: etwas mehr als 1.000 EUR.

Automatische Vertragsverlängerung nach 5 Jahren


Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf die Laufzeit gelegt werden. In dem uns vorliegenden Vertrag ist eine „Basislaufzeit“ von fünf Jahren angegeben. Im Kleingedruckten ist weiterführend zu lesen: „Der Vertrag verlängert sich automatisch (…) um 5 Jahre.“ Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben im Gegensatz zu Verbrauchern kein Anrecht auf Widerruf.

2018 erhielt Frau S. durch das Gymnasium die Nachricht, dass nach Ablauf der fünf Jahre keine Bemühung um einen neuen Anhänger angestrengt wird. Jedoch bedeutet das nicht, dass damit der Vertrag mit der Communitas Sozialmarketing GmbH seine Wirksamkeit verliert. Frau S. erhielt vielmehr eine Bestätigung für eine zweite Werbeperiode – für weitere fünf Jahre zu den gleichen Kosten.

Scan: Rechnung Communitas Sozialmarketing GmbH / Juni 2018
Rechnung Communitas Sozialmarketing GmbH / Juni 2018


Hilfe bei Communitas Sozialmarketing GmbH


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit dem Angebot der Communitas Sozialmarketing GmbH gemacht? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.