Dienstag, 30. Juli 2019

Lectio Rechtsanwalts GmbH: Außergerichtliches Vergleichsangebot für Interdate Software AG

Uns liegt ein Schreiben von der Lectio Rechtsanwalts GmbH aus Würselen vor. Es handelt sich hierbei laut Betreff um ein „Außergerichtliches Vergleichsangebot“, da eine scheinbar offene Forderung bislang nicht gezahlt wurde.

Titel: Lectio Rechtsanwalts GmbH: Außergerichtliches Vergleichsangebot für Interdate Software AG

Eine Zahlungsaufforderung durch die Euro Collect GmbH soll vorangegangen sein


Die Lectio Rechtsanwalts GmbH nimmt Bezug auf ein Schreiben der Euro Collect GmbH, über die wir ebenfalls mehrfach berichteten. Es wird behauptet, dass der Empfänger der Zahlungsaufforderung durch die Euro Collect GmbH nicht oder nur teilweise nachgekommen sei. Aus diesem Grund unterbreitet die Lectio Rechtsanwalts GmbH ein außergerichtlichen Vergleichsvorschlag.

Der Empfänger soll eine Dienstleistung der Interdate Software AG in Anspruch genommen haben, genauer eine Datingbörse. Im Schreiben wird die URL cc-date.com erwähnt, bei Aufruf werden Besucher auf die Webseite „Seitensprung.tv“ weitergeleitet. Das Angebot dieses Portals ist nicht ausführlich umschrieben. Zwar wird dargestellt, dass man „chatten, Fotos sehen und Spaß haben“ kann, aber Allgemeine Geschäftsbedingungen sucht man vergebens.

Ein Impressum findet sich ebenfalls nicht, stattdessen nur eine „Contact“ Seite, auf der die Interdate Software AG als Betreiberin vermerkt ist. Man kann sich dort registrieren und ein sogenanntes „Unlimited VIP Dating“ für 79,00 EUR monatlich buchen. Was dieses Angebot genau mit sich bringt, bleibt leider ungeklärt (Stand 25.07.2019)

Lectio Rechtsanwalts GmbH schlägt Vergleich vor


Die Lectio Rechtsanwalts GmbH gibt in dem Schreiben bekannt, dass der Mandant Interdate Software AG und die Euro Collect bereit wären, auf 60 Prozent der Forderung bzw. Inkassokosten und Auslagen zu verzichten. Im Gegenzug würde die bestellte Leistung eingestellt werden.

Statt 1015,40 EUR wäre die Summe von 406,16 EUR zu zahlen. Diese Summe soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen

Scan: Lectio Rechtsanwalts GmbH für Interdate Software AG / Juli 2019
Lectio Rechtsanwalts GmbH für Interdate Software AG / Juli 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit Lectio Rechtsanwalts GmbH oder den Webseiten der Interdate Software AG? Sollen Sie hohe Kosten für die Nutzung der Angebote zahlen?

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Tel: 0201-176790

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kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 18. Juli 2019

Ausstellerkatalog.de versendet Offerten an Messeaussteller

Uns liegt eine Offerte des Anbieters Ausstellerkatalog.de aus Bad Dürkheim vor, in der ein kostenpflichtiger Eintrag in einem Messeausstellerskatalog für nahezu 300 EUR beworben wird.

Titel: Ausstellerkatalog.de versendet Offerten an Messeaussteller

Angebote für Einträge in einem Messe-Ausstellerkatalog


Finden statt Suchen. So beschreiben die Betreiber der Webseite „Ausstellerkatalog.de“ ihre Dienstleistung. Besucher des Portals sollen demzufolge die Möglichkeit haben, Veranstaltungen, Messen, Veranstaltungsorte, Termine und Aussteller zu finden. Bei unserem Besuch auf der Seite war es möglich, sich bestimmte Messetermine darstellen zu lassen; wir wählten den Monat August 2019. Zwar wurden wichtige Messen wie u.a. die Gamescon (Köln) und die Cosmetica (Hannover) samt der Termine gezeigt, aber die Aussteller fehlten (Stand 18.07.2019).

Aussteller bzw. Veranstalter haben die Möglichkeit, sich an Ausstellerkatalog.de zu wenden, um dort dementsprechend zur passenden Messe aufgelistet zu werden. So zumindest in der Theorie. Praktisch erhielt jedoch eine Firma eine Offerte von „Ausstellerkatalog.de“, in der ein kostenpflichtiger „Eintrag im Messe-Ausstellerskatalog inkl. Verlinkung“ angeboten wird. Ein wichtiges aber entscheidendes Detail wurde auf dem Formular jedoch vergessen: das Wort „Offerte“. Somit ist es für Empfänger solcher unverbindlichen Angebote auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich, dass kein Vertragsverhältnis besteht.

Ein Blick in die AGB: So kommt ein Vertrag zustande


Gefordert wird ein Betrag in Höhe von knapp 300 EUR. Der Vertrag kam laut AGB zustande, wenn das durch den Empfänger ausgefüllte Auftragsformular über das Internet, per Telefax oder Post zugestellt wurde. Dieses Auftragsformular liegt uns leider nicht vor, dafür aber die Offerte, die auf den ersten Blick wie eine Rechnung wirkt. Da es sich aber um ein unverbindliches Angebot handelt, würde der dementsprechende Vertrag erst zustande kommen, wenn die Summe von knapp 300 EUR gezahlt werden würde.

Der Vertrag hätte laut AGB eine Mindestvertragslaufzeit einem Jahr. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die gleiche Laufzeit. Eine Messe ist oft eine turbulente Angelegenheit, in der vorab und auch im Nachhinein viel Chaos herrschen kann. Sollte in einem unachtsamen Moment ein solches Formular von einem Aussteller überwiesen werden, ohne auf ein bestehendes Vertragsverhältnis zu prüfen, könnten ein unerwünschter Vertrag die Folge sein. Gewerbetreibende haben einem B2B Geschäft kein Widerrufsrecht!

Scan: "Angebot" Ausstellerkatalog.de / Juli 2019
"Angebot" Ausstellerkatalog.de / Juli 2019


Erfahrungen mit „Ausstellerkatalog.de“


Uns liegt ein Schreiben vom Geschäftsführer der Seite „Ausstellerkatalog.de“ vor. Aus dem geht hervor, dass sein Portal in keinerlei Vertragsbeziehung zum betreffenden Messe-Veranstalter steht. Da auf dem Schreiben die Bezeichnung „Angebot“ bzw. „Offerte“ fehlte, wundert es scheinbar nicht, dass es „seitens der Empfänger zu Irritationen gekommen“ ist.

Ferner weist der Geschäftsführer darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Schreiben um keine Rechnung handelt und dass daher keine Zahlungen zu tätigen seien.

Wichtig für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler: das Kleingedruckte lesen. Oftmals erhalten besonders frisch eingetragene Unternehmer zahlreiche Offerten, die ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Ist keine Dienstleistung dieser Art gewünscht, sollte dementsprechend gehandelt werden – insbesondere in Hinsicht auf das fehlende Widerrufsrecht.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu den Offerten von Ausstellerkatalog.de? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Freitag, 12. Juli 2019

E-Plus AG fordert für „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“

Uns wurde eine Zahlungsaufforderung von der Firma „E-Plus AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro“ vorgelegt. Gefordert wird ein Betrag für die Teilnahme an einem oder mehreren Gewinnspielen. Wie seriös ist dieses Schreiben?

Beitrag: E-Plus AG fordert für „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“


Knapp 300 EUR für die Teilnahme an Gewinnspielen?


Derartige Schreiben sind im Zuge unserer Berichterstattung im Internet häufig thematisiert worden. So fordert eine Firma, die sich selbst als möglicher Inkassodienstleister beschreibt die Zahlung einer angeblich noch offenen Summe. Bei einem aktuell vorliegenden Forderung einer Firma namens „E-Plus AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro“ ist dies auch der Fall. Die Firma gab als Adresse ein Business-Center in 10707 Berlin an und behauptet, dass der Empfänger sich telefonisch bei dem Dienstleistungsvertrag „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“ angemeldet haben soll.

Der Brief steckt voller Schreibfehler und verweist auf eine Kontoverbindung in Griechenland, auf die ein Betrag in Höhe von 298,46 EUR überwiesen werden soll. Zusätzlich ist dem Schreiben ein „Kündigungs-Formular“ beigefügt, mit dem das Abo bei „DGZ 6-49 / Deutsche Gewinner Zentrale“ gekündigt werden kann.

Scan: Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 01 /  Juli 2019
Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 01 /  Juli 2019

Scan: Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 02 /  Juli 2019
Mahnung E-Plus AG, Berlin / Seite 02 /  Juli 2019


E-PLUS AG gibt sich als Mitglied im BDIU e.V. aus


Bei einer Nichtzahlung droht die Firma aus dem Virtual Office in Berlin mit zahlreichen Konsequenzen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher etc. Da zum aktuellen Kenntnisstand kein Inkassodienstleister mit dem Namen E-Plus AG im deutschen Rechtsdienstleistungsregister registriert ist (Stand: 10.07.2019) eingetragen ist, könnte es sich folglich um leere Drohungen handeln.

Besonders irritierend scheint, dass sich das Unternehmen in ihrem Brief als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. ausgibt. Wie leider zu erwarten: auf der Liste der Mitglieder findet sich kein Unternehmen mit dem Namen. (Quelle: https://www.inkasso.de/mitgliederliste, Stand: 10.07.2019)

Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens E-Plus AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Mittwoch, 10. Juli 2019

Über „Das Blaue Branchenbuch“ der MM Access AG

Es meldete sich eine Gewerbetreibende telefonisch bei uns, um kurz ihre Erfahrungen mit „Das Blaue Branchenbuch“ zu schildern. Laut ihrer Aussage wurde sie von einem Mitarbeiter angerufen, um Ihr mitzuteilen, dass ein Vertrag auslaufen würde und sie diesen nun verlängern müsste.

Beitrag: Über „Das Blaue Branchenbuch“ der MM Access AG

Das Blaue Branchenbuch: Wie kommen kostenpflichtige Firmeneinträge zustande?


Einen Zahnarzt in der Nähe finden? Oder wird dringend ein Klempner benötigt? Zu diesem Zweck nutzen einige Verbraucher online angebotene Branchenverzeichnisse. Bekannte Branchenbücher wie u.a. „Die Gelben Seiten“ liefern mühelos die gewünschten Informationen, welche durch Gewerbetreibende übermittelt werden können. Aber es gibt auch weniger bekannte Anbieter, die ihre Kunden unter anderem telefonisch gewinnen wollen. Wir berichteten schon zahlreich über diverse Gewerbeverzeichnisse, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler kontaktieren, um Verträge für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag abzuschließen.

Vor kurzem berichtete uns Gewerbetreibende, dass sie durch eine Berliner Telefonnummer kontaktiert wurde. Der Mitarbeiter am anderen Ende gab laut der Gewerbetreibenden an, dass die Anrufer „mit Google zusammen arbeiten würde“ und es insgesamt um die Google-Präsenz der Angerufenen gehen würde. Uns gegenüber gab sie an, dass sie zwar beim Datenabgleich (Beispiel: „Sind Sie Frau xxxx, Geschäftsführerin der xxxxx?“) mit „Ja“ beantwortet haben soll, aber laut eigener Aussage keinerlei Verträgen zustimmte. Außerdem wurde uns durch die Gewerbetreibende mitgeteilt, dass beim Gespräch von der Seite „Das Blaue Branchenbuch“ die Rede war.

Betreiber ist eine Firma namens MM Access AG


Wir schauten uns die Webseite dasblauebranchenbuch.de an und mussten feststellen, dass dort aktuell keine Inhalte verfügbar sind. (Stand 10.07.2019). Somit können zahlreiche Informationen wie unter anderem das Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die angebotenen Dienstleistungen beurteilt werden. Unsere Recherchen ergaben, dass das Branchenverzeichnis von einer Firma namens MM Access AG aus der Schweiz betrieben wird.

Laut unserer Erfahrungen mit Anbietern von digitalen Branchenbüchern im Internet können solche Firmeneinträge für Gewerbetreibenden zu hohen Kosten führen. So gab es in der Vergangenheit vergleichbare Angebote von Branchenbuch-Anbietern, in denen „Premiumeinträge“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zu 799,00 EUR kosten können.

Da die MM Access AG derzeit kein nutzbares Angebot präsentiert, stellt sich die Frage, ob und wie Einträge in „Das Blaue Branchenbuch“ dargestellt werden.

Haben Sie Erfahrungen mit MM Access AG oder „Das Blaue Branchenbuch“?


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf dasblauebranchenbuch.de der Firma MM Access AG aus der Schweiz? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel: 0201-176790

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Montag, 1. Juli 2019

„Service für Erwachsene“ - Telefonrechnungen aus der Tschechei im Umlauf

Derzeit erhalten viele Verbraucher Rechnungen für einen sogenannten „Service für Erwachsene“ - sprich für Telefonsex. Angeblich soll die Empfänger diese Dienstleistung genutzt haben und sollen nun einen Betrag in Höhe von 90,00 EUR auf ein Konto in der Tschechei einzahlen.


Armex, Kawora, Werso oder Madaco – so heißen die Absender der dubiosen Rechnungen


Sie heißen Madaco, Werso, Kawora oder Armex und haben dennoch eine Sache gemeinsam: sie alle fordern die Zahlung von 90,00 EUR, weil angeblich ein kostenpflichtiger „Service für Erwachsene“ genutzt wurde. Zu diesem Zweck zeigen die Rechnungen das jeweilige Datum, wann diese Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wird pro Schreiben eine Uhrzeit und sogar eine Telefonnummer genannt, die dafür gebraucht worden sein soll. Jedoch wird verschwiegen, wie lange der Empfänger telefoniert haben soll – stattdessen sollen 90,00 EUR innerhalb von acht Tagen überwiesen werden.

Es gibt mehrere Absender dieser Telefonrechnungen, die auch allesamt unterschiedliche Bankverbindungen für die geforderte Überweisung aufweisen. Diese Konten befinden sich jedoch allesamt in der Tschechei.

Scan: Telefonrechnung Armex / Juni 2019
Telefonrechnung Armex / Juni 2019

Soll eine erhaltene Rechnung bezahlt werden?


Auch wenn die jeweiligen Rechnungen auf den ersten Blick nicht unbedingt unseriös wirken, sollten sämtliche Forderungen auf Herz und Nieren geprüft werden. Sollten Sie als Empfänger eines solchen Schreibens keinerlei Dienstleistungen wie einen „Service für Erwachsene“ in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Rechnung nicht zahlen.

Es gibt Indizien, welche die Rechnungen der genannten Firmen fragwürdig erscheinen lassen: so fehlen unter anderem die Anrede, eine vollständige Absenderadresse und die Nummer bzw. der Anbieter, die angeblich angerufen wurde. Bei telefonischen Dienstleistungen von Erotikanbietern sind ohnehin nur die anfallenden Verbindungskosten zu zahlen. Bereits 2018 gab eine Reihe von ähnlichen Rechnungen, über die auch die Verbraucherzentrale berichtete: „Ist eine Verbindung zum Erotikanbieter zustande gekommen, sind lediglich die Verbindungskosten zu bezahlen. Ein weiteres Entgelt muss nur dann beglichen werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde und Anrufer und Angerufener vorher einen Preis für das Erotiktelefonat vereinbart haben.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/vorsicht-bei-forderungen-fuer-telefonsex-von-werso-und-co-27074

Weitere Forderung von Favora


Update August 2019: Ein Mitglied leitete eine aktuelle "Mahnung" einer Firma namens FAVORA an uns weiter. Diese Schreiben gleichen inhaltlich den bereits bekannten Briefen von Armex. Die Absender "Favora" beziehen sich ebenfalls auf Armex; das Geld soll weiterhin auf ein tschechisches Konto überwiesen werden.

Scan: 1. Mahnung Favora  / August 2019
1. Mahnung Favora / August 2019

Scan: 2. Mahnung Favora  / August 2019
2. Mahnung Favora  / August 2019


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Haben Sie weitere Fragen zu den Telefonrechnungen aus der Tschechei? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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